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Fragen und Antworten => Dienstunfähig -Wehrdienstbeschädigung - Behinderung => Thema gestartet von: smöre am 11. März 2019, 19:20:15

Titel: Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 11. März 2019, 19:20:15
Hallo Zusammen,

ich verfolge des Öfteren das Forum hier und muss feststellen, dass sich einige sehr gut auskennen und die Antworten ein fundiertes Fachwissen spiegeln.

Jetzt bin ich an einen Punkt angekommen, an dem ich selbst Hilfe benötige und von Eurer Erfahrung mir etwas Rat und Zuspruch erhoffe.

Vorgeschichte:
Von 1.01.1994 bis 31.12.2001 war ich Zeitsoldat SaZ 8 bei der Bundeswehr. Dabei wurde ich als Vpfl. GrpFhr im Auslandseinsatz 1999 beim   1. Kontingent im Kosovo eingesetzt. Bei diesem Einsatze erlebte und sah ich einige Dinge die mich all die Jahre nicht losgelassen haben. Im Laufe der Zeit wurde es immer schlimmer, bis ich im Sept. 2017 nicht mehr konnte. Zu dieser Zeit war ich Psychisch so weit unten, dass es nicht mehr weiter abwärts gehen konnte. Es dauerte allerdings noch ein paar Monate bis ich bereit war mir helfen zu lassen. Im März 2017 machte ich dann eine 6-wöchige Therapie und seitdem bin ich krankgeschrieben.

Im April 2017 kontaktierte ich den Sozialdienst der BW daraufhin wurde mir ein Berater zugewiesen und wir machten ein paar Tage darauf einen Termin aus. Bei diesem Termin stellten wir dann einen Antrag auf WDB und einen Antrag nach dem Eisatzweiterverwendungsgesetz bei ZKAE.

Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte

Im Mai habe ich dann eine Einladung für Juni 2017 beim Kariere Center der Bundeswehr zur Ärztliche Untersuchung erhalten. Diese wurde durchgeführt und ich wurde an einem Bundeswehr Psychologen weitergeleitet damit er ein Gutachten erstellt. Dies wurde am 20.09.17 durchgeführt mit dem Ergebnis " Einsatzbedingte PTBS und keine geringfügige Schädigung usw.".  Soweit so gut, nach Rücksprache bei meinem Sachbearbeiter beim ZKAE hieß es, dass er erst tätig werden kann, wenn das WDB-Verfahren positiv abgeschlossen sei.

WDB-Verfahren
Es dauerte nicht lange bis einige Schreiben von BAPersBW (Soziale Entschädigung) erhalten habe z.B. das WDB-Verfahren wurde eröffnet und das sich mein Fall erst einmal als schwierig erweist, weil dies schon einige Jahre zurückliegt usw.
Im September 2017 habe ich dann ein Schreiben erhalten das sie die Sachstandsermittlung abgeschlossen haben und meine Akte an den Ärztlichen Dienst weitergeleitet wurde.

Bis dahin dachte ich mir, dass alles recht zügig geht usw. Aber falsch gedacht ab jetzt fängt das Drama an.

Ärztlicher Dienst
Ich dachte mir, ok meine Akte ist beim Ärztlichen Dienst und die werden sich schon bei mir melden bzgl. Termine.
Als ich bis Januar 2018 noch nichts gehört hatte rief ich dort mal an, daraufhin habe ich die Antwort erhalten ich solle mich in 2 Wochen noch einmal melden.
Nach weiteren 2 Wochen angerufen, daraufhin habe ich dann eine Einladung zu einer Präsenz Untersuchung für Ende Februar erhalten. Eine Woche vor der Untersuchung, habe ich dann einen Anruf erhalten, dass der Herr Oberstarzt diese Untersuchung am 25.03.2018 selber durchführen will.
Ok, bin dann am 25.03.2018 bei den Herr Oberstarzt erschienen, dass Gespräch war sehr gut und es dauerte 2,5 Stunden dabei wurde ich Respektvoll usw. behandelt. Nach der Untersuchung sagte der Oberstarzt, dass er meine Akte so schnell wie möglich bearbeiten und an die Verwaltung zurückschicken wird, da nach seiner Einschätzung dringend Handlungsbedarf besteht usw.

Im August 2018 habe ich dann ein Schreiben vom Sachbearbeiter BAPers das meine Akte noch beim Ärztlichen Dienst liegt. Daraufhin habe ich dann den Sachbearbeiter kontaktiert und Ihm Berichtet das die Untersuchung bereits durchgeführt wurde usw. In Abständen von zwei Wochen nervte ich immer wieder den Sachbearbeiter was jetzt los sei. Dieser sprach den Herrn Oberstarzt selbst in wöchentlichen Abständen an sogar über seinen Vorgesetzten. Aber es bewegte sich nichts, die Aussage vom Oberstarzt war immer er kümmert sich darum.
Als sich bis zum Januar 2019 noch immer nichts ergab, kontaktierte ich auf Anraten der ZKAE am 25.01.2019 den PTBS Beauftragten. Über diesen Schritt Informierte ich dann auch den Sachbearbeiter, bei diesem Gespräch sagte er mir. Das der Oberstarzt gesagt habe, dass keine weiteren Zeugen mehr benötigt werden.
Am 30.01.2019 wurde von einem Mitarbeiter des PTBS Beauftragten beim Ärztlichen Dienst nachgefragt was da solange dauert usw.
Siehe da, am 01.02.2019 habe ich dann einen Anruf vom Ärztlichen Dienst erhalten, dass meine Akte jetzt fertig ist und an die Verwaltung zurückgeschickt wurde.
Am 04.02.2019 telefonierte ich noch einmal mit den Sachbearbeiter BAPers, dieser sagte mir, dass laut des Gutachtens vom Oberstarzt jetzt doch die Zeugenaussagen benötigt werden. Er sagte mir noch, wenn die Zeugen meine Aussagen bestätigen, könnte ich nach seiner Erfahrung nach mit einem positiven Bescheid rechnen. Wenn er diese Aussagen hat gehen diese dann mit meiner Akte zum Rechtsanwalt. Ok, was soll´s, dann befragt die Zeugen, hatte bereits Monate zuvor vier Zeugen benannt (mit Anschrift, Telefonnr.). So jetzt wurde der erste Zeuge angeschrieben, zwei Wochen darauf noch einmal zwei, da Fragte ich mich was soll das jetzt, schreibt sie doch gleichzeitig an. Diese Zeugen haben innerhalb von ein paar Tagen das schreiben beantwortet und umgehend zurückgeschickt.
So jetzt liegen alle Zeugenaussagen vor aber trotzdem geht nichts weiter, weil der Sachbearbeiter krank ist. Bin echt am verzweifeln im Moment. Finanziell sieht es sehr düster aus, wurde nach 18 Monaten von der Krankenkasse ausgesteuert, musste dann zu einem Sozialnedizinischen Gutachter des Arbeitsamtes einem PROF. DR. Onkologe (nicht mal ein Psychiater). Der mich behandelte wie sein Stück D…., dort musste ich mir Sachen anhören, wie „sein Großvater war im 2 Weltkrieg und wurde durch ganz Europa gescheucht und musste danach auch Arbeiten usw. usw.“ und ich kann doch noch 4 Stunden am Tag arbeiten. Was mir aber niemand sagte, war das einem dann das Arbeitslosengeld um 50% gekürzt wird. Klasse!!!!

Meine Fragen
-   Hat jemand Erfahrung wie lange es dauert, wenn alle Unterlagen vorliegen bis ein Bescheid erstellt wird. Wie lange braucht der Rechtsanwalt?
-   Diese Vorgehensweise ist doch nicht normal?
-   Macht es Sinn den Wehrbeauftragten einzuschalten?
-   Es kann doch nicht sein, dass Akten verschimmeln, wenn jemand krank ist?

Es tut mir leid, dass ich jetzt einen Roman geschrieben habe. Aber ich musste feststellen, dass dies doch etwas befreiend ist, wenn man sich mal ausk….
Bitte keine Rückmeldungen von Besserwisser usw. Dies kann ich bei meiner Psychischen Verfassung jetzt wirklich nicht brauchen. Bin von den erdrückenden Behörden Marathon eh schon mehr als genervt.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: ulli76 am 11. März 2019, 20:04:32
Hast du einen Lotsen, der dich unterstützt? Und ja du solltest noch einmal den PTBS-Beauftragten kontaktieren. Dafür ist der da.

Über den komischen Amtsarzt Beschwerde einreichen.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 11. März 2019, 20:13:24
Einen Lotsen habe ich nicht.

Es ist nicht möglich, dass man eine Beschwerde über einen Amtsarzt einreicht. Darüber habe ich mich schon informiert. Damals bin och diesen Herrn PROF. DR: Super Held schon ins Wort gefallen und wollte mich verteidigen. Seine Antwort darauf war, dass wir die Untersuchung auch abbrechen können weil ich meiner Mitwirkungspflicht nicht nachkomme. Dann wäre mir das Arbeitslosengeld komplett gestrichen worden. Es ist so etwas von sinnlos gegen die vorzugehen. Man wird dort behandelt wie ein Mensch 2 Klasse.

Frage, wie kann mich ein Lotse dabei Unterstützen?
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 11. März 2019, 20:20:41
Diesen Vorfall habe ich auch meiner Betreuerin von der Arbeitsargentur geschildert und Ihr vorgetragen.
Das einzige was Sie dazu gesagt hat, erst einmal gelacht hähähä es ist halt mal so.

Darauf stellte ich Sie zur rede was das jetzt soll usw. das ich hier eine Beschwerde vorbringe und Sie lacht nur.
Antwort: Sie können ja einen Anwalt nehmen und dagegen klagen.
Ohne Worte

Ich habe eh schon genügend Probleme (mit mir selbst) ich brauche keine weiteren.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: ulli76 am 11. März 2019, 20:26:50
Natürlich gibt es Beschwerdemöglichkeiten gegen Amtsärzte und Sachbearbeiter.

