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Autor: Philipp.O.
« am: 20. Januar 2018, 09:58:36 »

Vielen Lieben Dank hat mir sehr geholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Philipp
Autor: Ralf
« am: 20. Januar 2018, 05:39:22 »

Ja und darauf achten, dass du die Nichtzusage der UKV bekommst.
Autor: Philipp.O.
« am: 19. Januar 2018, 21:53:35 »

So hat es mir ein schon Saz leistenden  weitergegeben. Wenn es also keine Frist gibt kann ich jetzt am Montag eine Kopie meines Mietvertrag ans Karrierecenter nachreichen? Oder verstehe ich das jetzt falsch und danke schonmal für die Hilfe.
Mfg


Autor: Ralf
« am: 19. Januar 2018, 20:11:16 »

Eine 6 Monatsfrist gibt es nicht. Wie kommst du darauf?
Autor: Philipp.O.
« am: 19. Januar 2018, 19:21:19 »

Dann bitte ich um Entschuldigung ich habe es scheinbar überlesen.

Mfg
Autor: KlausP
« am: 19. Januar 2018, 19:13:18 »

Ich hab da heute schon mal was zum Thema geschrieben. Wie wäre es also mit der Suchfunktion?
Autor: Philipp.O.
« am: 19. Januar 2018, 18:38:13 »

Guten Abend,

Ich trete am 01.04.18 meinen Dienst als SAZ 17 an nun habe ich seit 01.01.18 eine eigene Wohnung beziehungweise ein Haus zur Miete.
Nun meine Frage besteht die Möglichkeit auch wenn ich keine 6 Monate vor Dienstantritt die Wohnung besessen habe, das ich Trennungsgeld berechtigt bin oder bin ich Automatisch ausgeschlossen davon ? Leider finde ich keine klare Antwort darüber wenn mir jemand sagen kann wo ich vielleicht Anrufen könnte um mich darüber zu informieren wäre das schon eine große Hilfe.

Mfg

Philipp
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