Autor: LwPersFw
« am: 17. November 2018, 17:41:13 »Wenn Du "weg" ziehst - dann ist die Wohnung zwar anerkannt, wird aber nicht berücksichtigt.
Er ist verheiratet. Bei Diesen und Gleichgestellten wird immer ein berücksichtigungsfähigen Hausstand unterstellt.
Das Anerkennungsverfahren gilt nur für Ledige.
Aber... dem Rat von Ralf folgen... in der GAIP findet sich alles zum Thema BUKG inkl. den Links zu den relevanten Vorschriften... z.B. der C-2213/6.
siehe auch hier https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,55118.msg653502.html#msg653502