Bundeswehrforum.de
Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: hightower11 am 17. März 2018, 01:51:02
-
Wann wird man Stabsfeldwebel d.R.??
- Beförderung zum Feldwebel d.R. = 01.2001
- Beförderung zum Oberfeldwebel d.R. = 01.2002
- Beförderung zum Hauptfeldwebel d.R. = 03.2003
- Beurteilung Hauptfeldwebel 2011
-
Wann wird man Stabsfeldwebel d.R.??
- Beförderung zum Feldwebel d.R. = 01.2001
- Beförderung zum Oberfeldwebel d.R. = 01.2002
- Beförderung zum Hauptfeldwebel d.R. = 03.2003
- Beurteilung Hauptfeldwebel 2011
frühestens 16 Jahre nach Beförderung zum Fw - also könntest du bereits befördert werden
WENN
- du auf dein er StFw Stelle bist
- du aussreichend RDLTage seit deiner letzten Beförderung hast (24 Tage)
- du eine aktuelle Beurteilung im DG HptFw hast
-
Ich Klinke mich gleich mal mit einer weiteren Frage ein. Wie sind die Zeiten bei einer Einstellung als HptFw? Werden da fiktive Jahre seit Fw gerechnet?
-
Einstellung? Hier geht es doch um RDL.
-
Ich meinte doch Einstellung in die Reservelaufbahn mit DG vorl.
-
frühestens 16 Jahre nach Beförderung zum Fw - also könntest du bereits befördert werden
WENN
- du auf dein er StFw Stelle bist
- du aussreichend RDLTage seit deiner letzten Beförderung hast (24 Tage)
- du eine aktuelle Beurteilung im DG HptFw hast
[/quote]
tja, alles passt!
- habe eine Stelle bis StFw
- habe genug RDLTage, ca. 12 Wehrübungen im DG HF
- Beurteilung im DG HF ist auch da
Warum keine Beförderung?
-
Haben Sie einmal dort gefragt, wo Ihre Beförderung verfügt wird? ???
-
- S1 - KpFw angefragt
beim PersFhr im Amt nachgefragt
??
-
A1b Luftwaffentruppenkommando
Ist alles etwas schwierig:
Erst wenn ich wieder übe.
Kann nicht üben, weil mir SAP fehlt.
Man sucht schon länger nach einem Platz!?
-
Du brauchst nicht wehrüben, um befördert zu werden.
Am besten mal bei BAPers anrufen oder emailen mit Bitte um Prüfung zwecks Beförderung. Wenn dann festgestellt wird, dass alle Kriterien erfüllt sind (letzte Beurteilung 2011? Auch die letzte WÜ zu diesem Zeitpunkt? Könnte kritisch werden ...) wird man dir das mitteilen und die Beförderung einleiten. Dann heißt es Anreise zum BeordtrT oder alternativ der nächstgelegenen Einheit und Beförderung vor Ort.
Quelle: Eigene Erfahrung.
BTW BAPers ermutigt explizit zur Eigeninitiative - anders als beim Aktiven, der idR ruhig verharrt, bis BAPers von sich aus aktiv wird.
-
@Schnolle
du brauchst 8 Jahre bis zum StFw! Dir werden fiktive Dienstzeiten angerechnet.
Kannst in der A-1340_49 Punkt 337 anschauen.
-
@HCRenegade
Danke für die Infos.
Ich muss noch mal nachsehen, ob die Beurteilung in 2010 oder 2011 war?
Die letzte Wehrübung war im Januar 2016 >>Weiterbildung BPL + CSC.
Es ist nur fraglich, wenn man drauf zeigt >>Telefon oder E-Mail?
-
Kann der aktuelle Dienstposten den überhaupt ausgeübt werden?
Wäre dazu der SAP Lehrgang erforderlich?
Die Beurteilung erscheint mir zu alt - die ist nicht aktuell ...
-
Prinzipiell kann man zwar bis zu vier Jahre nach dem letzten Wehrdienst befördert werden, aber eine Beurteilung von 2011 ist für die Füße :D ! Hier wird eine neue RDL mit mindestens 12 Tagen Dauer notwendig, bei der BAPersBw eine Beurteilung anfordern muss, ansonsten wird keine Beförderung ausgesprochen werden! Und im Rahmen eines Lehrganges, also z. B. einer SAP-Einweisung oder des Lehrganges "NuPersWiSys", kann und darf keine Beurteilung erfolgen!
Daher mein Rat:
1. Beim Beorderungs-TrT zunächst einmal eine RDL für die Voraussetzungen (SAP-Ausbildung) eintüten.
2. Mit den neu erworbenen SAP-Kenntnissen dann wehrüben und beurteilt werden!
Dann wird das auch was mit der Beförderung ;) !
