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Zusammenfassung

Autor: Exberliner
« am: 14. November 2018, 23:10:07 »

So verstanden.
Autor: schokoraspel
« am: 14. November 2018, 17:56:27 »

"Der SG muss vom Manschafter durchlaufen werden."

Da war mal ein Hindernis, welches aber schon vor Jahren fiel. Nun landen vielen direkt im OSG DG.
Autor: Exberliner
« am: 14. November 2018, 11:22:02 »

Von G auf SG mit 12 Tagen als Sprungbeförderung...?

Ich beschäftige mich seit meiner Einkleidung mit dem Thema. Ehe ich die sich gegenseitigen Abhängigkeiten verstand verging schon etwas.

Ich interpretiere das anders. G zu OG 6, OG zu HG 6, HG zu SG 12. Sind nun alle anderen Voraussetzungen erfüllt (Stehzeit, DP, ATN, Beord.,usw) dann nehmen wir mal an es stehen 12 alte Tage auf dem Konto. OG und HG müssen nicht durchlaufen werden - was aber wohl nicht bedeutet 12 RDL Tage "geschenkt" zu bekommen. Es ist eher so, dass man genug für den HG (6+6) hat.

Sollen nun 12 weitere dazu, kann man sich eigentlich nur "wünschen"  nicht noch HG zu werden, da wieder Zeit vergeht obgleich die RDL Tage da sind. Das gilt aber wiederum nicht, wenn man HG wird, die Übung macht und die nächste Zusammenkunft erst in 6 Monaten ist.

Richtig ist, der G  kann nicht Übersprungen werden (außer mit vorl. Beförderung gleich am Start). Der SG muss vom Manschafter durchlaufen werden.

Ich betone, dass ich es so verstand, dass alte Tage in diesem Fall nicht in Beorderungsverwendung waren, was nicht heissen muss , dass die Tage nicht auf dem zukünftigem DP waren.

Es ist sicher ein wenig müßig, das alles immer wieder für "nur Mannschaftervorgänge" zu erklären und diskutieren. Allerdings streben fast alle Kameraden oberhalb der Mannschafter bestimmte DG an. So meine Beobachtung.

Die Regelung der Beförderung - mit ihren gegenseiten Abhängigkeiten und Ausschlüssen -  der Mannschafter greift extrem bei ehemals Ungedienten.


Autor: Matze 78
« am: 12. November 2018, 21:33:40 »

99-2000 Wehrdienst, Abgang als G wegen kleinen Diszi (falls mal wieder einer fragt warum nur G).
Im Juni dann wie bereits geschrieben Infoveranstaltung zwecks Interesse an ErgTrpT. Da sich alles interessant angehört hat, habe ich gleichzeitig am selben Tag eine Einverständniserklärung zur Beorderung abgegeben. Anfang August kam die Heranziehung, Beorderungsschreiben war zwei Wochen vor Übungsanfang (10.-21.09) immer noch nicht da weshalb ich dann telefonisch wie folgt vorgegangen bin. Anruf PersFw beim Beorderungstruppenteil wo mir mitgeteilt wurde, das mein Beorderungsantrag schon seit Juli beim BaPersAmt liegt, dann Anruf beim BaPersAmt die mir sagten meine Beorderung ist schon im System eingepflegt, ich solle doch beim KC anrufen, von denen kommt das Beorderungsschreiben. Dort eine Woche  später angerufen mit der Antwort es ist nichts im System hinterlegt, ich soll doch nochmal beim PersFw der Einheit anrufen. Dort wurde mir dann mitgeteilt, das die Beorderung vom BaPersAmt zurück kam mit dem Hinweis das die DP mit meiner ATN nicht zusammen passeb weshalb eine erneuter Beorderungsantrag mit neuen DP an das BaPersAmt geschickt wurde. So die Übung hatte dann mittlerweile begonnen und jetzt kam halt vor ner Woche die Mitteilung das ich beordert bin ab dem 05.11.
Also kann ich jetzt davon ausgehen, das die bereits abgeleisteten WÜ Tage nicht anrechenbar sind auf die Beförderung und somit erst nach erneuten Ableisten von 12 WÜ Tagen eine Beförderung zum SG möglich ist?
Ich hoffe es ist jetzt verständlicher.
Autor: Tommie
« am: 11. November 2018, 09:34:52 »

OK, ich habe mich mal durch Ihre (sehr oft leicht verwirrten ;) !) Beiträge gewurstelt und feststellen müssen, dass Sie Mannschafter im Dienstgrad eines Gefreiten sind! Ist das richtig?

