Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Übung und Einsatz => Thema gestartet von: Meck1990 am 10. Februar 2019, 21:49:19

Titel: Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Meck1990 am 10. Februar 2019, 21:49:19
Guten Abend, habe folgendes Problem, ich gehe ende April im Einsatz, heute Abend musste ich leider feststellen das das Haus in dem ich zur Miete wohne zu Verkauf steht, nun ist meine Angst das falls sich ein Käufer findet dieser mir evtl die Wohnung während dem Einsatz kündigt, nun die frage gibt es vielleicht irgend einen sonder Kündigungsschutz während ich mich im Einsatz befinde?
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Rekrut84 am 10. Februar 2019, 22:18:06
In Deutschland gilt der Grundsatz „Kauf bricht Miete nicht“

Dein bisheriger Mietvertrag läuft weiter.

Jeder Eigentümer hat die Möglichkeit eine vermiete Wohnung wegen Eigenbedarf zu kündigen, Kündigungsfrist 3 Monate.
Im Zweifel muss der Eigenbedarf jedoch hinreichend begründet werden. Bei Mehrfamilienhäusern ist das jedoch äußerst schwierig.
Daneben gibt es noch die Möglichkeit nach einem Eigentümerwechsel einen Mieter zu kündigen wenn das Haus zwecks wirtschaftlicher Verwertung grundlegend saniert werden muss und deshalb schon mehrere Wohnung leer stehen.

Alles in allem muss man sich bei einem Eigentümerwechsel wenig Sorgen machen weil das Mietrecht einen gut schützt. Spezielle Vorschriften für Soldaten sind mir nicht bekannt.

Ich könnte mir jedoch vorstellen, dass eine Kündigung de während der Zeit des Einsatzes ausgesprochen und wirksam werden soll, im Zweifel gerichtlich für unwirksam erklärt werden könnte weil man keine Möglichkeit hat eine Ersatzwohnung zu suchen, den Umzug zu organisieren etc. Das käme jedoch auf die individuelle Situation an.
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Meck1990 am 10. Februar 2019, 22:33:16
Oke,danke schon mal. In dem Haus sind halt nur 2 Wohnungen, die in der ich wohne und die vom Vermieter selbst, es wäre allerdings möglich das mich mein jetziger Vermieter kündigt oder? Mit drei Monaten kündigungsfrist die ich habe wäre das ein ziemlich beschissener Zeitraum
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: StOPfr am 10. Februar 2019, 22:55:05
Kündigungsfristen verlängern sich nach einer bestimmten Mietdauer. Falls dein Mietvertrag mindestens fünf Jahre alt ist, sind es zum Beispiel sechs Monate. Könnte das bei dir zutreffen?
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Meck1990 am 10. Februar 2019, 23:27:25
Nein bin leider unter den 5jahren, bedeutet ich hab 3monate
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: OSB am 10. Februar 2019, 23:50:07
Bei einem Haus mit nur zwei Wohneinheiten,  von denen eine der Vermieter selbst bewohnt, hat der Vermieter ein erleichtertes Kündigungsrecht nach Par. 573a BGB, wobei sich hier die Kündigungsfrist um 3 Monate verlängert.

Du solltest wie üblich darauf achten dass Deine Post während des Einsatzes regelmäßig gesichtet wird und Du reagieren kannst.
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: ulli76 am 11. Februar 2019, 06:04:22
Wie wäre es, wenn du mal mit dem Vermieter sprichst?
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Meck1990 am 11. Februar 2019, 07:03:12
Würde ich gerne, er selbst ist selten anzutreffen und seine Frau spricht kaum deutsch.
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: seltsam am 15. Februar 2019, 21:09:47
Vielleicht ergibt sich ja durch den Eigentümerwechsel die Situation, dass der neue Eigentümer dir andere Wohnung nicht selbst bewohnen will. Somit wäre dann die o.b. Kündigungserleichterung vom Tisch.
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Paps am 16. Februar 2019, 18:36:46

Außerdem muss der Verkauf selbst auch erstmal abgewickelt werden.
Erfahrungsgemäß dauert es erstmal ein paar Wochen bis Monate, bis sich erstmal jemand zum Kauf entscheidet und dann nochmal bis das notariell abgewickelt ist - außer natürlich, die Bude ist ein absolutes Schnäppchen. Aber die gibts bei der aktuellen Zinssituation eher selten.

Grüße
Michael
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Holger1970 am 15. März 2019, 09:54:12
Der neue Eigentümer kann erst eine Eigenbedarfskündigung aussprechen, wenn er im Grundbuch eingetragen ist. Das dauert aufgrung Umstellungbdes Grundbuchwesens derzeitig mehrere Monate, (eigene Erfahrung, vom Notar bestätigt). Also kann (Kündigungsfrist mitgerechnet) durchaus 1 Jahr ins Land gehen.
Eine Kündigung gilt als zugestellt, wenn sie unter Zeugen in den Briefkasten Deines Wohnsitzes eingeworfen wurde. Ob der Kasten geleert und die Post von Dir gelesen wurde, ist Dein Problem (Auskunft eines Anwaltes- hatte den Fall selber)
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Griffin am 15. März 2019, 23:29:24

... diese Situation mag für Deinen Fall zutreffend sein, ist aber pauschal nicht richtig!

