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Zusammenfassung

Autor: striker
« am: 27. Januar 2018, 00:29:10 »

Update für Reservisten:
- Unbeorderte Reservisten benötigen die G20 erstmal nicht
- für beorderte Reservisten wurde die Übergangszeit bis zum 1. Juli 2018 verlängert

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/start/service/nachr/!ut/p/z1/hY_LDoIwEEX_iGlBBZY8wiMSNIIo3ZgGGsRgS5pKXPjxlmjcEWdxk7l35kwGCJyBcDr1HVW94HTQfU02F9_Jysx0TTOsPAulyW4bR4FjIoyhgtO_EaJjtFAegqJlUGuGvchIVlAAAdIyoxGcqVkV46rX2kmqhDRGIdUwJw8pdWL0LdQIhz5aYet7Cr-88hjElYvsMPUPM_BGJ_r87dJmfhrqK-XtwPai8T7GeI-cPF93bwjLft4!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922DVA30IHOKGFC820H4

Aus eigener Erfahrung: Es ist echt schwer einen heimatnahen Termin bei einem Betriebsarzt zu bekommen, welcher mit der Bw in Vertrag steht. Eigentlich sehr unkammeradschaftlich wie oft man hört „da ist ihr Beorderungstruppenteil verantwortlich, wir können da nix tun wir sind sowiso schon so sehr reduziert“.
Autor: F_K
« am: 08. August 2017, 10:10:34 »

Nachtrag:

Die (ehemals) G20 Lärmuntersuchung muss von einem Betriebsarzt durchgeführt werden, es muss aber nicht zwingend ein Soldat (SanOffz) oder ein von der BW beauftragter Betriebsarzt sein - es reicht "irgendein" Betriebsarzt.

In meinem Fall also der Betriebsarzt des Unternehmens, der mir freundlicherweise eine "Angebotsuntersuchung" angeboten hat, die für die BW halt als "Pflichtuntersuchung" dokumentiert wird (diese Vorgehensweise reduziert die Kosten für die BW auf Null und meinen Zeitaufwand maximal).

Damit bin ich also für 3 Jahre "safe".
Autor: F_K
« am: 28. Juni 2017, 22:08:20 »

Um mal ne Zahl in den Raum zu werfen :
Verleihung Leistungsabzeichen im Korps bei Res wird meistens an der "Res Dvag" gemacht - da bekommen dann so 4 Res ein LA verliehen - bei so ca. 100 Res vor Ort.

Every soldier is a rifle man.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 28. Juni 2017, 21:40:37 »

Das habe ich nicht bestritten, wor haben aber durchaus Offiziere doe pro Jahr 3 Wochen üben, that's it. Vor diesem Hintergrund darf durchaus das ein oder andere Detail überdacht werden.
Autor: F_K
« am: 27. Juni 2017, 06:06:54 »

@ FU:

Die Befehlslage ist eindeutig.

Ich habe aber auch den Eindruck,  das viele Res, auch ggf. mit Billigung der V., dies nicht umsetzen.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 26. Juni 2017, 22:13:20 »

Jetzt mal unter uns Pastorentöchtern, als übender Reservist und dazu noch StOffz ist es auch ganz locker verkraftbar nicht das volle Spektrum der Erfordernisse   jährlich zu leisten.
Autor: funker07
« am: 23. Juni 2017, 18:26:21 »

- Liste bestimmt nicht vollzählig, bitte ergänzen
-Belehrungen militärische Sicherheit, IT-Sicherheit
-Tausch der Schießbrille bzw Gläser (läuft auch alle ..ähm 5? Jahre..ab)
-Betriebsarzt Bildschirmarbeitsplatz
Und auch ich habe mit Sicherheit was vergessen...

Woher kommt das Problem mit der Doppelführung (90/5 gegenüber Betriebsarzt) eigentlich? Hat man da wieder "vergessen" für die Bundeswehr entsprechende Ausnahmen im Gesetz zu schreiben?
Autor: F_K
« am: 21. Juni 2017, 12:42:25 »

Lieber Migu,

in weiten Teilen mache ich "diese Dinge" ja freiwillig, und viele davon (soweit möglich), "zivil in der Freizeit" bzw. "mal so" an einem Samstag in DVag oder VVag.

Ändert aber nichts daran, das hier erhebliche Aufwände zu leisten sind - wobei die Bundeswehr dies in Teilen ja schon erkannt hat.
(Änderung Weiterbildung EEH A von jährlich auf zweijährlich, komplette Einstellungsuntersuchung nur alle zwei Jahre, ...).

Thema NSAK: Erstausbildung habe ich sehr kompakt und schnell innerhalb von 5 Tagen absolviert - und bin damit (weil NBI und II komplett, weite Teile von NBIII) besser ausgebildet als viele meiner aktiven Kameraden - auch diese sind durch diese "Pflichtdinge" belastet.

