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in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


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Zusammenfassung

Autor: CorradoG666
« am: 11. Dezember 2018, 18:03:08 »

Ne ne, ich bin brav und habe mir nix zu Schulden kommen lassen. Habe mir schon gedacht, dass es kein Problem sein wird, wollte aber auf Nummer sicher gehen. Danke für die Antwort
Autor: BulleMölders
« am: 11. Dezember 2018, 08:29:14 »

Wenn Sie der geschädigte sind, dann wird doch kein Verfahren gegen Sie eröffnet, sondern gegen den Verursacher.
Wo kein Verfahren gegen Sie läuft/eröffnet wird, können Sie auch nichts melden.
Autor: CorradoG666
« am: 11. Dezember 2018, 08:19:18 »

Moin, ich muss hier mal was anderes fragen.

Mir ist am Wochenende jemand an mein parkendes Auto gefahren und fragt nicht wie. Mein Auto ist ein wirtschaftlicher Totalschaden. Gestern klingelte dann ein Zeuge bei mir, der meinte das Nummernschild gesehen zu haben und um welche Art von KFZ es sich gehandelt hat. Er ist sich bei dem Nummernschild aber nicht sicher und möchte auch Anonym bleiben. Jetzt muss ich ganz doof fragen: Wenn ich jetzt Anzeige erstatte, hat das Einfluss auf meinen Dienstantritt im Januar? Klar, ich bin nicht der Angeklagte, aber ich möchte nicht, dass das auch als offenes Verfahren gilt und mein Antritt dann nach hinten verschoben wird. Ich kann es mir nicht vorstellen, aber sicher ist sicher. Müsste ich das auch melden, oder interessiert das keinen, da ich der Geschädigte bin?
Autor: CorradoG666
« am: 07. Dezember 2018, 17:17:16 »

Da haben Sie recht. Die Erfahrung könnte ich dort direkt umsetzen. Sehr schön  ;D
Autor: KlausP
« am: 07. Dezember 2018, 16:59:21 »

Zitat
... Als angehender Personalfeldwebel sollte ich mich an viel Papierkram gewöhnen ...

Da wissen Sie ja gleich, was Sie anders machen sollten, falls Sie mal in die Verlegenheit kommen, PersFw in einer GA-Einheit zu werden   ;D
Autor: CorradoG666
« am: 07. Dezember 2018, 16:56:48 »

Ja, da haben Sie natürlich recht. Aber nun ist es nunmal so, ich habe gestern beglaubigen; ob notwendig oder nicht und gut ist. Aber man ist dann schon erstmal etwas verwirrt, wenn man das Schreiben liest und dann all das drin steht, was man schon laaaange abgehakt hat. Als angehender Personalfeldwebel sollte ich mich an viel Papierkram gewöhnen ;)
Autor: ulli76
« am: 07. Dezember 2018, 15:37:21 »

Auch der weiss es nicht unbedingt richtig.

Die Anschreiben könnten aber wirklich überarbeitet werden. In der Regel wird es ja reichen, wenn alles außer Bankverbindung nach der ersten Familienheimfahrt nachgereicht wird. Man muss ja auch nicht unbedingt unnötig mit wichtigen Originalpapieren durch die Gegend gurken.
Autor: CorradoG666
« am: 07. Dezember 2018, 12:46:32 »

In meinem Fall war es immerhin ein Oberstabsgefreiter.... der sollte das ja eigentlich auch nicht erst seit 2 Tagen machen
Autor: KlausP
« am: 07. Dezember 2018, 11:47:00 »

Sowas sollte das entsprechende Personal in einer GA-Einheit eigentlich wissen, auf jeden Fall der Personalfeldwebel/Personalunteroffizier, deren tägliches Geschäft das ist. Wenn man im Geschäftszimmer aber den Gefreiten Dosenkohl, der gerade erst aus seiner GA gekommen ist, da ran lässt, kann nichts Anderes rauskommen.
Autor: CorradoG666
« am: 07. Dezember 2018, 11:28:25 »

Vielleicht wusste es derjenige auch nicht genau und hat einfach das gesagt, was auf dem Zettel steht :D

Normal kostet das ja auch noch Geld, das ist bei mir ha zum Glück entfallen...
Autor: KlausP
« am: 07. Dezember 2018, 10:18:20 »

Zitat
... 2. Wie gesagt wurde mir per Mail mitgeteilt, dass diese bei Abgabe beglaubigt sein müssen. ...

