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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: superbash am 14. März 2018, 16:55:58

Titel: Laufbahnausbildung --> ALG1
Beitrag von: superbash am 14. März 2018, 16:55:58
Hallo zusammen,

vielleicht kann mir ja jemand folgende Frage beantworten.

Ich befand mich 2 Jahre in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Da mein Arbeitsvertrag befristet war und nicht verlängert wurde, nutzte ich die Chance auf eine Laufbahnausbildung im nichttechnischen Verwaltungsdienst. Nun musste ich allerdings feststellen, dass es absolut nicht mein Fall ist und ich die Ausbildung voraussichtlich nicht beenden werde.

Nun stellt sich mir die Frage inwieweit ich Anspruch auf ALG1 habe, bis ich eine neue Beschäftigung gefunden habe. Es sollte ja normalerweise ein Anspruch bestehen, da ich mehrere Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt habe.

Würde mich sehr über eine Antwort freuen, die Suche hat leider keine Ergebnisse geliefert.

Beste Grüße!
Titel: Antw:Laufbahnausbildung --> ALG1
Beitrag von: Andi am 14. März 2018, 18:38:32
Du befindest dich derzeit in einem Beamtenverhältnis auf Zeit unter Zahlung von Anwärterbezügen?

Unabhängig davon kann ich nur raten: Wenn du die Laufbahnausbildung erfolgreich beenden kannst mach das! Umorientieren kannst du dich dann immernoch.

Gruß Andi
Titel: Antw:Laufbahnausbildung --> ALG1
Beitrag von: IGEL am 15. März 2018, 11:52:40
Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn man innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt war.

Sofern Sie sich schon länger als zwei Jahre in der Laufbahnausbildung befinden, besteht kein Anspruch mehr auf Arbeitslosengeld.
Wird das Beschäftigungsverhältnis durch eigene "Kündigung oder Aufhebungsvertrag" (trifft ja nicht auf Beamte zu) beendet, tritt eine Sperrzeit von 12 Wochen ein. Zu beachten ist hierbei, dass erst ab der 5. Woche Beiträge zur KV/PV gezahlt werden und ggf. so zusätzliche Kosten selbst getragen werden müssen. Außerdem wird das Alg im Monat nachträglich gezahlt, anders als die Besoldung.

Auf der Internetseite der Arbeitsagentur gibt es hierzu ausführliche Merkblätter über das Arbeitslosengeld.

Abgesehen von irgendwelchen Ansprüchen, ist es auf jeden Fall die beste Option, die Laufbahnausbildung zu beenden!