Du solltest dir einen Lotsen suchen, der dich unterstützt. Eben weil der Papierkram bei jemandem mit PTBS enorm Kraft kostet. Und der PTBS-Beauftragte ist ja absichtlich eine niederschwellig erreichbare Institution. Der soll ja gerade direkt unterstützen, wenn im Verfahren was nicht rund läuft.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 11. März 2019, 20:43:16
Ja, Du hast recht, eine Beschwerde gegen den Amtsarzt kann ich machen. Was aber wenig bringt, weil niemand anderes dabei war.
Bei einem Widerspruch sieht es so aus:

Widerspruch ärztliches Gutachten
Sie sind erkrankt und die Bezugszeit für das Krankengeld läuft ab? In vielen Fällen ist dann das Arbeitsamt oder auch Jobcenter für Sie zuständig. Dieses wird in vielen Fällen ein ärztliches Gutachten fordern, mit dem Ihre Erkrankung nachgewiesen und belegt werden soll. Doch was ist, wenn Sie dies nicht wünschen oder aber mit dem Resultat des Gutachtens nicht zufrieden sind? Grundsätzlich müssen Sie wissen, dass man gegen ein ärztliches Gutachten keinen Widerspruch einlegen kann.

Gegen ein bereits erstelltes, ärztliches Gutachten ist es nicht möglich, Widerspruch einzulegen. Denn eine ärztliche Einschätzung ist in dieser Form nicht antastbar und kann somit nicht angefochten werden. Allerdings haben Sie andere Möglichkeiten, um sich gegen diese Entscheidung zur Wehr zu setzen oder Sie fordern ein erneutes Gutachten eines anderen Arztes.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 11. März 2019, 20:50:39
Bei dem Papierkram, hatte ich einen Mitarbeiter des Sozialdienst der Bundeswehr. Weil das hätte ich niemals geschafft das ich die ganzen Anträge ausfülle.

Kann ich einen Lotsen kontaktieren auch wenn ich kein Soldat mehr bin?
Hatte mich damals an den Sozialdienst der Bundeswehr gewendet die mir schnell und unbürokratisch geholfen haben.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: ulli76 am 11. März 2019, 20:55:48
Vielleicht ist eine Beschwerde einfach für deine Psychohygiene gut.

Du weisst ja auch nicht, ob er das nicht öfter abzieht. Wenn sich die Beschwerden häufen, dann sollte sein Vorgesetzter mal hellhörige werden.

In dem Fall geht es ja nicht nur um das Gutachten an sich- das ist nicht beschwerdefähig, wenn nicht Formalien verletzt wurden- sondern um das Gebahren des Amtsarztes.
Um sein Gutachten anzufechten, bräuchtest du ein weiteres Gutachten eines anderen Arztes. Das solltest du aber auch tatsächlich fordern. Du solltest auch klären, ob das Bundeswehrgutachten nutzbar ist.

Über den Sozialdienst- die kennen meist die Lotsen in ihrem Bereich. Ansonsten kannst hat auch der Bund deutscher Einsatzveteranen welche.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 11. März 2019, 21:02:51
Ok, dann werde ich morgen da mal Anrufen.

Am 18.03. habe ich einen Termin beim Arbeitsamt, da hatte ich eh vor, dass ich eine erneute Begutachtung beantrage. Weil der Prof. hatte damals geschrieben, dass nach 6 Monaten eine erneute Begutachtung erfolgen soll.

Aber Danke für diesen Hinweis, bin für alles offen.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 11. März 2019, 21:52:58
Kann mir vielleicht noch jemand sagen, was jetzt beim WDB-Verfahren (wenn alle Unterlagen vorliegen) als nächstes kommt und wie lange das dauert?
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: Griffin am 11. März 2019, 22:25:08
... sollten tatsächlich alle notwendigen Unterlagen, Begutachtungen, Befragungen, Sachverhaltsklärungen etc. erledigt sein, erfolgt nunmehr die Bescheidung - mglw. divers.

Du sprachst wiederholt von einem Rechtsanwalt. Mir ist nur noch nicht ganz klar, ob Du von Deinem Anwalt oder einem Anwalt der Bw sprichst?

Was die Zeitschiene betrifft, kann/ muss ich Dir leider sagen, dass ich nicht nur einen Fall kenne, in dem das WDB-Verfahren 5 und mehr Jahre gedauert hat - ohne Widerspruchsverfahren oder gerichtliche Auseinandersetzung.

Für einen PTBS-Erkrankten Menschen ist dies die Hölle - keine Frage! Aber ich fürchte ohne richtige professionelle Hilfe von außen, wirst Du keine Beschleunigung erreichen.

Die Sache mit dem Jobcenter würde ich nicht weiter verfolgen - außer Deiner Psychohygiene hilft dies wirklich. Du solltest Dich voll auf das WDB-Verfahren konzentrieren! Denn je nach Bescheidung gibt es einige Möglichkeiten Dich wieder umfänglich zu rehabilitieren - gesundheitlich, finanziell und beruflich.

Viel Kraft!!
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 11. März 2019, 22:54:39
Danke für Deine Antwort

Ja, es ist sehr schwer mit dieser Krankheit und der Innerlichen, Schmerzhaften leere zu leben.

Wenn ich von Rechtsanwalt spreche, meine ich einen Rechtsanwalt der Bundeswehr. Mein Sachbearbeiter vom BAPers hatte dies bei Telefonaten
einige male erwähnt. Das wenn die Zeugenaussagen vorliegen, meine Akte mit den Aussagen zum Anwalt geht, weil dann alles vorliegen würde, was benötigt wird zum erstellen eines Bescheides. Dieser macht dann angeblich noch eine Stellungnahme dann soll meine Akte noch zu den Dienststellenleiter und dann wird der Bescheid erstellt.
Ich kenne mich mit den Ablauf nicht aus, deshalb Frage ich ob die Normal ist.

Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 11. März 2019, 23:21:07
Ich will jetzt auch niemanden in irgend einer Art und weise Beschuldigen oder Unterstellungen machen. Aber die Arbeitsweise der einzelnen Abteilungen und der Prozess könnten wesentlich verbessert werden. Mich wundert es nicht, dass so viele Soldatinnen und Soldaten auf einen Bescheid warten müssen. Keine Frage, dass die Damen und Herren in den Abteilungen (BAPers und Ärztliche Dienst) viel Arbeit haben.
Aber es kann doch nicht sein, dass eine Akte 17 Monate beim Ärztlichen Dienst liegt und dann auf Druck des PTBS-Beauftragten diese innerhalb von 2 Tagen erledigt wird. In den 17 Monaten durften nicht einmal die Zeugen befragt werden. Es geht somit Kostbare zeit für die Beschädigten verloren die sehr sehr viel Kraft kostet. Es ist klar, dass nicht jedes Verfahren so abläuft, aber die meisten. Wenn eine Firma in der freien Wirtschaft so arbeiten würde, wäre diese in kürzester Zeit Pleite.
Entschuldigt bitte meine Kritik aber Aufgrund der Abläufe bin ich leider verärgert.

Desweiteren wenn man sich einmal die Personalstruktur in den Abteilungen genauer ansieht verleitet dies auch zum Nachdenken. Es gibt ca. 49 Sachbearbeiter, die sich täglich mit den Akten rum schlagen und die Rechtsabteilung für diesen Bereich hat 70 Mitarbeiter. Warum ist die Rechtsabeitlung großer als die der Sachbearbeiter.

Sorry für meinen unmut
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: sledgehammer am 12. März 2019, 05:48:38
hier Link:

http://haertefall-stiftung.de/kontakt.html

Vielleicht können die mit einer Zwischenfinanzierung/Beratung/Hilfestellung helfen.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: ulli76 am 12. März 2019, 05:58:05
Es gibt keinen "Anwalt der Bw" der dich unterstützt. Du brauchst dann schon einen eigenen, zivilen Anwalt.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: LwPersFw am 12. März 2019, 09:21:51
Meine Empfehlung ... wenden Sie sich nochmals an den PTBS-Beauftragten.

Beauftragter für einsatzbedingte posttraumatische Belastungsstörungen und Einsatztraumatisierte
Generalarzt Dr. Bernd Mattiesen
Telefon: 030 2004 - 23041
bmvgbeauftrptbs@bmvg.bund.de

Bitten Sie um erneute Unterstützung.
Es kann nicht sein, dass "nur" wegen der Erkrankung eines Sachbearbeiters ein Fall nicht weiter bearbeitet wird.

Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: LwPersFw am 12. März 2019, 12:58:18
Und noch ein Hinweis zu diesem Punkt:

Zitat
Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte

Im Mai habe ich dann eine Einladung für Juni 2017 beim Kariere Center der Bundeswehr zur Ärztliche Untersuchung erhalten. Diese wurde durchgeführt und ich wurde an einem Bundeswehr Psychologen weitergeleitet damit er ein Gutachten erstellt. Dies wurde am 20.09.17 durchgeführt mit dem Ergebnis " Einsatzbedingte PTBS und keine geringfügige Schädigung usw.". 

Soweit so gut, nach Rücksprache bei meinem Sachbearbeiter beim ZKAE hieß es, dass er erst tätig werden kann, wenn das WDB-Verfahren positiv abgeschlossen sei.


Dies ist seit Oktober 2012 für psychisch Erkrankte (z.B. PTBS) so pauschal nicht mehr korrekt.

Auf Grund der oft sehr langen WDB-Verfahren bei diesem Personenkreis hat der Gesetzgeber reagiert und die Einsatzunfallverordnung (EinsatzUV) am 09.10.2012 in Kraft gesetzt.

