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Zusammenfassung

Autor: OSB
« am: 28. Juni 2018, 06:47:46 »

Haben Sie bereits eine offizielle Beschwerde eingereicht? Was ist dabei herausgekommen?
Autor: PuRe
« am: 27. Juni 2018, 14:25:59 »

Hallo Kameraden,
Falls ich im falschen forum poste, sorry dafür. Nun meine frage:
Ich sowie weitere 100 Soldaten meiner Einheit haben für ENRF keine Tauglichkeit für die Auslandsverwendungsfähigkeit bekommen. Nur weil wir nicht willens sind, uns unsere gesunden Weisheitszähne ziehen zu lassen.
Nun meine frage: miss Ich das? Das GG sagt hier was anderes. Und ja ich kann eingeschränkt werden, aber nur im besonderen Fall. Hat hier jemand dazu mal eine 100% Aussage? Am besten mit Gesetz? Es kann doch nicht sein das ein Zahnarzt einem eine Operation aufzwingen will, die nicht nötig ist?
Zu mal meine Zähne noch nie Ärger gemacht haben. Nur weil er an sich einfach geil darauf ist?

Auf eure Antworten freue ich mich.
Mit Kameradschaftlichen Grüßen AK


EDIT LwPersFw:  Ich habe die Frage hier eingefügt
Autor: FoxtrotUniform
« am: 17. Mai 2018, 07:44:41 »

Schade, dass der TE sich nicht mehr meldet, Details zum Befund würden mich interessieren.
Autor: MMG-2.0
« am: 17. Mai 2018, 07:12:14 »

Weisheitszähne können zur Not von der Inst i.E. gezogen werden. ;)
Autor: LwPersFw
« am: 17. Mai 2018, 06:37:26 »

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass für bestimmte DP dies grundsätzlich und präventiv gemacht (wurde).

In meinem Fall musste ich im Rahmen meiner WFV Untersuchung...


Dies ist korrekt... betrifft aber auch eine andere Verwendungsfähigkeitsuntersuchung.

Auch z.B. für Taucher kann Abweichendes gelten...

Im Rahmen der Auslandsdienst- u. Tropendienstverwendungsfähigkeit gilt das von mir oben Geschriebene.
Autor: Maj a.D.
« am: 16. Mai 2018, 11:59:02 »

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass für bestimmte DP dies grundsätzlich und präventiv gemacht (wurde). In meinem Fall musste ich im Rahmen meiner WFV Untersuchung beim FlugMed noch als Schüler (!) erfahren, dass für die Einstellung als Strahlflugzeugführer meine 4 gesunden und normal im Gebiss integrierten Weisheitszähne noch vor Dienstantritt gezogen werden müssen. Unser Familienzahnarzt hat mir dann nach Einlesen in die damalige Erlass alle 4 Zähne ohne Komplikationen gezogen. Der Truppenzahnarzt hat das dann in der AGA festgestellt und dem FlugMed mitgeteilt. Damit war der Käse gegessen. Das war also schon in den 90ern Jahren so.
Autor: LwPersFw
« am: 15. Mai 2018, 10:22:27 »

....und die fliegen einem normalerweise auch nicht plötzlich um die Ohren.

Genau dies ist der Ausgangspunkt der Entscheidungsfindung.

Denn ... für die Auslands- bzw. Tropendienstverwendungsfähigkeit ist bzgl. der Zähne ausschließlich nach den Vorgaben des Standardization Agreement 2466 (STANAG 2466) Dental Fitness Classification System und der damit verbundenen Klassifizierung - Dental Fitness Class (DFC) zu verfahren.

Bei DFC 1 und 2 wird die Verwendungsfähigkeit erteilt.

Und DFC 2 heißt :
"Soldatinnen und Soldaten, deren aktueller zahnmedizinischer Status innerhalb der nächsten 12 Monate voraussichtlich nicht zu einem zahnmedizinischen Notfall führt."

Wenn wir also das Beispiel VJTF nehmen...

+ erforderlich ist die Tropendienstverwendungsfähigkeit - wenn weltweiter Einsatz möglich
+ die Feststellung der Tropendienstverwendungsfähigkeit ist 3 Jahre gültig
+ in diesen 3 Jahren ist jährlich die DFC zu überprüfen


Wenn also der Zahnarzt Zähne ziehen will, die nach meinem Empfinden gesund und beschwerdefrei sind...

