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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Sensei69 am 02. Dezember 2017, 18:48:45

Titel: Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Sensei69 am 02. Dezember 2017, 18:48:45
Moin,

bin beorderter Reservist. Nun hat man als solcher den Dienstanzug nicht so oft an,
bei bestimmten Gelegenheiten, wie Ihr wisst, wenn überhaupt.
Muss ich diesen überhaupt wechseln, wenn ich z. B. von der Marine zum Heer gehe oder kann ich den entsprechenden
Dienstanzug weiter tragen? Finde da keine Vorschrift zu!

Danke und mkG

Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Andi8111 am 02. Dezember 2017, 19:06:27
Kommt drauf an, wie Ihr Beorderungsdienstposten ausgebracht ist. Und: Ja! Dann muss man eigentlich in den UTB umgerüstet werden, dem der DP entspricht.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: F_K am 03. Dezember 2017, 09:11:36
Anzugordnung.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Andi am 04. Dezember 2017, 11:13:38
Muss ich diesen überhaupt wechseln, wenn ich z. B. von der Marine zum Heer gehe

In deiner virtuellen Personalakte ist vermerkt welchem Uniformträgerbereich du zugehörig bist. Das ist bindend und die Grundlage für deine Einkleidung/dein Ausstattungssoll.

Gruß Andi
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Gummy Bear am 30. August 2018, 22:01:53
Mir sind 2 Fälle bekannt. bei denen Marineoffiziere bei Heereseinheiten beordert sind.
Tagesdienstanzug dort ist Flecktarn, daher sind sie eigentlich lediglich an Aufschiebeschlaufen und Kopfbedeckung zu erkennen. Ausnahmen sind natürlich Anlässe, zu denen der Dienstanzug befohlen wird.

Der zwangsläufige Wechsel des UTB bei (Reserve-)Dienst in einer anderen TSK ist offensichtlich heutzutage nicht mehr notwendig, um RD zu leisten. In den 3 weiteren Org-Bereichen (SKB, CIR, San) ist es eh egal, welchem UTB man angehört.
Im Zweifel erst mal beim BeorTrpT anfragen. Ansonsten gehe ich davon aus, dass sich "P" oder das KarrC sich schon melden, falls man sein schönes blaues Tuch umtauschen soll. Falls ja, gehe ich davon aus, dass es dann auch erst mal so bleibt und man sich nicht nach "persönlichen modischen Aspekten" bei DVags oder gar VVags kleidet.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Eisensoldat am 31. August 2018, 07:41:54
Bitte Hinweis von Andi (Militärsheriff) beachten. Da braucht ein beorderter Reservist gar nicht rumrätseln, dass steht in seiner Personalakte/PSB.
Ihr braucht Euch wirklich nicht den Kopf zerbrechen, die Bundeswehr denkt für Euch ;)
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: bayern bazi am 31. August 2018, 08:04:23
man kann als Reservist jederzeit als "Gast" bei einem anderem UTB einen RDL ableisten - bleibt allerdings in seinem UTB beordert

anders schaut es aus, wenn man umbeordert wird , und damit auch die TSK wechselt, dan wechselt man auch die Uniform (ausser man gehört in diese komischen bunten Bereiche wie SAN - SKB oder CIRK)

und selbst innerhalb der SKB sind ja die UTB vorgegeben - da kann schon eine Versetzung von A mach B in der selben AVR zu einer Umkleidung führen
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: doc. am 31. August 2018, 08:34:30
Wie verhält es sich denn mit der Truppengattung? Mir wurde jetzt gesagt, ich "kann" meine alte Truppengattung aus dem Grundwehrdienst bei einer Beorderung in der SKB beibehalten, muß das aber nicht. Gibt es da eine Regelung? Hat ein DP in der SKB auch eine zugeordnete Truppengattung? Es könnte ja auch sein, daß ein LUT oder MUT zur SKB zum Heer wechselt, der hatte ja keine Truppengattung.

