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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 13:35:40 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von Guppi
Man beantwortet eine Frage nicht mit einer Gegenfrage!!!!!!!!!!!!!

 2 
 am: Heute um 13:32:56 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von F_K
Prima - und jetzt jeden Punkt gegen den (Rahmen-) Dienstplan prüfen:

- mil. Vorgesetztet
- bestimmtes Verhalten
- Befehlsform / Art
- Gehorsam?

... Fertig ist die Laube.

 3 
 am: Heute um 13:31:22 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von Guppi
Dienstliche Anweisung:
 
Die  Befugnis,  zu  dienstlichen  Zwecken  Anweisungen  zu  erteilen  und  die  Pflicht,  diese  zu 
befolgen,  ergibt  sich  aus  dem  Unterstellungsverhältnis.  Dienstliche  Anweisungen  ergehen  regel-
mäßig als Regelungen, Weisungen, Befehle, Dienstliche Anordnungen oder Richtlinien. Sie haben den
Zweck, den Willen des Vorgesetzten bzw. der Vorgesetzten nach Inhalt, Richtung und Form so auszu-
drücken, dass durch die Ausführung der dienstlichen Anweisung seine bzw. ihre Absicht erreicht wird.
Sofern  möglich,  soll  jede  dienstliche  Anweisung  Unterrichtungen  und  Hinweise  für  die  Ausführung 
enthalten und dem Untergebenen Raum für sein freies Ermessen lassen. Innerhalb dieses Ermessens
kann er bzw. sie über Art, Ort und Zeit der Ausführung in eigener Verantwortung entscheiden.
Dienstliche  Anweisungen  sind  grundsätzlich  auf  dem  Dienstweg  an  die  Empfängerin  oder  den
Empfänger zu leiten. Ist es in Ausnahmefällen erforderlich, dienstliche Anweisungen unter Umgehung
des Dienstweges zu erteilen, so sind die Zwischenstellen unverzüglich hiervon in Kenntnis zu setzen.
Weichen  truppendienstliche  Unterstellung,  Unterstellung  für  den  Einsatz  und/oder  Unterstellung  im 
besonderen Aufgabenbereich voneinander ab, so ist bei Weisungen und Befehlen die Beteiligung der
jeweils anderen vorgesetzten DSt in Dienstanweisungen oder Befehlen für das Meldewesen zu regeln

 4 
 am: Heute um 13:24:55 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von Guppi
Definition Befehl:

Ein Befehl ist eine Anweisung zu einem bestimmten Verhalten, die ein militärischer Vorgesetzter einem Untergebenen schriftlich, mündlich oder in anderer Weise, allgemein oder für den Einzelfall und mit Anspruch auf Gehorsam erteilt.






 5 
 am: Heute um 12:51:00 
Begonnen von Der ewige FA - Letzter Beitrag von F_K
Ohne Med zu sein - in einem Jahr würde ich keine Besserung sehen - ein Verwendungswechsel erscheint angezeigt.

 6 
 am: Heute um 12:48:02 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von F_K
Gegenfrage: was ist ein Befehl / eine dienstliche Anweisung?

... und was steht von wem an wen in einem Dienstplan?

 7 
 am: Heute um 12:39:42 
Begonnen von Guppi - Letzter Beitrag von Guppi
wie würdet ihr den Dienstplan definieren oder erklären?
ist das ein Befehl oder dienstliche Anweisung oder Bestandteil eines Befehls?
oder doch anders

 8 
 am: Heute um 12:20:06 
Begonnen von Der ewige FA - Letzter Beitrag von Der ewige FA
Hallo Kameraden, ich war gestern im BwK und heute beim Truppenarzt mit folgendem Ergebnis:

Facharzt BwK sagt "[...]sehen wir eine Verwendung mit körperlicher Belastung wie im Bereich der KFZ-Mechatronik als nicht förderlich an und empfehlen die Versetzung in den Stabsdienst im Sinne der Gesundheitserhaltung des Patienten.[...]"

Truppenarzt hat 90/5 gemacht mit "nicht verwendungsfähig für min. 12 Monate"

Termin mit Chef steht für Montag an (selbiger ist gerade auf einem Lehrgang).

Ist dieser 90/5 mit dem Befund (habe ich als Kopie mit beim Pers gelassen) denn für Köln ein Grund mit mir eine neue Verwendung zu suchen oder sagt man da eher "das sitzen wir aus, is ja "nur" n jahr"?

Liebe Grüße und vielen Dank für eure/ihre Expertise!

 9 
 am: Heute um 12:18:16 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von Hadynari
Wenn dein Anwalt sagt, du hast eine gute Chance, dann würde ich eine Kündigungsschutzklage in Erwägung ziehen.

 10 
 am: Heute um 12:01:05 
Begonnen von FEC83 - Letzter Beitrag von LwPersFw
Moin,

ne ist nicht die Lösung. Bei Pflegegrad 1 steht schlicht garkein Pflegegeld zu. Ist natürlich möglich das es sich hier um einen sehr alten Fall handelt und der Fragensteller noch seine alte Pflegestufe 1 im Kopf hat, die mit wechsel zu den Pflegegraden in den Pflegegrad 2 gewandelt wurde.

Pflgegegrad 1 berechtigt nur zu einem zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 125€ hier sind auch für Soldaten keine wie auch immer geartete Abweichungen vorgesehen.

Das kann natürlich sein...

Meine Antwort bezog sich auf den genannten Betrag von 450 €.


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