Autor: Papiertiger
« am: 18. September 2018, 21:00:01 »Folgendes: ab dem 01.10. werde ich im Angestelltenverhältnis arbeiten.Da eine Angabe über den Tätigkeitsbereich fehlt, nehme ich einfach mal den TVöD BT-V als Grundlage, namentlich dort § 44. Dieser besagt, dass für Trennungsgeld sowie Reise- und Umzugskosten die entsprechenden Regelungen für Bundesbeamte Anwendung finden (https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/tvoed-bt-v.pdf).
Dementsprechend ist die Trennungsgeldverordnung (TGV, https://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/BJNR007450986.html) zu Rate zu ziehen.
Mir wurde gesagt, dass die Bw auch eine Wohnung am Standort zahlt, wenn es eine Zweitwohnung ist.Das entsprechende Stichwort hierzu ist "Trennungsübernachtungsgeld", siehe § 3 (2) TGV bzw. § 3 (4) TGV.
Die Beantragung von Trennungsgeld erfolgt in der Regel bei der zuständigen Abrechnungsstelle.