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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Ratsuchender am 04. September 2017, 14:51:29

Titel: Chancen als Wiedereinsteller zur den Fernspähern zu gelangen?
Beitrag von: Ratsuchender am 04. September 2017, 14:51:29
Hallo zusammen,

ich stehe kurz vor dem Abschluss meines Studiums und spiele mit dem Gedanken, mich bei der
Bundeswehr zu bewerben.

Ein paar Fakten über mich:
Damals hatte ich einen Einberufungsbescheid für die Panzergrenadiertruppe und dieser wurde kurz
vor Dienstantritt ungültig gemacht, ich bekam einen neuen Bescheid zugestellt, dieses Mal jedoch
für die Fernmeldetruppe. Meine zwei Versuche doch noch in die kämpfende Truppe zu wechseln,
gingen wie oben bereits erwähnt, nicht in Erfüllung und ich fasste den Entschluss, ohne Abfindung
und Berufsförderungsdienst aus der Truppe auszuscheiden.

Mein ziviler Lebenslauf ist in Ordnung, ich habe viel vor und während des Studiums gearbeitet und mir
viele Firmen, große wie kleine, von innen angeschaut. Leider ist es nun so, dass ich das Interesse an
der Informatik / IT verloren habe und das auch schon längere Zeit. Ich würde nun gerne einen weiteren
Anlauf wagen in die kämpfende Truppe zu gelangen, da es weiterhin eine Sache ist, die mich gedanklich
beschäftigt.

Mir ist bewusst, dass niemand eine Glaskugel hat und mir sagen kann, ob es gelingen kann. Dennoch
erlaubt mir die Frage wie hoch ihr die Chance auf eine erfolgreiche Bewerbung seht? Über den CAT-Test
und den Sporttest mache ich mir weniger Gedanken, als um das psychologische Gespräch. Ich denke
ich werde Schwierigkeiten haben den Personen meine Situation glaubhaft zu schildern und sie werden
mich dazu drängen, lieber in das CIR zu gehen oder eine andere IT-lastige Verwendungen anzustreben,
da ja bekanntlich dort der größte Engpass vorherrscht. Oder sie empfehlen mir eine Bewerbung als Offz
am ACFüKrBw in Köln.

Meine Fragen in Kurzform:
Ich würde mich freuen wenn ihr meine Fragen beantworten könntet. Im Anhang habe ich die
Broschüre der Fernspäher einmal beigefügt. Dort sind auch alle Ausbildungsteile aufgelistet. Wer
Interesse hat, kann ja einmal reinschauen.

Vielen Dank!
Titel: Antw:Chancen als Wiedereinsteller zur den Fernspähern zu gelangen?
Beitrag von: SGBunny am 04. September 2017, 15:13:45
Ich schätze die Chance geht hart gegen 0.
Weil "Sie sind mindestens 17 Jahre und höchstens 29 Jahre alt"

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/feldwebel-truppendienst/86838
Titel: Antw:Chancen als Wiedereinsteller zur den Fernspähern zu gelangen?
Beitrag von: SDW am 04. September 2017, 16:50:53
Ich schätze die Chance geht hart gegen 0.
Weil "Sie sind mindestens 17 Jahre und höchstens 29 Jahre alt"

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/feldwebel-truppendienst/86838

Ja, aber: https://www.bundeswehrkarriere.de/wiedereinsteller
Zitat
Generell kommen für eine Wiedereinstellung als Soldatin oder Soldat auf Zeit mit einer Verpflichtungszeit von 25 Jahren alle Verwendungen, Ausbildungen und Teilstreitkräfte in Betracht. Entscheidend für eine Einstellung sind unser Bedarf und Ihre Qualifikation. Daher ist die Wiedereinstellung auch immer eine Einzelfallprüfung. Grundsätzlich gibt es keine Altersgrenzen. Bewerbungen von Personen mit einem Lebensalter von über 40 Jahren werden der nächsthöheren Behörde zur Entscheidung vorgelegt

Zu den Chancen kann ich nichts sagen, einfach mal beim KC anklopfen.

