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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: Yorki42 am 24. Juni 2018, 23:48:40
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Hallo zusammen.
Folgende Situation:
Ledig, keine Kinder, über 25, feste Freundin.
Momentan bin ich nicht tg berechtigt, da ich zum Eintritt zur BW bis jetzt noch bei meinen Eltern wohne. Möchte mir nun eine Wohnung zur Miete holen.
Meine stammeinheit ist 70km entfernt von dieser Wohnung.
Ich weiß, ich werde dafür nicht tg berechtigt.
1. Frage:
Ich habe einen Antrag auf Versetzung gestellt, der momentan bearbeitet wird (Dienststelle 60km Entfernung von der Wohnung), werde ich wenn ich in die Wohnung eingezogen bin, diese anerkennen lasse, ab Versetzung TG berechtigt sein? Könnte es Probleme beim Anerkennen geben?
2. Frage:Momentan bin ich auf Lehrgängen, bei denen ich TG nach Paragraph 3 bekomme, allerdings bekomme ich das nicht mehr, wenn der Lehrgang länger als 3 Monate dauert. Zb ZaW
Also, würde ich wenn meine Wohnung nun anerkennt wird auch auf ZaW TG berechtigt sein?
Vielen Dank für euren Rat
Lg
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Lesen Sie bitte einmal hier...
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