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Zitat von: Hunter2019 am 09. März 2025, 16:57:52Wenn ich das richtig verstanden habe, sind die hinzuverdienstgrenzen zwar weggefallen aber die Ruhensregelung besteht immer noch,oder?
Das heißt die Gelder werden immer noch verrechnet Und ich muss die Arbeit dem BVA melden.
Zitat von: Ruheständler am 09. Februar 2025, 19:16:43
Die von LwPersFw ausgearbeiteten Beiträge kann ich nur wertschätzen mit einem dicken: Dankeschön Kamerad. Das muss auch mal gesagt werden
Zitat von: Maj a.D. am 03. Februar 2025, 08:53:02
@LwPersFw
gibt's ne neue Regelung für BS, die über DU in Pension sind oder bleibt da alles beim Alten?
Zitat
Drucksache 18/3697:
"Im Rahmen der typisierenden Betrachtungsweise ist es gerechtfertigt, bei ehemaligen Berufssoldatinnen und Berufssoldaten,
die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt worden sind, privatwirtschaftlich erzielten Hinzuverdienst weiterhin
im bisherigen Umfang für eine Kürzung der Versorgungsbezüge heranzuziehen.
Die Begrenzung der Hinzuverdienstmöglichkeiten für diesen Personenkreis wurde mit dem Versorgungsreformgesetz
vom 29. Juni 1998 (BGBl. I S. 1666) eingeführt, um unerwünschten Frühpensionierungen wegen Dienstunfähigkeit
entgegenzuwirken (Bundestagsdrucksache 13/9527 S. 40, 45). Diese Gründe gelten weiter fort."
Drucksache 13/9527:
"Die Begrenzung der Hinzuverdienstmöglichkeiten aus privater Tätigkeit bis zur allgemeinen Altersgrenze
führt zu einer geringeren wirtschaftlichen Attraktivität der Frühpensionierung.
Die Begrenzung ist gerechtfertigt, weil die Vorschriften über den Ruhestandseintritt vor der allgemeinen
Altersgrenze und über die daraus folgenden Versorgungsansprüche nicht zum Ziel haben, dem Beamten
eine andere Erwerbstätigkeit zu eröffnen."
ZitatAllerdings sei die unterschiedliche Behandlung ,,durch das legitime gesetzgeberische Ziel gerechtfertigt, eine Doppelbelastung der öffentlichen Hand zu vermeiden".
Zitat von: Griffin am 03. Juni 2024, 00:13:04
... @LwPersFw, gern möchte ich an dieser Stelle ergänzend und der Vollständigkeit halber nachfragen:
Für BS/ Beamte, welche aufgrund DU und insbesondere in Folge WDB in den Ruhestand versetzt wurden, für diesen Personenkreis gelten doch abweichende/ andere Hinzuverdienstgrenzen - welche.?
Danke & Grüße!