-
Ich habe noch mal nachgesehen.
Übungen in der Truppe: 2000, 2001, 2x 2002, 2003, 2004, 2005, 2006, 2007, 2008, 2009, 2010
Okt. 2010 Lehrgang (2 Wochen)
Feb. 2011 mit Beurteilung (4 Wochen)
Apr. 2012 letzte Übung in der Truppe (2 Wochen)
Sep. 2012 Lehrgang (5 Tage)
Jan. 2016 LehrGang (4 Tage)
Ich glaube, das wird nichts, da mein jetziger Arbeitgeber mir nicht häufig freistellen wird.
Was ich nicht verstehe, das mein ehem. Mob Offz. (jetzt in Rente), mir 2011 gesagt hat...Du willst mal StFw werden.
Ich werde mal eine Beurteilung anordnen. Da wußte er, dass ich es frühestens 2017 werden kann.
Mit meinem jetzigen Mob Offz habe ich letztes Jahr gesprochen. Er sagte er mir...was haben Sie davon.
-
... Was ich nicht verstehe, das mein ehem. Mob Offz. (jetzt in Rente), mir 2011 gesagt hat...Du willst mal StFw werden.
Ich werde mal eine Beurteilung anordnen. ...
Zwei Anmerkungen:
1. Eine Beurteilung wird erstellt, wenn die Vorschrift (früher: ZDv 20/6), also die Zentrale Dienstvorschrift A-1340/50, dies fordert, oder aber auf Anforderung durch die Personal bearbeitende Stelle! Ein S1-Offizier hatte da noch nie Optionen drin in diesem Prozess, sondern er konnte lediglich versuchen, die Personal bearbeitende Stelle davon zu überzeugen, dass dieser Reservist jetzt beurteilt werden muss!
2. Wer Personalbearbeitung machen möchte, benötigt dafür aktuell zwingend SAP! Und da ist es nicht mit einem Kurzlehrgang getan, denn z. B. der heutige Lehrgang zum Erwerb der ATB "PersFw SK" dauert neun Wochen! Und wer noch nie im Leben mit SAP gearbeitet hat, dem hilft auch die Einweisung "Nutzer Personalwirtschaftssystem" nicht weiter! Und nachdem die Voraussetzungen zum üben erst einmal geschaffen wurden, dann findet sich mit Sicherheit auch ein Zeitraum von zwei Wochen (= 12 Wehrübungstage!), der zum Erstellen einer Beurteilung zwingend notwendig ist!
-
Bei mir geht es um SAP Mat., bin MatBewFw.
Das Grundgerüst SAP ist mir bekannt. Habe eine Lehrgänge bei Audi/VW genossen.
-
Der Lehrgang soll wohl 3 Wochen dauern und man sucht seit Ende letzten Jahres ein Lehrgangsplatz.
-
Dann ist das so - ohne die notwendigen ATB (nun TIVId oder so) keine Beförderung.
-
@hightower11:
Es handelt sich um das Fachmodul MatBew SASPF an der LogSBw, was mehr als drei Wochen dauert.
Die Inspektion bildet aufgrund großen Bedarfs der aktiven Truppe in mehreren Hörsälen aus, so daß die Kapazitäten derzeit ausgeschöpft sind.
-
Bei mir geht es um SAP Mat., bin MatBewFw.
Das Grundgerüst SAP ist mir bekannt. Habe eine Lehrgänge bei Audi/VW genossen.
Also... MatBewFw ohne SASPF geht GAR NICHT. Ich komme aus der Schiene. Ausbildung auf Arbeitsplatz wäre noch möglich, wenn Du Vorkenntnisse hast und einen wendigen S4 StOffz, der es ermöglicht. Ansonsten sieht es sehr mau aus..., was willst Du auch machen? SSM, WaKa, Aussonderungen, Hosengummis ausgeben und immer Deinen MatBewUffz fragen, ob er mal für Dich in SASPF was nachschauen kann? Und wenn´s nur Preisermittlung ist. SASPF Lehrgang ist im mom so gut wie unmöglich zu bekommen als RDL.
Gruss
Hagen
-
Ich habe mich gerade mal bei unseren S4-ern erkundigt! Es gab da mal einen Lehrgang mit dem "Altlasten", also Inhaber der ATB MatBewFw, aber ohne SAP-Kenntnisse, den SAP-Anteil nachgeschult bekamen. Die "Altlasten" sind mittlerweile aufgearbeitet, so dass dieser Lehrgang seit 2018 eingestellt wurde!