Legt man aber z. B. die Erstausbildung auf 5 Jahre "um" - so bleibt ein Aufwand von 1 Tag pro Jahr - plus jährliche Inübunghaltung.
Autor: miguhamburg1
« am: 21. Juni 2017, 12:18:36 »

Lieber F_K,

ich möchte überhaupt nicht bezweifeln, dass alle diese Erfordernisse für Aktive natürlkich viel besser nebenbei zu erledigen sind als für Reservisten. Das ist so.

Allerdings habe ich es für meine Reservisten immer so veranlasst, dass diese verschiedenen Erfordernisse möglichst kompakt nacheinander durchgeführt werden können, um eben genau das zu vermeiden, was Sie darstellten. Wobei das Thema Einstellungs-/Entlassungsuntersuchung zwischenzeitlich ja deutlich entspannter geregelt ist. Die betriebsärztlichen Untersuchungen sind auch nicht im Jahresabstand zu wiederholen, sondern besitzen drei(?) Jahre Gültigkeit und ob nun das Inübunghalten NSaK zu diesem hohen Aufwand führen muss, wage ich jetzt auch einmal zu bezweifeln.
Autor: F_K
« am: 21. Juni 2017, 11:15:16 »

@ Migu:

Etwas überspitzt, aber bitte Zeitansätze mal selber ausrechnen:

- Kleiderschwimmen
- BFT
- Leistungsmarsch (HUT 2 bzw. 4 x im Jahr!)
- DSA (4 Übungen)
- Schießen IGF
- Inübunghalten NSAK
- Ausbildung ABC, dazu vorher zwingend
- Portacount Test
- Einstellungs- und Entlassungsuntersuchung
- Auffrischung EEH A
- Tausch Helm und ABC Maske (alle 4 Jahre)
- Betriebsarzt Lärmuntersuchung

- Liste bestimmt nicht vollzählig, bitte ergänzen

.. bitte berücksichtigen, das es nicht unerheblich Rüst- und Orgzeiten gibt, und ggf. Fahrt- und Wartezeiten.
Autor: miguhamburg1
« am: 21. Juni 2017, 11:07:08 »

Lieber F_K, wofür benötigen Sie denn 10-15 (jährlich?) Diensttage RDL, um welche "Pflichtdinge" zu erledingen?
Autor: ulli76
« am: 21. Juni 2017, 08:15:48 »

Ich beschäftige mich ja zur Zeit mit Betriebsmedizin.
Und da bekommt man erstaunliche Erkenntnisse. Z.B. darüber, was für Pflichten der Arbeitnehmer im Rahmen der Untersuchung überhaupt hat. Und was für Daten der Betriebsarzt überhaupt weitergeben darf.

Irgendwie haben wir in der Bundeswehr langsam ein Doppelsystem- einmal das truppenärztliche Urteil im 90/5er und einmal die betriebsärztliche Untersuchung.
Teilweise macht das wohl Sinn, aber wenn das nicht deckungsgleich ist, wird´s schwierig.
Autor: F_K
« am: 21. Juni 2017, 07:12:18 »

@ LwPersFw:

Alles richtig - ich setze mich auch zivil Lärm aus - bei Anwendung der notwendigen Massnahmen ist das unkritisch, mein Gehör ist, so die jährliche (militärische) Untersuchung i. O.

Die befohlene Massnahme ist in Stufe 1 nichts anderes als das schon vorhandene Audio Gramm.

Ich werde mich trotzdem drum kümmern - auch wenn es "komisch" ist.

(Inzwischen benötigt man 2 bis 3 Wochen RDL - nur um "Pflichtdinge" zu absolvieren - ohne auf dem Dienstposten selber zu dienen ....)
Autor: LwPersFw
« am: 21. Juni 2017, 06:30:08 »

@ Ulli:

MarKdo sieht Einsatz nicht als "Lärmexposition", sondern bezieht die Pflicht zur ArbMed Untersuchung eher auf Neuausbildung NSAK (und sieht erhebliche Herausforderungen, alle Soldaten bis zum genannten Stichtag zu untersuchen).

(DVag zur Untersuchung würde daber "spendiert" werden ...).

Für mich: Ich hoffe, ich bekomme das auf einer RDL irgendwo "dazwischengeschoben" - ein Tag Urlaub wegen einem "Wisch" erscheint mir nicht zielführend.


Anscheinend hat man auch im MarKdo noch nicht verstanden worum es geht.

Die Untersuchung ArbMed Untersuchung "Lärmexposition A 3.1.3" (alt G20) ist für Soldaten keine anlassbezogene Untersuchung (z.B. Soldat soll in den Einsatz gehen).