Was ist der Zweck ?

Zitat aus dem die EinsatzUV umsetzenden Zentralerlass B-2120/5 A-2120/5:

"601. Die EinsatzUV ist vor allem bei der Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
(EinsatzWVG) von Bedeutung. Einsatzgeschädigte im Sinne des § 1 dieses Gesetzes sind Personen,
die eine nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung durch einen Einsatzunfall erlitten haben.
Dieser Zusammenhang wird in den Fällen, in denen die EinsatzUV zur Anwendung kommt, vermutet.
Eine langwierige Einzelfallbegutachtung und die Prüfung, ob ein Einsatzunfall vorliegt, entfällt
insoweit
. Es genügt die Feststellung, dass die Betroffenheit von einer bewaffneten
Auseinandersetzung, die Teilnahme an einer solchen Auseinandersetzung oder eine vergleichbare
Belastung vorgelegen hat, die Diagnose der psychischen Störung durch eine Fachärztin oder einen
Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie der Bundeswehr und die Bewertung aus medizinischer
Sicht, dass eine nicht nur geringfügige Schädigung vorliegt. Letztere Bewertung wird durch das
Kommando des Sanitätsdienstes der Bundeswehr (KdoSanDstBw) vorgenommen.

602. Durch die Anwendung der EinsatzUV wird unmittelbar die weitere Prüfung ermöglicht, ob die
Voraussetzungen für den Eintritt in eine Schutzzeit nach § 4 EinsatzWVG oder für eine
Wiedereinstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 EinsatzWVG
vorliegen. Diese Prüfung erfolgt durch das BMVg – P II 1 2.

701. Nach § 63c Absatz 3 Satz 2 SVG bleibt die Beschädigtenversorgung nach dem Dritten Teil
des SVG von den Regelungen über die Einsatzversorgung unberührt. Das WDB-Verfahren wird
deshalb nach den Regelungen des Dritten Teils des SVG unabhängig von der EinsatzUV weiterhin
durchgeführt.

2Wegen Abschichtung der Zuständigkeit auf das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
(BAPersBw) – Referat I 2.2.3 – ist eine Überarbeitung des vorliegenden Erlasses erforderlich. Bis zu einer
Neufassung ist die vorliegende Fassung weiter anzuwenden mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Referates
P II 1 im BMVg jeweils das Referat I 2.2.3 des BAPersBw tritt."



Das heißt, die Frage, ob z.B. ein ehemaliger Soldat in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art berufen werden
und in die Schutzfrist aufgenommen werden kann, wird vom WDB-Verfahren entkoppelt.

Beide Verfahren laufen unabhängig und parallel!

Der Abschluss des WDB-Verfahrens, muss für die Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nicht mehr abgewartet werden !


Der Abschluss wird erst dann relevant, wenn ein konkreter GdS vorliegen muss, um z.B. feststellen zu können, dass die Übernahme zum BS möglich ist.




Weitere Ausführungen dazu siehe hier:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,52918.msg547788.html#msg547788

dort mein Beitrag vom 03.06.2015


https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=23137.45

dort meine Beiträge vom

+ 18.08.2015  23:00:30
+ 19.08.2015  18:30:44


Hinweis :
Die in den Texten genannte Stelle "Referat I 2.2.3 des BAPersBw" wurde umbenannt in

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat ZS 2.3 -Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte-
Alte Heerstraße 81
53757 Sankt Augustin
Tel.: 02241 15 3368
BAPersBwZS2.3KoordStEinsatzgeschädigte@bundeswehr.org

Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: Griffin am 12. März 2019, 13:37:58

... wie auch von @ulli76 vorgeschlagen, brauchst Du dringend externe juristische Unterstützung.

Mir ist durchaus bewusst, dass Deine finanzielle Situation dies aktuell kaum zulässt.

Daher hierzu zwei weitere Lösungsansätze:

Mglw. warst Du früher rechtsschutzversichert - mit früher meine ich den Zeitpunkt Deiner Traumatisierung. Denn für viele Rechtsschutzversicherer ist für die Leistungspflicht der Schadenseintritt ausschlaggebend und nicht die sich aktuell daraus ergebenden Probleme/ Sachverhalte. Prüfen und ggf. Rechtsschutz erbitten.

Der BwSozDienst hat die Möglichkeit beim Soldatenhilfswerk e.V. eine Einzelfallspende für in Not geratene Kameraden zu beantragen/ vorzuschlagen - i.d.R. wird diesen Vorschlägen stattgegeben. Ergo, auf zum Sozialdienst.

Und wenn Du Dich für einen Anwalt entscheiden solltest, gibt es aus Sicht vieler Forenmitglieder und aus meiner ganz persönlichen Sicht nur einen wirklich schlagkräftigen und professionellen Juristen - RA S. aus Lüneburg, welcher zu dem ausgewiesener Experte des DBwV ist und gesellschaftspolitisch bestens vernetzt ist.

Viel Erfolg!!
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 12. März 2019, 14:44:07
Erst einmal möchte ich mich für die Beiträge bedanken, die mir sehr helfen und mir wieder Hoffnung geben.

LwPersFw: Dies dachte der Sozialberater der Bundeswehr und ich auch, dass beiden Verfahren getrennt von einander Bearbeitet werden.
Die Realität sieht aber anders aus, dort heißt es, ohne WDB-Bescheid keine Schutzzeit für ehemalige Soldaten. Das ist Fakt egal was im Gesetz steht. Leider.

Ja, ich habe einen Rechtsschutz (zum Glück)

Es ist alles so traurig, wie hier mit Menschen umgegangen wird. Heute habe ich nochmal beim Sachbearbeiter BAPers angerufen. Meine Akte kann im Moment nicht weiter bearbeitet werden. Weil eine Zeugenaussage fehlt und nicht auf den Tisch liegt. Diese Aussage wurde am 25.02. also vor über 2 Wochen mit der Post verschickt (jetzt fängt die Post schon an wie die DB). Desweiteren soll meine Akte jetzt wieder zum Mediziner zurück und nicht in die Rechtsabteilung OH MEIN GOTT. Mir kommt das alles wie bei den Schildbürgern vor oder wie bei Asterix und Obelix in der Behörde.
Es tut mir leid, wenn ich jetzt zum lästern anfange, aber auf Grund meiner Erkrankung steigere ich mich da extrem rein.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: LwPersFw am 12. März 2019, 15:51:23

LwPersFw: Dies dachte der Sozialberater der Bundeswehr und ich auch, dass beiden Verfahren getrennt von einander Bearbeitet werden.

Die Realität sieht aber anders aus, dort heißt es, ohne WDB-Bescheid keine Schutzzeit für ehemalige Soldaten. Das ist Fakt egal was im Gesetz steht. Leider.


Um so mehr ... mit Hilfe des Sozialdienst ...

1. Schreiben an den PTBS-Beauftragten

a) Bitte um Unterstützung im beschleunigen des WDB-Verfahrens. Schildern Sie sachlich aber ausführlich die nicht verständlichen Verzögerungen.

b) Hinweis an den Beauftragten, dass Ihnen mit Vorsatz die rechtlichen Möglichkeiten der EinsatzUV i.V.m. Zentralerlass B-2120/5 durch das BAPersBw -KoordSt- verweigert werden.
    Bitten Sie um Unterstützung zur Durchsetzung des unten unter 3. genannten Ergänzungsantrages.

parallel

2. Eingabe an den Wehrbeauftragten

a) Bitte um Unterstützung im beschleunigen des WDB-Verfahrens. Schildern Sie sachlich aber ausführlich die nicht verständlichen Verzögerungen.

b) Hinweis an den Wehrbeauftragten, dass Ihnen mit Vorsatz die rechtlichen Möglichkeiten der EinsatzUV i.V.m. Zentralerlass B-2120/5 durch das BAPersBw -KoordSt- verweigert werden.
    Bitten Sie um Unterstützung zur Durchsetzung des unten unter 3. genannten Ergänzungsantrages.

Nutzen Sie für Beides - zur Verdeutlichung - die Formulierungen die in den o.g. Links zu finden sind





3. Stellen Sie einen ergänzenden Antrag an

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Referat ZS 2.3 -Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte-


"Betr: Ergänzungsantrag auf Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 EinsatzWVG

Bezug: Mein Antrag auf Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 EinsatzWVG vom XX.XX.201X


Hiermit beantrage ich erneut, auf Grundlage der EinsatzUV i.V.m. Zentralerlass B-2120/5, die sofortige Einstellung
in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 EinsatzWVG.

Gemäß der genannten Verordnung i.V.m. dem Zentralerlass ist hierzu kein abgeschlossenes WDB-Verfahren erforderlich.

Die sonstigen Vorgaben der EinsatzUV i.V.m. Zentralerlass B-2120/5 sehe ich in meinem Fall als erfüllt an.

Ich fordere zu diesem Antrag einen schriftlichen Bescheid.

Für den Fall der Ablehnung, unter Nennung der begründenden Rechtsgrundlagen und der entscheidungsrelevanten Sachverhalte.

Ich beantrage die Bescheiderteilung, zur Frage der beantragten Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 EinsatzWVG,  bis spätestens 30.04.2019."



Dieses Schreiben senden Sie mit Einschreiben per Rückschein an die KoordSt.

Fügen Sie es auch als Kopie den Schreiben zu 1. und 2. bei !



Da das Verfahren ja noch läuft und Sie deshalb noch keine Bescheide in der Hand haben, gegen die man Rechtsmittel einlegen könnte, ist dies m.E. ein erster Schritt.

Ggf. verfassen der Schreiben zusammen mit Sozialdienst und Rechtsanwalt.




