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Fragen und Antworten => Finanzen => Thema gestartet von: MatterOfFact am 14. Februar 2018, 10:31:29
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Moin, kann mir jemand den o.g. Begriff erklären`?
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Ein Endgrundgehalt ist das Grundgehalt der höchsten Erfahrungsstufe einer Besoldungsgruppe.
Das "jährliche" wird sich dann auf den zwölffachen Wert beziehen.
Gruß Andi
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Und Grundgehalt bedeutet Bruttogehalt ohne Zuschläge/Zulagen/Prämien.
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danke für die fixen antworten =D.
Die Bundeswehr hat anscheinend eine andere Definition für das Wort, als nicht militärische Einrichtungen.
Gemäß Telefongespräch mit dem Bundesministerium fürs Innere, ist Endgrundgehalt das selbe wie Grundgehalt.
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Nein, das ist eine Definition aus dem Besoldungsrecht. Da musste ich auch nachschlagen. Und das Bundesbesoldungsrecht ist für das Innenministerium das gleiche wie für das Verteidigungsministerium.
Gruß Andi
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Also wird das Endgrundgehalt auch vor erreichen, als bemessens Grundlage bei Nebentätigkeiten genommen?
Denn im BBG steht, dass die Genehmigung einer Nebentätigkeit zu Versagen ist, wenn man mehr als 40% das jährlichen Endgrundgehaltes verdient.
Hab ich nen Denkfehler?
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Wenn das da so steht ist dem wohl so. :)