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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: HeerMarLuft am 13. Mai 2018, 09:22:35

Titel: Zähne ziehen für eine Übung ja? nein? bzw. VJTF, NRF, etc.
Beitrag von: HeerMarLuft am 13. Mai 2018, 09:22:35
Guten Tag Kameraden, ich habe vor kurzem den 90/5 Laufzettel für VJTF abgearbeitet, nun war ich beim Zahnarzt und dieser will das mir 3 Zähne gezogen werden. Kann ich dies ablehnen? Und wenn ja, was sind die folgen?  Denn ich bin nicht bereit mir Zähne ziehen zu lassen für eine Übung in der wir Panzer nach Norwegen verlegen. Da diese zähne gesund sind und ich auch keine Beschwerden habe frage ich euch als Kamerad wozu ihr mir raten würdet, und wie ihr handeln würdet.

Mit freundlichen Güßen

Euer Kamerad
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: Al Terego am 13. Mai 2018, 09:39:20
... Da diese zähne gesund sind und ich auch keine Beschwerden habe ...

Sorry, aber da passt doch was nicht. Irgendwas muss doch da sein, der Zahnarzt will Dir die Zähne doch nicht zum Spaß ziehen.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: HeerMarLuft am 13. Mai 2018, 09:55:27
Soweit ich weiß sollen mir zwo Zähne vorne gezogen werden, und ein Backenzahn. Für VJTF werden allerdings wie ich mitbekomme bei vielen zähne gezogen, ausschließlich Weisheitszähne.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2018, 09:58:33
Ich würde mich weigern, mir gesunde Zähne ziehen zu lassen. Da dürfte mir der Zahnklempner schon die entsprechende sanitätsdienstliche Weisung zeigen.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: tank1911 am 13. Mai 2018, 10:10:38
Für 90/5 Einsatz sind schon viele Weisheitszähne über die Wupper gegangen, um Ausfällen vorzubeugen...da gibt es wohl auch Weisungssicherheit. VJTF ist ja eine einsatzgleiche Verpflichtung mit entsprechendem EPV. Aber andere Zähne...da muss schon was faul sein (mit oder an den Zähnen).
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: Al Terego am 13. Mai 2018, 10:14:54
Soweit ich weiß sollen mir zwo Zähne vorne gezogen werden, und ein Backenzahn.

Also Backenzahn würde ja auf Weisheitszahn hindeuten, dass wäre ja noch nachvollziehbar, aber Schneidezähne, da muss dann doch was mit den Zähnen sein. Was meinst Du denn mit "Soweit ich weiß"? Der Zahnarzt muss Dir doch erklärt haben, was er vor hat.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: HeerMarLuft am 13. Mai 2018, 10:43:56
Ich würde mich weigern, mir gesunde Zähne ziehen zu lassen. Da dürfte mir der Zahnklempner schon die entsprechende sanitätsdienstliche Weisung zeigen.

Was könnte mich denn erwarten wenn ich dies ablehne?
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: ulli76 am 13. Mai 2018, 10:45:05
Du bekommst keine Tauglichkeit für die Übung.

Aber der wird dir doch nicht einfach so Zähne ziehen wollen. Da muss doch irgendwas dran kaputt sein und zwar so, dass man es anders nicht beheben kann.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: HubschrauBär am 13. Mai 2018, 12:13:26
Also grundlos wird der Zahnarzt keinen Zahn entfernen wollen.
Weisheitszähne wären eine Idee. Passt aber zu den Schneidezähnen nicht.

Hier würde ich nochmals das Gespräch mit dem Zahnarzt suchen und eine genaue Aufklärung einfordern.

Aus persönlicher Erfahrung: Wenn es wirklich medzinisch Notwendig ist (z.B. Zysten, etc) lieber früher als zu spät handeln.
Wenn hier etwas auf die lange Bank geschoben wird kann es z.B. dazu führen, dass am Ende großräumig Material im Kiefer entfernt werden muss.
Dazu kommt, dass die Versorgung mit Implantaten durch den Dienstherrn wirklich gut ist. Gegen geringfügige Zuzahlungen wird hier auch das best verfügbare Material verwendet.

