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Zusammenfassung

Autor: dunstig
« am: 29. Dezember 2017, 00:07:47 »

Wenn man nicht an einer Dienststelle ist, an der man für das Erfüllen der Schießleistung 1,5-2 Tage einplanen muss. ::)
Autor: Jens79
« am: 28. Dezember 2017, 23:58:50 »

Ach egal. Für die 60 Sekunden IGF und 3 Minuten Schiesserhalt im Jahr rege ich mich nicht auf.  ;D
Autor: benba
« am: 28. Dezember 2017, 21:51:32 »

Am besten x Nachweise, wobei dann irgendwann keiner mehr weiß worauf er sich verlassen kann und Nachweis A mit Nachweis X verglichen wird. So ein Kramp, wenn schon dann allerhöchstens einmal Hardcopy und einmal digital, rechtsverbindlich. Alle anderen Übersichten sollten über die digital hinterlegten Daten generiert werden. Wäre aber vermutlich zu einfach, die vorhandenen IT-System einmal richtig zu benutzten...
Autor: F_K
« am: 28. Dezember 2017, 20:51:54 »

Die WÜ / Übungen sind schon immer im Schiessbuch zu dokumentieren.

Unabhängig davon kann es sinnvoll sein, weitere Übersichten zu führen.
Autor: benba
« am: 28. Dezember 2017, 20:46:46 »

Da kann ich wieder nur müde lachen. Ähnlich verhält es sich doch aktuell bzgl. Wertungsübungen, die sind beim neuesSAK im Schießbuch zu dokumentieren. Was macht man z.B. bei uns wieder an der Dienststelle, weißt den Leitenden an einen Nachweis zu führen wer welche Übung bestanden hat. Wir führen damit teilweise wieder die Schießkladde Komma alt.
Autor: F_K
« am: 28. Dezember 2017, 20:25:25 »

Ach Jungs,
Praktisch denken und Handeln - es gibt einen Stempel im Schiessbuch, in dem der Soldat das Datum der letzten Untersuchung bestätigt, mit Datum / Unterschrift des Soldaten.

Ist eine schriftliche Meldung in dienstlicher Angelegenheit - Falschmeldung strafbar / Dienstvergehen.

Der Schreiber wird angewiesen, nur Soldaten mit unterschriebenen Stempel einzutragen und die Fehler zu melden.

Fertig ist die Laube ...
Autor: Jens79
« am: 28. Dezember 2017, 13:30:30 »

Ich hab eine Saugute Idee.....  ;D

Stationsausbildung
1., 2. und 3. Tag sämtliche Medizinische Untersuchungen
4. Tag IGF und Schießerhalt. Dauer: 5 min  ::)

Es kommt nur auf die Schießbahn, wer einen Ordner voll Bescheinigungen vorzeigen kann. Diese werden natürlich mindestens durch einen StOffz geprüft.
Sicher ist Sicher

*Ironie aus*
Autor: ulli76
« am: 28. Dezember 2017, 12:24:45 »

Man könnte es wie bei der Polizei machen und die Anforderungen der G20-Untersuchung als Grundlage für die Tauglichkeit machen und die G20 schon im Rahmen der Einstellungsuntersuchung oder sogar der Musterung machen.
ABER: Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung darf nur ein Betriebsarzt machen (Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder Facharzt für Arbeitsmedizin). In der Praxis müsste das dann so aussehen, dass das entweder die Expertise beim Musterungs- oder Truppenarzt liegt (unrealistisch) oder ein entsprechender Kollege die Hörteste bekommt.

Jetzt wird´s noch lustiger: Die Musterungsvorschrift und die G20 sind nicht deckungsgleich. Was macht man dann mit Soldaten, die tauglich sind, eingestellt werden und dann im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung rauskommt, dass die G20 nicht bestanden ist. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen darf man aber nicht einfach so zu Eignungsfeststellungen heranziehen, mal davon abgesehen, dass das juristisch noch richtig spannend werden würde, wenn jemand nach Musterungskriterien eingestellt und dann im Nachhinein auf einer anderen Grundlage wieder entlassen werden soll.

Achso- die G20 ist auch nicht die einzige Untersuchung die für Soldaten relevant ist: Haut, Belastungen des Gelenksystems incl. Vibrationsbelastungen (z.B. durch Schießen), Atemschutz. Und das alles noch für Rekruten.