Und Ihre Chancen, als Reservist auf den Lehrgang zum Erwerb der ATB MatBewFw zu gehen, der 49 Lehrgangstage, also 10 Wochen, dauert, sind gleich der eines Schneeballs in einem Hochofen! Die Lehrgänge werden von BAPersBw zentral gesteuert, sind sehr begehrt und als Laufbahn-Lehrgänge ausgewiesen. 49 Lehrgangstage sind mit Anreisetag und den Wochenenden mindestens 68 Wehrübungstage, die in diesem Jahr auch bei Zustimmung Ihres Arbeitgebers zu einer solchen RDL ohnehin nicht mehr stattfinden würden.
Und nachdem ohnehin Ihr Arbeitgeber nicht an längeren Reservedienstleistungen Ihrerseits interessiert ist, sehe ich hiermit das Ende Ihrer Reservistenkarriere als nahezu eingetroffen an ;) !
-
Ich schließe mich den Aussagen von Tommie an. Du kannst ja im Trainingskatalog nachsehen, wie viele Teilnehmer auf diesen Lehrgang gebucht sind und auf Wartelisten stehen und Dir Deine Chancen ausrechnen. Die Plätze werden von Longerich vergeben.
Zudem müßte in der Einheit selbst im VersTrp erstmal ein Rechner gemäß Mat- Soll zur Verfügung stehen.
In der Reserve ist das eher unüblich, wenn Du nicht auf einem Spiegeldienstposten eines Aktiven sitzt und an einen Arbeitsplatz mit Rechner kommst.
Sonst lernst Du zwar von morgens bis abends SASPF im Hörsaal, kannst dies aber nicht in der Truppe anwenden und vergisst mit der Zeit Vieles wieder.
Bezüglich der ResEinh und ihrer MatBewFw ist es echt eine Überlegung wert, das Mat- Soll um den Bestand eines PC für den VersTrp zu ändern.
-
Seit wann benötigt man denn alle ATNs der Stelle für eine Beförderung?
Kannte das bisher nur von der Laufbahnausbildung für die Beförderung zum Uffz/Fw d.R. als Abschluss derselbigen.
Zumindest bei Offz ist das aber anscheinend nicht von Relevanz, zumindest habe ich diese Erfahrung so gemacht.
Ansonsten könnte man ja auch einfach in die RSUKr wechseln, die nehmen doch eh jeden und das ist dann ATN-technisch auch wahrscheinlich völlig unproblematisch.
-
Negativ - bei RSU keine Beförderung ohne vorherige Zuerkennung ATB RSU Soldat - da habe ich zwei gute Kameraden als Sensor.
-
1.ATB des TE ist nach seiner Angabe MatBewFw SK. Bei einem Reservisten wird eh nur auf Erst- ATB beordert. Siehe auch Mitteilung einer Beorderung vom KC.
Zu dieser ATB gehört ein Fachmodul SASPF in der AH6, da die zugehörige ATB MatBewFw SK und die ATN erst nach erfolgreicher Absolvierung dieses Lehrgangs in der VI. Insp LogSBw Garlstedt vergeben werden. Ergo ist der Kamerad für den DP nicht fertig ausgebildet, weil das Fachmodul fehlt. Den Werdegang zum MatBewFw SK hat Ralf vor einiger Zeit hier im Forum beschrieben.
Spezielle Lehrgänge auf AH 6 für Reservisten existieren nicht. Ein Grundlagenlehrgang Res für Nov 2017 wurde davor wieder gecancelt, weil man nicht wusste, wie die ganzen Kenntnisse in lediglich 9 Tagen vermittelt werden könnten.
Es gilt aber auch, daß die Ausbildung in drei Jahren dafür absolviert sein soll.
HCRenegade hat Recht, was die DP- Strukturen in den Zügen der RSU- Kpn betrifft. 1.ATB ist dort als Fw GrpFhr. Wenn der TE diese hätte, dann wäre er somit fertig ausgebildet und könnte befördert werden. Für die KpFü einer RSU- Kp sieht das wieder anders aus. Da wäre die 1.ATB im VersTrp wieder MatBewFw SK und er hätte dasselbe Problem.
-
Nachtrag:
F_K hat ebenso Recht. Die Zuerkennung der 2.ATB Soldat RSU SK erfolgt meist problemlos, da es sich laut Inhalte Ausbildungsweisung RSU Kr um einen Sich- und Wachsoldaten handelt und das bei Ausbildung kein Problem darstellt.
-
Nachtrag: Die 2.ATB der GrpFhr in den Zügen einer RSU-Kp ist Fw TerrRes. Der MFT findet dafür am ZentrZMZBw in Nienburg Weser statt.