Wie schon erwähnt wird eine stumpfe Verweigerung dazu führen, dass die Verwendungsfähigkeit nicht zuerkannt wird.
Sollte das ein langfristiges Problem sein, wird sich der DV Gedanken darüber machen müssen ob er den Dienstposten nicht besser mit jemand tauglichem besetzt.


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Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: funker07 am 13. Mai 2018, 14:59:16
Für den BA 90/5 muss eine Dental Fitness Class erreicht werden, die besagt, dass innerhalb der nächsten Zeit (12 Monate?) kein zahnmedizinischer Notfall zu erwarten ist.
Wenn dafür die Zähne raus sollen, ist etweder etwas bereits jetzt nicht in Ordnung, dein Kiefer ist zu klein oder die Weißheitszähne beginnen das Zahnfleisch zu durchstoßen und damit eine Entzündungsgefahr zu werden.

Vor einigen Jahren haben wohl viele Zahnärzte die Weißheitszähne pauschal ziehen wollen, jetzt höre ich so etwas immer seltener.

Lass dir die Gründe nochmal erläutern, ggf kannst du dir eine Zweitmeinung holen, ansonsten würde ich dazu tendieren, dem Zahnarzt zu vertrauen - der hat schließlich Zahnmedizin studiert und wohl auch etwas Erfahrung auf seinem Gebiet.

Ob der Eingriff duldungspflichtig ist, können hier bestimmt einige beurteilen, ich bins nicht...auch, wenn ich aus dem Bauch heraus ja sagen würde.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: LwPersFw am 13. Mai 2018, 18:51:35
Zitat
Vor einigen Jahren haben wohl viele Zahnärzte die Weißheitszähne pauschal ziehen wollen, jetzt höre ich so etwas immer seltener.

Nicht haben wohl... sondern dies war "gelebte Praxis".

Mir wollte der Doc auch alle Weißheitszähne ziehen, nur weil ich in eine integrierte Verwendung in ein NATO-Land sollte...
Und dies obwohl ich keinerlei Probleme mit den Zähnen hatte... rein "vorbeugend".

Und anscheinend verfahren manche Zahnärzte immer noch so, ohne jede Differenzierung !

Ich habe mich dagegen gewehrt und habe trotzdem meine 90/5 bekommen.

Denn ... es ist ein Unterschied ob der Soldat z.B. in einen mehrmonatigen Dschungelkrieg in Afrika soll... z.T. Tage... Wochen...von einem vernünftigen Zahnarzt entfernt...

Oder eben, wie hier, nur zu einer Übung in ein NATO-Land mit hervorragender medizinischer Versorgung....für den absoluten
Zufall, dass ausgerechnet während der Übung die Weißheitszähne so sehr erkranken, dass sie entfernt werden müssen...

Niemand muss sich unter diesen Bedingungen gesunde Zähne "vorbeugend" ziehen lassen.

Und ich habe und würde es auch wieder auf eine Auseinandersetzung mit Zahnarzt und ggf. Chef ankommen lassen.

Denn für undifferenzierte Eingriffe in einen gesunden Körper gibt es, mit Ausnahme des Impfens und des Seuchenschutzes, keine Duldungspflicht.

Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: KlausP am 13. Mai 2018, 19:12:31
Zitat
... Niemand muss sich unter diesen Bedingungen gesunde Zähne "vorbeugend" ziehen lassen.

Und ich habe und würde es auch wieder auf eine Auseinandersetzung mit Zahnarzt und ggf. Chef ankommen lassen. ...

