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Zitat von: Jocko am 20. Januar 2025, 14:07:56Vielleicht ist es ja bei Res anders, aber wie will man denn bei der Ausübung der Tätigkeit beurteilt werden, während man sie lernt?
@ F_K Danke für die Beantwortung.
Nachtag dazu: Falls die DPA auf einem Lg abgeschlossen wird, ist es möglich auf dem Lg beurteilt und dann befördert zu werden?
Zitat von: KlausP am 20. Januar 2025, 14:11:13Würde genau das unterstreichen!
Soweit ich mich erinnere ist die Beurteilung aus Anlass einer Reservedienstleistung auf dem Beorderungsdienstposten erforderlich, nicht auf einem Lehrgang. Auf Lehrgängen erfolgt doch prinzipiell keine Beurteilung.
Zitat von: F_K am 29. Oktober 2024, 09:45:37
Konkretes Beispiel:
- Kamerad, FschJg (ehemals SaZ 2 ROA) ist als ZgFhr Offz (d. R.) in der FschJg Truppe eingeplant, derzeit OLt d. R.
- Nach erfolgreichem Abschluss seines Medizinstudium wird er auf DIESEM DP eben nicht zum Hptm befördert, sondern, wenn er will
- auf einen SanOffz DP umgeplant, und dort zum Stabsarzt "gemacht".
Zitat von: LwPersFw am 29. Oktober 2024, 06:07:48
Und für Reservisten, die bereits wie der TE z.B. OLt d.R. sind gilt:
"509. Gemäß § 5 Absatz 2 SLV sind die Dienstgrade einer Laufbahn regelmäßig zu durchlaufen.
Hierfür sind laufbahnabhängig eine bestimmte Anzahl an Tagen Reservistendienst zu leisten
sowie die erforderlichen Mindestdienstzeiten zu erfüllen.
Eine Beförderung nur aufgrund zivilberuflicher Höherqualifizierung kann bedarfsorientiert
nur dann erfolgen, wenn der vorgesehene Beorderungsdienstposten zwingend die bei der
Reservistin oder dem Reservisten vorliegende Qualifikation erfordert. "
Und im Falle des blauen Satzes müssen die Dienstgrade gerade nicht durchlaufen werden.
Wäre dem nicht so, wäre dieser 2. Satz überflüssig.
Zitat von: tdn am 28. Oktober 2024, 12:22:31Zitat von: doc. am 25. Oktober 2024, 16:35:32Interessant.Zitat von: Ralf am 21. Oktober 2024, 17:47:48
Im Umkehrschluss hieße das ja, wenn ein StudAbr als Lt dRes ausschiedet und beordert wäre (was ja jder ist mit der Grundbeorderung), könnte er nach Abschluss eines Studiums nicht mehr mit einem höheren Dienstgrad einsteigen. Aber wenn ihr meint das geht nicht.
Ankdotische Evidenz - genau diesen Fall habe ich persönlich erlebt. Kamerad hätte den "alten" SE nach 26.2 machen können und wäre als Maj d.R. eingestellt worden. Da er aber schon Lt d.R. war ging das lt. BAPersBw nicht und er wurde dann eben als Lt beordert und muss die normalen Beförderungszeiten einhalten.
Auch im Hinblick auf die neuen, signifikant niedrigeren, Netto/Bruttoeinkommensgrenzen. Könnte allerdings immerhin den Stau beim MAD etwas entspannen.
Zitat von: doc. am 25. Oktober 2024, 16:35:32Interessant.Zitat von: Ralf am 21. Oktober 2024, 17:47:48
Im Umkehrschluss hieße das ja, wenn ein StudAbr als Lt dRes ausschiedet und beordert wäre (was ja jder ist mit der Grundbeorderung), könnte er nach Abschluss eines Studiums nicht mehr mit einem höheren Dienstgrad einsteigen. Aber wenn ihr meint das geht nicht.
Ankdotische Evidenz - genau diesen Fall habe ich persönlich erlebt. Kamerad hätte den "alten" SE nach 26.2 machen können und wäre als Maj d.R. eingestellt worden. Da er aber schon Lt d.R. war ging das lt. BAPersBw nicht und er wurde dann eben als Lt beordert und muss die normalen Beförderungszeiten einhalten.
Zitat von: 8KpSanLBtl851 am 21. Oktober 2024, 14:20:28
Nun zu meiner Frage: Gibt es die Möglichkeit, mir einen meiner Qualifikation entsprechenden Dienstgrad zu verleihen?
Zitat von: Ralf am 21. Oktober 2024, 17:47:48
Im Umkehrschluss hieße das ja, wenn ein StudAbr als Lt dRes ausschiedet und beordert wäre (was ja jder ist mit der Grundbeorderung), könnte er nach Abschluss eines Studiums nicht mehr mit einem höheren Dienstgrad einsteigen. Aber wenn ihr meint das geht nicht.
Zitat von: F_K am 21. Oktober 2024, 18:28:45Das ist so genau richtig formuliert..
@ Ralf:
Inhaltlich bin ich ja bei Dir (Du bist der Fachmann).
Allerdings benötigt man einen DP, der GENAU dieses Studium zwingend voraussetzt - was halt nur sehr selten der Fall ist - selbst wenn das Studium hilfreich ist.