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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: liverpool am 31. August 2018, 18:51:40
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Hallo,
Ich bin 19 Jahre alt und habe mich letztens für FWD 7 für den Sanitätsdienst Mustern lassen (ich wollte in Vorbereitung eines medizinstudiums im BWK 4 Monate als Pfleger arbeiten und damit mein Pflegepraktikum lösen), woraus leider aufgrund einer S förmigen Wirbelsäule nix wurde, ich hatte Pflege und Rettungsdienst als Ausschluss. Der nette Musterungsarzt meinte zwar, dass jetzt 4 Monate Krankenpflege gesundheitlich überhaupt kein Problem für mich wären, aber er sich an die Vorschriften halten muss. Jetzt werd ich erst Zivil im Krankenhaus das pflegepraktikum machen und danach als FWD 7 bei den Panzergrenadieren sein. Ich habe im Internet die ZDv 46/1 gefunden, aber ich weiß jetzt nicht ob die Skoliose einer Anschließenden Tätigkeit als SanOffz entgegen steht, da dort keine Verwendungsziffer für Offiziere auffgeführt waren.
Weiß jemand von euch diesbezüglich Bescheid ob eine 42/III dem entgegen steht? Anderenfalls müsste ich auch das Studium Zivil bestreiten.
Danke:)
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Für Offiziere gelten aufgrund der Verwendungsbreite höhere Anforderungen - unabhängig davon macht ein SanOffz "Rettungsdienst".
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Ja, den Gedanken hatte ich auch. Schließlich ist der BAT-Aspekt ein immer wichtigerer.
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Äh- da passt was nicht. Rettungsdienst hat besondere Anforderungen, wobei es da eh kaum Stellen für FWDL gibt.
Pflege kann auch ein Soldat mit allg. Sanitätsdienst machen und da ist eine Skoliose erstmal kein Ausschluss (also der Rücken ist da keine besondere Anforderung).
Aber mit einem Rücken der schon für einen FWDL! ein Ausschluss für die Pflege ist, Grenni machen zu wollen, ist eine Schnapsidee.
Sieh lieber zu, dass du eine nicht so rückenbelastende Tätigkeit machst und dass du in der Zeit ordentlich Rückentraining/Sport betreibst.
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Aber mit einem Rücken der schon für einen FWDL! ein Ausschluss für die Pflege ist, Grenni machen zu wollen, ist eine Schnapsidee.
Ich frage mich ja eher, wieso das denn möglich ist?!
Wieso gibt die Skoliose einen RD-Ausschluss, aber keinen für Infanterie?
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Weil die Panzergrenadiere eben nicht zur Infanterietruppe sondern zu den Panzertruppen gehören.
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Es gibt viele Dinge, die keinen Sinn machen.
Warum braucht ein Grenni ne G20 (die eh nicht mehr so heisst) aber keine G41 (besondere körperliche Belastung)
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@ulli76 ja das hat mein dad (ist auch arzt) mir auch dringlichst angeraten. :/
Aber bei fwd 7 gehe ich eher davon aus dass ich erstmal eher im Geschäftszimmer hocke und nicht im SPZ. :)
Weißt du wie es in den Vorschriften für SanOAs und ner 42/III aussieht?
Sonst müsste ich mich Zivil immatrikulieren, den Schnitt dazu bringe ich schon mit.
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Das Lärmscreening benötigt jeder Soldat - weil ein Schuss 9 mm im Jahr den Grenzwert überschreitet - ist also sinnvoll.
Warum kein G41? KA.
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@F_K: Das ist ja die Frage, warum die Bundeswehr sich ausgerechnet die G20 rausgepickt hat, aber nicht die ganzen anderen Pflichtuntersuchungen. (Warum die Untersuchung eine Pflichtuntersuchung ist, ist mir schon klar. Das ist mein Tagesgeschäft. Und so wie die Bundeswehr das mit der Betriebsmedizin und Arbeitsschutz betreibt, hat das nicht viel mit Betriebsmedizin und Arbeitsschutz zu tun)
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@Liverpool- ähm nein, keineswegs. Auch als FWDL 7 kann man den ganzen Tag im Gelände rumeiern. Das ist dann zwar mehr Ausbildung als dass die Truppe was von dir hat, aber das ist halt so. Für´s Geschäftszimmer gibt es Soldaten mit anderem Anforderungssymbol. Dazu kommt noch, dass du deine GA vermutlich in einer grün geprägten Einheit machst. Sind also ganz tolle Voraussetzungen für deinen Rücken.