Auch noch passend zum Thema:

https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,23137.90.html

dort mein Beitrag + Anhang 27.06.2017 18:12:31



Und aus A-1340/110

"3 Regelungen für frühere Soldatinnen und Soldaten
3.1 Grundsätzliches zur Fallbearbeitung

301. Nach § 6 Absatz 5 des EinsatzWVG können ausgeschiedene einsatzgeschädigte Soldatinnen
und ausgeschiedene einsatzgeschädigte Soldaten, deren nicht auf Lebenszeit angelegtes Wehrdienstverhältnis
durch Zeitablauf geendet hat oder aus diesem Grund beendet worden ist, einen Anspruch
auf Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art haben, wenn ihre im Wehrdienstverhältnis
erlittene gesundheitliche Schädigung erst nach Beendigung des Wehrdienstverhältnisses erkannt worden
ist und die Schädigung ausschlaggebend für die Nichteingliederung in das Arbeitsleben ist.


303. Anträge auf Einstellung in ein Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 Absatz 5 des
EinsatzWVG sind formlos direkt der Koordinierungsstelle Einsatzgeschädigte vorzulegen. Ein Beispiel
für einen solchen Antrag enthält die Anlage 9.2.2. Der Eingang des Antrags wird der Antragstellerin
oder dem Antragsteller schriftlich bestätigt. Dabei wird darauf hingewiesen, dass über den Antrag vielfach
erst nach Abschluss des WDB-Verfahrens entschieden werden kann
, da im WDB-Verfahren die
Kausalität zwischen gesundheitlicher Schädigung und Auslandseinsatz festgestellt wird."


Die Wortwahl "vielfach erst" ist nicht immer erst !

Eben weil es z.B. Ausnahmen davon - im Rahmen der Anwendung der EinsatzUV - geben kann !


"6 Anwendung der Einsatzunfallverordnung

601. Die auf der Grundlage der Ermächtigung in § 63c Abs. 2a SVG erlassene Verordnung gilt
außer für Soldatinnen und Soldaten auch für andere Angehörige des Geschäftsbereichs des BMVg.
Mit der Einsatzunfallverordnung (EinsatzUV) vom 24. September 2012 wird bei der Anwendung des
EinsatzWVG auf Fälle einsatzbedingter psychischer Störungen abgestellt. § 1 Abs. 1 EinsatzUV benennt
konkret die psychischen Störungen, bei denen die Vermutung der Verursachung durch einen
Einsatzunfall greift. Es genügt die Feststellung, dass die Betroffenheit von einer bewaffneten Auseinandersetzung,
die Teilnahme an einer solchen Auseinandersetzung oder eine vergleichbare Belastung
vorgelegen hat, sowie die durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
der Bundeswehr gestellte Diagnose, dass eine der in der Einsatzunfallverordnung genannte
psychische Störung beim Betroffenen vorliegt.
Die Anwendung dieser Verordnung ist durch die hierzu erlassenen Durchführungsbestimmungen geregelt."


Durchführungsbestimmungen = Zentralerlass B-2120/5
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 12. März 2019, 17:07:52
Wie ich schon bei meiner Einleitung geschrieben habe, finde ich das hier Personen sind die ein entsprechenden fundiertes Fachwissen aufweisen.

LwPersFw: Herzlichen Dank für die ausführliche Schilderung wie ich weiter vorgehen kann. Werde Versuchen dies mit Hilfe des Sozialberaters, eines Lotsen oder Rechtsanwalt umzusetzen. Weil alleine sehe ich keine Möglichkeit diesen für mich darstellenden Kraftakt auf Grund meiner psychischen Probleme durchzusetzen bzw..

Danke an alle die mir auch eine PN geschrieben haben. Bin für jegliche Art von Unterstützung sowie Rat auch wenn es nur aufmunternde Worte sind Dankbar.

Danke an alle
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 12. März 2019, 17:51:05
6 Anwendung der Einsatzunfallverordnung /  § 1 Abs. 1 EinsatzUV

Es genügt die Feststellung, dass die Betroffenheit von einer bewaffneten Auseinandersetzung,
die Teilnahme an einer solchen Auseinandersetzung oder eine vergleichbare Belastung
vorgelegen hat.


Dies würde bei mir ganz klar vorliegen.

Ich beschreibe mal kurz den wichtigsten Vorfall (es mehrere Sachen)
Damals im Einsatz war ich als Vpfl. GrpFhr. eingesetzt wir wurde mit anderen Truppenteilen in eine gemeinsame Truppenküche zusammen gelegt. Wir (die GrpFhr.) teilten uns die einzelnen aufgaben auf, ich übernahm dann die täglichen Verpflegungsfahrten zum Verpflegungsumschlagepunkt (Entfernung 100 km einfach). Nach 1-2 Tagen als die Luftangriffe auf die Serben begonnen haben fuhr ich mit meinem LKW direkt durch Skopje. Was ich nicht wusste, war das gerade in Skopje heftige Ausschreitungen und Unruhen gegen die NATO Truppen waren. Es wurden Autos angezündet die Menschen wüteten wie ein MOB in der Stadt und sogar die Deutsche Botschaft wurde angegriffen und überrannt. Genau zu diesem Augenblick fuhr ich dann durch die Stadt, als eine Menschenmenge von ca. 20-30 Personen meinen LKW sah, wurde versucht mich zu stoppen (es wurde schnell ein Auto auf die Straße geschoben, was aber nicht ausreichte, weil ich die Spur wechselte) und dabei wurden alles was Sie in die Finger bekamen (Steine, Eisenstangen usw.) auf den LKW geworfen. Zu diesen Augenblick hatte ich Todesangst, hätte die Menschenmenge es geschafft das Fahrzeug zu stoppen hätte ich ohne wenn um aber mein Leben mit der Schusswaffe verteidigt. Der LKW war daraufhin Totalschaden. Ungefähr 5 km nach der Stadt kamen wir auf eine Straßensperre die von unseren Soldaten errichtet wurde. Wurde dann von den Feldjägern ins Lager zurück Eskortiert. Nach meinem Verständnis ist dies ein Belastendes Ereignis. Diesen Vorfall konnten meine genannten Zeugen zwar nicht als unmittelbaren Augenzeugen bestätigen. Weil sie nicht dabei waren, sie konnten aber bestätigen wie der Zustand des LKW war als ich unmittelbar ins Lager zurückkam und meine Aussagen (Erzählungen) von damals.
Nach meinem Verständnis ist dies ein Belastendes Ereignis. Wir aber von der ZKAE nicht so gesehen. Obwohl ein Wehrpsychologe eine Einsatzbedingte PTBS bestätigt hat.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: ulli76 am 12. März 2019, 17:57:22
Deswegen sollst du dir ja Hilfe holen.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 12. März 2019, 18:25:34
Danke Ulli, ja ich weis. Ich wollte nur noch einmal meine Hintergründe warum und weshalb wiederspiegeln. Weil somit denke ich wird dies transparenter weil irgendwann kommt die Frage auf, ob es sich bei mir überhaupt um ein Belastendes Ereignis handelt.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 12. März 2019, 18:44:54
Genau an diesem Tag bin ich durch Skopje gefahren, wenn ich diese Bilder sehe kommen extreme Gefühle hoch.

https://www.youtube.com/watch?v=_HGCHTueg-Q
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: LwPersFw am 13. März 2019, 06:47:53

Im April 2017 kontaktierte ich den Sozialdienst der BW daraufhin wurde mir ein Berater zugewiesen und wir machten ein paar Tage darauf einen Termin aus. Bei diesem Termin stellten wir dann einen Antrag auf WDB und einen Antrag nach dem Eisatzweiterverwendungsgesetz bei ZKAE.

Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte

Im Mai habe ich dann eine Einladung für Juni 2017 beim Kariere Center der Bundeswehr zur Ärztliche Untersuchung erhalten.
Diese wurde durchgeführt und ich wurde an einem Bundeswehr Psychologen weitergeleitet damit er ein Gutachten erstellt.

Dies wurde am 20.09.17 durchgeführt mit dem Ergebnis " Einsatzbedingte PTBS und keine geringfügige Schädigung usw.". 


Soweit so gut, nach Rücksprache bei meinem Sachbearbeiter beim ZKAE hieß es, dass er erst tätig werden kann, wenn das WDB-Verfahren positiv abgeschlossen sei.


Das o.g. Ergebnis ist das, was die EinsatzUV erfordert...

B-2120/5

"307. Die Feststellung, dass die psychische Störung ... aufgetreten ist, ist im Hinblick auf die
notwendige wehrmedizinische Kompetenz durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie
und Psychotherapie
der Bundeswehr zu treffen, weil andere Fachärztinnen oder Fachärzte für
Psychiatrie und Psychotherapie mangels praktischer Erfahrungen mit belastenden Folgen militärischer
Kampfeinsätze nicht hinreichend vertraut sind und deshalb auch nicht im gleichen Maße die
Kompetenz zur Diagnose der aufgeführten Störungen haben."


Und dies eben i.V.m mit der Nr 601

"(...) Die EinsatzUV ist vor allem bei der Anwendung des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes (EinsatzWVG) von Bedeutung.

Einsatzgeschädigte im Sinne des § 1 dieses Gesetzes sind Personen, die eine nicht nur geringfügige gesundheitliche Schädigung durch einen Einsatzunfall erlitten haben.

Dieser Zusammenhang wird in den Fällen, in denen die EinsatzUV zur Anwendung kommt, vermutet.

Eine langwierige Einzelfallbegutachtung und die Prüfung, ob ein Einsatzunfall vorliegt, entfällt insoweit. (...)"







Nur das Folgende passt dann aber nicht...

6 Anwendung der Einsatzunfallverordnung /  § 1 Abs. 1 EinsatzUV

Es genügt die Feststellung, dass die Betroffenheit von einer bewaffneten Auseinandersetzung,
die Teilnahme an einer solchen Auseinandersetzung oder eine vergleichbare Belastung
vorgelegen hat.