Genau das wollte ich mit meinem obigen Beitrag ausdrücken. Wenn mein Chef mir das befehlen wollte, würde ich den Beschwerdeweg bis zum Ende ausprobieren.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: tank1911 am 13. Mai 2018, 20:45:11
Mich wundert es ein wenig, dass hier die ganze Zeit von einer Übung gesprochen wird. VJTF ist keine Übung. Klar stehen zunächst die multinational gemeinsamen Übungen wie Norwegen konkret im Vordergrund...aber die Soldaten der VJTF stehen bis Ende 2020 in fest definierten Rufbereitschaftszeiten als schnell verlegbarer Eingreifverband der NATO im Rahmen der NRF zur Verfügung und sind daher u.A. im Rahmen 90/5 so zu behandeln, dass es jederzeit egal wie lange und wohin "los gehen" kann. Ob das prophylaktische Zähneziehen richtig oder falsch ist, sollten die Fachleute vor eben genanntem Hintergrund beurteilen. Es gab immerhin auch schon Soldaten, die aufgrund von Zahnproblemen repatriiert wurden... 
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: LwPersFw am 13. Mai 2018, 23:29:10
"
Zitat
aber die Soldaten der VJTF stehen bis Ende 2020 in fest definierten Rufbereitschaftszeiten als schnell verlegbarer Eingreifverband der NATO im Rahmen der NRF zur Verfügung und sind daher u.A. im Rahmen 90/5 so zu behandeln, dass es jederzeit egal wie lange und wohin "los gehen" kann."

D.h. die Soldaten gehen absehbar nicht in einen scharfen Einsatz wie z.B. Mali...
Sie üben und stehen "Stand by"... und das im NATO-Gebiet...

Also kein Grund "vorbeugend" in einen gesunden Körper einzugreifen.

Und sollte der TE kranke Zähne haben, muss er sowieso behandelt werden, unabhängig von der 90/5...

Und auch "die Fachleute" haben sich an den Artikel 2 Abs 2 Satz 1 GG zu halten. Die Einschränkungen für uns Soldaten sind da eng begrenzt.

"Der Soldat muss ärztliche Eingriffe in seine körperliche Unversehrtheit gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn es sich um Maßnahmen handelt, die der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten oder der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen; das Grundrecht nach Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes wird insoweit eingeschränkt. § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes bleibt unberührt. Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Behandlung ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflusst, so kann ihm eine sonst zustehende Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Behandlung, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit des Soldaten verbunden ist, eine Operation auch dann, wenn sie einen erheblichen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit bedeutet. Ärztliche Untersuchungsmaßnahmen, die einer ärztlichen Behandlung oder einer Operation im Sinne des Satzes 6 gleichkommen, dürfen nicht ohne Zustimmung des Soldaten vorgenommen werden. Nicht als ärztliche Behandlung oder als Operation im Sinne des Satzes 6 und nicht als Eingriffe in die körperliche Unversehrtheit gelten einfache ärztliche Maßnahmen, wie Blutentnahmen aus dem Ohrläppchen, dem Finger oder einer Blutader oder eine röntgenologische Untersuchung."

Als ich den Zahnarzt damals darauf hingewiesen habe, war das Thema gesunde Zähne ziehen ganz schnell "nicht so gemeint" und vom Tisch.

Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: tank1911 am 14. Mai 2018, 05:18:29
Zitat
D.h. die Soldaten gehen absehbar nicht in einen scharfen Einsatz wie z.B. Mali...
Sie üben und stehen "Stand by"... und das im NATO-Gebiet

Bei NTM von ein paar Tagen sollte man das schon anders sehen, sonst kann man das Ganze gleich sein lassen  :)

Ansonsten sehe ich das genauso mit den Zähnen, wenn halt nichts faul ist...
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: Rollo83 am 14. Mai 2018, 06:54:59
Mir wurden, ich glaube 2010, im Rahmen 90/5 NRF auch die Weißheitszähne gezogen.
Probleme hatte ich bis dato noch nie mit den Zähnen und mir wurde damals bestätigt das es rein zur Vorsorge wäre.
Die Begründung damals "die Zähne könnten sich ja im Einsatz entzünden und eine sofortige Behandlung in sonst wo kann nicht gewährleistet werden"
Sonstwo kann könnte ja im Extremfall bei NRF auch im hintersten Hinterland der Welt sein.
Ein kurzes Aufbäumen meinerseits hat dann darin geendet das ich mir die Zähne tatsächlich habe ziehen lassen.
War allerdings auch halb so wild.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: christoph1972 am 14. Mai 2018, 11:54:40
Ohne die Versorgungsrealität in den baltischen Staaten zu kennen, jedoch den Zustand manchen Gebisses von Staatsangehörigen aus der Russischen Föderation, sofern es sich um die Weisheitszähne handelt, die ab und an mal mucken, bevor ich mich in die Hände eines Zahnarztes begebe, dessen Sprache ich nicht spreche und der meine Sprache vermutlich nicht beherrscht, würde ich mir die Weisheitszähne ziehen lassen.