Beordert wird aber auf die 1.ATB GrpFhr. Falls Du also diese ATB besitzt, könnte man Dich in eine RSU-Kp als GrpFhr umbeordern (vorausgesetzt Du willst als GrpFhr üben) und Du müsstest nicht mehr das Fachmodul MatBewFw SK SASPF absolvieren.
Die Beurteilung benötigst Du aber für die Beförderung.
-
andere möglichkeit - ab in ein KVK und dort üben
mit 2 jeweils eien woche dauernde LG bekomms du die ATB dafür
-
1.ATB = MatBewFw: SASPF fehlt
2.ATB = BPL + CSC: läuft 01.2019 aus
3.ATB = BPG: mit Stellungnahme vom Chef befreit
Seit das Luftwaffenamt zum LwTrpKdo umstrukturiert wurde und ich einen neuen Arbeitgeber habe
(keine großen Freistellungen möglich), fehlt mir auch der Bezug zur Truppe.
Da stellt sich die Frage, ob man weiter machen soll?
-
Bin gefrustet....Anruf von der Einheit Abt. A1.
Keinen Anruf vom Mob Offz, man lässt Frau HFw anrufen!
SASPF wird seit diesen Jahr als Kurzlehrgang nicht mehr angeboten.
Es wurde mir bestätigt, dass man die Reservisten vergessen hat.
Lehrgang auf der LOG Schule überlaufen. Man versucht es im Rahmen einer AAP.
Um die Weiterbildung BPL + CSC, hat man sich noch nicht gekümmert. Läuft im Jan. 2019 aus.
Wort wörtliche Aussage:
Wenn ich jetzt üben würde, könnte man mich nur zum Kaffee kochen gebrauchen!
Was soll man davon halten?
-
Wenn sonst keine Qualifikation vorhanden ...
Spezielle Lehrgänge für Res gibt es schon seit Jahren nicht mehr.
-
Was seit Jahren nicht mehr?
Bin MatBewFw und wenn die BW sich SAP holt,
müssen alle Reservieren in der Logistik und Personal,
dran glauben?
Meine Zweitverwendung,
Beauftragte Person für LadungSicherung
und Containerprüfer wurden die letzten Jahre
(alle 3 Jahre) auch verlängert.
Aber was jetzt abläuft, ist nicht gut.
Es wird immer gesagt, dass man die Reservieren braucht.
Es passiert das Gegenteil!
-
Nochmal:
Seit Jahren gibt es keine speziellen Lehrgänge für Res, Res gehen auf die gleichen Lehrgänge wie die aktiven Soldaten.
Im Einzelfall kommt es dadurch zu Friktionen.
-
Was seit Jahren nicht mehr?
Bin MatBewFw und wenn die BW sich SAP holt,
müssen alle Reservieren in der Logistik und Personal,
dran glauben?
Meine Zweitverwendung,
Beauftragte Person für LadungSicherung
und Containerprüfer wurden die letzten Jahre
(alle 3 Jahre) auch verlängert.
Aber was jetzt abläuft, ist nicht gut.
Es wird immer gesagt, dass man die Reservieren braucht.
Es passiert das Gegenteil!
Richtig! Reservisten besuchen seit Jahren Lehrgänge von Aktiven in Garlstedt. AAP ist auf AH6 gemäß AnTrA Heer nicht vorgesehen.
Vorrang hat bei der Platzvergabe die aktive Truppe, die tagtäglich im Alltag die Aufträge erfüllen muß.
Auch die Aktiven mussten/ müssen sich erstmal in SAP hineinfinden, weil doch erhebliche Unterschiede zum alten System bestehen.
Ohne SAP geht heute garnichts mehr in der Log.
Trotz Beorderung wird bei fehlender Ausbildung nicht befördert. So schaut es aus.
Zwischen Reden (Darstellung) und Handeln existiert ein Unterschied.
Umbeordern lassen oder auf den Lehrgang warten.
-
Ich wollte jetzt kein neues Thema aufmachen, da dieses meinem ähnelt...
Bedarf man bei der Einstellung als Eignungsübener Stabsunteroffizier auch 16 Feldwebeljahre zur Beförderung zum Stabsfeldwebel?
-
Das hat doch nichts mit Reserve zu tun und ist bei aktiven ganz anders gelagert. Und nein, es werden da auch Zeiten angerechnet. Von daher solltest du dir besser ein Thema außerhalb der Reserve aussuchen, an das du dich hängst.
