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Zusammenfassung

Autor: InstUffzSEAKlima
« am: 03. Juli 2018, 20:55:04 »

Für einzelne Aktivitäten kann es auch außerhalb spezieller Operationen für einzelne Personen befohlen werden, Teile der Uniform abzulegen, um so nicht sofort als Soldat aufzufallen, wenn es die Sicherheitslage erfordert. Diesen Fall gab es vor Jahren in Kabul, als Instpersonal für dringende Arbeiten in der Stadt außerhalb des CW benötigt wurde und dafür auch eigens ein neutrales Fahrzeug zur Verfügung gestellt wurde.
Autor: F_K
« am: 03. Juli 2018, 19:50:56 »

Und nochmal: DEU SOF haben keine Notwendigkeit beim Anmarsch keine Uniform zu tragen - ausserdem wären diese auch ohne Uniform zumindest als SOF zu erkennen.

Daher kommt niemand auf so eine abwegige Idee.
Autor: Andi
« am: 03. Juli 2018, 19:45:37 »

Vereinfacht ausgedrückt, heiligt dann bei einer SpezOp der Zweck die Mittel?

Nein, das "Verzichten" auf Uniform ist dann halt ein verstoß gegen das HVR mit allen rechtlichen und auch faktischen Konsequenzen für die eingesetzten Soldaten: Sie sind damit keine Kombattanten und z.B. im Zweiten Weltkrieg haben alle Kriegsparteien aufgegriffene Spione regelmäßig einfach (standrechtlich) erschossen.

Gruß Andi
Autor: FoxtrotUniform
« am: 02. Juli 2018, 21:50:41 »

@miT: Bitte SOF und SpezOp nicht mit der übrigen Truppe vergleichen. Hier heiligt nicht der Zweck die Mittel, sondern die Befehlslage ist    praktisch immer nur denen bekannt, die Kenntnis benötigen.
Autor: F_K
« am: 02. Juli 2018, 20:08:21 »

Beispiel:

Zypern ist zwar rechtlich Einsatz - von der Sicherheitslage aber auch ein Urlaubsland, für manche mit ziviler Unterkunft.

Da wird / hat so manche Kontingentführer richtigerweise festgestellt, dass die Bedrohungslage so wie in Deutschland ist - ein Tragen von Waffen also nicht angezeigt ist. Das Tragen der Uniform würde einen da eher zur Zielscheibe machen. Kampfhandlungen sind abwegig.

Daher wird dann im "Dienst" Uniform getragen - und während der Dienstunterbrechung halt Zivil.

In AFG / Mali wird bei einem Informanten Treffen auch keine Kampfhandlung erwartet, also ist Uniform vom KVR her nicht zwingend.
Bei einem "Zugriff" werden DEU Soldaten Uniform tragen.
Autor: miT
« am: 02. Juli 2018, 20:01:03 »

Vereinfacht ausgedrückt, heiligt dann bei einer SpezOp der Zweck die Mittel? Kondibgentbefehl sagt Uniform, HVR sagt Uniform aber der Auftrag (Verständlich!!!) sagt, den Informanten treffen wir nicht in Uniform, dass könnte sein Leben gefährden. Also Zweckgebunden gegen die bestehendes Ordnung und/oder Duldent weg geguckt?
Autor: miguhamburg1
« am: 02. Juli 2018, 19:51:15 »

Also, mit Verlaub, die Grundlagen für das Tragen der Uniform (im Einsatzland) ergibt sich schlicht aus dem SG, der Anzugsordnung und dem Kontingentbefehl, der eben auch regelt, dass die Soldaten des Kontingents 24/7 im Dienst sind. Alle weiteren Gedanken und Grundlagen, die hier vorgetragen wurden, sind ja nicht falsch, jedoch nicht in erster Linie relevant. Hier wurde eingangs die Frag gestellt, welche rechtlichen Grundlagen für das (Nicht-) Tragen der Uniform im Einsatzland bestehen. Die habe ich benannt.

