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Zusammenfassung

Autor Bunkerfunker
 - 27. Dezember 2024, 20:51:13
Wegen der Berichterstattung über das nahende Ende der derzeitigen Bundesregierung und die Auflösung des Bundestags ist wahrscheinlich kaum wahrgenommen worden, dass die Soldatenlaufbahnverordnung zum 1. Januar 2025 geändert wird (BGBl. 2024 I Nr. 418 vom 19.12.2024, siehe https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2024/418/VO.html).

Der Referentenentwurf mit ausführlicher Begründung der Änderungen ist hier einsehbar:
https://www.bmvg.de/resource/blob/5872556/c9db98cd361f241c2169021caf911d82/dl-entwurf-vo-zur-aenderung-besoldungsrechtlicher-soldatenlaufbahnrechtlicher-und-arbeitssicherstellungsrechtlicher-vorschriften-data.pdf

Die Mindestverpflichtungsdauer für diverse Laufbahnen wird reduziert.

Die Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes für Gesundheitsberufe ist nun auch als Soldat auf Zeit möglich und nicht mehr nur als Berufssoldat.

Der Dienstgrad Oberfähnrich wird ausdrücklich der Laufbahn der Reserveoffiziere zugeordnet und steht nun auch Soldaten auf Zeit beim Laufbahnwechsel offen. Schon bisher galt, Reserveoffizieranwärter mit abgeschlossenem Studium können als Oberfähnrich eingestellt werden. Auf die praktische Verwertbarkeit des Studiums kommt es nicht an. Höhere Dienstgrade werden per Einstellung nur an Seiteneinsteiger (Soldaten auf Zeit) für konkrete Dienstposten vergeben, nicht jedoch für Anwärter.

Für spezialisierte Mannschaften gibt es die Möglichkeit des sog. Praxisaufstiegs in die Laufbahn der Fachunteroffiziere des allgemeinen Fachdienstes.

Es gibt diverse Änderungen bezüglich der Vergütung von Mehrarbeit. Außerdem werden einige Rechtschreibfehler korrigiert.

Frohes Neues Jahr.
Autor Rekrut84
 - 10. September 2023, 13:23:39
Danke für die Klarstellung und einen angenehmen Restsonntag gewünscht  :)
Autor Ralf
 - 09. September 2023, 20:34:34
ZitatInterpretiere ich es richtig, dass damit automatisch eine Planstelle vorhanden ist?
Nein, die Planstellen sind immer für den jeweiligen Dienstgrad bzw. Besoldungsstufe.
Die Bündelung sagt "nur" aus, dass keine Versetzung auf einen höher dotierten DP erfolgen muss, um befördert zu werden.
Autor Rekrut84
 - 09. September 2023, 20:09:34
Zitat von: LwPersFw am 03. September 2023, 12:17:45

... und eine Planstelle zur Verfügung steht, kann die Beförderung erfolgen.


Was kann ich mir darunter vorstellen?
Ich bin auf einem gebündelten Dienstposten bis einschließlich StFw.
Interpretiere ich es richtig, dass damit automatisch eine Planstelle vorhanden ist?

Zitat von: Der Logistiker - Chris am 03. September 2023, 14:37:16

Viele meinen, wenn man verfrüht zum HFw befördert wird, wird man bei der BS-Auswahl mit allen anderen verglichen sowie wohl zusätzlich mit den StFw. Beim OFw soll sich das nur auf diese Gruppe beschränken - ist aber alles Hörensagen und soll hier kein Thema werden, da es nicht darum geht.

Vielleicht können wir das in einem anderen Thema erörtern, oder Privat.
Ich hoffe nämlich noch zeitnah meine 2. BU als OFw zu bekommen um bessere Chancen bei der OffzMilFD Auswahl zu haben.
Autor LwPersFw
 - 05. September 2023, 06:26:25
Zitat von: Der Logistiker - Chris am 03. September 2023, 14:37:16

Zitat von: Ralf am 03. September 2023, 12:20:02
Was ist denn "durchbefördert?

Er meinte, aufgrund von Vordienstzeit und Stehzeiten als StUffz wird er wohl schneller zum HFw als andere.. da das für mich alles komisch angehört hat, gehe ich dem nun auf den Grund.


