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Zusammenfassung

Autor: Andi
« am: 08. Mai 2018, 16:51:08 »

Macht für einen BS auch keinen Sinn...
Autor: christoph1972
« am: 08. Mai 2018, 15:48:21 »

Theoretisch wäre dann sogar noch möglich, dass SaZ/BS auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreit werden können.

Lieber Andi,

in der Regel verzichtet der Mini-Jobber regelmäßig zu Beginn des Mini-Jobs auf die Versicherungspflicht in der Rentenversicherung, was "eigentlich" als Ausnahme gedacht war, ist der Regelfall geworden.

Du hättest auch die Möglichkeit, von Deinem Brutto=Netto-Einkommen den Rentenverischerungsbeitrag auf den vollen Rentenversicherungsbeitrag aufzustocken. Passiert aber auch eher selten  ...
Autor: Andi
« am: 08. Mai 2018, 15:20:24 »

Theoretisch wäre dann sogar noch möglich, dass SaZ/BS auf Antrag von der Rentenversicherungspflicht im Minijob befreit werden können.
Autor: TomTom2017
« am: 08. Mai 2018, 15:14:47 »

Auch ggf. nach Steuern. Wenn das als Minijob angemeldet ist, fallen für den ersten Minijob weder Steuern noch Sozialabgaben an.
Autor: Andi
« am: 08. Mai 2018, 14:48:33 »

Vor Steuern... ;)
Tatsächlich lohnt sich das beim Mindestlohn regelmäßig gar nicht!
Autor: christoph1972
« am: 08. Mai 2018, 14:38:48 »

8,84 € oder 8,89 € und 28h, kommt der TE auf nicht mal 250 € im Monat ...
Autor: Andi
« am: 08. Mai 2018, 14:16:51 »

Wie sieht’s den aus mit den Stunden was darf ich in der Woche ?

Du darfst insgesamt maximal 48h/Woche arbeiten. Wenn du in einer Woche bereits 48h dienstlich drauf hast darfst du in dieser Woche gar nicht mehr nebenher arbeiten.
Da du grundsätzlich eine 41h/Woche hast dürfen dir pro Woche auch nur maximal 7 Stunden genehmigt werden. Du selbst hast darauf zu achten, dass du diese Vorgaben einhältst.
Sollte dein Chef beim für deine Besoldung zuständigen Bundesverwaltungsamt Einblick in die Meldung deiner nach Steuerklasse 6 versteuerten Nebentätigkeitseinkünfte nehmen und feststellen, dass du zu viel arbeitest gäbe das wohl automatisch ein Disziplinarverfahren (ab dem vierten Dienstjahr wohl ein gerichtliches) und das sofortige und dauerhafte Verbot von jeglicher Nebentätigkeit.

Gruß Andi
Autor: ulli76
« am: 07. Mai 2018, 17:05:49 »

Oft will der zweite Arbeitgeber noch ne Kopie von der Genehmigung.

Selbst wenn du über 450€ kommen würdest, wäre dsa kein Problem. Müsstest dann halt Steuern und Sozialabgaben drauf zahlen.
Autor: Ralf
« am: 07. Mai 2018, 16:36:40 »

Zentralerlass A-1400/12 "Nebentätigkeiten".
Kdr genehmigt das, geht auch zum BAPersBw in die Grundakte und wird in den Datenbestand eingetragen.
Zitat
was machst ihr den in der Woche  ? quote]Frage verstehe ich nicht. Es kann dir doch egal sein, was ich in der Woche mache, hat doch nichts mit deiner Nebentätigkeit zu tun.
Dem DV obliegt die Kontrolle, ob die Nebentätigkeit den Dienst beeinträchtigt.
Zitat
Kontrolliert die Bundeswehr meine Stunden
da du dich ja an die unterschriebene Vereinbarung hältst, kann dir ja auch nichts passieren.
Autor: Lukas1996
« am: 07. Mai 2018, 16:07:53 »

Schönen guten Tag ,
Bin neu im Forum  ;D
Ich habe ein paar Fragen bezüglich Nebentätigkeiten
, ich hab mein Antrag abgeben und da habe ich 7 Stunden in der Woche angegeben,  bekomme leider nur 8,89 € in der Stunde . Komme also niemals auf 450€..
So
Wie sieht’s den aus mit den Stunden was darf ich in der Woche ?
Mir wurde gesagt 48 ( laut Vorschriften wurde aber nicht belehrt), was machst ihr den in der Woche  ?
Geht der Antrag nur zum Kommandeur oder auch nach  Bapers Köln ?
Zurzeit arbeite ich 41 Stunden in der Woche
Kontrolliert die Bundeswehr meine Stunden , falls jemand was anders weiß kann er mir sagen aus welcher Quelle er das gezogen hat , will mein Dienst ja weiter fortführen , ohne das ich entlassen werde ;D
Lg
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