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Zusammenfassung

Autor F_K
 - 07. Januar 2025, 20:19:11
Anmerkung:

Bitte auch mit dem Genehmiger der RDL sprechen - der hat es möglich gemacht, und vielleicht benötigt man später mal sein Wohlwollen.
Autor MikeEchoGolf
 - 07. Januar 2025, 19:30:52
Ja, das  ist grundsätzlich möglich.
Autor Benedikt0205
 - 07. Januar 2025, 18:50:14
Guten Abend zusammen,

heute habe ich einen Wehrdienst zur temporären Verbesserung der personellen Einsatzbereitschaft an einem Bundeswehrkrankenhaus begonnen. Der Wehrdienst ist ursprünglich geplant vom 07.01.2025 bis zum 11.04.2025.

Durch eine Kombination von Umstrukturierungen/ Umplanung in meinem persönlichen beruflichen Werdegang und einer etwas unglücklichen Unterbringung in der Truppenunterkunft (Zusammenlegung Schichtplan meinerseits und Regelarbeitszeit durch meinen Stubenkameraden und die dadurch resultierenden Konsequenzen) würde ich nun die Reserveübung auf gut einen Monat verkürzen wollen (sprich bis zum 10.02.2025).

Ich leiste keinen Wehrdienst in meiner Stammeinheit und habe mich zudem um diesen Aushilfsdienstposten im BWK ,,beworben". Morgen habe ich die Einschleusung mit der vor Ort zuständigen Reservedienstbearbeitung und würde gerne meine Planung bezüglich der Verkürzung direkt umsetzen, um keine Zeit zu verlieren.


Ist eine vorzeitige Beendigung des Wehrdienstes grundsätzlich möglich, wenn die zuständige Station nicht auf meine Hilfe als ,,Praktikant" angewiesen ist?

Danke für eure Hilfe!

Euch einen angenehmen Abend!

Mit kameradschaftlichen Grüßen

Benedikt