Wenn ja, dann vergessen Sie alles, was ich über Beurteilungen geschrieben habe, denn Mannschaften werden nicht beurteilt!

Wichtig wäre es dann, zu wissen, wann Sie den ersten Tag in der Bundeswehr gedient haben! Denn ab da rechnen sich Ihre "Stehzeiten" für weitere Beförderungen! Die Dienstgrade Ober-und auf jeden Fall auch Hauptgefreiter müssen nicht durchlaufen werden, so dass -und da bin ich mir ganz sicher!- nach drei jahren nach Ihrem Eintritt in die Bundeswehr und einer RDL von 12 Tagen auch eine "Sprungbeförderung" zum Stabsgefreiten möglich ist! Diese Beförderung wird von BAPersBw verfügt werden. Ob der Dienstgrad Stabsgefreiter durchlaufen werden muss, oder ob auch eine "Sprungbeförderung" zum OStGefr möglich wäre, kann ich am Montag im Büro nachschauen in "Regelungen Online"!

Also: Wann haben Sie den ersten Tag in der Bundeswehr gedient? Dann sage ich ihnen, wie es weiter gehen kann ;) !
Autor: Tommie
« am: 11. November 2018, 08:41:17 »

Und für welche Beförderung muss man 5 Monate wehrüben ;) ? Laut der für Beförderungen zuständigen Zentralen Dienstvorschrift ZDv A-1340/49 für exakt … KEINE :D !  Und weiter: Über die Anrechnung von RDL-Tagen im relevanten Dienstgrad für eine Beförderung entscheidet nur eine einzige Dienststelle: BAPersBw!

Aber … wer 24 Wehrübungstage für eine Beförderung benötigt, benötigt meist ebenso eine Beurteilung! Und dafür ist eie zusammenhängende Dienstleistung von 12 Tagen notwendig! Eine Beurteilung für die zurückliegende Dienstleistung nachzufordern, ist jedoch weder möglich noch zulässig! Deshalb wird man um eine weitere RDL von 12 Tagen am Stück nicht herum kommen, selbst wenn BAPersBw die zurückliegenden Tage "anrechnen" sollte!

Merke: Wehrübungstage im Dienstgrad sind meist nicht das Problem und wenn die RDL auf dem gleichen Dienstposten war, auf dem Sie jetzt beordert sind, ist eine Anrechnung in der Regel auch nicht wild, aber für eine Beförderung muss man zwingend beurteilt werden und dazu muss man eben zwölf Tage am Stück wehrüben!
Autor: Matze 78
« am: 10. November 2018, 22:54:34 »

Ich verstehe das so, dass er geübt hat, bevor seine Beorderung verfügt war und jetzt diese Tage für die nächste Beförderung anrechnen lassen möchte. Ob das geht, müsste mal einer in der Vorschrift bzw. Intranet-Handlungsanweisungen gucken.

Genauso!!
Autor: wolverine
« am: 10. November 2018, 14:08:31 »

Ich verstehe das so, dass er geübt hat, bevor seine Beorderung verfügt war und jetzt diese Tage für die nächste Beförderung anrechnen lassen möchte. Ob das geht, müsste mal einer in der Vorschrift bzw. Intranet-Handlungsanweisungen gucken.
Autor: Tommie
« am: 10. November 2018, 11:26:21 »

Sie sprechen in Rätseln ;) ! Welche fünf Monate? Und was wollen Sie anrechnen?
Autor: F_K
« am: 09. November 2018, 21:55:58 »

Was ist denn das Ziel?
Autor: Matze 78
« am: 09. November 2018, 21:50:52 »

Grüße.
Heute kam nun endlich mein Beorderungsschreiben an (beordert seit 5.11.) Beorderung wurde im Juni beantragt. Im September hatte ich ne RDL bei meinem jetzigen Beorderungstruppenteil. Ist es irgendwie möglich, die RDL Tage (12) auf meine jetzige Beorderung anzurechnen? 5 Monate sind ja nun schon ne heftige Nummer wenn man bedenkt das die Hälfte von denen die auch an der RDL teilgenommen haben bereits vor der Übung ihre Beorderung im Kasten hatten (Anträge wurden gleichzeitig abgegeben).
MfG
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