Sie ist eine Plichtuntersuchung für alle Soldaten, die nicht auf Grund ärztlicher Entscheidung dauerhaft vom Schießen befreit sind.

Wann und wo der Soldat konkret an einem Schießen teilnehmen wird...oder seine Waffe einsetzen muss, ist dabei vollkommen irrelevant.


"Aktive Soldatinnen und Soldaten, die bereits an Schießausbildungen teilgenommen haben, sind unabhängig von ihrer bisherigen Dienstzeit innerhalb der nächsten 12 Monate in die Vorsorgekartei der DSt aufzunehmen.
Die arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge "Lärm" ist durch den zuständigen Betriebsarzt bis zum  30. Juni 2017 31.12.2017 abzuschließen, sofern die Pflichtvorsorge nicht schon durchgeführt wurde."


Quelle: KdoSanDstBw


Und wie gesagt ... für Reservisten gilt dies grundsätzlich ebenso...
Wo man die konkreten Infos zur Umsetzung bekommt...habe ich ja bereits genannt.


Definition Pflichtvorsorge:

"Pflichtvorsorge ist eine gesetzlich vorgeschriebene arbeitsmedizinische Vorsorge, die bei bestimmten, besonders gefährdenden Tätigkeiten durch den Dienststellenleiter/die Dienststellenleiterin zu veranlassen und durch den Beschäftigen zu dulden ist."

Warum muss diese durchgeführt werden ?

"Das ”Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG)” gilt gleichermaßen für alle Statusgruppen des Geschäftsbereiches des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) – im Folgenden ”Beschäftigte” genannt.
Die Beschäftigten und arbeitsschutzrechtlich gleichgestellte Personen sind u.a. verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie den erhaltenen Unterweisungen im Dienst und bei der Arbeit Sorge zu tragen für ihre eigene Sicherheit und Gesundheit.
Bestandteil des durch den Arbeitgeber zu gewährleistenden Arbeitsschutzes ist die arbeitsmedizinische Vorsorge. Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV ist in Verbindung mit § 2 ArbSchG für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geschäftsbereich des BMVg unmittelbar anzuwenden. Ziel der arbeitsmedizinischen Betreuung aller Beschäftigten durch Betriebsärzte ist es, im Geltungsbereich des ArbSchG durch Präventionsmaßnahmen, einschließlich individueller Beratung, gesundheitliche Überwachung sicherzustellen und Wehrdienstbeschädigungen, Dienstunfälle bzw. Berufskrankheiten, durch dienstliche Belastungen zu verhindern. Arbeitsmedizinische Vorsorge umfasst die Beurteilung der individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und Gesundheit, Aufklärung und Beratung sowie die gesundheitliche Überwachung durch Maßnahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Sie dient u.a. der Früherkennung arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen sowie der Feststellung, ob bei Ausübung einer bestimmten Tätigkeit eine erhöhte gesundheitliche Gefährdung besteht. Sie stellt eine wichtige Informationsquelle für die Ergänzung zu den Maßnahmen des technisch/organisatorischen/personellen Arbeitsschutzes dar."


Persönliche Anmerkung noch von mir...

Neben den Pflichten, die dem Dienstherrn auferlegt wurden, ist auch JEDER SELBST für seine
Gesundheit verantwortlich. Wir sind nicht im Kindergarten ... auch wenn Manche sich ab und zu
bei der Bw so benehmen.

Wenn ich als Soldat der Meinung bin, dass ich krank bin ... lasse ich dies medizinisch abklären,
bevor ein (weiterer) Schaden eintritt.

Z.B. mit einem Knalltrauma ist nicht zu spaßen...

Dies sage ich dem Chef und gehe zum Doc ... und bevor ein HNO-Facharzt mir nicht gesagt hat,
dass ich am Schießen teilnehmen darf, z.B. auch mit doppelten Gehörschutz, nehme ich nicht teil
und gehe ich auch nicht in einen Einsatz.

Sollte ein DV meinen, sich mit Befehl und Gehorsam darüber hinwegsetzen zu wollen...würde ich
ihm seine Grenzen aufzeigen... denn wie gesagt ... für meine Gesundheit bin zuerst ICH verantwortlich !




Autor: 200/3
« am: 20. Juni 2017, 14:35:12 »

Hab es auch schon erlebt, dass der betriebsärztliche Hörtest in einem normalen Büro/Behandlungszimmer stattgefunden hat...während vor dem Fenster alle 20sec fröhlich donnernd und klappernd die 5-Tonner vorbeirollten. Auf die Frage, was denn mit der 20m den Flur runter befindlichen (Hörtest)Kabine wäre, gab es nur ein Schulterzucken und die Aussage, man hätte ihm den Raum hier zugeteilt also wird der Test auch hier gemacht...
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