Dies würde bei mir ganz klar vorliegen.

...

Nach meinem Verständnis ist dies ein Belastendes Ereignis.

Wird aber von der ZKAE nicht so gesehen. Obwohl ein Wehrpsychologe eine Einsatzbedingte PTBS bestätigt hat.







Und zum Verständnis noch ganz wichtig...

Die Koordinierungsstelle und die Stelle, die die WDB bearbeitet, gehören zwar beide zum BAPersBw, haben aber arbeitstechnisch direkt nichts miteinander zu tun !

D.h. sprechen Sie z.B. mit dem WDB-Bearbeiter ... wird dieser auch nur Aussagen zum WDB-Verfahren treffen! Aber nicht z.B. zum EinsatzWVG...



Gehen Sie bitte wieder zu Ihrem Sozialberater/-arbeiter und bitten Ihn um weitere Unterstützung.
Es ist leider so ... ohne weiteres "Papier schwarz machen" ...
Ob das "Papier" hilft, kann niemand versprechen, ober ohne... ... wären Sie zum weiteren Abwarten verdammt... Wie jeder Bürger der einen Antrag bei einer Behörde stellt...

Auch kann und soll der Sozialdienst Sie in ihrer aktuellen sozialen Lage unterstützen.
z.B. Arbeitsamt, Integrationsamt, etc.


Weiterhin können im privaten Bereich unterstützen (z.T. hier bereits genannt):

Das Soldatenhilfswerk der Bundeswehr e.V.    http://soldatenhilfswerk.org/index.html (http://soldatenhilfswerk.org/index.html)

und weiterhin

Die Deutsche Härtefallstiftung      http://haertefall-stiftung.de/ (http://haertefall-stiftung.de/)

Bei beiden Organisationen können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen.
Verweisen Sie darauf, dass Sie ehemaliger Soldat mit Einsatzschädigung sind.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 13. März 2019, 15:00:46
Danke noch mal für die Unterstützung.

Was ich leider bei meinen Schilderungen bzgl. der ZKAE vergessen habe und warum Sie meine Akte vermutlich an das WDB-Verfahren angehängt haben ist folgender Grund. Im Zuge der Sachstandsermittlung hat das ZKAE irgendwelche Zeugen (3 Zeugen) die ebenfalls zu dieser Zeit im Einsatz waren angeschrieben. Diese Zeugen sind mir zwar bekannt, weil 2 davon aus meiner Stammeinheit stammten. Aber im Einsatz in anderen Einheiten und sonst irgendwo eingesetzt waren.
Das Resultat daraus, war das diese Zeugen keine Angeben bzgl. eines Vorfall der mich betrifft machen konnten. Was verständlich ist.
Es wurde zwar ein Gutachten durch einen Wehrmediziner erstellt konnte aber nicht durch Hand Huber und Konsorten bestätigt werden.
Was mich auch nachdenklich macht, ist das ich nach dem Gutachten keine schriftlichen Informationen erhalten haben z.b. dass es den WDB-Verfahren angehängt wurde, erst nachdem ich im Januar 2019 dort angerufen habe (ZKAE) habe ich davon erfahren. Hätten Sie mich angeschrieben und gesagt das Sie weitere Zeugen brauchen wäre das kein Problem gewesen.
Gestern habe ich meinen Sozialberater angerufen und Ihm noch einmal alles geschildert und gesagt er soll sich doch bitte kümmern. Was er jetzt zum wiederholten male macht. Auch mit der bitte bzgl. der Prüfung beim ZKAE.

Desweiteren noch einmal beim PTBS-Beauftragten angerufen. Sie werden meine Sache umgehend erneut prüfen lassen. Sowie einen Lotsen kontaktiert und einen Termin für Montag vereinbart.

Sorry, hatte diese Information leider vergessen.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: LwPersFw am 13. März 2019, 16:21:18

Es wurde zwar ein Gutachten durch einen Wehrmediziner erstellt konnte aber nicht durch Hand Huber und Konsorten bestätigt werden.


Gemäß der EinsatzUV gilt:

B-2120/5  A-2120/5

"307. Die Feststellung, dass die psychische Störung ... aufgetreten ist, ist im Hinblick auf die
notwendige wehrmedizinische Kompetenz durch eine Fachärztin oder einen Facharzt für Psychiatrie
und Psychotherapie
der Bundeswehr zu treffen
, weil andere Fachärztinnen oder Fachärzte für
Psychiatrie und Psychotherapie mangels praktischer Erfahrungen mit belastenden Folgen militärischer
Kampfeinsätze nicht hinreichend vertraut sind und deshalb auch nicht im gleichen Maße die
Kompetenz zur Diagnose der aufgeführten Störungen haben."

Wenn dieser in seinem Gutachten die von Ihnen genannte Feststellung "Einsatzbedingte PTBS und keine geringfügige Schädigung usw." getroffen hat...
Gilt dies und ist gerade nicht zu hinterfragen und bedarf auch keiner Bestätigung ... denn dafür ist dies ein Facharzt mit entsprechender Kompetenz.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 13. März 2019, 17:02:58
Wurde aber nicht beachtet. Hatte ja Anfang Januar mit ZKEA telefoniert und dabei wurde mir ja nahegelegt, dass ich den PTBS-Beauftragten einschalten soll. Als ich PTBS-Beauftragter hörte fragte ich sogar nach, warum den PTBS-Beauftragten und nicht den Wehrdienstbeuftragten das war für mich nahe liegender.
Darauf habe ich dann folgende Antwort vom ZKEA erhalten:  Sie haben ein positives Gutachten von OFA Herrn XXXX, der eine Schädigung in seinem Gutachten bestätigt. Aus diesem Grund können Sie sich ohne Probleme an den PTBS-Beauftragten wenden, desweiteren ist der PTBS-Beauftragte schneller und unbürokratischer und hat auch andere Möglichkeiten als der Wehrbeauftragte.

Einige die diesen Beitrag verfolgen werden sich jetzt denken "Oh man junge, Heul nicht rum, nimm Deinen Popo hoch und Ruf dort an bzw. schreib einen Brief da hin" oder Sie denken sich hättest Dich am Anfang besser Informiert und diese stellen kontaktiert usw.  :-[

Denjenigen möchte ich sagen es geht nicht mehr, ich bin im Moment weit über meinem Leistungsspektrum. Jemand der nicht von dieser Krankheit betroffen ist kann dies auch nicht verstehen.
Man ist so mit sich selbst beschäftigt das man den Alltag überhaupt schafft, selbst das Aufstehen am Morgen kostet bereits soviel Kraft. Solche Kleinigkeiten wie einen Anruf tätigen sind bereits unüberwindbare Hürden, für einen betroffenen ist es nicht nur ein Telefonat sonder purer Stress und Angst. Warum Angst? Ganz einfach man muss einer Fremden Person erzählen warum man bei Ihr anruft, dass dieser überhaut einen Eindruck erhält warum es geht. Für Menschen mit PTBS ist das schlimm, weil man jeglicher Art die einen daran erinnern könnte aus den weg geht.
Weil man weis, wenn man davon spricht (sonderlicher weise ist es beim Schreiben nicht so schlimm)  das danach Flash Backs oder Panikanfälle auftreten/bekommt das ist so sicher wie das Armen in der Kirche. Desweiteren erscheint die ganze Welt einem als Feindlich jeder will einem nur etwas böses und auf Grund der Konzentrationsschwierigkeiten kann man dem Gespräch nach 5 min. eh nicht mehr folgen man versteht bei den einfachsten Dingen nur noch Bahnhof. Für mich waren diese 3 Telefonate die ich Gestern und Heute geführt habe sehr schlimm.

Leider muss ich jetzt im nachhinein sagen, dass ich bei dem gesamten WDB-Verfahren und allen weiteren Anträgen zu blauäugig und zu Naiv war. Dabei setzte ich immer auf einen ordentlichen Ablauf der mit einem gesunden Menschenverstand für die betroffenen (so zumindest lauten die Leitsätze BAPers) geführt wird (leider war ich zu mehr nicht Fähig). Da dachte ich falsch ohne einen Rechtsbeistand bekommt man nichts. Es ist so traurig, jeder betroffen kann meine Schilderungen nachvollziehen wie schwer es mit dieser Krankheit ist und dann wird man so von seinem früherem Dienstherren behandelt.


Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: ulli76 am 13. März 2019, 17:08:08
HImmel- dann schreib doch wenigstens die vom Bund deutscher Einsatzveteranen an. Du hier postest du doch auch.

Anscheinend ist da was schief gelaufen im Ablauf. Das löst sich aber nicht unbedingt einfach so auf.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 13. März 2019, 17:34:48
Was bringt mir das?
Das bringt mir nur noch eine weitere Baustelle ein.
Wie ich doch bereits geschrieben habe, habe ich heute den PTBS-Beauftragten erneut Informiert, gestern den Sozialberater erneut Informiert bzgl. WDB und das er sich mal um die Thematik bzgl. Schutzzeit kümmern soll und gestern einen Termin bei einem Lotsen für Montag ausgemacht.

Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: ulli76 am 13. März 2019, 18:00:27
Es las sich so, als ob du nicht in der Lage wärst mit den zuständigen Stellen Verbindung aufzunehmen.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: Griffin am 13. März 2019, 23:07:37

... ich kann Deine Situation gut nachvollziehen.

Du musst Dir aber darüber im Klaren sein, dass sich das Ganze vergleichsweise wie im Sport verhält - Du auf der einen Seite, die Bw auf der Gegnerischen!

Als Betroffener und insbesondere als PTBS-Kranker bist Du nicht in der Lage die Dinge objektiv zu betrachten/ zu bewerten und in der Folge die richtige Vorgehensweise zu wählen.