-
Fakt ist, dass man bei einer Einstellung im Dienstgrad Stabsunteroffizier "nur noch" ein Jahr braucht, bevor man frühestens und nach Erfüllen aller Voraussetzungen erst einmal Feldwebel werden kann! Da wird einem nämlich schon eine "virtuelle" Vordienstzeit von zwei Jahren angerechnet, wenn man als "StUffz" eingestellt wird! Und ... ja, ab der Beförderung zum Feldwebel kann man frühestens nach 16 Feldwebel-Dienstjahren Stabsfeldwebel werden, daran ändert der Einstellungsdienstgrad lediglich dann etwas, wenn man mit einem Dienstgrad höher als Feldwebel eingestellt wird, siehe auch ZDv A-1340/49, Ziffer 236, dort ist eine entsprechende Tabelle!
-
Ursprünglich ging es hier ja um die Voraussetzungen für eine Beförderung und darunter auch um eine notwendige Beurteilung.
Dazu habe ich mal eine Frage:
Wird eine Beurteilung ausschließlich von der Personalbearbeitenden Stelle angefordert oder kann man dort auch mal nachfragen, ob die eine anfordern könnten?
Ich übe derzeit für insgesamt 26 Tage und es steht die Frage im Raum, ob ich beurteilt werden muss und ob ich befördert werden kann.
Bin OLt d.R. und habe einen Dienstposten/Spiegeldienstposten OLt/Hptm.
Bin während meiner aktiven Dienstzeit als OLt beurteilt worden. Das war im Jahr 2009.
Ist nun eine Beurteilung notwendig?
Beste Grüße
-
Für Reservisten wird eine Beurteilung grundsätzlikch nur vom jeweiligen Personalführer im BAPers, Abt 6 dann angefordert, wenn dies aus Laufbahngründen her erforderlich ist. Diese Anforderung einer Beurteilung erhält der Beorderungstruppenteil zusammen mit der Zustimmung zur Einberufung "automatisch" mit Vorlagedatum.
Wenn Sie also derzeit üben, und Ihr Beorderungstruppenteil hat dort keine Beurteilung angefordert, dann ist sie aus Sicht Ihrer PersFhr auch nicht notwendig.
-
Für Reservisten wird eine Beurteilung grundsätzlikch nur vom jeweiligen Personalführer im BAPers, Abt 6 dann angefordert, wenn dies aus Laufbahngründen her erforderlich ist. Diese Anforderung einer Beurteilung erhält der Beorderungstruppenteil zusammen mit der Zustimmung zur Einberufung "automatisch" mit Vorlagedatum.
Wenn Sie also derzeit üben, und Ihr Beorderungstruppenteil hat dort keine Beurteilung angefordert, dann ist sie aus Sicht Ihrer PersFhr auch nicht notwendig.
Danke für die Antwort!
Und wie verhält es sich mit einer möglichen Beförderung zum Hauptmann?
Ich übe ja derzeit auf einem Dienstposten OLT/Hptm für insgesamt 26 WÜ-Tage.
-
Wie sieht es mit den Voraussetzungen aus? Alle erfüllt?
-
Wie sieht es mit den Voraussetzungen aus? Alle erfüllt?
Welche Voraussetzungen bestehen denn?
Mir sind nur bekannt:
24 Tage Wehrübung, davon 12 Tage in höher bewerteten Verwendung. > ich übe 26 Tage auf einem DP OLt/Hptm
Zeit seit Ernennung zum Offizier 5 1/2 Jahre > 2003 würde ich zum Leutnant befördert
-
Ja, das sind die Voraussetzungen.
-
Nein, die oben genannte BU auf dem Hptm Dienstposten fehlt.
-
Ja, das sind die Voraussetzungen.
Ok, danke!
Ich fasse noch mal zusammen:
Die Personalbearbeitende Stelle hat ja keine Beurteilung angefordert, demnach ist auch keine Beförderung geplant!?
Oder wie kann man das jetzt interpretieren?
-
Ich würde es ja mit einem kameradschaftlichen Hinweis an meinen Personalführer versuchen. Wenn von nun an lediglich unter 12 Tagen geübt würde, wäre es wohl fehlerhaft, jetzt keine BU angefordert zu haben.
-
Das ist sehr viel Konjunktiv!
-
Ich würde es ja mit einem kameradschaftlichen Hinweis an meinen Personalführer versuchen. Wenn von nun an lediglich unter 12 Tagen geübt würde, wäre es wohl fehlerhaft, jetzt keine BU angefordert zu haben.
Ah ok, hat etwas gedauert, aber ich habe es verstanden. 😉
-
Sprechen hilft - bei Personaldingen mit dem Personalführer ..
-
BU wurde vom BAPers zum 21.12.2018 angefordert.
-
Sehrn Sie, hat doch alles seine Ordnung!
-
Diese BU wird ja für die Beförderung zum Hptm benötigt, um dann im Rahmen einer folgenden RDL die Beförderung durchführen zu können?
-
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann die Beförderung auch sofort verfügt werden.