Tut mir leid, aber für solche Aussagen fehlt mir das Verständnis. Und ich war jahrelang Spieß, auch in einer GA-Kompanie.
Autor: CorradoG666
« am: 07. Dezember 2018, 10:15:32 »

1.
Für die Wohnungsfrage ... und dem daraus resultierenden TG-Anspruch ... ist relevant, was auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht.
Ein erneutes "Anerkennungsverfahren" nach Dienstantritt ist rechtlich nicht notwendig und auch nicht vorgesehen, solange Sie nicht umziehen, oder die Wohnung auflösen.
Heften Sie Ihrem 1. TG-Antrag nur eine Kopie der Aufforderung bei.
Das der Datenbestand dies korrekt wiedergibt ... ist Sache des BAPersBw ... da dort Ihre Bewerberakte vorliegt ... inkl. der Anerkennung des Hausstand durch das KC/AC.
Denn die vollständige Bewerberakte wird vom KC/AC dem BAPersBw übersendet (Bereichsvorschrift C1-1480/0-5002)

Sollten Sie beim KC/AC ein separates Schriftstück zur Anerkennung erhalten haben ... kann es natürlich nicht schaden, dies mitzuführen.

2.
Beglaubigen für Pers-Angelegenheiten kann und darf jeder Spieß/Pers und dies natürlich kostenlos - es genügt die Vorlage der Originale.

3.
Ich vermute Sie meinen es nicht so ernst ... aber "befehlen" kann man einem angehenden SaZ frühestens ab Dienstantritt...

4.
Nach Dienstantritt werden nochmal bestimmte Sachverhalte abgefragt, da zwischen Einplanung und Dienstantritt z.T. viele Monate vergehen können.
Und erfahrungsgemäß viele Bewerber vergessen, dass Sie bestimmte Sachverhalte in diesem Zeitfenster dem KC/AC melden sollen...
Da man hier zur Vereinfachung nicht individuell abprüft ... werden für alle Bewerber nach Dienstantritt bestimmte Daten überprüft.
Dies kann dazu führen, dass man sich fragt : "Warum muss ich dies nochmal melden...angeben...?"

5.
Manche Einheiten schießen dabei über das HEUTE notwendige hinaus ... und sollten ihre Anschreiben überarbeiten...  ;)


Guten Tag LwPersFw und schonmal Danke für die Antwort.

zu Punkt 1:

Das steht am Ende meiner Einberufung zur Eignungsübung

Im Hinblick auf die Umstrukturierung der Bundeswehr und die Dauer der Umsetzung der Stationierzngsentscheidung wird die Zusage der UKV nach BUKG gemäß Zentralerlass B-2213/2.......... zunächst nicht erteilt. Hierüber wird zu einem späteren Zeitpunkt neu entschieden. Damit sollte ich TG Empfänger sein, wenn ich das richtig verstehe.

2.
Wie gesagt wurde mir per Mail mitgeteilt, dass diese bei Abgabe beglaubigt sein müssen. Aber die Sache ist wie gesagt gestern erledigt worden.

3.
Ich habe es selbstverständlich mit Augenzwinkern gemeint, deshalb habe ich es auch in " " gesetzt :)

4.
Das kann ich natürlich nachvollziehen. Meine Eignungsfeststellung war im November, ist also noch alles relativ frisch. Da wird aber wohl nicht bei jedem drauf geachtet, sondern einfach bei jedem das gleiche verlangt und fertig.