Über den UTB habe ich mir noch gar keine Gedanken gemacht oder nachgefragt, ich bin bis jetzt davon ausgegangen, daß ich HUT bleibe - es kann also theoretisch passieren daß meine Beorderung in der SKB auf einen Dienstposten erfolgt der zur Luftwaffe oder Marine gehört auch wenn ich mit den TSKs noch nie eine Berührung hatte? Dann bin ich mal gespannt was auf der Beorderung steht...

Gruß,
doc.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: F_K am 31. August 2018, 08:36:49
@ doc.

Kommst auf den Dienstposten und die Verwendung an - "allgemein" lässt sich das nicht sagen.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: JLo am 31. August 2018, 09:01:53

Setzte dich mit deinem zuständigen RegPlgUstgTrp "Regionaler Planungs- und Unterstützungstrupp" in Verbindung, die können es dir genau sagen.
Die Landeskommandos findest Du hier (http://www.kommando.streitkraeftebasis.de/portal/a/kdoskb/start/terraufg/kdoterraufgbw/!ut/p/z1/04_Sj9CPykssy0xPLMnMz0vMAfIjo8zinSx8QnyMLI2MfHxNDQ08_YKCgwLcTQwMDAz1wwkpiAJKG-AAjgb6wSmp-pFAM8xxmuFuoh-sH6UflZVYllihV5BfVJKTWqKXmAxyoX5kRmJeSk5qQH6yI0SgIDei3KDcUREAqgQf7A!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/#Z7_B8LTL2922LM510INRSRPG400G4) linke Seite
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Al Terego am 31. August 2018, 12:43:51
Kann mir mal jemand erklären, was überhaupt das Problem ist ...  :o
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Gummy Bear am 31. August 2018, 13:11:15
Bitte Hinweis von Andi (Militärsheriff) beachten. Da braucht ein beorderter Reservist gar nicht rumrätseln, dass steht in seiner Personalakte/PSB.
Ihr braucht Euch wirklich nicht den Kopf zerbrechen, die Bundeswehr denkt für Euch ;)

Es gibt durchaus Kriterien, die für oder gegen eine bestimmte Beorderung sprechen könnten, dazu gehört wohl auch das Tragen einer bestimmten Uniform bzw. Uniformteile als Erkennunsmerkmal.
Für manchen mag das trivial klingen, aber für einen Mariner kann es schon ein bedeutender Einschnitt seiner "militärischen" Persönlichkeit sein, das blaue Tuch abzugeben.
Da kann es durchaus interessant sein, solch eine Information vorab zu haben, um seine endgültige Entscheidung eventuell zu überdenken und eine Alternative vorzuziehen.

Dienen - ja! Aber nicht auf Teufel komm raus ...
Zumal wir Reservisten das immer noch freiwillig machen.

Dies abzutun empfinde ich schon als anmaßend.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Seltsam am 02. September 2018, 23:30:51
Sollte nicht mit der Beorderung auf einen Dienstposten in einem anderen UTB auch die Qualifikation für diesen Dienstposten und damit dem Wechsel der TSK einhergehen?
Nur durch Wechsel des DA wird man nicht zu Angehörigen der anderen TSK.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: F_K am 03. September 2018, 08:27:52
@ Seltsam:

Nicht Ursache und Wirkung verwechseln.

NACH einem TSK / UTB Wechsel wird ggf. "umgekleidet".