-
Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann die Beförderung auch sofort verfügt werden.
Aber dafür muss ja als eine Voraussetzung eine BU erstellt werden. Oder meine Sie jetzt nur die rein zeitlichen Voraussetzungen von 24 absolvierten WÜRDE-Tagen und davon 12 auf dem höheren DP?
-
Wann endet denn die RDL?
Die Abgabetermine der BU sind in der Regel nach Ende der RDL.
Eine Beförderung ist natürlich erst möglich, wenn der BU im PersA vorliegt, ausgewertet ist, das Leistungsbild "passt", plus Bearbeitungszeit ...
-
Wann endet denn die RDL?
Die Abgabetermine der BU sind in der Regel nach Ende der RDL.
Eine Beförderung ist natürlich erst möglich, wenn der BU im PersA vorliegt, ausgewertet ist, das Leistungsbild "passt", plus Bearbeitungszeit ...
Die RDL endet am 30.11.2018.
-
... und dann wird die BU zum Ende der RDL erstellt, Stellungnahme nächsthöherer DV vermutlich erst nach Ende der RDL, spätestens zum Termin dann bei BAPers - die schauen sich das im nächsten Jahr an, und dann wird man sehen ...
-
Vielen Dank für die Informationen.
-
Ich habe mir gerade noch einmal § 18 Beförderung der Feldwebel angeschaut.
Gab es eine Änderung?
Da steht jetzt:
(2) Voraussetzungen für die Beförderung zum Oberstabsfeldwebel sind
1. eine Dienstzeit von mindestens 16 Jahren seit Ernennung zum Feldwebel und
2. eine Dienstzeit von mindestens sechs Jahren seit Ernennung zum Hauptfeldwebel.
Vom Stabsfeldwebel lese ich gar nichts mehr. Die 16 Jahre beziehen sich (jetzt?) auf den Oberstabsfeldwebel.
Bei Wikipedia stehen 14 Jahre seit Ernennung zum Feldwebel.
-
Die 16 Jahre beziehen sich (jetzt?) auf den Oberstabsfeldwebel.
Steht doch so in deinem Zitat. SLV sticht Wiki.
-
ich glaub das thema (https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,25234.0.html)haben wir schon seit 2010 Holgi;)
ich bin es seit kurzem und bei mir hats wirklich 16 Jahre und 2 Tage bis zum Staber gedauert :o
weil in der 20/7 stehen immer noch die 16 Jahre
-
Also, es ist richtig, dass in der Soldatenlaufbahnverordnung steht, dass man 16 Jahre bis zum Oberstabsfeldwebel benötigt, aber …
… die für die Beförderungen zuständige Zentrale Dienstvorschrift (ZDv) A-1340/49 (Das ist der Nachfolger der ehemaligen ZDv 20/7!) spricht aktuell noch von 16 Jahren bis zum Stabsfeldwebel!
… die Soldatenlaufbahnverordnung wird im Jahre 2019 einer tiefgreifenden Änderung unterzogen werden!
… es wäre Schwachsinn, die ZDv A-1340/49 vor der Änderung der SLV nochmal abzuändern, danach wird das mit Sicherheit ohnehin geschehen (müssen!).
Ja, in den Jahren 2019 und 2020 wird sich einiges ändern, was die Beförderungen betrifft, aber noch haben wir 2018 ;) ! Daher mein Rat an alle: Füße still halten, es wird sich was ändern wie bereits beschrieben!
-
Tommie, hast Du Kontakt zum Herausgeber der A-1340/49?
Oder woher weißt Du das was passiert? Gerne per PN.
-
Abwarten, die Fachbereiche arbeiten daran.
-
… die Soldatenlaufbahnverordnung wird im Jahre 2019 einer tiefgreifenden Änderung unterzogen werden!
Diese Änderungen sind schon alleine wegen der aktuellen Personalsituation und den Wünschen der Politik notwendig. U.a. sollen die Altersgrenzen fallen!
Und wenn die SLV überarbeitet wird, muss man in der Folge ohnehin an die ZDv A-1340/49 ran gehen, zu deren "Verfasser" (Das ist keine Einzelperson, sondern eine Arbeitsgruppe!) ich natürlich nicht in Kontakt stehen!
Fakt ist jedoch, dass z. B. ein Berufsoffizier seine "Lebenserwartung" (Oberstleutnant A14!) nach frühestens 13 Jahren nach seiner Beförderung zum Leutnant erreichen kann, während ein Feldwebeldienstgrad seine "Lebenserwartung" (Stabsfeldwebel A9!) nicht vor Ablauf von 16 Jahren nach Beförderung zum Feldwebel erreichen kann. Deswegen wird man hier auch an die Mindestdienstzeiten heran gehen.