5.
Das denke ich auch :)
Autor: LwPersFw
« am: 07. Dezember 2018, 09:50:02 »

1.
Für die Wohnungsfrage ... und dem daraus resultierenden TG-Anspruch ... ist relevant, was auf der Aufforderung zum Dienstantritt steht.
Ein erneutes "Anerkennungsverfahren" nach Dienstantritt ist rechtlich nicht notwendig und auch nicht vorgesehen, solange Sie nicht umziehen, oder die Wohnung auflösen.
Heften Sie Ihrem 1. TG-Antrag nur eine Kopie der Aufforderung bei.
Das der Datenbestand dies korrekt wiedergibt ... ist Sache des BAPersBw ... da dort Ihre Bewerberakte vorliegt ... inkl. der Anerkennung des Hausstand durch das KC/AC.
Denn die vollständige Bewerberakte wird vom KC/AC dem BAPersBw übersendet (Bereichsvorschrift C1-1480/0-5002)

Sollten Sie beim KC/AC ein separates Schriftstück zur Anerkennung erhalten haben ... kann es natürlich nicht schaden, dies mitzuführen.

2.
Beglaubigen für Pers-Angelegenheiten kann und darf jeder Spieß/Pers und dies natürlich kostenlos - es genügt die Vorlage der Originale.

3.
Ich vermute Sie meinen es nicht so ernst ... aber "befehlen" kann man einem angehenden SaZ frühestens ab Dienstantritt...

4.
Nach Dienstantritt werden nochmal bestimmte Sachverhalte abgefragt, da zwischen Einplanung und Dienstantritt z.T. viele Monate vergehen können.
Und erfahrungsgemäß viele Bewerber vergessen, dass Sie bestimmte Sachverhalte in diesem Zeitfenster dem KC/AC melden sollen...
Da man hier zur Vereinfachung nicht individuell abprüft ... werden für alle Bewerber nach Dienstantritt bestimmte Daten überprüft.
Dies kann dazu führen, dass man sich fragt : "Warum muss ich dies nochmal melden...angeben...?"

5.
Manche Einheiten schießen dabei über das HEUTE notwendige hinaus ... und sollten ihre Anschreiben überarbeiten...  ;)
Autor: CorradoG666
« am: 07. Dezember 2018, 08:22:07 »

Nur weil Sie denken die Sachen waren lückenlos und vollständig heißt es nicht das sie es sind bzw. das alle Daten korrekt eingepflegt wurden. Und mit lückenlos meint die Bundeswehr das wirklich kein einziger Tag im Lebenslauf unerklärt ist, selbst die Schulferien zwischen Schuleende und Ausbildungsbeginn sind anzugeben...
Bringen Sie lieber alles nocheinmal mit und lassen alles auf Korrektheit prüfen das ist weniger Aufwand als z.b Trennungsgeldgeschichten nach einiger Zeit gerade zu ziehen.

Wie gesagt, habe ich ja alles fertig gemacht und war gestern bei der Ortsverwaltung und habe alles notwendige beglaubigen lassen. Zum Glück konnte die nette Dame mich irgendwie leiden und ich musste dafür nichts bezahlen^^. Ich denke auch die wollen das sicherheitshalber mit gebracht haben, damit fehlende Unterlagen direk eingefügt werden können. Man muss ja sogar nochmal einen Bogen ausfüllen, mit Name, Adresse, Abschluß etc, quasi fast das gleiche wie der Bewerbungsbogen damals.

Ich bin nach nach wie vor gespannt, was da nun aus meiner Wohnung wird. Da die Unterlagen laut Aussage der Einheit allerdings vorliegen, klingt das schonmal positiv...

Naja ist, wie es ist. Ich sehe es als rechtmäßigen "Befehl" und mache es einfach
Autor: KlausP
« am: 07. Dezember 2018, 07:04:18 »

So ziemlich das einzige, was die GA-Einheit wirklich noch benötigt ist die Bankverbindung und die Nachweise zur Renten- und Pflegeversicherung. Das wird nach meiner Erfahrung erst nach tatsächlichem Dienstantritt abgefragt und eingepflegt.
Mein Perser hätte mir als Spieß schon eine sehr gute Begründung dafür liefern müssen, wenn er das Alles von jedem Rekruten noch mal abverlangt. Die ganzen Zeugnisse und Urkunden braucht außer ihm nämlich niemand sonst.
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