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Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen

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 1 
 am: Heute um 16:02:59 
Begonnen von TSG - Letzter Beitrag von Hadynari
With your background, you could have interesting options with the Bundeswehr. Whether you are hired at A14 or A15 DP depends on various factors. There are ways for lateral entrants, both professionally and career-wise. If there is a shortage, the chances of BS could be good. Reinstatements are usually not just for fixed deadlines. The application usually goes through the career counselling service, but you might also have to send it directly to BAPersBw.

 2 
 am: Heute um 15:53:56 
Begonnen von GrünHörn92 - Letzter Beitrag von Hadynari
ZAW ist ein Vorteil, aber Ihre persönlichen Interessen und Vorkenntnisse haben Sie wahrscheinlich hierher geführt. "H780" könnte ein Anforderungssymbol sein, und die Abkürzungen stehen wahrscheinlich für bestimmte Dinge in Ihrem Bereich. Was Ihre Zukunft angeht, sprechen Sie mit Ihrem Planer über Ausbildungsmöglichkeiten

 3 
 am: Heute um 15:46:17 
Begonnen von hagen0815 - Letzter Beitrag von hagen0815
ok danke...und wie unterscheiden die zwischen den einzelnen HVTs?

 4 
 am: Heute um 15:14:33 
Begonnen von EK1998 - Letzter Beitrag von LwPersFw

Sprich direkt mit der Musterungsärztin über deine falsche Diagnose.



Die Diagnose ist nicht falsch...

Zitat

 wobei die Vorschriften aktuell ausführen : "Skoliose unter 20° nach Cobb" = GZr III 42 ... auch "unter 5°" fällt dort hinein...



 5 
 am: Heute um 14:52:02 
Begonnen von Lisa1984 - Letzter Beitrag von Ralf
normalerweise muss man eine bestimmte Dienstzeit in einem Dienstgrad haben, bevor man auf einen bestimmten Posten gesetzt wird. Prüfe die Vorschriften dazu und sprich vielleicht mit anderen Offizieren.
Das wäre mir neu, bitte mal hierzu die Quelle zitieren.

 6 
 am: Heute um 14:46:16 
Begonnen von Lisa1984 - Letzter Beitrag von alpha_de
Ich wundere mich, wie die Versetzung auf einen StOffz DP ohne vorherigen BLS erfolgen soll, denn eine Rückversetzung auf einen DP A11/A12 ist danach grundsätzlich nicht mehr möglich.

 7 
 am: Heute um 14:32:25 
Begonnen von cyberpunk - Letzter Beitrag von LwPersFw
Ich verstehe es auch nicht... wenn Ihr Abschluss einem der Punkte in der u.g. Anlage 6.2 zuzuordnen ist...

Hinzu tritt, dass die SLV nur "gleichwertig" kennt...


Soldatenlaufbahnverordnung

"Unterabschnitt 5

Militärfachlicher Dienst

§ 43 Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter

(1) Als Anwärterin oder Anwärter für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes (Offizieranwärterin oder Offizieranwärter)
kann eingestellt werden, wer mindestens einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand besitzt."


Regelung A-1340/49

"4.7.5.1 Voraussetzungen für die Einstellung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter – § 43 SLV

4130. Für die Laufbahn der Offizierinnen und Offiziere des militärfachlichen Dienstes kann bei Bedarf
und Eignung als Offizieranwärterin oder Offizieranwärter als SaZ mit dem niedrigsten Dienstgrad der
Mannschaften eingestellt werden, wer einen Realschulabschluss oder einen als gleichwertig
anerkannten Bildungsstand besitzt."

"Anlage 6.2

Bildungsvoraussetzungen für die Einstellung, Übernahme oder Zulassung in eine Laufbahn der Mannschaften,
Unteroffizierinnen und Unteroffiziere sowie der Offizierinnen und Offiziere

4. Der erfolgreiche Besuch einer Realschule (Mittlere Reife oder Fachoberschulreife) oder ein
als gleichwertig anerkannter Bildungsstand wird nachgewiesen durch

• das Abschlusszeugnis einer Realschule,
• das Abschlusszeugnis einer Gesamtschule, einer Realschule oder eines Gymnasiums über die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Land Brandenburg),
• das Abgangszeugnis aus der Oberstufe eines Gymnasiums ab Klasse 11 oder der entsprechenden Jahrgangsstufe einer Gesamtschule,
• das Abgangszeugnis aus Klasse 10 eines Gymnasiums oder der Jahrgangsstufe 10 einer Gesamtschule mit Versetzungsvermerk nach Klasse 11 (Jahrgangsstufe 11) bzw. mit einem Zusatzvermerk, dass dieses Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichwertig ist,
• das Abschlusszeugnis der Klasse 10 einer Haupt- oder Sonderschule mit einem Vermerk oder einer Zusatzbescheinigung darüber, dass das Zeugnis dem Abschlusszeugnis der Realschule gleichwertig ist,
• das Zeugnis über die Prüfung zum nachträglichen Erwerb des Realschulabschlusses,
• das Abschlusszeugnis einer Abendrealschule,
• das Zeugnis über die Prüfung zum Erwerb des Sekundarabschlusses I – Realschulabschluss – und des erweiterten Sekundarabschlusses I durch Nichtschüler (Land Niedersachsen),
• das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Berufsfachschule, die zur Fachoberschulreife führt,
• das Abschlusszeugnis einer Berufsaufbauschule über die Fachschulreife,
• das Abschlusszeugnis einer zweijährigen Fachschule, in dem die durch Zusatzprüfung erlangte Fachschulreife bescheinigt wird,
• das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch einer staatlich anerkannten zweijährigen Handelsschule,
• das Abschlusszeugnis des Realschullehrganges einer Bundeswehrfachschule,
• das Abschlusszeugnis der Fachschulreifelehrgänge einer Bundeswehrfachschule,
• die Bestätigung über die Feststellung eines dem Realschulabschluss gleichwertigen Bildungsstandes aus Hauptschulabschluss und Berufsausbildung,
• das Abschlusszeugnis einer zehnklassigen allgemeinbildenden polytechnischen Oberschule in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) sowie
• die Anerkennung der Gleichstellung von im Ausland erworbener Schulabschlüsse mit den o. a. Nachweisen.


 8 
 am: Heute um 14:19:10 
Begonnen von EK1998 - Letzter Beitrag von F_K
@DD

Was soll dieer "Ratschlag"?

Es ist doch schon erläutert, dass es für eine erneute Musterung keinen Bedarf gibt - so etwas also entfällt.

 9 
 am: Heute um 14:11:24 
Begonnen von EK1998 - Letzter Beitrag von DarDoneloo
Sprich direkt mit der Musterungsärztin über deine falsche Diagnose. Bring deine Unterlagen vom Orthopäden mit. Normalerweise werden Fehler bei den Verwendungsausschlüssen bereinigt, aber klär das auch mit der Ärztin.

 10 
 am: Heute um 14:05:59 
Begonnen von Lisa1984 - Letzter Beitrag von DarDoneloo
normalerweise muss man eine bestimmte Dienstzeit in einem Dienstgrad haben, bevor man auf einen bestimmten Posten gesetzt wird. Prüfe die Vorschriften dazu und sprich vielleicht mit anderen Offizieren.

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