Du brauchst dringend auf Deiner Seite mehr Mitspieler. Mitspieler, welche Dir objektiv und reell Wege aufzeigen, das für Dich Richtige zu tun und die Dich schützen. Solche Unterstützer können bspw. der Veteranenbund, Deine Ärzte/ Therapeuten, Deine Rechtsanwälte, vielleicht auch Geistliche oder Politiker sein.

Kopf hoch!!
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: LwPersFw am 14. März 2019, 06:55:04

Was bringt mir das?


Der Bund unterstützt gerade Kameraden wie Sie und hat darin umfangreiche Erfahrungen.

Deshalb ist das keine "Baustelle"... sondern Hilfe, die Sie benötigen.


 http://veteranenverband.de

Bund Deutscher Einsatzveteranen e.V.
Unter den Linden 21
D-10117 Berlin
Telefon: 030-209 242 08  (Mo - Fr  08:00 - 17:00)
Fax: 030-209 242 09
E-Mail: office@veteranenverband.de

Aus der Vita des Vereins:

"Sie sind als Soldat in einen Einsatz geschickt worden. Dabei wurden Sie an Körper und oder Seele verwundet. Oder Sie sind die Hinterbliebenen eines gefallenen Soldaten. Vielleicht müssen Sie um Ihre Anerkennung einer Wehrdienstbeschädigung kämpfen, haben Ihren Beruf verloren oder sind vorzeitig aus der Bundeswehr ausgeschieden. Plötzlich ist Ihre finanzielle Sicherheit gefährdet. Sie machen sich um die Versorgung Ihrer Kinder oder um die Weiterführung Ihres Haushaltes Sorgen. Wir kennen Ihre Situation gut. Einigen von uns ist es selbst so ergangen. Zu vielen Ihrer Probleme kennen wir eine praktische Lösung, Wir sorgen regelmäßig dafür, dass die Antragsverfahren erfolgreich enden."


Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 14. März 2019, 15:03:51
Ich kann Euch nicht genug danken für die Zusprüche.

Ihr habt vollkommen recht, diese hatte ich gestern mit voller Wucht feststellen dürfen.
Gestern hatte ich mein wöchentliches Gespräch bei meiner Therapeutin und Sie wollte/will mich aufgrund meiner
akuten Psychischen labilen Situation (PTBS, schweren Depression) stationär in eine Psychosomatische Klinik einweisen.

Wie man vielleicht in meinen Beiträgen lesen kann steigerte ich mich krampfhaft in etwas hinein und die Spirale (Grübeln, die Welt ist schlecht, jeder will mir nur etwas böses usw.) nahm ungehindert seinen lauf, sind nun mal die Merkmale einer PTBS (Depression), diesen Prozess kann ich alleine und ohne Hilfe nicht stoppen.
Deshalb werde ich mich auch entsprechend Ambulant oder Stationär einweisen lassen, es geht nicht anders. dies kann einige Wochen dauern.

Entschuldigt bitte meine Negativen Beiträge und Einstellung, ich glaube es ist erst einmal am besten das ich mich mit aller Kraft auf meine Gesundheit Konzentriere und alles andere seinen Lauf nehmen lasse. Weil sonst muss ich sagen hat das alles eh keinen sinn. 

Werde aber hier weiter Berichten.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: sledgehammer am 14. März 2019, 15:41:40
@smöre

Wenn du finanziell Hilfe benötigst sag Bescheid - Glaube dass Spenden nicht von deinem Budget abgezogen werden dürfen. Kann 100 Euro im Monat an deinen Anwalt senden bis du wieder stabil bist

Wird als Spende anonym deklariert mit deinem Nick-smöre

Damit du nicht beim Amt um jeden Euro betteln musst.

Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 14. März 2019, 16:27:32
Danke für das Angebot, habe eine Rechtschutzversicherung, dass dürfte nicht das Problem sein.

Sehe eher mein Problem darin dass ich den Kontakt Aufnehme, den Kraftakt zu bewältigen wie dort Anrufen Erzählen um
was es geht und dort zu erscheinen usw. usw. Das überwinden von Sachen die man eigentlich vermeiden will, weil es werden dann noch Fragen gestellt usw.

Man muss dabei einen Prozess anstoßen, jeder der davon betroffen ist weis von was ich spreche.
Das andere ist aber das ich weis das ich diesen Schritt machen muss ich brauche aber noch Zeit bis ich soweit bin (bin zu labil, kraftlos im Moment)
das ich das mache.  :'(
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: Griffin am 14. März 2019, 22:46:42

... es richtig, sich primär um Genesung zu kümmern.

Insofern Du nunmehr eine Klinik stationär aufsuchst, wird es auch dort einen Sozialdienst geben, welcher Dich bei Deinen Belangen unterstützen kann und wird.

Mit ist völlig klar, dass das mit Abstand Schlimmste für Dich, dass ständige Erzählen und Wiederholen Deiner Leidengeschichte ist!

Ich denke daher, dass der von mir und anderen zitierte RA S. aus Lüneburg vollends in der Lage sein sollte - nach einer einzigen Unterschrift (Mandatierung) und ohne weitere Schilderungen von Dir - sich umfänglich Einsicht in all Deine Vorgänge und Akten zu verschaffen, um sich anschließend professionell in Deinen Fall einzuarbeiten und Dir somit eine große Hilfe sein kann.

Gute Besserung!!
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 27. März 2019, 21:35:47
Hallo Zusammen,

möchte kurzes Update geben wie momentan der Stand der Dinge ist.

Hatte mich am 12.03. oder 13.03. noch einmal an den PTBS Beauftragten gewendet.

Am 21.03. (vor über einer Woche)  habe ich dann folgende @Mail von einem Mitarbeiter des PTBS-Beauftragten erhalten:

Sehr geehrter Herr W....,


auf Nachfrage wurde mir heute gemeldet, dass ihr WDB-Bescheid diese Woche erstellt wird. Sollten Sie bis 8. April 2019 noch keinen Bescheid erhalten haben, bitte ich Sie mich erneut zu kontaktieren.


Dies Aussage die der Mitarbeiter des PTBS-Beauftragten erhalten hat, ist nicht richtig. Meine Akte liegt seit dem 19.03. in der Rechtsabteilung des BAPersBw zur weiteren Prüfung und dort liegt diese bis dato noch, dort wird mein WDB-Bescheid bestimmt nicht erstellt.

Am 15.03. habe ich ebenfalls einen Ergänzungsantrag an die Koordinierungsstelle geschickt bis jetzt noch keine Reaktion.

Mal schauen wann ich den Bescheid erhalte, also ich rechne nicht vor ende April damit. Ich habe es so satt, immer und immer wieder wird man vertröstet und erhält immer irgendwelche falsche Aussagen.  Diese Mail habe ich von meinem Sozialberater erhalten:

Bezug: Unsere Telefonate am 13. und 14.03.2019 und Ihr Mail vom 14.03.2019

Sehr geehrter Herr W....,

da ich Sie momentan telefonisch nicht erreiche, möchte ich Sie per Mail informieren.

Die WDB-Akte befindet sich gem. BAPersBw PA 2 nach Abschluss der Nachermittlungen wieder beim Gutachter.
Eine zeitliche Voraussage zur dauer bis zum Vorliegen des Gutachtens kann durch die Bearbeiter nicht getroffen werden.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: ulli76 am 27. März 2019, 21:39:37
Der PTBS-Beauftragte hat schon einige Möglichkeiten. Lass dich doch von deinem Sozialberater nicht kirre machen.
Du wartest jetzt bis zum 8.4. (sind ja nichtmal mehr 10 Tage) und wenn du dann nichts hast, dann rufst nochmal beim PTBS-Beauftragten an.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 27. März 2019, 21:45:28
Danke ULLI, dass werde ich auch machen. Aber es ist schon erstaunlich, jeder bekommt eine andere Aussage.

Sozialberater = Meine Akte wurde an den Gutachter geschickt
PTBS = Bescheid wird erstellt
Aussage mir gegenüber = Meine Akte liegt in der Rechtsabteilung

Es kommt mir so vor, als ob Sie einen Würfel haben mit unterschiedlichen Aussagen, wenn jemand Nachfragt wird mal schnell gewürfelt  :-\
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: ulli76 am 28. März 2019, 14:40:55
Nein, es sind nur unterschiedliche Institutionen mit unterschiedlichen Möglichkeiten und dazu noch zu unterschiedlichen Zeitpunkten.

Versuch dich nicht mit sowas aufzureiben. Dein erster Ansprechpartner ist zur Zeit das Büro des PTBS-Beauftragten. Warte die Frist ab und wenn du dann nix hast, dann wie von dem empfohlen einfach da wieder anrufen.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: OMLT am 28. März 2019, 15:14:49
Danke noch mal für die Unterstützung.

Was ich leider bei meinen Schilderungen bzgl. der ZKAE vergessen habe und warum Sie meine Akte vermutlich an das WDB-Verfahren angehängt haben ist folgender Grund. Im Zuge der Sachstandsermittlung hat das ZKAE irgendwelche Zeugen (3 Zeugen) die ebenfalls zu dieser Zeit im Einsatz waren angeschrieben. Diese Zeugen sind mir zwar bekannt, weil 2 davon aus meiner Stammeinheit stammten. Aber im Einsatz in anderen Einheiten und sonst irgendwo eingesetzt waren.
Das Resultat daraus, war das diese Zeugen keine Angeben bzgl. eines Vorfall der mich betrifft machen konnten. Was verständlich ist.
Es wurde zwar ein Gutachten durch einen Wehrmediziner erstellt konnte aber nicht durch Hand Huber und Konsorten bestätigt werden.
Was mich auch nachdenklich macht, ist das ich nach dem Gutachten keine schriftlichen Informationen erhalten haben z.b. dass es den WDB-Verfahren angehängt wurde, erst nachdem ich im Januar 2019 dort angerufen habe (ZKAE) habe ich davon erfahren. Hätten Sie mich angeschrieben und gesagt das Sie weitere Zeugen brauchen wäre das kein Problem gewesen.
Gestern habe ich meinen Sozialberater angerufen und Ihm noch einmal alles geschildert und gesagt er soll sich doch bitte kümmern. Was er jetzt zum wiederholten male macht. Auch mit der bitte bzgl. der Prüfung beim ZKAE.