Im Übrigen habe ich es in den verschiedenen Auslandseinsätzen, an denen ich auf den unterschiedlichsten Dienstposten bis hin zum Kontingentführer teilnahm, nicht erlebt, dass das 24/7-Uniformtragegebot nicht bestanden hätte. Und auch bezüglich etwaiger Ausnahmen hiervon haben weder meine Vorgänger, noch meine Nachfolger nicht unsere Rechtsberater direkt hinzugezogen. Dazu gibt es LVU/LVE aus den Stabsabteilungen, die den Kontingentführer in die Lage versetzen, hierfür ggf. eine Ausnahmeentscheidung zu treffen.

Autor: F_K
« am: 02. Juli 2018, 19:33:33 »

Nichts gegen RB - aber das ist keine juristische Frage, sondern ein S2 / S3 Thema - natürlich unter Einbeziehung / Beachtung eines Beitrages des RB.

( so mancher RB macht aus so einer Frage eine juristische Abhandlung ohne klare Handlungsempfehlungen und ohne Beachtung der praktischen Auswirkungen).
Autor: MMG-2.0
« am: 02. Juli 2018, 19:29:44 »

Gerade bei solchen Thema wird ein Rechtsberater hinzugezogen.
Autor: F_K
« am: 02. Juli 2018, 19:27:41 »

Der Spielraum für den DV ist sehr eng - denn auch dieser wird durch den entsprechenden Kontingentbefehl gebunden.

Da müssen schon besondere Umstände plus fehlende Verbindung auftreten - ansonsten ist eine Ausnahme wohl beim Befehlenden einzuholen.
Autor: miT
« am: 02. Juli 2018, 19:17:41 »

Mir reichen die gesätzlichrn Grundlagen bis hier hin alles gut. Es geht ja nicht immer um den direkten Befehl den ich bekomme sondern auch, wie weit darf ich mich als DV aus denn Fenster lehnen zB bei einem solchen Thema.
Autor: FoxtrotUniform
« am: 02. Juli 2018, 18:17:10 »

@mig: Für den überwiegenden Teil der Einsätze trifft die Schilderung zu, aber eben nicht immer und alle. Näheres wird im Thread diskutiert.
Autor: F_K
« am: 02. Juli 2018, 16:24:20 »

@ Migu:

Wir haben hier im Thread den Hintergrund für diese Befehle erläutert.
Autor: miguhamburg1
« am: 02. Juli 2018, 16:20:23 »

Es ist doch bei der Bundeswehr so wunderbar einfach: Im Dienst trägt der Soldat grundsätzlich Uniform. Der Disziplinarvorgesetzte legt fest, welchen Anzug und Ausrüstung seine Soldaten im Dienst tragen und er legt ggf. Ausnahmen davon fest.

Das Ganze gilt auch ohne Ausnahme im Auslandseinsatz und zwar völlig unabhängig, wo dieser stattfindet. Und da Soldaten in den Auslandseinsätzen grundsätzlich 24/7 im Dienst sind, gilt dafür eben auch genauso grundsätzlich die Vorschrift, Uniform zu tragen. Ausnahmen hiervon werden vom Diesiplinarvorgesetzten festgelegt (im Einsatzland vom höchsten Disziplinarvorgesetztem vor Ort, dem Kontingentführer).

Und für die Interessierten: Auch bei der Marine gibt es diese Regelung - wer mit seinem Schiff/Boot irgendwo im Ausland unterwegs ist, hat 24/7 Dienst und hat dementsprechend seine entsprechend befohlene Uniform zu tragen. Es sei denn der Kommandant (oder bei Einsatz mehrerer Schiffe/boote gleichzeitig) der Geschwaderkommandeur/Kontingentführer) befieht Ausnahmen für den Landgang hierfür.
Autor: miT
« am: 02. Juli 2018, 13:20:51 »

Andi, Danke!
Und allen anderen natürlich auch! Ich denke jetzt haben wir einen guten Konsens gefunden. Ist ja durchaus auch ein Thema was mal einen dritten DV interessiert. Danke euch!
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