Wie schon mehrfach gesagt/geschrieben, den (Ober-) Stabszahnarzt fragen, was will er genau in meinem Mund mit meinen Zähnen machen. Paradontose- und Kariesbehandlung, so feine Dinge wie Wurzelbehandlungen etc., würde ich sofort erledigen. Je länger man das rausschiebt, desto schlimmer wird es.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: PzPiKp360 am 14. Mai 2018, 13:10:14
Ohne die Versorgungsrealität in den baltischen Staaten zu kennen

Die sind seit 1991 nicht mehr Teil der Sowjetunion, haben bei der GUS nicht mitgemacht, und seit 2004 Mitglieder der EU samt EURO sowie der NATO, mit sehr guten wirtschaftlichen Werten.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: slider am 14. Mai 2018, 14:05:13
Korrekt, da würde mich die Versorgung in gewissen Regionen von bspw. Portugal oder Spanien wesentlich mehr beunruhigen.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: ulli76 am 14. Mai 2018, 18:35:04
Es geht offenbar nicht um die Weisheitszähne und die fliegen einem normalerweise auch nicht plötzlich um die Ohren.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: LwPersFw am 15. Mai 2018, 10:22:27
....und die fliegen einem normalerweise auch nicht plötzlich um die Ohren.

Genau dies ist der Ausgangspunkt der Entscheidungsfindung.

Denn ... für die Auslands- bzw. Tropendienstverwendungsfähigkeit ist bzgl. der Zähne ausschließlich nach den Vorgaben des Standardization Agreement 2466 (STANAG 2466) Dental Fitness Classification System und der damit verbundenen Klassifizierung - Dental Fitness Class (DFC) zu verfahren.

Bei DFC 1 und 2 wird die Verwendungsfähigkeit erteilt.

Und DFC 2 heißt :
"Soldatinnen und Soldaten, deren aktueller zahnmedizinischer Status innerhalb der nächsten 12 Monate voraussichtlich nicht zu einem zahnmedizinischen Notfall führt."

Wenn wir also das Beispiel VJTF nehmen...

+ erforderlich ist die Tropendienstverwendungsfähigkeit - wenn weltweiter Einsatz möglich
+ die Feststellung der Tropendienstverwendungsfähigkeit ist 3 Jahre gültig
+ in diesen 3 Jahren ist jährlich die DFC zu überprüfen


Wenn also der Zahnarzt Zähne ziehen will, die nach meinem Empfinden gesund und beschwerdefrei sind...

...müsste er mir fundiert erläutern können:

1. das eben innerhalb von 12 Monaten mit hoher Wahrscheinlichkeit mit einem Notfall zu rechnen ist
2. das vom Grundsatz der B-860/13 Nr. 1303 "Jeder Zahn, der erhaltungsfähig und erhaltungswürdig ist, soll erhalten werden." abgewichen werden muss
3. warum es nicht genügt, den Zahn im Rahmen der jährlichen Kontrolle "unter Beobachtung zu halten"...


Kann er dies nicht ... bekommt er von mir keine Einwilligung. Und ohne Einwilligung kein Eingriff.

C1-869/0-4004
"Gemäß § 630d Abs. 1 BGB sind Behandelnde verpflichtet, vor Durchführung einer medizinischen Maßnahme, insbesondere eines Eingriffs in den Körper oder die Gesundheit, die Einwilligung des Patienten (Behandelten) einzuholen. Näheres ergibt sich aus § 630d BGB."

"Die Vorgaben des § 630e BGB fordern vom SanStOffz Zahnarzt in jedem Einzelfall eine therapie-, risiko- und patientenbezogene sowie ggf. auch wirtschaftliche Aufklärung inklusive einer Unterlassensaufklärung. Aufklärungsbögen dienen lediglich der Vorbereitung bzw. Strukturierung eines Aufklärungsgespräches und sollen den Patienten allgemeine und allgemeingültige Informationen zur geplanten Behandlungsmaßnahme vermitteln. Sie sind in jedem Fall vor Behandlungsbeginn durch ein individuelles und anlassbezogenes Aufklärungsgespräch zu ergänzen. Hierbei sind patientenbezogen spezifische Einzelheiten der geplanten Behandlungsmaßnahme(n) zu besprechen und gegebenenfalls Rückfragen zu klären."