Sie brauchen dem nicht "auf den Grund gehen..." Schauen Sie in die u.g. Dokumente ... was dort zum Thema Beförderung geregelt ist ... z.B. A-1340/49  Nr 2024 - 2027

Zitat von: LwPersFw am 03. September 2023, 12:17:45

Wenn alle Voraussetzungen aus
+ SG
+ SLV
+ A-1340/49
erfüllt sind...

Autor Maybach
 - 04. September 2023, 20:15:34
Ich denke es geht um folgendes, die Vorschrift bezüglich der Beförderungen wurde meines Wissens nach letztes Jahr im Oktober geändert, das dies nicht mehr möglich ist, weil die Stehzeiten geändert worden sind. Auch ist die Beförderung zum HptFw eine Leistungsbeförderung.

Es war üblich das Kameraden die bereits Uffz(FA) oder Stuffz(FA) waren, von einem auf das andere Jahr befördert worden sind, weil die Voraussetzungen gegeben waren. Sprich, Fw, OFw und ein Jahr später HptFw. Erlebte ich persönlich sehr häufig.

Und ja, auch mit den Beurteilung hast du vollkommen Recht. Als OFw oder Fw ist es deutlich einfacher gute BUs zu erlangen, auch sehr häufig erlebt. Bis die meisten verstanden haben wie der Hase läuft, ist man HptFw.

Und richtig, in dieser Vergleichsgruppe gibt es immer noch häufig SaZ die merken, oh wenn ich BS werden möchte, muss ich mich ja anstrengen und Leistung zeigen. Und auf der anderen Seite, gibt es dann noch StFw die gerne OStFw werden möchten. Ob es erfahrene HptFw oder StFw sind, die zum Teil Systeme und Prozesse in- und auswendig kennen, wird es als junger HptFw sehr schwer werden.

Autor Der Logistiker - Chris
 - 03. September 2023, 14:37:16
Zitat von: Ralf am 03. September 2023, 12:20:02
Wieso Nachteil?
Viele meinen, wenn man verfrüht zum HFw befördert wird, wird man bei der BS-Auswahl mit allen anderen verglichen sowie wohl zusätzlich mit den StFw. Beim OFw soll sich das nur auf diese Gruppe beschränken - ist aber alles Hörensagen und soll hier kein Thema werden, da es nicht darum geht.

Zitat von: Ralf am 03. September 2023, 12:20:02
Was ist denn "durchbefördert?
Ich habe denjenigen mal angesprochen, der dieses Wording benutzt. Er meinte, aufgrund von Vordienstzeit und Stehzeiten als StUffz wird er wohl schneller zum HFw als andere.. da das für mich alles komisch angehört hat, gehe ich dem nun auf den Grund.






Autor Ralf
 - 03. September 2023, 12:20:02
Zitatdennoch würde dies ein Nachteil bedeuten, wenn ich später BS stellen möchte - ist aber ein anderes Thema.
Wieso Nachteil?

ZitatWie setzt sich das zusammen und was sind die Voraussetzungen dafür, um durchbefördert zu werden? Gibt es sowas wie eine Durchbeförderung überhaupt? Müssen diverse Stehzeiten Berücksichtigt werden?
Was ist denn "durchbefördert?

Und ja, es gibt Stehzeiten, die stehen doch einige Beiträge obendrüber:
https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,70419.msg736637.html#msg736637
Und Dienstzeiten, die finden sich hier auch, bspw. als bei Einstellung im untersten Dienstgrad 8 Jahre zum HptFw, 16 Jahre seit Ernennung zum Fw für den StFw.

Autor LwPersFw
 - 03. September 2023, 12:17:45
"Durchbefördern" ist das falsche wording...

Wenn alle Voraussetzungen aus
+ SG
+ SLV
+ A-1340/49
erfüllt sind...

... und eine Planstelle zur Verfügung steht, kann die Beförderung erfolgen.

Stehen genügend Planstellen zur Verfügung, werden auch i.d.R. alle Soldaten, die die sonstigen Voraussetzungen erfüllen, zum gleichen Termin befördert.

Nur wenn Planstellen fehlen, wird eine Reihenfolge gebildet.

