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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 21. Mai 2018, 14:07:14 »

Du musst dich auch nicht gegen jemanden beschwerden. Das wird dann schon ermittelt, wer´s verbockt hat bzw. wo es hängt.

Du müsstest an sich nur schreiben, dass du dich beschwerst (wäre nicht einmal zwingend erforderlich, verhindert aber Missverständnisse) und zwar über die Tatsache, dass du vor 5 Monaten deinen Antrag gestellt, aber bisher das Geld nicht bekommen hast. Dann noch einen Satz dazu, bis wohin du die Angelegenheit nachverfolgen konntest.

Wenn der Refü sagt "ich habe es bearbeitet, keine Ahnung was jetzt ist"- ist das schlichtweg Faulheit. Er/Sie sollte zumindest mal bei der nächsten Stelle nachfragen, ob es da überhaupt angekommen ist oder was da hängt.
Autor: Pure AK
« am: 21. Mai 2018, 09:41:42 »

Ja, MEIN ReFü sitzt bei mir in der Kaserne.
Und danke für die Info mit der Beschwerde.
Autor: KlausP
« am: 21. Mai 2018, 09:14:42 »

Ich möchte bevor ich mich beschwere, die rechtliche Grundlage kennen. Nicht das ich mich beschwere und sie nicht die Frist versäumt hat.

Dazu müssen Sie überhaupt keine rechtliche Grundlage kennen. Der Soldat hat das Recht sich zu beschweren, wenn er glaubt, ungerecht behandelt worden zu sein. In Ihrem Fall liegt nach meiner Ansicht eindeutig ein Beschwerdegrund vor. Wenn Ihre Beschwerde unbegründet sein sollte, steht das in dem ablehnenden Beschwerdebescheid, gegen den Sie weitere Beschwerde einreichen können.
Autor: dunstig
« am: 21. Mai 2018, 09:03:20 »

Ihr ReFü sitzt bei Ihnen vor Ort?
Autor: Pure AK
« am: 21. Mai 2018, 08:52:20 »

Ich möchte bevor ich mich beschwere, die rechtliche Grundlage kennen. Nicht das ich mich beschwere und sie nicht die Frist versäumt hat.
Autor: Pure AK
« am: 21. Mai 2018, 08:47:28 »

Sie ist in diesem Fall meine ReFü.
Also verstehe ich es richtig. Wenn sie es bearbeitet hat, geht es dann zur Kasse. Meine zahlende stelle ist Kiel und die zahlen mich aus.
Heißt ich frage da als nächstes nach?

Danke schon mal für alle Antworten. Dennoch noch ein mal die Frage, wie sieht es das Gesetz vor? Welche Frist hat sie überhaupt zum bearbeiten. Also das ReFü? Find das in den Gesetzen nicht.

In Zukunft kopiere ich mir lieber auch jeden geschriebenen Antrag noch mal.

Autor: KlausP
« am: 19. Mai 2018, 16:16:59 »

Eigentlich sollte sowas innerhalb von vier Wochen beschieden sein. Bei 5 Monaten Bearbeitungsdauer wurde ich eine Beschwerde empfehlen. Die können Sie an Ihren nächsten Disziplinarvorgesetzten richten, der darüber, wenn er selbst zuständig ist, entscheidet und im anderen Fall der für die Entscheidung zuständigen Stelle zuleiten muss.

Zitat
... Sie wüsste nicht wo meine Unterlagen sind und ich solle warten, es komme wohl die Tage. ...

Und wer ist "sie" in diesem Fall?
Autor: Marcelreaper
« am: 19. Mai 2018, 16:14:39 »

Ah okay Andi, tut mir leid, das wusste ich nicht, dann soll er eben dort nachfragen.
Autor: Andi8111
« am: 19. Mai 2018, 16:13:46 »

Das stimmt nicht. Nebengebührnisse weist der ReFü über die entsprechende Landeskasse selbst an.
Das BVA ist nur für das Grundgehalt, die Zulagen nach BBesG, sowie Erschwerniszulagen verantwortlich.
Autor: Marcelreaper
« am: 19. Mai 2018, 16:08:54 »

Guten Tag, wenn ihr ReFü die Bearbeitung des TG`s bereits abgeschlossen hat und alles bereits in die Wege geleitet hat, würde ich empfehlen, mal bei ihrer zuständigen BVA-Stelle nachzufragen.
Diese sind ja schließlich auch die, die Ihnen Ihr Geld auszahlen.

MkG Marcel
Autor: PuRe AK
« am: 19. Mai 2018, 13:12:49 »

 :D Guten Tag Kameraden,
 leider habe ich bei meinem Trennungsgeld/Reisekosten einen Verzug von Mittlerweile 5 Monaten.
Das das mal länger dauern kann, keine frage ist normal. Aber es kam seit jeher nie später als 2 Monate und man hatte sein Geld.
Nun sind es schon 5 Monate und auf anfrage ist die Antwort "Ich habe es bearbeitet und weis nicht wo es bleibt". Keine weiteren
Bemühungen.
Sie wüsste nicht wo meine Unterlagen sind und ich solle warten, es komme wohl die Tage.
Das ist jetzt seit 4 Wochen immer wieder so.

Jetzt zu meiner Frage:

Welche Frist besteht nach Abgabe Antrag Trennungsgeld nach §3 und §6 zur Bearbeitung des Antrags. Ich finde leider nichts in den Rechtsbüchern
oder bei Google außer Vermutungen. Kann mir jemand sagen wo es steht und wie die Frist ist?

Ich bedanke mich

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