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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: LwPersFw am 26. November 2019, 05:53:47
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Kostenfrei Bahnfahren: Keine steuerlichen Nachteile
Berlin, 25.11.2019.
Soldatinnen und Soldaten in Uniform können ab dem 1. Januar 2020 kostenfrei Bahnfahren.
Über die steuerliche Regelung haben sich in den vergangenen Wochen nun Bund und Länder geeinigt.
„Es wird keine Nachteile für unsere Soldatinnen und Soldaten geben“, sagt Staatssekretär Gerd Hoofe.
Die kostenfreie Bahnfahrt gilt zwar als geldwerter Vorteil, die Steuern dafür werden aber pauschal vom Verteidigungsministerium entrichtet.
Die Vereinbarung mit den Finanzbehörden sieht weiter vor, dass die Pendlerpauschale für die Fahrkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wie bisher geltend gemacht werden kann.
Die Regelung gelte zunächst für das Jahr 2020.
„Gute Ergebnisse erzielt“
Die Abstimmungen mit der Deutschen Bahn (DB) sind ebenfalls weit fortgeschritten.
Laut dem Verteidigungsministerium sollen wie geplant die notwendigen Abmachungen in diesem Jahr unterzeichnet werden.
Die Einigung betrifft den DB-Fernverkehr mit Vor-und Nachlauf, sowie die von der DB betriebenen Regionalverbindungen (DB-Regio).
„Wir konnten mit der Deutschen Bahn auf Augenhöhe verhandeln und haben aus meiner Sicht gute Ergebnisse erzielt“, sagt Hoofe.
Die Verhandlungen mit den regionalen Eisenbahnunternehmen, die rund 70 Prozent der Strecken im Regionalverkehr betreiben, konnten bisher noch nicht abgeschlossen werden.
Eine Lösung wird für das erste Quartal des nächsten Jahres angestrebt.
Danach sollen den Soldatinnen und Soldaten möglichst alle Verbindungen im deutschen Schienennetz zur Verfügung stehen.
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Berlin, 27.11.2019, BMVg Projektgruppe Bahnfahren.
Soldatinnen und Soldaten in Uniform können ab dem 1. Januar 2020 kostenfrei Bahn fahren.
Dazu hat der Bund mit der Deutschen Bahn eine Vereinbarung geschlossen.
Um eine kostenfreie Fahrkarte zu erhalten, wird eine digitale Buchungsberechtigung, ein so genannter eToken, benötigt.
Ab dem 2. Dezember werden im IntranetBw die eTokens angeboten.
Diese finden Sie bei den Reisediensten im Bereich der Zentralen Fachinformationen unter folgendem Link.
Soldatinnen und Soldaten, die keinen Zugriff auf das Intranet haben, können über ihre Einheit oder Dienststelle („beauftragte Person“) die Buchungsberechtigung beziehen.
Ab Mitte Dezember können Bahntickets gebucht werden.
Mit dem eToken ist es ab dem 16. Dezember möglich, über ein Portal der Deutschen Bahn Fahrkarten mit Fahrtantritt 1. Januar 2020 kostenfrei zu buchen.
Das Portal der Deutschen Bahn ist ausschließlich für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr vorgesehen. Auch hierfür wird ein Link veröffentlicht.
Die Vereinbarung gilt
+ für den gesamten Fernverkehr in Deutschland, also in allen ICE-, IC und EC-Zügen
+ sowie für Verbindungen im sogenannten Vor- und Nachlauf auf diese Strecken
+ und die Regionalverbindungen der DB Regio.
Kurzgefasst: Im Regionalverkehr sind nur die Züge kostenfrei buchbar, die im Portal angeboten werden.
Derzeit befindet sich das Bundesministerium der Verteidigung in Verhandlungen, um auch andere regionale Verkehrsunternehmen
in die Vereinbarung aufzunehmen. Ziel ist, das Angebot für die Soldatinnen und Soldaten flächendeckend auszubauen.
Ein eToken pro Fahrkarte und Strecke
Fahrkarten können nach Buchung wie gewohnt ausgedruckt und heruntergeladen werden.
Ein eToken ist nur für eine Fahrkarte und eine Strecke verwendbar.
Erfolgt keine Fahrkartenbuchung, behält der eToken seine Gültigkeit.
Die Fahrkarte ist personengebunden und nicht übertragbar.
Für alle Fahrkarten gilt darüber hinaus Zugbindung.