(.. und auch wenn es komisch klinkt, liebe Kinder - durch die Personalmaßnahme TSK / UTB Wechsel wird man Angehöriger (UT) einer anderen TSK, ggf. ohne dort einen Tag gedient zu haben).
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Eisensoldat am 03. September 2018, 09:06:34
@ Gummy Bear:
ich tue nichts ab, ich sage ja nur wo die Info herkommt, welchen DA man zu tragen hat. Wenn einem der nicht passt, dann muss man sich halt aus- bzw umplanen lassen.
mkg
Eisensoldat
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Gummy Bear am 03. September 2018, 11:14:38
Ihr braucht Euch wirklich nicht den Kopf zerbrechen, die Bundeswehr denkt für Euch ;)

Diesen Spruch habe ich früher schon gehasst, in der Variante: "Ihr sollt nicht nachdenken, sondern Befehle ausführen."
Und das zu teilweise allen unpassenden Gelegenheiten.


ich tue nichts ab, ich sage ja nur wo die Info herkommt, welchen DA man zu tragen hat. Wenn einem der nicht passt, dann muss man sich halt aus- bzw umplanen lassen.

Dem pflichte ich bei.
Man kann eben auch mit dem BeorTrT vorher reden um sich zu informieren, wie die dortige Handhabung bei TSK-fremder Uniform ist.
Manchmal erübrigt sich alles von selbst, und man muss das BAPers nicht einschalten - zumindest nicht sofort.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: F_K am 03. September 2018, 11:21:17
Zitat
BeorTrT vorher reden um sich zu informieren, wie die dortige Handhabung bei TSK-fremder Uniform ist.

Kannst Du das genauer erläutern? Wenn von Beorderung gesprochen wird (BeordTrT), dann sind die "Handhabungsmöglichkeiten" doch sehr begrenzt.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Gummy Bear am 03. September 2018, 11:59:53
Zitat
BeorTrT vorher reden um sich zu informieren, wie die dortige Handhabung bei TSK-fremder Uniform ist.

Kannst Du das genauer erläutern? Wenn von Beorderung gesprochen wird (BeordTrT), dann sind die "Handhabungsmöglichkeiten" doch sehr begrenzt.

Mach ich gerne:
Ich (Marine) suchte nach einer alternativen Beorderungsmöglichkeit, da meine TSK mir keinen Posten anbieten konnte - BAPers hat mich aktiv dabei unterstützt und meine Unterlagen an potenzielle Einheiten selbstständig weiter geleitet.
Ein TrpT des Heeres meldete sich bei mir und bot mir einen DP an. Ich kommunizierte ab diesem Zeitpunkt direkt mit dem zuständigen PersOffz (schriftlich), sprach das Thema Uniform an und wir einigten uns schnell darauf, ich bräuchte nicht die TSK/Uniform wechseln.
Ich bin also Mariner in einer Heereseinheit.

Ach so: BAPers meinte selber, das Thema könne ich direkt mit der Dienststelle regeln ...
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: F_K am 03. September 2018, 12:50:48
Naja,

mann glaubt es kaum, aber der Pers(St)Offz entscheidet NICHT über die SollOrg des von ihm betreuten TrTs - dies wird in SollOrg Verhandlungen gemacht.

Dienstleistungen bei anderen Einheiten ableisten geht ohne Änderung der TSK / UTB / TrGattung, eine Umbeorderung ist aber eine Umbeorderung.
(Es gibt TrT, die haben Beorderungsdienstposten aller TSK / UTB, aber auch da wird man auf einen konkreten Dienstposten beordert, der dann konkret zugeordnet ist).
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Gummy Bear am 03. September 2018, 13:05:28
Mag bei mir vielleicht auch nur daran gelegen haben, dass mein DP überall gleich gehandhabt wird (S1-Bereich).
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: miguhamburg1 am 03. September 2018, 20:18:05
Eben, @ Gummy Bear - persönliche Erfahrungen helfen da nicht weiter!