Desweiteren noch einmal beim PTBS-Beauftragten angerufen. Sie werden meine Sache umgehend erneut prüfen lassen. Sowie einen Lotsen kontaktiert und einen Termin für Montag vereinbart.

Sorry, hatte diese Information leider vergessen.

Es muss ja einen Kameraden als Beifahrer gegeben haben welcher als Zeuge aussagen kann, was ist denn mit dem? Der sollte ja, neben der Ihren, die fundierteste Aussage zum Sachverhalt machen können.

MkG
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 02. April 2019, 16:16:01
Es lag doch nicht an den Zeugenaussagen, bitte genauer den Beitrag lesen.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 02. April 2019, 16:17:45
Desweiteren, weis ich nicht mehr wer damals der Beifahrer war. Wenn man täglich unterwegs ist, bin im Einsatz ca. 20.000 km gefahren mit immer anderen Beifahrern, mal aus der KP mal von meinem Jungs und nach ca. 20 Jahren wies niemand mehr wer dabei war.
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 02. April 2019, 16:23:36
Das alles ist aber seit heute 13 Uhr Geschichte. Hab da einen Anruf bekommen das mein Antrag auf Wehrdiensbeschädigung / Einsatzschädigung bewilligt und Anerkannt wurde. Erhalte jetzt eine Vorläufige Bewilligung mit einem Gds von 30 es wird dann weiter geprüft ob ein höherer Gds zuerkannt werden kann. Die 30 stehen fest und der Rest ist dann Zugabe. wobei mir erst einmal die 30 für die Anwendung nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz vollkommen ausreichen und das ist erst einmal das wichtigste. GOTT SEI DANK  :)
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: LwPersFw am 02. April 2019, 16:35:01
Das alles ist aber seit heute 13 Uhr Geschichte. Hab da einen Anruf bekommen das mein Antrag auf Wehrdiensbeschädigung / Einsatzschädigung bewilligt und Anerkannt wurde. Erhalte jetzt eine Vorläufige Bewilligung mit einem Gds von 30 es wird dann weiter geprüft ob ein höherer Gds zuerkannt werden kann. Die 30 stehen fest und der Rest ist dann Zugabe. wobei mir erst einmal die 30 für die Anwendung nach dem Einsatzweiterverwendungsgesetz vollkommen ausreichen und das ist erst einmal das wichtigste. GOTT SEI DANK  :)

Gut so !!!

Dann jetzt die nächsten Schritte mit der KoordSt absprechen. Weiterhin viel Erfolg !!
Titel: Antw:Benötige Hilfe und Rat WDB / PTBS
Beitrag von: smöre am 03. April 2019, 15:15:08
Nach der gestrigen Positiven Nachricht folgt gleich wieder eine Negative, warum findet das alles kein ENDE.

Die Koordinierungsstelle schickt mir jetzt einen packen an Formularen zum Ausfüllen, die ich glaube ich schon 3 mal ausgefüllt habe wann, wie, wo, warum usw. und eine Entbindung der Ärztlichen Schweigepflicht.
Diese Entbindung benötigen Sie für das Karierecenter der Bundeswehr, weil ich dort nochmal Untersucht werden soll.

In den Schreiben heißt es:
Es ist weiterhin eine ärztliche Stellungnahme erforderlich, die bestätigt, dass bei Ihnen eine einsatzbedingte psychische Störung vorliegt, die noch behandlungsbedürftig ist.

Jetzt hab ich eine WDB die mir eine Schädigung meiner Gesundheit durch einen Einsatz bestätigt mit GdS 30.
Aber wie es aussieht, reicht das immer noch nicht.
Bis die Unterlagen ans Kariereenter gehen, ein Termin ausgemacht wird und die Unterlagen wieder zurück sind, vergehen wieder mal so 2-4 Monate bis das alles durch ist, ist es August.
Der Einsatz schafft es nicht, dass die Soldaten zerbrechen, es ist vielmehr unser Sozialsystem, Verordnungen, Gesetze und der riesige Verwaltungsapparat der es schafft das ein Mensch daran zu Grunde geht.
Es ist so traurig und nur noch ein Wahnsinn.
Titel: Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: smöre am 20. Mai 2019, 20:08:50
Hallo Zusammen,

seit dem 15.05.2019 bin ich jetzt Aufgrund meines Einsatzunfall in einem "Wehrdiensverhältnis besonderer Art".

Jetzt wollte ich eine Pflegeversicherung und kleine Anwartschaft abschließen.

Auf meine @Mail kam von der Versicherung eine Mail zurück, dass ich die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse bei der ich vorher war, weiter führen soll bzw. beantragen soll. O.K. das sollte kein Problem sein, es war nur das Problem das ich dies nicht wusste.

Bezüglich der kleinen Anwartschaft schrieben Sie mir, dass hierzu eine vorherige Gesundheitsprüfung notwendig sei. Da ich mich in einem "Wehrdiensverhältnis besonderer Art" befinde (dies geschieht wegen der Gesundheit) könnte ich keine kleine Anwartschaft abschließen.

Was kann ich da tun, welche Möglichkeiten habe ich da, weis jemand ob es da Sonderregeln für Einsatzgeschädigte oder so gibt.

Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: KlausP am 20. Mai 2019, 20:16:39
Die Pflegeversicherung können Sie bei jeder gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung abschließen. Die Versicherung muss Sie da auch aufnehmen, weil es sich um eine Pflichtversicherung handelt. Deshalb halte ich die "Begründung" der Versicherung diesbezüglich für fadenscheinig.

Anders siebtes bei der Anwartschaftsversicherung aus. Da gibt es keine Verpflichtung, dass eine KV Sie aufnehmen muss. Um die Gesundheitsprüfung werden Sie vermutlich bei keiner PKV herumkommen, schließlich stellen Sie für die Versicherung ein erhöhtes Risiko dar. Sonderregelungen sind mir nicht bekannt, aber vielleicht kann Ihnen der Sozialdienst weiterhelfen. Sonst hilft mMn nur ein Kostenvergleich zwischen unterschiedlichen Versicherungen.
Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: ulli76 am 20. Mai 2019, 20:19:26
Ausschluss der über die WDB abgedeckte/n Krankheit/en.
Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: smöre am 20. Mai 2019, 20:23:07
Das mit der Pflegeversicherung ist mir jetzt schon klar.

Hm, dass hätten die doch wissen müssen. Habe bzgl. dieser Angelegenheit die Continetal angeschrieben, da sie sich rühmen das sie die
Versicherung der Bundeswehr sind.
Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: KlausP am 20. Mai 2019, 20:29:21
Schriftlich ist das auch immer so eine Sache. Gibt es in Ihrer Nähe keine Geschäftsstelle der Versicherung? Die kommen auch zu Ihnen.
Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: LwPersFw am 20. Mai 2019, 21:21:06
Die PV folgt immer der KV...

Da - mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit - keine private KV ... in Form der Anwartschaft ... möglich sein wird... gilt das von der Versicherung genannte : Abschluß der PV bei der letzten GKV.


Ein Problem wird die KV, da ja die Übernahme zum BS - im Rahmen EinsatzWVG - das Ziel ist.

Dazu hier Ausführungen des DBwV zum Thema Anwartschaft in der PKV:

"Einsatzschädigung und Wiedereinstellung gemäß Einsatzweiterverwendungsgesetz

Unverhältnismäßig hart getroffen werden unter gewissen Umständen die Kameraden, die aus dem
Dienst ausscheiden, wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert wurden und die
dann im Rahmen der Einsatzweiterverwendung wieder eingestellt werden. Nämlich dann, wenn die
Betroffenen nach dem Ausscheiden aus dem Dienst, vor dem Hintergrund der Versicherung in der gesetzlichen
Krankenversicherung, eine eventuell bestandene Anwartschaft für die private Krankenversicherung gekündigt haben.

Mit dem Wiedereinstieg als Berufssoldat oder in das Beamtenverhältnis wird entweder eine private
Krankenversicherung oder aber wieder eine Anwartschaft auf eine solche notwendig, in die die
Betroffenen vor dem Hintergrund der Einsatzschädigung in der Regel nicht hineinkommen.

Gegenwärtig ist auch hier der einzige Rettungsanker der Basistarif der privaten Krankenversicherung.

Der Deutsche BundeswehrVerband setzt sich jedoch für die Betroffenen beim Dienstherrn für
mögliche Hilfestellungen ein, da ein Verschulden der Betroffenen nach hiesiger Auffassung nicht
hergeleitet werden kann und somit auch keine solche „faktische Bestrafung“ vertretbar scheint."


Quelle DBwV ... Artikel aus "Die Bundeswehr"  I / 2016

Ob sich da inzwischen etwas getan hat .... am besten einmal beim DBwV nachfragen...


Zum Thema "Basistarif" + Beihilfe in der Pension  ... Beratungstermin beim Sozialdienst machen !



"Beihilfekonformer Basistarif"

nach dem "Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen Versicherungsaufsichtsgesetz"

dort § 12 Substitutive Krankenversicherung , Absätze 1a,b,c,d

Auszug daraus:

(1b) Der Versicherer ist verpflichtet,

3. 
Personen, die beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben, soweit sie zur Erfüllung
der Pflicht nach § 193 Abs. 3 Satz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes ergänzenden Versicherungsschutz benötigen,

Versicherung im Basistarif zu gewähren.

