Autor: KlausP
« am: 02. März 2018, 14:31:36 »Zitat
... jetzt habe ich erfahren dass im Rahmen der Eignungsübung noch eine zahnärztliche Untersuchung ansteht und man da noch rausfliegen kann? ...
Ja, man kann im Rahmen der Einstellungsuntersuchung auch "nicht dienstfähig" geschrieben und wieder nach Hause geschickt werden. Diese Einstellungsuntersuchung gibt es aber nicht nur bei Eignungsübungen. Mit welchem Dienstgrad werden Sie denn zu einer solchen eingestellt?