Zu deinen anderen Fragen:
Titel: Antw:Chancen als Wiedereinsteller zur den Fernspähern zu gelangen?
Beitrag von: Ralf am 04. September 2017, 17:47:16
Wiedereinsteller meint in dem Fall aber in die identische Laufbahn bzw. mit dem erreichten DGrad.
Ansonsten hieße das, dass man bspw. als ehem. GWDL (das sind ja alles "WE") sich im "zarten" Alter von 40 für den OffzTrD bewerben könnte.
Titel: Antw:Chancen als Wiedereinsteller zur den Fernspähern zu gelangen?
Beitrag von: SDW am 05. September 2017, 19:26:57
Das macht natürlich Sinn, danke Ralf.
Titel: Antw:Chancen als Wiedereinsteller zur den Fernspähern zu gelangen?
Beitrag von: F_K am 05. September 2017, 19:31:42
Wie wurde denn damals die BW verlassen?

Will da ein KDV die Wiedereinstellung?
Titel: Antw:Chancen als Wiedereinsteller zur den Fernspähern zu gelangen?
Beitrag von: KlausP am 05. September 2017, 19:39:51
Zitat
2 Jahre Vordienstzeit als Unteroffizier, ausgeschieden auf eigenen Wunsch.

Wie konnte man denn "auf eigenen Wunsch" als SaZ nach 2 Jahren ausscheiden?

Zitat
Weitere Bewerbung als KdoFwAw. Hier scheiterte ich beim Psychologen auf Grund mangelnder
Reife (damals 19 Jahre alt).

War das nach Ihrem Ausscheiden?
Titel: Antw:Chancen als Wiedereinsteller zur den Fernspähern zu gelangen?
Beitrag von: Ratsuchender am 05. September 2017, 22:25:21
Vielen Dank für die bisherigen Antworten!

Im Karrierechat teilte man mir mit, dass eine Einstellung als Fw im Truppendienst aufgrund meines Alters nicht mehr ginge.
Ich hoffe der Termin im Karrierecenter in den nächsten Tagen wird mir mehr Klarheit verschaffen.

Wie wurde denn damals die BW verlassen?

Will da ein KDV die Wiedereinstellung?

Ich habe die Bundeswehr auf Antrag verlassen und meine mich zu erinnern, dass es sich um eine Dienstzeitverkürzung handelte.
Mein SaZ 8 Vertrag wurde damals immer etappenweise verlängert. Also SaZ 2, dann SaZ 4 usw. Und zu diesem Zeitpunkt hatte
ich nicht unterschrieben, ich sollte dann ‎StUffz werden. Wie genau das damals alles aussah, weiß ich leider nicht mehr genau.
Ich würde also behaupten das ich kein Kriegsdienstverweigerer bin.

Wird das denn heute auch noch so gehandhabt, dass die Verträge im zweijahresrhythmus verlängert werden bei Zeitsoldaten?


Wie konnte man denn "auf eigenen Wunsch" als SaZ nach 2 Jahren ausscheiden?

Siehe oben.

Zitat
Weitere Bewerbung als KdoFwAw. Hier scheiterte ich beim Psychologen auf Grund mangelnder
Reife (damals 19 Jahre alt).

War das nach Ihrem Ausscheiden?

Nein, das war noch während der Dienstzeit als ich wechseln wollte.



Titel: Antw:Chancen als Wiedereinsteller zur den Fernspähern zu gelangen?
Beitrag von: KlausP am 06. September 2017, 08:21:09
Zitat
... Wird das denn heute auch noch so gehandhabt, dass die Verträge im zweijahresrhythmus verlängert werden bei Zeitsoldaten? ...

So war das noch nie. Was Sie meinen ist eine stufenweise Festsetzung der Dienstzeit entsprechend dem Fortschritt in der Laufbahnausbildung. Dieser kann der Soldat nicht widersprechen und es bedarf auch keiner weiteren Unterschrift, nicht einmal bei dem jeweiligen Empfangsbekenntnis für die jeweils neue Festsetzung.