Hier ergeben sich als Konsequenz differenzierte Zeitpunkte der Beförderung.

Oder es liegen Gründe im Soldaten selbst.
z.B. Beförderungshemmnis /-verbot auf Grund disziplinarer Sachverhalte

Autor Der Logistiker - Chris
 - 03. September 2023, 11:20:27
Hallo,

Habe lange überlegt, ob ich hier meine Frage stellen möchte..
Ich habe hier das Thema bis zur letzten Seite durchgelesen, habe aber ein Logikproblem bzw. Verständnisproblem.

Aufhänger:
Ich höre immer wieder von OFw oder HFw, das Sie durchbefördert werden. Natürlich bin ich da neugierig geworden. Selber bin ich OFw Lw (Wiedereinsteller diesen Jahres mit dem Dienstgrad OFw, davor 12 Jahre gedient, davon 10 Jahre als Uffz/StUffz).
Logisch würde mich das irgendwo freuen, wenn ich zügig HFw wäre - dennoch würde dies ein Nachteil bedeuten, wenn ich später BS stellen möchte - ist aber ein anderes Thema.

Frage:
Wie setzt sich das zusammen und was sind die Voraussetzungen dafür, um durchbefördert zu werden? Gibt es sowas wie eine Durchbeförderung überhaupt? Müssen diverse Stehzeiten Berücksichtigt werden?

Ich habe überall schon nachgelesen und gegooglet, aber nichts ernstes gefunden. Über eine Antwort würde ich mich natürlich freuen.

Vielen Dank.


Sollte so eine Frage oder ähnliche Frage gestellt worden sein, so möchte ich mich vorab entschuldigen :)

Autor Ralf
 - 11. Januar 2023, 06:01:24
Zitatgrundsätzlich zählt die Standzeit im FW Dienstgrad bis zur weiteren Beförderung,
Es zählen grds. BEIDE Voraussetzungen, beide müssen erfüllt sein.
Autor wehr1895
 - 10. Januar 2023, 21:23:16
Hallo zusammen, damit ich es richtig verstanden habe, grundsätzlich zählt die Standzeit im FW Dienstgrad bis zur weiteren Beförderung, aber wenn ich Wiedereinsteller bin und es würden mir 12 Monate Standzeit fehlen bis zum nächsten FW Dienstgrad müsste ich trotzdem noch warten bis die weiteren zeitlichen Voraussetzungen gegeben sind?
Autor Ralf
 - 21. Dezember 2022, 10:17:12
Die GAIP 40-01-00 Beförderungen/Einweisungen für aktive Soldatinnen und Soldaten führt hierzu unter Punkt 13. aus: Soldatinnen und Soldaten können über ihren PersFhr formlos Auskunft zu ihrem Punktsummenwert und des erreichten Rangplatzes beantragen.

Nein, ein Datum kann es nicht geben, weil ja immer Bewegung in der ERF ist und weil nicht genau vorhersehbar ist, wann Planstellen in welchem Maßen zurückfließen.
Autor Nikkesy
 - 21. Dezember 2022, 10:10:29
Zitat von: Ralf am 21. Dezember 2022, 09:40:28
Zitat von: T108 am 21. Dezember 2022, 09:17:00
Wie soll man da denn noch durchblicken  :P
Muss man ja nicht, die Beförderung muss man ja nicht beantragen, sie kommt ja, wenn man "dran" ist und neben den zeitlichen auch die entsprechende Platzierung in der Eignungsreihenfolge erreicht hat.  8)

Kann man den aktuellen Stand in der Reihenfolge beim Personalführer erfragen ohne dafür mit Schimpf und Schande aus der Leitung geworfen zu werden? 😅 Und kann man daraus auch ein ca. Datum errechnen?

MkG
Autor Ralf
 - 21. Dezember 2022, 09:40:28
Zitat von: T108 am 21. Dezember 2022, 09:17:00
Wie soll man da denn noch durchblicken  :P
Muss man ja nicht, die Beförderung muss man ja nicht beantragen, sie kommt ja, wenn man "dran" ist und neben den zeitlichen auch die entsprechende Platzierung in der Eignungsreihenfolge erreicht hat.  8)