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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: peetworse86 am 10. Juni 2014, 10:20:35

Titel: WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: peetworse86 am 10. Juni 2014, 10:20:35
Hallo,

Kurz zur Info, ich bin vor 2 Jahren aus der Bundeswehr ausgeschieden als HF.
Jetzt überlege ich ob ich nicht zur Reserve gehen soll.
Leider blicke ich nicht mehr in der Besoldung/Unterhaltssicherung/ Zulagen in dem Wirrwarr der Bundeswehr durch und hätte gerne mal ausgerechnet was ich als Gesamtbetrag von der Bundeswehr/Unterhaltssicherungsbehörde bekommen würde.
Möchte gerne zur Reserve, möchte aber auf mein Lohn nicht verzichten wollen.
Mein Monatsbruttegehalt liegt bei ca. 5950€

Dann hab ich noch eine Frage:

Kann man sich aussuchen wo man den Dienst absolvieren kann oder kann man das vorher mit ner Einheit absprechen das die einen dort haben wollen und anfordern?


Danke schon mal!
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: F_K am 10. Juni 2014, 10:45:56
@ peetworse86:

Du bist in der Reserve - per Definition (allgemeine Personalreserve).

Du kannst an DVags (dienstliche Veranstaltungen) teilnehmen, diese sind meistens einen Tag (am Wochenende), Informationen dazu erhältst Du bei Deinem Feldwebel für Reservistenangelegenheiten (über Dein zuständiges LKdo).

Wenn Du "Wehrübungen" machen möchtest, nun Reservedienstleistungen genannt, erhältst Du Deinen NettoVerdienstausfall erstattet, plus Wehrsold und ggf. Zulagen. Finanzielle Nachteile entstehen also nicht.

Dazu must Du natürlich einen Truppenteil finden, der Dich benötigt - mit diesem sprichst Du dann Zeiträume und Dauer ab.
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: peetworse86 am 10. Juni 2014, 11:31:12
Aber gibt es da keine Grenze, bekomme ich mein komplettes Gehalt ersetzt?
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: wolverine am 10. Juni 2014, 12:12:38
Ich hätte ja jetzt gedacht, dass ein HptFw in die Vorschrift (http://www.gesetze-im-internet.de/usg/) guckt und nicht hofft, die richtige Latrinenmparole aufzuschnappen. ::)
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: Peetworse86 am 10. Juni 2014, 12:39:47
Ich habe in die Vorschrift geschaut mein lieber aber bei dem
Bundeswehr Wirrwarr mit X-Ausnahmen verliert man da leicht den Überblick wenn
man damit nicht mehr so viel zu tun hatte.

Meine Frage bezieht sich auch mehr darauf ob die 153,50 als Max pro Tag vom Brutto oder Netto abhängen. Und ich habe gedacht das sich hier vielleicht iwo ein schlaues Köpfchen verbirgt das AHNUNG hat und nicht nur dumm daherredet, sondern auch zahlen nennen kann!

MfG
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: F_K am 10. Juni 2014, 12:47:31
Lieber Peetworse:

Zitat
nach Abzug der entrichteten Steuern vom Einkommen und der Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozial- und Arbeitslosenversicherung

Ist das Netto oder Brutto?

Bei Deinem Gehalt brauchst Du Dir also auch als Lediger keine Sorgen machen (bezüglich der Grenze).

Wenn Du keinen BeordTrT findest, wende Dich ans KC - oder versuche selber einen TrT zu finden.
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: peetworse86 am 10. Juni 2014, 17:35:31
Danke, das hab ich wohl überlesen... 8)

Was heißt denn TrT und KC?

Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: peetworse86 am 10. Juni 2014, 17:37:14
Truppenteil und Karrierecenter? ???
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: F_K am 10. Juni 2014, 17:40:04
Check
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: Paul Kater am 18. Juni 2014, 19:36:23
Ich möchte mich mit einer Frage zur Unterhaltssicherung  anschließen.

Gem. 13 II USG (oben verlinkt) bekommt ein Arbeitnehmer-Reservist ja eine Verdienstausfallsentschädigung, die sich am monatlichen Bruttogehalt orientiert. Jetzt bin ich aber Salary Partner, was bedeutet, dass ich ein niedriges monatliches Grundgehalt und dann 2-3 Mal im Jahr einen entsprechend höheren Bonus erhalte.

Gemäß Gesetz - zumindest wie ich es jetzt verstehe  :) - würde ich die Verdienstausfallsentschädigung nur entsprechend meines niedrigen Montasbruttogehalts erhalten, ohne dass es auf den Bonus ankäme? Ist das zutreffend? Das Problem dürfte ja kein Einzelfall sein, sondern müsste sich bei vielen Vertrieblern auch stellen...
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: F_K am 18. Juni 2014, 20:30:03
Ja, und?