Allgemein gilt: Als Reservist sind Sie entweder nicht strukturgebunden beordert (zum Beispiel auf einem Spiegeldienstposten oder in einer RSUKp) oder Sie sind strukturgebunden beordert, also auf einem so genannten "V-Dienstposten", also zum Beispiel auf einem entsprechend gekennzeichneten Dienstposten in einem aktiven Truppenteil oder in einem nichtaktiven Truppenteil. Sind Sie auf einem Dienstposten gespiegelt, dann sind Sie ggf. genau so umzukleiden, wie bei Beorderung in einem n/a Truppenteil. In einer RSU-Kp pder Verwendung in einem Bezirks-/Kreisverbindungskommando der Landeskommandos spielt es dann keine Rolle, welche Uniform Sie tragen.

Beispiel 1: Sie sind gespiegelter S 1 Offz/Fw in einem Heeresbataillon. Dann können Sie als bisheriger UTL oder MUT aufgrund ihrer Qualifikation auch in einem Heeresbataillon als Solcher beordert werden, sind dann aber im Rahmen dieser Beorderung auch umzukleiden.

Beispiel 2: Sie sollen als S 1 Offz/Fw in einem LKdo beordert werden. Hier kommt es darauf an, wie dieser DP hinterlegt ist, ob Siue umgekleidet werden müssen oder nicht.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Gummy Bear am 04. September 2018, 08:46:26
Beispiel 1: Sie sind gespiegelter S 1 Offz/Fw in einem Heeresbataillon. Dann können Sie als bisheriger UTL oder MUT aufgrund ihrer Qualifikation auch in einem Heeresbataillon als Solcher beordert werden, sind dann aber im Rahmen dieser Beorderung auch umzukleiden.
Hier muss ich widersprechen:
Ich bin gespiegelter S 1 Offz in einer Heereseinheit (nicht SKB oder CIR!) und bin weiterhin MUT.

Persönliche Erfahrungen sind das A und O im Leben, vor allem auch bei der Bw.
Und ich bin durchaus dafür, dass jeder Soldat sich durchaus Gedanken macht über das, was er so erlebt und wie mit ihm umgegangen wird. Die Devise "Die Bw denkt schon für dich." ist nur bedingt erfolgreich und entspricht für mein Dafürhalten auch nicht wirklich dem Leitbild der Inneren Führung.

Mag sein, dass ich eine Ausnahme bin, aber wir hier bereits erwähnt, es gibt noch mehr. Das heißt, zur Zufriedenstellung des Soldaten und der Einheit kann man das Thema von anderen bestimmen lassen, muss es aber nicht zwingend. Es gibt Alternativen, gerade für Reservisten, die sich freiwillig zum Dienst melden, und die durchaus eine Arbeitswelt kennen, in der es wesentlich weniger Scheuklappendenken gibt.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. September 2018, 09:55:13
Dass Sie als S 1Offz in einem Heeresverband in Marineuniform Dienst tun, habe ich ja auch überhaupt nicht bestritten.

Sie fragten allerdings danach, wie die Vorschriftenlage ist. Und die ist in Ihrem Fall eindeutig, denn Sie sind augf einem Spiegeldienstposten beordert, der als HUT kodiert ist. Infolgedessen müssten Sie sich umkleiden lassen, wenn Sie den Vorschriften entsprechend Ihren Dienst versehen wollten.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Gummy Bear am 04. September 2018, 10:09:13
Oder aber, wie ich bereits erwähnte, man klärt solch ein Thema mit dem TrpT, falls es für einen Res von Bedeutung ist.

In einem Forum erwarte ich kein stures Vorschriftendenken, das findet sich in der Truppe zur Genüge.
Und gerade hier ist es wichtig, auch im Schutze der Anonymität, Alternativen austauschen zu können.

Ich komme immer wieder zu dem Schluss, die Bw ist problemorientiert, nicht lösungsorientiert ...
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: F_K am 04. September 2018, 10:13:15
@ Gummy Bear:

"Trp" ist die Abkürzung für Trupp, eine Anzahl von Soldaten unterhalb der Ebene Gruppe.

"Tr" ist die Abkürzung für Truppe.

"TrT" ist Truppenteil.