Ich würde mal sagen- da wurde mal wieder einiges nicht richtig durchdacht.
Autor: LwPersFw
« am: 28. Dezember 2017, 12:20:36 »

Dann muss die Einheit also zu jedem Schießen die Gefährdungskartei mitführen.  ::)

Wie ist das aber in der GA? Wird nicht mehr geschossen? Schießen erst in der letzten Woche, wenn auch alle Rekruten arbeitsmedizinisch untersucht wurden? Oder gibt's eine Ausnahmeregelung dafür?

Nein... die Verantwortlichen für den Arbeitsschutz... "am Ende des Tages" der Dienststellenleiter... müssen "nur" organisatorisch sicherstellen...das nur schießt...wer gültig untersucht ist...

Dessen ungeachtet... erhält auch jeder Untersuchte eine Ausfertigung der Vorsorgebescheinigung, aus der Art der Untersuchung und deren Gültigkeit ersichtlich sind.

In der GA gelten etwas andere Regeln... damit die Ausbildung durchgeführt werden kann.
Die eigentliche Untersuchung beim Betriebsarzt, die dann i.d.R. drei Jahre gültig ist, erfolgt erst in der Stammeinheit.
Autor: KlausP
« am: 28. Dezember 2017, 12:01:05 »

Dann muss die Einheit also zu jedem Schießen die Gefährdungskartei mitführen.  ::) Wie ist das aber in der GA? Wird nicht mehr geschossen? Schießen erst in der letzten Woche, wenn auch alle Rekruten arbeitsmedizinisch untersucht wurden? Oder gibt's eine Ausnahmeregelung dafür?

Zitat
... Nur der Soldat selbst, der brauch auf nichts achten. ...

Stimmt. Ist wie beim Truppenausweis, wenn nach der Beförderung der Dienstgrad nicht stimmte. Nach Eintreffen der entsprechenden Feldjägermeldung war auch zuerst immer die Einheit (und hier in der regel natürlich der Spieß) verantwortlich, nicht der Soldat.   ;)
Autor: Jens79
« am: 28. Dezember 2017, 11:48:32 »

Ja. Jeder der Verantwortung übertragen bekommt ist für alles Verantwortlich.

Nur der Soldat selbst, der brauch auf nichts achten. Die Schuldigen werden immer woanders gesucht. Grandios....
Autor: LwPersFw
« am: 28. Dezember 2017, 11:44:54 »

Und um es noch komplexer zu machen...

Ab dem 01.01.2018 darf niemand mehr an einem Schießen teilnehmen, der nicht über eine gültige arbeitsmedizinische Pflichtuntersuchung Lärm ( A 3.1.3 ) verfügt.

Auch dafür trägt z.B. der Leitende die Verantwortung, denn er hat während des Schießens u.a. auch den
Arbeits- und Gesundheitsschutz zu gewährleisten.

So lange nichts passiert  ... aber wehe es kommt z.B. zu einem Knalltrauma... und der Soldat hatte nicht die geforderte Untersuchung.. . da versteht die Verwaltung keinen Spaß .... und wird nach Verantwortlichen suchen .... die dann in Regress genommen werden können...

Das Heer hat dies schon erkannt .... und hat angekündigt, alle Soldaten von Lehrgängen abzulösen... bei denen geschossen wird ... wenn der Nachweis über die o.g. Pflichtuntersuchung nicht erbracht wird.
Autor: Jens79
« am: 28. Dezember 2017, 09:42:16 »

Je nachdem wie man es sieht. Die Schießlehrer "alt" z.B. können relativ simpel auf "Neu" Umgeschult werden.
Aber da gibt es im Ausbildungsforum eine sehr gute Diskussion, die u.a. widersprüchliche Angaben der einzelnen Vorschriften 
aufgedeckt hat.

Ebenfalls wird unterschieden zwischen Ausbildern und Leitenden. Ziemlich komplex und schwer durchzudringen.
Autor: benba
« am: 28. Dezember 2017, 09:31:45 »

Es gibt u.a. wichtige Änderungen zum Thema, wer welches Schießen leiten darf.

Guter Schritt um die Belastung auf Schießausbilder/-lehrer abzuwälzen....
Autor: Jens79
« am: 28. Dezember 2017, 09:08:05 »

Und das hat jetzt was genau mit Finanzen zu tun?  ::)

Nichts, aber dieser Thread steht deshalb ja auch in "Ausbildung und Ausrüstung"  ;D

Ach Klaus.... Das viele gute Essen und Trinken verwirrt mich...  ;D

Zum Thema:

Es gibt u.a. wichtige Änderungen zum Thema, wer welches Schießen leiten darf.
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