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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: waldemar.boettcher am 19. November 2021, 06:59:11
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Guten Morgen Kameraden,
bezüglich o.a. Thema habe ich eine Grundsatzfrage:
Wenn ein Soldat an einem Standort nicht TG-brechtigt ist, aber innerhalb der Liegenschaft in eine andere Einheit zum Lehrgang kommandiert wird - 9 Wochen - Ändert sich für diesen Zeitraum dann ggf. der Sachstand? Die Kommandierung sagt, UKV nein, da der Ort des Lehrgangs identisch mit der Stammeinheit ist.
der Refü macht grosse Augen und sagt er weiss es nicht.
Entfernung zur Ehefrau und dem Eigenheim sind 90 Km.
Weiss da jemand bescheid? Wenn nein, dann nein.... Aber ich finde keine Vorschrift/Regelung sarüber, wie in dem Fall bei Kommandierungen zu verfahren ist.
Gruss,
Waldi
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Das ist wie bei einer Versetzung im StO-Bereich: nein.
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Als Hinweis ... ändert an Ralf's Ausführungen nichts.
Seit der Änderung der TGV 2020 gilt:
Abordnung oder Kommandierung, auch im Rahmen der Aus- und Fortbildung...
... wird TG gezahlt
... wenn sich der Dienstort ändert
Das Einzugsgebiet spielt dabei KEINE Rolle mehr.
Es muss nur ein anderer Dienstort sein!
§ 1 Abs 2 Nr 6 i.V.m. Abs 3 Nr 1 1. Halbsatz TGV
Bsp.
Stammeinheit Bonn
Wohnort Köln
Kommandierung nach Köln
Früher kein TG, da Dst der Kommandierung im Einzugsgebiet zur Wohnung...
... jetzt TG-Anspruch, da Wechsel des Dienstortes Bonn > Köln
Das wissen Viele noch nicht und beantragen deshalb nichts in diesen Fällen