Sollte der Arzt dann trotzdem DFC 3 vergeben und keine Tropendienstverwendungsfähigkeit die Folge sein...

...ist nach A1-831/0-4000 – Anlage 5.10 Auslandsdienstverwendungsfähigkeit Nr. 10209 ff zu verfahren.


Auf jeden Fall gibt es weder eine Duldungspflicht, noch kann es zu disziplinaren Folgen für den Soldaten kommen.


Und um nochmal auf meinen eigenen Fall zurück zu kommen ...
Mir wollte der Zahnarzt alle Weißheitszähne ziehen ... obwohl vollkommen beschwerdefrei...
Nur mit der Begründung, es könnte ja sein, dass sie in den 3 Jahren im Ausland gezogen werden müssen...
Dies ist nun fast 10 Jahre her ... und ich habe bis heute keine Probleme mit den Zähnen...
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: Maj a.D. am 16. Mai 2018, 11:59:02
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass für bestimmte DP dies grundsätzlich und präventiv gemacht (wurde). In meinem Fall musste ich im Rahmen meiner WFV Untersuchung beim FlugMed noch als Schüler (!) erfahren, dass für die Einstellung als Strahlflugzeugführer meine 4 gesunden und normal im Gebiss integrierten Weisheitszähne noch vor Dienstantritt gezogen werden müssen. Unser Familienzahnarzt hat mir dann nach Einlesen in die damalige Erlass alle 4 Zähne ohne Komplikationen gezogen. Der Truppenzahnarzt hat das dann in der AGA festgestellt und dem FlugMed mitgeteilt. Damit war der Käse gegessen. Das war also schon in den 90ern Jahren so.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: LwPersFw am 17. Mai 2018, 06:37:26
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass für bestimmte DP dies grundsätzlich und präventiv gemacht (wurde).

In meinem Fall musste ich im Rahmen meiner WFV Untersuchung...


Dies ist korrekt... betrifft aber auch eine andere Verwendungsfähigkeitsuntersuchung.

Auch z.B. für Taucher kann Abweichendes gelten...

Im Rahmen der Auslandsdienst- u. Tropendienstverwendungsfähigkeit gilt das von mir oben Geschriebene.
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: MMG-2.0 am 17. Mai 2018, 07:12:14
Weisheitszähne können zur Not von der Inst i.E. gezogen werden. ;)
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein?
Beitrag von: FoxtrotUniform am 17. Mai 2018, 07:44:41
Schade, dass der TE sich nicht mehr meldet, Details zum Befund würden mich interessieren.
Titel: Weisheitszähne Pflicht?
Beitrag von: PuRe am 27. Juni 2018, 14:25:59
Hallo Kameraden,
Falls ich im falschen forum poste, sorry dafür. Nun meine frage:
Ich sowie weitere 100 Soldaten meiner Einheit haben für ENRF keine Tauglichkeit für die Auslandsverwendungsfähigkeit bekommen. Nur weil wir nicht willens sind, uns unsere gesunden Weisheitszähne ziehen zu lassen.
Nun meine frage: miss Ich das? Das GG sagt hier was anderes. Und ja ich kann eingeschränkt werden, aber nur im besonderen Fall. Hat hier jemand dazu mal eine 100% Aussage? Am besten mit Gesetz? Es kann doch nicht sein das ein Zahnarzt einem eine Operation aufzwingen will, die nicht nötig ist?
Zu mal meine Zähne noch nie Ärger gemacht haben. Nur weil er an sich einfach geil darauf ist?

Auf eure Antworten freue ich mich.
Mit Kameradschaftlichen Grüßen AK


EDIT LwPersFw:  Ich habe die Frage hier eingefügt
Titel: Antw:Zähne ziehen für eine Übung ja? nein? bzw. VJTF, NRF, etc.
Beitrag von: OSB am 28. Juni 2018, 06:47:46
Haben Sie bereits eine offizielle Beschwerde eingereicht? Was ist dabei herausgekommen?