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Zusammenfassung

Autor: schlammtreiber
« am: 12. Februar 2018, 16:47:09 »

Die Ehre erfordert natürlich, dass der Soldat den entsprechenden Verwandten umgehend erschießt. Dies wird von Volk und Vaterland als Beweis der Loyalität gefordert werden. Logisch. Danach müssen Sie für die nächsten drei Schlachten vor den eigenen Linien im "verlorenen Haufen" fechten, und, falls Sie wider erwarten überleben sollten, eine ansehliche Sammlung abgetrennter Köpfe, Ohren und Anhangdrüsen vorweisen können, damit Name und Würde der Familie wieder reingewaschen sind.

Aber damit ist die Sache dann auch erledigt.
Autor: justice005
« am: 04. Februar 2018, 08:25:31 »

Interstellares Privatrecht  ;D
Autor: wolverine
« am: 03. Februar 2018, 20:09:48 »

Studienschwerpunkt IPR? ???
Autor: justice005
« am: 03. Februar 2018, 19:14:42 »

Im klingonischen Reich gibt es die Sippenhaft auch noch. Da kann die Familie für bis zu 7 Generationen entehrt werden.

Autor: WirdMaHellImHals
« am: 03. Februar 2018, 15:53:53 »


Nicht unbedingt,

Deswegen auch "kann"
Autor: TomTom2017
« am: 03. Februar 2018, 13:58:31 »

Dann kann er sich des §138 StGB - Nichtanzeige geplanter Straftaten, strafbar machen.

Nicht unbedingt, § 139 III StGB ist dein Freund.
Autor: WirdMaHellImHals
« am: 03. Februar 2018, 13:50:57 »

Ayayayayay, was für eine Frage.
Der betreffende Bundeswehrangehörige bekommt natürlich sofort ein Disziplinarverfahren, wird aus dem Dienstverhältnis entfernt und muss fortan immer, wenn er in der Öffentlichkeit ist, laut "unrein" rufen.

Natürlich wird dem Soldaten nichts passieren, wenn jemand anderes eine Straftat begeht, egal in welchem Verhältnis die beiden zueinander stehen.
Es sei denn natürlich er wusste vorher davon und das kann ihm nachgewiesen werden. Dann kann er sich des §138 StGB - Nichtanzeige geplanter Straftaten, strafbar machen.
Autor: KlausP
« am: 02. Februar 2018, 20:25:41 »

Warum sollte ein Unschuldiger für die Tat eines seiner Verwandte bestraft werden? "Sippenhaft" ist seit 1945 abgeschafft.

edit: korrigiert
Autor: odyn1963
« am: 02. Februar 2018, 20:20:10 »

hallo an alle . hab da mal ne frage an euch die ihr es vielleicht besser wisst . was passiert wenn jemand bei der bundeswehr ist und ein familienangehöriger begeht eine straftat ? muss er dann die bundeswehr verlassen `?
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