...müsste er mir fundiert erläutern können:

1. das eben innerhalb von 12 Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Notfall zu rechnen ist
2. das vom Grundsatz der B-860/13 Nr. 1303 "Jeder Zahn, der erhaltungsfähig und erhaltungswürdig ist, soll erhalten werden." abgewichen werden muss
3. warum es nicht genügt, den Zahn im Rahmen der jährlichen Kontrolle "unter Beobachtung zu halten"...


Kann er dies nicht ... bekommt er von mir keine Einwilligung. Und ohne Einwilligung kein Eingriff.

C1-869/0-4004
"Gemäß § 630d Abs. 1 BGB sind Behandelnde verpflichtet, vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, die Einwilligung des Patienten (Behandelten) einzuholen. Näheres ergibt sich aus § 630d BGB."

"Die Vorgaben des § 630e BGB fordern vom SanStOffz Zahnarzt in jedem Einzelfall eine therapie-, risiko- und patientenbezogene sowie ggf. auch wirtschaftliche Aufklärung inklusive einer Unterlassensaufklärung. Aufklärungsbögen dienen lediglich der Vorbereitung bzw. Strukturierung eines Aufklärungsgespräches und sollen den Patienten allgemeine und allgemeingültige Informationen zur geplanten Behandlungsmaßnahme vermitteln. Sie sind in jedem Fall vor Behandlungsbeginn durch ein individuelles und anlassbezogenes Aufklärungsgespräch zu ergänzen. Hierbei sind patientenbezogen spezifische Einzelheiten der geplanten Behandlungsmaßnahme(n) zu besprechen und gegebenenfalls Rückfragen zu klären."




Sollte der Arzt dann trotzdem DFC 3 vergeben und keine Tropendienstverwendungsfähigkeit die Folge sein...

...ist nach A1-831/0-4000 – Anlage 5.10 Auslandsdienstverwendungsfähigkeit Nr. 10209 ff zu verfahren.


Auf jeden Fall gibt es weder eine Duldungspflicht, noch kann es zu disziplinaren Folgen für den Soldaten kommen.


Und um nochmal auf meinen eigenen Fall zurück zu kommen ...
Mir wollte der Zahnarzt alle Weißheitszähne ziehen ... obwohl vollkommen beschwerdefrei...
Nur mit der Begründung, es könnte ja sein, dass sie in den 3 Jahren im Ausland gezogen werden müssen...
Dies ist nun fast 10 Jahre her ... und ich habe bis heute keine Probleme mit den Zähnen...
Autor: ulli76
« am: 14. Mai 2018, 18:35:04 »

Es geht offenbar nicht um die Weisheitszähne und die fliegen einem normalerweise auch nicht plötzlich um die Ohren.
Autor: slider
« am: 14. Mai 2018, 14:05:13 »

Korrekt, da würde mich die Versorgung in gewissen Regionen von bspw. Portugal oder Spanien wesentlich mehr beunruhigen.
Autor: PzPiKp360
« am: 14. Mai 2018, 13:10:14 »

Ohne die Versorgungsrealität in den baltischen Staaten zu kennen

Die sind seit 1991 nicht mehr Teil der Sowjetunion, haben bei der GUS nicht mitgemacht, und seit 2004 Mitglieder der EU samt EURO sowie der NATO, mit sehr guten wirtschaftlichen Werten.
Autor: christoph1972
« am: 14. Mai 2018, 11:54:40 »

Ohne die Versorgungsrealität in den baltischen Staaten zu kennen, jedoch den Zustand manchen Gebisses von Staatsangehörigen aus der Russischen Föderation, sofern es sich um die Weisheitszähne handelt, die ab und an mal mucken, bevor ich mich in die Hände eines Zahnarztes begebe, dessen Sprache ich nicht spreche und der meine Sprache vermutlich nicht beherrscht, würde ich mir die Weisheitszähne ziehen lassen.

