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Zitat von: QueX0611 am 30. Oktober 2024, 23:23:31
Das DU-Verfahren läuft nicht, sondern ist abgeschlossen. Mit dem Entschluss der Dienstunfähigkeit.
ZitatEs ist aktuell angekündigt worden. Habe heute die dazugehörigen Dokumente bekommen und habe nun Zeit mich bis zum 15.11. schriftlich dazu zu äußern.
Zitat von: QueX0611 am 30. Oktober 2024, 23:23:31
Das DU-Verfahren läuft nicht, sondern ist abgeschlossen. Mit dem Entschluss der Dienstunfähigkeit.
ZitatSie haben dabei die Möglichkeit umfassend dazu Stellung zu nehmen.
Auch die Einbeziehung der VP bzw. PersRat ist möglich.
Und es spricht auch nichts dagegen, dass Ihr neuer DV sich entsprechend zu Ihren Einlassungen äußert -- zumal Sie schreiben, dass er Sie unterstützt.
Auch der TrArzt sollte ein Schreiben verfassen, dass Ihre Position unterstützt... denn die DU stützt sich ja auf vorliegende gesundheitliche Einschränkungen...
Zitat von: QueX0611 am 30. Oktober 2024, 23:23:31
ich möchte dazu nur wissen, ob das mir dann auch Positiv ausgelegt werden kann.
Zitat von: QueX0611 am 30. Oktober 2024, 23:23:31
Ebenfalls kann ich beweisen das ich nach wie vor keine "Strukturierte" Wiedereingliederung hatte. Dies ist ja in Vorschriften verankert lt. Personalrat.
Zitat von: QueX0611 am 30. Oktober 2024, 23:23:31
ebenfalls bekomme ich das Gutachten nicht ausgehändigt.
Zitat von: QueX0611 am 29. Oktober 2024, 21:09:50
Bei mir wurde zu unrecht eine DU festgestellt worden.
Ich habe nach wie vor keine strukturierte Wiedereingliederung bekommen. Ich wurde nachweislich falsch behandelt, aufgrund dessen bin ich nicht Gesund geworden.
Ich darf, weil es mir ja nun gut geht ab Montag den 4.11 mit 2 Stunden wieder Anfangen. Die Truppenärztin hat das so auf meinen Krankenmeldeschein geschrieben, mein Chef hat auch keine Einwände.
Wenn ich jetzt normal wieder im Dienst bin und die Stunden dann erhöhe, darf mich die Bundeswehr dann trotzdem wegen DU rausschmeißen ?
LG
Zitat von: QueX0611 am 17. Oktober 2024, 14:58:17
Es ist aktuell angekündigt worden. Habe heute die dazugehörigen Dokumente bekommen und habe nun Zeit mich bis zum15.11 schriftlich dazu zu äußern.
Ich werde Einspruch einlegen gegen das DU-Verfahren, alleine schon aufgrund der Tatsache, dass ich nach wie vor keine Strukturierte Wiedereingliederung hatte. Der Arzt vom BAPersBW hat meiner Truppenärztin gesagt, dass es diese Vorschrift erst seit 2023 gibt (28.02.2020) diese ist durch meine Disziplinarvorgesetze einzuleiten, dies ist nicht erfolgt. Von der falschbehandlung etc. will ich garnicht erst anfangen.
Mal schauen was die Anwältin des BW-Verbandes dazu dazu.
Lg
Zitat von: QueX0611 am 07. Oktober 2024, 17:40:03
ich wende mich an euch, weil ich einige Fragen zu meinem heute abgeschlossenen Dienstunfähigkeitsverfahren habe.
Ich bin nun offiziell dienstunfähig und möchte dagegen Einspruch einlegen, um alle möglichen Schritte zu unternehmen, damit ich in der Bundeswehr bleiben kann.
Zitat von: F_K am 20. Februar 2024, 09:40:59
@ tollerkamerad:
Bitte keine akademische Diskussion.
Der Kamerad ist IN der Schutzzeit, die BW geht bei guter Compliance von einer Verbesserung aus - daher kann die BW kein DU einleiten - dass war hier die Fragestellung.
WENN der Kamerad nun die BW schnellstmöglich verlassen will, kann es DU Antrag sinnvoll sein.
(Kein "Geschmäckle", nur Sachstand).