Autor: pzmeier
« am: 02. August 2018, 16:55:45 »Hallo, bliebe noch hinzufügen:
Der Wechsel der Zuständigkeit (der ReFü's) wechselt bei einem Trennungsgeldanspruch von mehr als einem Monat. Die Tage der Dienstantrittsreise (Anspruch nach §3) zählen nicht mit!
Der Wechsel der Zuständigkeit (der ReFü's) wechselt bei einem Trennungsgeldanspruch von mehr als einem Monat. Die Tage der Dienstantrittsreise (Anspruch nach §3) zählen nicht mit!