Wie schon mehrfach gesagt/geschrieben, den (Ober-) Stabszahnarzt fragen, was will er genau in meinem Mund mit meinen Zähnen machen. Paradontose- und Kariesbehandlung, so feine Dinge wie Wurzelbehandlungen etc., würde ich sofort erledigen. Je länger man das rausschiebt, desto schlimmer wird es.
Autor: Rollo83
« am: 14. Mai 2018, 06:54:59 »

Mir wurden, ich glaube 2010, im Rahmen 90/5 NRF auch die Weißheitszähne gezogen.
Probleme hatte ich bis dato noch nie mit den Zähnen und mir wurde damals bestätigt das es rein zur Vorsorge wäre.
Die Begründung damals "die Zähne könnten sich ja im Einsatz entzünden und eine sofortige Behandlung in sonst wo kann nicht gewährleistet werden"
Sonstwo kann könnte ja im Extremfall bei NRF auch im hintersten Hinterland der Welt sein.
Ein kurzes Aufbäumen meinerseits hat dann darin geendet das ich mir die Zähne tatsächlich habe ziehen lassen.
War allerdings auch halb so wild.
Autor: tank1911
« am: 14. Mai 2018, 05:18:29 »

Zitat
D.h. die Soldaten gehen absehbar nicht in einen scharfen Einsatz wie z.B. Mali...
Sie üben und stehen "Stand by"... und das im NATO-Gebiet

Bei NTM von ein paar Tagen sollte man das schon anders sehen, sonst kann man das Ganze gleich sein lassen  :)

Ansonsten sehe ich das genauso mit den Zähnen, wenn halt nichts faul ist...
Autor: LwPersFw
« am: 13. Mai 2018, 23:29:10 »

"
Zitat
aber die Soldaten der VJTF stehen bis Ende 2020 in fest definierten Rufbereitschaftszeiten als schnell verlegbarer Eingreifverband der NATO im Rahmen der NRF zur Verfügung und sind daher u.A. im Rahmen 90/5 so zu behandeln, dass es jederzeit egal wie lange und wohin "los gehen" kann."

D.h. die Soldaten gehen absehbar nicht in einen scharfen Einsatz wie z.B. Mali...
Sie üben und stehen "Stand by"... und das im NATO-Gebiet...

Also kein Grund "vorbeugend" in einen gesunden Körper einzugreifen.

Und sollte der TE kranke Zähne haben, muss er sowieso behandelt werden, unabhängig von der 90/5...

Und auch "die Fachleute" haben sich an den Artikel 2 Abs 2 Satz 1 GG zu halten. Die Einschränkungen für uns Soldaten sind da eng begrenzt.

"Der Soldat muss ärztliche Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen; das Grundrecht nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt. § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes bleibt unberührt. Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Behandlung ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflusst, so kann ihm eine sonst zustehende Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Behandlung, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten verbunden ist, eine Operation auch dann, wenn sie einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet. Ärztliche Untersuchungsmaßnahmen, die einer ärztlichen Behandlung oder einer Operation im Sinne des Satzes 6 gleichkommen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Soldaten vorgenommen werden. Nicht als ärztliche Behandlung oder als Operation im Sinne des Satzes 6 und nicht als Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit gelten einfache ärztliche Maßnahmen, wie Blutentnahmen aus dem Ohrläppchen, dem Finger oder einer Blutader oder eine röntgenologische Untersuchung."

Als ich den Zahnarzt damals darauf hingewiesen habe, war das Thema gesunde Zähne ziehen ganz schnell "nicht so gemeint" und vom Tisch.

Autor: tank1911
« am: 13. Mai 2018, 20:45:11 »

Mich wundert es ein wenig, dass hier die ganze Zeit von einer Übung gesprochen wird. VJTF ist keine Übung. Klar stehen zunächst die multinational gemeinsamen Übungen wie Norwegen konkret im Vordergrund...aber die Soldaten der VJTF stehen bis Ende 2020 in fest definierten Rufbereitschaftszeiten als schnell verlegbarer Eingreifverband der NATO im Rahmen der NRF zur Verfügung und sind daher u.A. im Rahmen 90/5 so zu behandeln, dass es jederzeit egal wie lange und wohin "los gehen" kann. Ob das prophylaktische Zähneziehen richtig oder falsch ist, sollten die Fachleute vor eben genanntem Hintergrund beurteilen. Es gab immerhin auch schon Soldaten, die aufgrund von Zahnproblemen repatriiert wurden... 
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