Bonus gibt es ja trotzdem, wenn der Umsatz stimmt ....

Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: Paul Kater am 18. Juni 2014, 20:38:49
In der Zeit, in der ich bei der Bundeswehr bin, kann ich nicht arbeiten und somit auch kein Honorar vereinnahmen. Ergo wird sich der Honorareingang und somit auch der Bonus verringern.
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: F_K am 18. Juni 2014, 20:41:16
.... Gleiches Problem wie bei allen Lohn Ersatzleistungen - deshalb ist als Arbeitnehmer ja ein anständiges Grundgehalt zu vereinbaren.
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: Tommie am 18. Juni 2014, 21:23:26
@ Paul Kater:

Mein Rat an Sie lautet, dass Sie den Kontakt zum Sachbearbeiter Ihrer Unterhaltssicherungsbehörde suchen sollten! Schildern Sie ihm Ihre Situation und fragen Ihn, ob Sie ihm Ihr Einkommen aus den  Einkommensteuerbescheiden der letzten Jahre nachweisen können! Sollten Sie natürlich die EStErkl für 2013 noch nicht gemacht haben, dann haben Sie wahrscheinlich gelitten ;) ! Denn dann können Sie für das vergangene Jahr auf jeden Fall kein von den Grundgehaltszahlungen wesentlich erhöhtes Einkommen belegen!
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: Paul Kater am 19. Juni 2014, 10:26:13
@ Tommie: Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Steuererklärung ist abgegeben. Werde mich morgen mal mit der örtlichen Unterhaltssicherungsbehörde in Verbindung setzen.

@ F_K: Freie Wirtschaft funktioniert nicht immer mit bloßem Grundgehalt. Anreize werden durch hohe Bonusleistungen gesetzt. Da ich gut verdiene, weil ich hohe Boni erhalte (weil ich gut arbeite  ;)), ist der Hinweis, ich hätte ein hohes Grundgehalt vereinbaren sollen, nicht wirklich hilfreich...
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: Muegge75 am 19. Juni 2014, 10:52:09
Da Dir nach ArbPlSchG keine Nachteile (auch und gerade finanziell) entstehen dürfen, ist es eigentlich ziemlich einfach. Da auch ich im Vertrieb mit relativ hoher Incentivierung (Bonus) beschäftigt bin, werden bei mir Zeiträume längerer RDL nicht für die Zielerreichung berückstichtigt und somit herausgerechnet. Das ist m.M.n. auch OK so, da man in diesem Zeitraum Soldat ist und das Arbeitsverhältnis eh ruht. Ob das nun eine generelle Regelung ist, die man auf jeden AG übertragen kann, vermag ich nicht zu beurteilen. Bei mir bzw. meinem AG wird das jedenfalls so ausgelegt, damit eventuelle Boni nicht gemindert werden.

Da ich aber auch nur einmal im Jahr einen Bonus bei hohem Fixum erhalte, stellt sich die Situation natürlich auch ein wenig anders dar. Einen Versuch mit dem Arbeitgeber, neben dem Gespräch mit der Behörde, einen Weg zu finden ist aber sicher auch eine mögliche Option.
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: F_K am 19. Juni 2014, 17:56:44
Ein AG sollte ein Interesse haben, einen guten AN zu halten - da kann auch ein höheres Fixgehalt hilfreich sein, alles verhandelbar.
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: wolverine am 19. Juni 2014, 18:01:40
Ist doch alles in § 13 Abs. 3 S. 1 USG geregelt. Einfach das Einkommen der letzten zwölf Monate vor Beginn RDL nachweisen und darauf berechnen sich dann 1/360.
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: F_K am 19. Juni 2014, 18:20:22
Lieber Wolverine,
Nicht wirklich. Nach Gesetz erhält ein AN vom AG eine Verdienstausfall Bescheinigung, diese enthält, weil wie Urlaub, keine Boni.
Die 1/360 Regelung gilt für Arbeitslose und ähnliche Fälle.
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: wolverine am 19. Juni 2014, 19:15:45
Sehe ich anders. Der § 13 Abs. 3 und § 13b USG regeln ja gerade die anzuwendenden Ausnahmen wenn das Verfahren der Verdienstausfallentschädigung nach § 13 Abs. 2 USG nicht funktioniert.
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: F_K am 19. Juni 2014, 19:42:30
Kann man so sehen - allerdings wird im Urlaub wohl kein Boni gezahlt und der AG kann die Bescheinigung erstellen, daher sehe ich keinen Ausnahme Tatbestand.
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: wolverine am 19. Juni 2014, 20:15:52
Ich bekomme keine Boni; bin ich wohl zu schlecht für. Nur Gehalt, Honorare und Spesen.
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: Paul Kater am 19. Juni 2014, 22:29:52
Vielleicht noch mal zur Klarstellung: ich erhalte neben dem Grundgehalt nicht direkt einen Bonus, sondern einen Prozentsatz der Honorareinnahmen, die ich erwirtschafte. Wenn ich jetzt z.B. einen Monat RDL ableiste, kann ich keine Mandate akquirieren und bearbeiten, sodass ich in diesem Monat auch keine über das Grundgehalt hinausgehende Einnahmen erziele.