Und, Holgi, letztendlich habe ich keine Ahnung, wie die Altersgrenzen in Zukunft aussehen werden, und die Mindestzeiten für die Beförderungen kann ich aktuell auch nicht einschätzen. Ich höre nur mit schöner Regelmäßigkeit sich zum Teil widersprechende Aussagen über den "Buschfunk" ;) !
Zu deinem Fall: Ich habe da düster etwas in Erinnerung, dass Du wohl nicht mehr Stabsfeldwebel werden könntest, wenn es bei den 16 Jahren bliebe. ist das richtig? Aktuell ist eine Beförderung zulässig bis zum Ende des Monats, in dem Du das 63. Lebensjahr vollendest (Monatsende des Geburtstagsmonats!). Wie weit müssten sie denn runter gehen, dass Du noch Staber werden kannst? Aber entspann Dich, das wird wohl schon noch etwas werden ;) ! Lass Dich überraschen!
-
So alt ist der Holgi noch nicht ...
-
Ist bekannt, ob bei der Änderung der SLV sich auch etwas hin in Richtung "Fachverwendung" für Stabsoffiziere tun wird? Das war zumindest mal bei uns im Gespräch. Und wenn ich mir anschaue, wie viele bei uns gerne einfach ihre Tätigkeit bei der Bundeswehr weiter machen würden (Spezialist statt Generalist), hier aber auf Grund der geforderten Verwendungsbreite lieber die Tätigkeit bei der Firma Airbus weitermachen, wäre das durchaus interessant. Zumindest würden wir sehr profitieren, da wir nicht alle vier Jahre hochqualifiziertes Personal an die Industrie verlieren würden und Studienabgänger wieder von null an ausbilden müssen.
-
Nein, das ist kein Thema der SLV, denn diese fordert ja keine Verwendungsbreite o.ä.
-
Nicht der SLV direkt, aber es geisterte mal rum, dass man in dem Rahmen (natürlich auf anderer Grundlage) etwas in die Richtung gleich mit ändern würde.
Aber dann muss ich mich wohl weiterhin ruhig gedulden und hoffen, dass bis zu meinem DZE etwas geändert wird. Wobei die Alternative Industrie für mich persönlich jetzt auch kein Weltuntergang wäre. ::)
-
Dazu steht ja was in der Personalstrategie. Bei Fachkarrieren mind. 5 Jahre Stehzeit bzw. wenn Planungsziel erreicht, keine Versetzungen mehr.
Wobei ich persönlich Versetzungen alle 2-3 Jahre als das Salz in der Suppe empfinde. Man lernt so viel Neues. Ist halt das lebenslange Lernen, was ja auch angestrebt wird.
-
Wobei ich persönlich Versetzungen alle 2-3 Jahre als das Salz in der Suppe empfinde. Man lernt so viel Neues. Ist halt das lebenslange Lernen, was ja auch angestrebt wird.
Da stimme ich Dir uneingeschränkt zu. Alle 2-5 Jahre was Neues macht das Berufsleben deutlich abwechselungsreicher und belebt auch den eigenen Geist.
Ich sitze jetzt seit 8,5 Jahren auf demselben (gebündelten) Dienstposten und spüre seit geraumer Zeit einen latenten Veränderungswunsch.
-
@Tommie
02/2011= Feldwebel
06/2019 = 54 Jahre
+ 16 Jahre = 02/2027 = 61 Jahre
-
@Tasty: Es kommt drauf an. Ich habe festgestellt, dass ich unglaublich gerne als Ingenieur arbeite. Die Möglichkeit ist mir in meiner Verwendung bei Airbus gegeben. Durch die Vielzahl an möglichen Tätigkeiten innerhalb der Firma, die hier infrage kommen, ist die Aussicht auf Veränderung der Tätigkeit auf 20-30 Jahre wohl eher kein Problem. Und das am selben Standort.
Jetzt allerdings alternativ Sachbearbeiter in einem Amt zu werden und nicht mehr fachlich eingesetzt zu werden in Verbindung mit der notwendigen bundesweiten räumlichen Veränderung, ist für viele bei uns nun gerade nicht attraktiv.
-
@Tommie
02/2011= Feldwebel
06/2019 = 54 Jahre
+ 16 Jahre = 02/2027 = 61 Jahre
Ach ja, jetzt erinnere ich mich! Dadurch dass mittlerweile Beförderungen bis zum Ende des Monats nach dem 63. Geburtstag möglich sind, kannst Du noch Stabsfeldwebel werden, aber leider kein Oberstaber mehr! Lediglich die "alte" Regelung, bei der Beförderungen nur möglich waren bis zum Ende des Monats nach dem 58. Geburtstag, hätte Dich um den Stabsfeldwebel gebracht ;) ! Aber zum Glück gibt es die nicht mehr!