Für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte aus der Anwendung des durch den 
Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf die Werte 300, 600, 900 oder 1 200 Euro. 

Der Abschluss ergänzender Krankheitskostenversicherungen ist zulässig.

Für Personen mit Anspruch auf Beihilfe nach beamtenrechtlichen Grundsätzen gelten die Sätze 1 und 2 
mit der Maßgabe, dass an die Stelle des Höchstbeitrags der gesetzlichen Krankenversicherung ein Höchstbeitrag tritt, 
der dem prozentualen Anteil des die Beihilfe ergänzenden Leistungsanspruchs entspricht.


Zitat Ende

Diesen Tarif muss jede private Versicherung anbieten, ohne Gesundheitsprüfung, oder Risikozuschläge!

Abgeschlossen wird er rechtzeitig vor DZE mit Beginn Tag nach DZE.
Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: Tommie am 21. Mai 2019, 18:53:56
Während eines „Wehrdienstverhältnisses besonderer Art“ (WbA) ist eine Pflegeversicherung gar nicht notwendig, weil man Kraft Gesetzes beitragsfrei bei der PV weiter versichert ist, bei der man vor Eintritt in diesen Status versichert war. Erst mit der Übernahme zum BS muss man dann eine (am günstigsten ist eine private!) PV abschließen und nachweisen.

Quelle: Ich hab das exakt so durch! Rückfragen: Koordinationsstelle für Einsatzgeschädigte
Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: Tommie am 21. Mai 2019, 18:57:27
Siehe auch EinsWVG, §6, Satz 2 Nr. 2 und damit ist das Ding durch, zumindest laut StHptm H. damals bei mir. Ich bin BS seit 31.10.2014 und war im WbA ab 04.02.2013
Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: LwPersFw am 21. Mai 2019, 20:04:22
Siehe auch EinsWVG, §6, Satz 2 Nr. 2 und damit ist das Ding durch, zumindest laut StHptm H. damals bei mir. Ich bin BS seit 31.10.2014 und war im WbA ab 04.02.2013


@Tommi , ich weiß um die Kompetenz von Kamerad H. ... aber ließ einmal, was der Gesetzgeber meint:

"(alt-Satz 3) Satz 2 stellt klar, dass die für die Zeit des Wehrdienstverhältnisses besonderer Art angeordnete Rechtsstellung nach Satz 1 nicht in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht gilt.

Die entsprechenden Änderungen der sozialversicherungsrechtlichen Vorschriften erfolgen abschließend in § 22 Abs. 4, 7, 8 und 10.

Der sozialversicherungsrechtliche Status des Wehrdienstverhältnisses
bleibt – ausgehend vom Zeitpunkt der Einsatzschädigung –
während des Wehrdienstverhältnisses besonderer Art unberührt.
Damit wird sichergestellt, dass der zum Zeitpunkt der Einsatzschädigung
bestehende sozialversicherungsrechtliche oder versorgungsrechtliche
Status der betreffenden Personen während des Wehrdienstverhältnisses
besonderer Art fortbesteht mit dem Ziel, dass Einsatzgeschädigte auch
während des Wehrdienstverhältnisses besonderer Art ihrem bisherigen
Versicherungs- und Versorgungssystem
angehören können
."


Dabei gilt es zu beachten ... das EinsatzWVG kennt 3 Personengruppen:
+ Soldaten
+ Beamte
+ Arbeitnehmer


Und im § 22 taucht der Punkt Pflegeversicherung nur 1x auf :

"(10) Dem § 25 Abs. 4 des Elften Buches Sozialgesetz-
 buch – Soziale Pflegeversicherung – (Artikel 1 des Gesetzes
 vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014), das zuletzt durch die
 Artikel 8 und 9 des Gesetzes vom 26. März 2007 (BGBl. I
 S. 378) geändert worden ist, wird folgender Satz angefügt:

 „Dies gilt auch für Personen in einem Wehrdienstverhältnis
 besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsge-
 setzes.“"


Begründung zum Gesetzestext:

"Zu Absatz 10 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

 Durch die Ergänzung wird sichergestellt, dass die Familien-
 versicherung
von Personen, die in einem Wehrdienstverhält-
 nis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwen-
 dungsgesetzes stehen, in der sozialen Pflegeversicherung in
 gleicher Weise fortbesteht wie bei Soldaten, die nach Maß-
 gabe des Wehrpflichtgesetzes
Wehrdienst leisten."




§ 25 Abs. 4 des Elften Buches Sozialgesetzbuch – Soziale Pflegeversicherung –

lautet dann:

"§ 25 SGB XI Familienversicherung

(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern sowie die Kinder von familienversicherten Kindern, wenn diese Familienangehörigen

( ... )

(2) Kinder sind versichert:

1. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,

2. bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres, wenn sie nicht erwerbstätig sind,

3. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, wenn sie sich in Schul- oder Berufsausbildung befinden oder ein freiwilliges soziales Jahr oder ein freiwilliges ökologisches Jahr im Sinne des....

( ... )

(4) Die Versicherung nach Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 bleibt bei Personen, die auf Grund gesetzlicher Pflicht Wehrdienst oder Zivildienst oder die Dienstleistungen oder Übungen nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten, für die Dauer des Dienstes bestehen. Dies gilt auch für Personen in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes."




Aus all dem kann ich dies

Zitat
Während eines „Wehrdienstverhältnisses besonderer Art“ (WbA) ist eine Pflegeversicherung gar nicht notwendig, weil man Kraft Gesetzes beitragsfrei bei der PV weiter versichert ist

nicht herauslesen...

Oder übersehe ich etwas... ??
Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: Tommie am 21. Mai 2019, 20:52:04
Ok , Fehler gefunden, denn ich habe meine Einsatzschädigung im Status eines RDL erlitten!
Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: LwPersFw am 21. Mai 2019, 20:53:14
Und auch für das Thema "Rentenversicherung" gibt es Regelungen, die nur für FWDL und RDL gelten, die während dieses Dienstes eine Einsatzschädigung erlitten haben.

"7.3.5 Einsatzgeschädigte

Soldatinnen und Soldaten, die im Rahmen eines nach § 3 Nr. 2 SGB VI versicherungs-
pflichtigen Einsatzes eine nicht nur geringfügige Gesundheitsschädigung erlitten haben, treten
in ein Wehrdienstverhältnis der besonderen Art ein (§ 6 Einsatz-Weiterverwendungsgesetz).

Diese sog. „Einsatzgeschädigten“ im Sinne des § 1 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes
unterliegen ab 18.12.2007 der VP nach § 3 Satz 1 Nr. 2a SGB VI. Dadurch wird der
sozialrechtliche Schutz solcher Personen, die z.B. im Rahmen von Auslandseinsätzen (z.B.
Afghanistan) schwerwiegende Gesundheitsschäden erlitten haben, aufrechterhalten.
Die VP beginnt mit dem Eintritt in das Wehrdienstverhältnis besonderer Art, das sich in der
Regel unmittelbar an das bisherige Wehrdienstverhältnis anschließt. Das Wehrdienstverhältnis
besonderer Art und damit auch die VP enden z. B. aufgrund einer Berufung in das Dienst-
verhältnis eines Berufssoldaten oder eines Beamten, mit der Einstellung als Arbeitnehmer oder
auf Antrag des Soldaten. Das Zeitpunktende wird von der Stelle getroffen, die für die
Entlassung aus dem Wehrdienstverhältnis zuständig ist.

Die erforderlichen Beiträge hierfür werden vom Bund getragen (§ 170 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI)."



"§ 3 SGB VI Sonstige Versicherte

Versicherungspflichtig sind Personen in der Zeit,

2.
in der sie aufgrund gesetzlicher Pflicht Wehrdienst oder Zivildienst leisten,

2a.
in der sie sich in einem Wehrdienstverhältnis besonderer Art nach § 6 des Einsatz-Weiterverwendungsgesetzes befinden, wenn sich der Einsatzunfall während einer Zeit ereignet hat, in der sie nach Nummer 2 versicherungspflichtig waren,"



Zu Nr 2 zählen:

Pflichtversichert nach § 3 Satz 1 Nr. 2 SGB VI ist

a) der Grundwehrdienst (GWD) ausgesetzt
b) Wehrübungen
c) besondere Auslandsverwendung (FWD bzw RDL)
d) Freiwilliger Wehrdienst als besonderes staatsbürgerliches Engagement
e) die Hilfeleistung im Innern oder im Ausland
f) unbefristeter Wehrdienst im Spannungs- bzw. Verteidigungsfall.
Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: LwPersFw am 21. Mai 2019, 20:56:52
Ok , Fehler gefunden, denn ich habe meine Einsatzschädigung im Status eines RDL erlitten!

Dann passt es ja.

Also halten wir fest ... zumindest bis zum gegenteiligen Beweis ...

Wer die Schädung im Status SaZ erlitten hat ... muss im WbA eine Pflegeversicherung abschließen.

I.d.R. bei der Versicherung, bei der er vor Eintritt in das WbA krankenversichert war.
Titel: Antw:Pflegeversicherung und Anwartschaft
Beitrag von: smöre am 22. Mai 2019, 15:54:41
Hallo Zusammen,

danke für die fundierten Informationen.

Die Krankenkasse die ich zuvor hatte, habe ich informiert, dass ich die Pflegeversicherung weiter benötige.

Sie stellen mir jetzt alles zusammen und dann Unterschreibe ich das. Das wird dann sogar noch Rückwirkend gemacht (15.05.)
weil die Pflegeversicherung muss lückenlos bestehen. Denke mal das wird mich dann so um die 20-25€ im Monat kosten.

Danke nochmal