Autor: ulli76
« am: 21. Mai 2018, 14:07:14 »Du musst dich auch nicht gegen jemanden beschwerden. Das wird dann schon ermittelt, wer´s verbockt hat bzw. wo es hängt.
Du müsstest an sich nur schreiben, dass du dich beschwerst (wäre nicht einmal zwingend erforderlich, verhindert aber Missverständnisse) und zwar über die Tatsache, dass du vor 5 Monaten deinen Antrag gestellt, aber bisher das Geld nicht bekommen hast. Dann noch einen Satz dazu, bis wohin du die Angelegenheit nachverfolgen konntest.
Wenn der Refü sagt "ich habe es bearbeitet, keine Ahnung was jetzt ist"- ist das schlichtweg Faulheit. Er/Sie sollte zumindest mal bei der nächsten Stelle nachfragen, ob es da überhaupt angekommen ist oder was da hängt.
Du müsstest an sich nur schreiben, dass du dich beschwerst (wäre nicht einmal zwingend erforderlich, verhindert aber Missverständnisse) und zwar über die Tatsache, dass du vor 5 Monaten deinen Antrag gestellt, aber bisher das Geld nicht bekommen hast. Dann noch einen Satz dazu, bis wohin du die Angelegenheit nachverfolgen konntest.
Wenn der Refü sagt "ich habe es bearbeitet, keine Ahnung was jetzt ist"- ist das schlichtweg Faulheit. Er/Sie sollte zumindest mal bei der nächsten Stelle nachfragen, ob es da überhaupt angekommen ist oder was da hängt.