13 III USG wäre für mich die Lösung, allerdings heißt es dort eben, dass Abs. 3 nur Anwendung findet, wenn die Voraussetzungen des Abs. II nicht erfüllt sind. Diese sind aber bei mir eigentlich erfüllt...
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: Muegge75 am 20. Juni 2014, 08:53:51
Lieber Wolverine,
Nicht wirklich. Nach Gesetz erhält ein AN vom AG eine Verdienstausfall Bescheinigung, diese enthält, weil wie Urlaub, keine Boni.
Die 1/360 Regelung gilt für Arbeitslose und ähnliche Fälle.

So steht es auch in der AG Bescheinigung drin.

Der Arbeitgeber hat den Ausfall netto wie brutto in der Bescheinigung anzugeben, der dem AN zugestanden hätte. Urlaube sind entsprechend zu berücksichtigen und damit schließe ich mich F_K an. Es gilt das Fixum, was bei Gehalt ja dann als 1/360 des Jahresgehaltes ohne Boni, mal Tage RDL entspricht. Bei Lohnempfängern ist es wohl etwas komplizierter, aber auch da stellt der AG eine enstprechende Bescheinigung ohne Zulagen (Schicht, Überstunden etc.) aus.

@Paul Kater,
in diesem, Deinem, Fall könnte es also wohl möglich sein, dass es nur zur Ausgleichszahlung des Fixums kommt. So ist es bei mir auch, nur das der AG halt gesagt hat, für den Zeitraum den man auf RDL ist werden die Berechnungen des Bonus ausgesetzt, um keine Nachteile entstehen zu lassen. Soll heißen: für diesen Zeitraum wird die Zielerreichung mit 100% angenommen. Aber ich bekomme ja auch nur einmal im Jahr einen Bonus (wenn überhaupt >:().
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: Paul Kater am 20. Juni 2014, 15:20:24

@Paul Kater,
in diesem, Deinem, Fall könnte es also wohl möglich sein, dass es nur zur Ausgleichszahlung des Fixums kommt. >:().

Das würde bedeuten, dass ich bei einer WÜ von einem Monat mehrere tausend Euro Verluste erziele. Das wär aber schon happig; ich mein, ich will ja nicht reich werden durch die Bundeswehr - aber arm auch nicht wirklich  ;)
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: Paul Kater am 20. Juni 2014, 15:22:12
Aargh, da hat was nicht mit dem Zitieren funktioniert :-[.

Satz 1 ist ein Zitat, Satz 2 mein Kommentar...
Titel: Antw:WÜ und Unterhaltssicherung
Beitrag von: Muegge75 am 20. Juni 2014, 15:33:09
Lieber Wolverine,
(...)

(...)

@Paul Kater,
in diesem, Deinem, Fall könnte es also wohl möglich sein, dass es nur zur Ausgleichszahlung des Fixums kommt. So ist es bei mir auch, nur das der AG halt gesagt hat, für den Zeitraum den man auf RDL ist werden die Berechnungen des Bonus ausgesetzt, um keine Nachteile entstehen zu lassen. Soll heißen: für diesen Zeitraum wird die Zielerreichung mit 100% angenommen. Aber ich bekomme ja auch nur einmal im Jahr einen Bonus (wenn überhaupt >:().

Das würde bedeuten, dass ich bei einer WÜ von einem Monat mehrere tausend Euro Verluste erziele. Das wär aber schon happig; ich mein, ich will ja nicht reich werden durch die Bundeswehr - aber arm auch nicht wirklich  ;)

Ich denke so macht es dann mehr Sinn... ;D

Aargh, da hat was nicht mit dem Zitieren funktioniert :-[.

Satz 1 ist ein Zitat, Satz 2 mein Kommentar...