Gerade als S1 Offzier sollte einem klar sein, dass die Umsetzung von Vorschriften, gerade wenn es Menschen / Personal betrifft, nach Recht und Gesetz erfolgen muss - Fehler werden im Rahmen der Dienstaufsicht abgestellt.

Du solltest UNS erklären, wie da die Vorschriften sind - nicht wir dir.

Wenn Dein BeordTrT und Du da vorschriftenwidrig handeltst - dann ist das so - sollte aber nicht als Lösung für ein nicht vorhandenes Problem dargestellt werden.

(Ist ja kein Karnevalsverein).
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. September 2018, 10:26:11
Mit Verlaub, @ Gummy Bear,

Ihre Themen startende Frage kann ich aufgrund Ihrer Reaktionen nur noch als scheinheilig bezeichnen. Wenn Sie selbst umfangreich begründete Antworten, die Ihrer Intention nicht entsprechen, ablehnen und im Gegenteil dazu noch die Antwortenden diskreditieren, stellt sich mir die Frage, warum Sie bei dieser Haltung hier überhaupt Ihr Anliegen einstellen.

Ja, die Bundeswehr hat ein Regelungswerk, um ihren inneren Betrieb mit Leitplanken zu versehen. Leitplanken, die es dafür gibt, den jeweiligen Betroffenen Handlungs- und Rechtssicherheit zu geben, so weit dies möglich ist. In Bezug auf das Tragen der Uniform gibt es da - die Vorschrift betreffend - ebensowenig vorschriftenkonforme Auslegungen, wie gerade auch in dem von Ihnen zu bearbeitenden Fachthema. Allein aufgrund deswegen erstaunt mich a) Ihre Frage nach der korrekten Uniform - und noch mehr Ihre Reaktionen auf die erhaltenen Antworten.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Gummy Bear am 04. September 2018, 10:52:15
@ F_K
Geil, ich bin illegal!  8)
Im Ernst, als S 1 sollte man das wissen, touché. Aber bei meinem Hintergrund kann ich das gar nicht wissen, das könnt ihr aber nicht wissen.

@ miguhamburg1
Ich habe das Thema nicht erstellt, lediglich als 4. Antwortender mit einem persönlichen Kommentar darauf reagiert.


Ich stelle aber fest:
1. Es gibt für alles Vorschriften, die eigentlich alles regeln sollten.
2. Auch für das Tragen welcher Uniform in welchem Truppenteil (nota: Wer richtig ausschreibt kann nicht falsch abkürzen.) gibt es die.
3. In der Praxis kann abweichend davon gehandelt werden, mehrere Fälle sind bekannt oder offensichtlich.

Letztlich wollte ich nur auf das Folgende hinaus:
Wer sich persönlich die Frage stellt, ob er als Angehöriger eines bestimmten UTB bei Beorderung in eine "fremde" Org-Einheit umgekleidet werden sollte, kann sich
- entweder mit der Vorschriftenlage befassen (betrachte ich Reservist persönlich als anstrengend),
- oder bei seiner designierten Dienststelle anfragen, wie die es dort handhaben (möchten).
Und das ist nur meine subjektive, persönliche Erfahrung, als Antwort auf die ursprünglich gestellte Frage eines anderen Kameraden.
Es liegt mir fern, dies als allgemeingültige Lösung zu verkaufen, sondern als gelebte alternative Möglichkeit aufzuzeigen.

