Moin,
ne ist nicht die Lösung. Bei Pflegegrad 1 steht schlicht garkein Pflegegeld zu. Ist natürlich möglich das es sich hier um einen sehr alten Fall handelt und der Fragensteller noch seine alte Pflegestufe 1 im Kopf hat, die mit wechsel zu den Pflegegraden in den Pflegegrad 2 gewandelt wurde.
Pflgegegrad 1 berechtigt nur zu einem zweckgebundenen Entlastungsbetrag von 125€ hier sind auch für Soldaten keine wie auch immer geartete Abweichungen vorgesehen.
Das kann natürlich sein...
Meine Antwort bezog sich auf den genannten Betrag von 450 €.