Na ja, mich persönlich betrifft das nicht mehr, da ich kein Reservist mehr bin! Und so wie es aktuell aussieht, werde ich wohl zwischen dem 01.07.2020 und dem 30.09.2021 den letzten Schritt tun ;) !
-
BU wurde vom BAPers zum 21.12.2018 angefordert.
Guten Morgen! Wie verhält es sich denn, wenn die BU nicht fristgerecht beim BAPersBw [hier: 21.12.2018] vorgelegt wird?
Ich habe erst vorgestern die Stellungnahme meines nächsthöheren Vorgesetzen zur Unterschrift erhalten.
-
Die Welt geht unter!
Im ernst: Was soll da denn passieren? Ich mutmaße, dass die BU am 21.12. von keinem mehr gelesen worden wäre, denn das war ein Freitag. Der Freitag vor Weihnachten.
-
Und so wie es aktuell aussieht, werde ich wohl zwischen dem 01.07.2020 und dem 30.09.2021 den letzten Schritt tun ;) !
gestern standen wir noch am Rande des Abgrundes - heute sind wir schon einen Schritt weiter ? :D
-
Die Welt geht unter!
Im ernst: Was soll da denn passieren? Ich mutmaße, dass die BU am 21.12. von keinem mehr gelesen worden wäre, denn das war ein Freitag. Der Freitag vor Weihnachten.
Grundsätzlich freue ich mich über Antworten... sie sollten aber auch der Frage dienlich und nicht höhnisch sein!
Trotzdem danke für deine Mühe!
-
Nichts passiert dann, das passiert bestimmt bei rd. 1/3 der BU.
-
Ist eigentlich geplant die Zeiten für die Res welche zum SF anstehen auch zu reduzieren?
-
gestern standen wir noch am Rande des Abgrundes - heute sind wir schon einen Schritt weiter ? :D
Na ja, bazi, einen kleinen Schritt nur, einen kleinen … ;D !
@ apollo13:
Das Reservisten nach den gleichen Vorschriften wie aktive Soldaten beurteilt und befördert werden, haben Sie aber schon verstanden ;) ?
Das heißt dann im Klartext, dass dann, wenn die Vorschrift für aktive Soldaten so geändert wird, dass diese (Achtung: Das ist nur ein Beispiel!) nach 13 Jahren jetzt Stabsfeldwebel werden können, der Teil für Reservisten dem entsprechend ebenfalls angepasst wird! Warten Sie es doch einfach ab, was letztendlich entschieden wird!
-
Bei Reservisten tatsächlich eher der Normalfall... ;)
Aktuell bei mir:
- RDL im September
- Fristverlängerung seitens PersFhr bis Mitte November
- Eröffnung Ende November
- ... seitdem warte ich auf die Stellungnahme des nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten, der zwischenzeitlich auch noch gewechselt hat ::)
-
Nichts passiert dann, das passiert bestimmt bei rd. 1/3 der BU.
OK, danke für die Info. Dann warte ich einfach mal ab.
-
Aus dem Bericht des Wehrbeauftragten:
Die atmosphärischen Störungen sind teilweise bereits recht ausgeprägt. Den Zielkonflikt zwischen dem Willen, Seiteneinsteigern attraktive Einstiegsbedingungen zu bieten und dem Erfordernis, das Bestandspersonal wertzuschätzen und nicht zu verprellen, zeigt der folgende Fall:
• Eine Soldatin, Hauptfeldwebel, seit 2006 in der Bundeswehr, hat im Jahr 2009 die Assistenzausbildung im Bereich der Sanität erfolgreich absolviert und wurde im gleichen Jahr zum Feldwebel befördert. Nach den Beförderungsrichtlinien der Bundeswehr kann sie nach Erfüllen der zeitlichen Mindestvoraussetzungen erst im Jahr 2025 mit ihrer Beförderung zum Stabsfeldwebel rechnen. Während sie selbst 16 Jahre auf diese Beförderung warten muss, kann ein Seiteneinsteiger bei dauerhafter hauptberuflicher Tätigkeit in dem Beruf schon neun Jahre nach Abschluss seiner Ausbildung als Stabsfeldwebel eingestellt werden
-
Das ist nun wirklich keine neue Erkenntnis ;) ! Nur hat es jetzt auch der letzte Schlurch gemerkt und beschwert sich auch lautstark darüber ...
-
Der "Externe" hat aber in der Ausbildung die BW nichts gekostet und auch selber weniger verdient - dies wird bei solchen Vergleichen gern vergessen.