@ alle
Können wir uns darauf einigen?
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: MMG-2.0 am 04. September 2018, 10:56:22
[...]
Und ich bin durchaus dafür, dass jeder Soldat sich durchaus Gedanken macht über das, was er so erlebt und wie mit ihm umgegangen wird. Die Devise "Die Bw denkt schon für dich." ist nur bedingt erfolgreich und entspricht für mein Dafürhalten auch nicht wirklich dem Leitbild der Inneren Führung.
[...]
Das Leitbild der Inneren Führung haben sie nicht wirklich verstanden.
Ihre privaten Amousitäten gegen eine andere Uniformen als die der Marine sind nicht Ausdruck der IF.
Hat der S3/Beauftragten für Reservistenangelegenheit sie schon gesehen?
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Gummy Bear am 04. September 2018, 11:11:23
Das Leitbild der Inneren Führung haben sie nicht wirklich verstanden.
Es ist ein Leitbild für jeden Soldaten, keine Vorschrift zum wie-genau-Denken. Daher interpretiere ich sie nach bestem Wissen und Gewissen.
das bedingt, dass andere Kameraden zu gewissen Themen durchaus anderer Ansicht sein können, und man dennoch das Große ganze gemeinsam anstrebt.
Ich ab nirgend in der IF gelesen, dass Individualität in den Streitkräften der BRD unerwünscht ist.

Ihre privaten Amousitäten gegen eine andere Uniformen als die der Marine sind nicht Ausdruck der IF.
Animosität wäre der falsche Begriff, Präferenz vielleicht angebrachter, seines militärischen Ursprungs bewusst am passendsten.

Hat der S3/Beauftragten für Reservistenangelegenheit sie schon gesehen?
Der Kamerad in meinem Truppenteil weiß um mich, aber ein Gespräch zum Thema Uniform haben wir nie geführt.
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: miguhamburg1 am 04. September 2018, 11:52:00
na, dann ist es ja schön, dass wir einen wehrübenden S 1 Offz unter uns wissen, für den bestehende Vorschriften nach eigenem Gutdünken/Präferenzen ausgelehgt werden sollten, so nach dem Motto: Anzug erwünscht, aber egal, welcher ...
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: wolverine am 04. September 2018, 12:28:00
Ich weiß nicht, was Ihr alle habt: Ich treffe alle meine Entscheidungen regelmäßig in einem Stuhlkreis. ;D Recht und Gesetz werden völlig überbewertet und Vorschriften nimmt man doch eh nur zum Wärmen im Winter … Ach, Mist; die sind ja jetzt online. Geht auch nicht mehr. ::)
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: DA40 am 05. September 2018, 22:17:47
Im Ernst, als S 1 sollte man das wissen, touché. Aber bei meinem Hintergrund kann ich das gar nicht wissen, das könnt ihr aber nicht wissen.


Auch PersOffz "der Reserve" können und müssen (eigentlich) auf den PersOffz/PersStOffz-Lehrgang der Aktiven gehen...
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: Gummy Bear am 05. September 2018, 22:45:00
Auch PersOffz "der Reserve" können und müssen (eigentlich) auf den PersOffz/PersStOffz-Lehrgang der Aktiven gehen...

Meine ATN hab ich Anfang der 90er erworben, und bei den Lehrgängen muss:
1. noch Platz sein,
2. ich dazu zeitlich können.

Sagen wir mal, ich bin gelegentlicher Platzhalter ohne wirklich fachliche Kompetenz.
Bin nicht so lange wieder aktiv ...
Titel: Antw:Als Beorderter Dienstanzugwechsel vorgeschrieben?
Beitrag von: DA40 am 06. September 2018, 21:10:53

Meine ATN hab ich Anfang der 90er erworben, und bei den Lehrgängen muss:
1. noch Platz sein,
2. ich dazu zeitlich können.

Sagen wir mal, ich bin gelegentlicher Platzhalter ohne wirklich fachliche Kompetenz.
Bin nicht so lange wieder aktiv ...

1. ist recht kurzfristig (also kleiner 4 Wochen) und gerade im Sommer eigentlich gut machbar.
2. Das ist leider immer das große Problem. Gibt jetzt auch die neue Variante 2 Wo Präsenz, 10 Wo Online, 2 Wo Präsenz.

Fachliche Kompetenz kommt schon wieder :-). Stehe auch gerne für Fragen zur Verfügung.