Denn der potentiell neue Eigentümer kann autorisiert werden bspw. bei Gefahrenübergang/Lastenübergang, mit Kaufpreiszahlung, mit Auflassungsvermerk im Grundbuch, usw. usw. eine Eigenbedarfskündigung auszusprechen - ganz wie es individuell, zw. Verkäufer und Käufer, im notariell beurkundeten Kaufvertrag geregelt ist.
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Holger1970 am 17. März 2019, 00:29:04
Die Eigenbedarfskündigung ist vor Grundbucheintrag unwirksam- siehe:

https://mieterverein-stuttgart.de/de/news/eigenbedarfskuendigung-des-erwerbers-vor-eintragung-im-grundbuch-ist-unwirksam.html (https://mieterverein-stuttgart.de/de/news/eigenbedarfskuendigung-des-erwerbers-vor-eintragung-im-grundbuch-ist-unwirksam.html)
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Rekrut84 am 17. März 2019, 09:45:03
Hierbei handelt es sich lediglich um ein Urteil eines Landesgerichtes. Dieses ist grundsätzlich für andere Gerichte nicht bindend weshalb sich daraus eine pauschale Rechtsansicht nicht ableiten lassen kann.
Andere Gerichte, insbesondere in anderen Bundesländern müssen sich an diese Rechtsauffassung nicht halten.

Nur die Entscheidungen der Bundesgerichte sind indirekt für alle anderen Gerichte der jeweilige Fachrichtung bindend, da nur Sie in der Lage sind länderübergreifend nach durchlaufen der nötigen Instanzen, alle Entscheidungen zu revidieren.

Ein AG in NRW muss sich darum nicht kümmern was ein LG in BaWü entscheidet weil das LG die Entscheidung des AG nicht aufheben kann.
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Rekrut84 am 17. März 2019, 09:47:07
Ergänzung: und ob das zuständige LG in NRW, der Ansicht des LG BaWü folgt steht auf einem ganz anderen Blatt.
Es gibt reihenweise Uneinigkeiten zwischen den LG OLG der Länder und auch in den jeweiligen Fachgerichten.
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: F_K am 17. März 2019, 10:12:35
Einfach mal die Frage beantworten: Aus einem Einsatz leiten sich bezüglich Mietrecht keinerlei Sonderrechte ab - der Soldat hat sich darum zu kümmern, dass der Briefkasten regelmäßig gelehrt wird und die Post bearbeitet wird - sonst können erhebliche Nachteile entstehen.
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: blubbbla am 17. März 2019, 11:34:25
Einfach mal die Frage beantworten: Aus einem Einsatz leiten sich bezüglich Mietrecht keinerlei Sonderrechte ab - der Soldat hat sich darum zu kümmern, dass der Briefkasten regelmäßig gelehrt wird und die Post bearbeitet wird - sonst können erhebliche Nachteile entstehen.

Interessanter Tonfall bei erschreckender Pauschalbeurteilung. Potenzielle Eigenbedarfskündigungen können sehr wohl im Rahmen der Sozialklausel nach § 574 BGB durch einen Einsatz beeinflusst werden. Liegt durch den Einsatz etwa keine Möglichkeit vor, zeitnah Ersatz zu beschaffen, kann der Kündigung widersprochen werden. Wie eine solche Sache ausgeht, ist sehr individuell vom Einzelfall abhängig. Deswegen sind pauschale Behauptungen eher unangebracht.
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: F_K am 17. März 2019, 11:48:05
Einverstanden - das war allerdings nicht die Frage.

(Und rechtliche Möglichkeiten kann man erst bei Kenntnis wahrnehmen- daher für das Lesen der Post sorgen)
Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Rekrut84 am 17. März 2019, 19:40:21
Einfach mal die Frage beantworten: Aus einem Einsatz leiten sich bezüglich Mietrecht keinerlei Sonderrechte ab - der Soldat hat sich darum zu kümmern, dass der Briefkasten regelmäßig gelehrt wird und die Post bearbeitet wird - sonst können erhebliche Nachteile entstehen.

Und wieder dieser herablassende und äußerst arrogante Tonfall von dir.

Wenn du mal gesamten Thread gelesen hättest, dann wäre dir aufgefallen, dass ich die Frage schon zu Beginn beantwortet habe.

Titel: Antw:Kann die Wohnung während einem Einsatz gekündigt werden?
Beitrag von: Eisensoldat am 05. April 2019, 07:27:26
Bei der einsatzvorbereitenden Ausbildung wird explizit darauf hingewiesen dass alle Verpflichtungen weiterlaufen und der Soldat daher Vorsorge treffen muss dass in wichtige Nachrichten erreichen (z.B. eine Postvollmacht geben)