Das heißt, dass nur die auf der Fahrkarte angegebenen Verbindungen verwendet werden können und dürfen.
Bei Fahrtantritt sind dann Uniform, also Dienst- oder Feldanzug beziehungsweise der Bord-Gefechtsanzug der Marine (Anzug gem. A1-2630/0-9804, Nr. 110) zu tragen,
sowie ein gültiger Truppenausweis (oder vorläufiger Truppenausweis) und die Fahrkarte in gedruckter oder elektronischer Form vorzuhalten.
Das Fahrkartenkontingent ist nicht begrenzt
Grundsätzlich können beliebig viele Fahrten mit der entsprechenden Anzahl an eToken gebucht werden.
Jedoch, wie bereits erläutert, kann pro eToken nur eine Fahrkarte gebucht werden.
Buchungen sollten nicht auf Vorrat vorgenommen werden. Denn: Nicht-genutzte Fahrten können nicht zurückgegeben oder storniert werden.
Sie müssen nachträglich erfasst werden. Es ist deshalb vorausschauend und umsichtig zu planen, so als würde man die Buchung selbst bezahlen müssen.
Fahrkarten können im Portal nur für die 2. Wagenklasse bezogen werden.
Kostenpflichtig kann der Übergang in die erste Klasse an einer Verkaufsstelle der Deutschen Bahn oder im Zug erfolgen.
Eine Sitzplatzreservierung ist mit der Buchung nicht möglich und muss ebenfalls separat durchgeführt werden.
Mitnahmemöglichkeiten nur über Zusatztickets
Für Kinder über sechs Jahren sowie für (Dienst-)Hunde oder Fahrräder sind kostenpflichtige Zusatztickets außerhalb des Buchungsportals zu erwerben;
die mit dem eToken gebuchten Tickets berechtigen nicht zur Mitnahme.
Der Öffentliche Personennahverkehr, wie zum Beispiel Stadtbusse und U-Bahnen, ist nicht inbegriffen.
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Die "eToken-Seite" findet sich unter:
+ im IntranetBw
> Bundeswehr.org
>> dort "Fachinformationssysteme"
>>> dort "Reisedienste"
>>>> dort "eToken DB"
>>>>> dort "Link zur eToken-Bestellung"
Den Link "eToken-Bestellung" anklicken
Um dort weiter zu kommen, benötigt man dann die Anmelde-Daten für das IntranetBw.
Wer diese noch nicht hat >> Bundeswehr.org >> oben rechts >>> "Registrierung"
"Mit den - über das Intranet Bw/durch die berechtigten Personen - bereitgestellten eToken können Sie sich
dann im Internet auf einem speziell für Sie eingerichteten Portal der Deutschen Bahn AG ein kostenfreies Fahrticket
für eine dort durch die Deutsche Bahn AG angebotene Verbindung buchen."
Aktueller Hinweis auf der Seite eToken DB:
"Das eigens für die Bundeswehr bereitgestellte Buchungsportal wird durch die Deutsche Bahn AG realisiert und befindet sich sich derzeit noch in der Fertigstellung.
Es wird zum 16. Dezember 2019 freigeschaltet werden - den entsprechenden Link werden Sie hier vorfinden.
Da die Buchung der Bahnfahrkarten ausschließlich über dieses Buchungsportal möglich sein wird, bitten wir Sie noch um ein wenig Geduld."
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Für Reservisten gelten diese Regelungen nur, solange sie sich im aktiven Soldatenstatus befinden.
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Um u.a. auch unsere Reservisten "auf Stand" zu halten, die ja außerhalb einer RDL keinen direkten Zugriff auf das IntranetBw haben...
Im Anhang eine große FAQ-Übersicht rund um das Thema...
Darin u.a. zu finden:
"Wann muss ich Platz machen?
Die Fahrkarte gilt grundsätzlich ohne Sitzplatzreservierung.
Eingenommene Sitzplätze müssen freigegeben werden, wenn jemand anders aufgrund einer Sitzplatzreservierung einen Anspruch darauf hat.
Gleiches gilt für sogenannte BahnComfort-Plätze, die ggf. reserviert sind, ohne dass dies gleich für jedermann sichtbar ist."
"Wie soll ich mich verhalten, wenn jemand Hilfe braucht?
Hier gibt es keine dienstrechtlich verbindliche soldatische „Pflicht“. Gleichwohl stehen Soldatinnen und Soldaten in Uniform in der Regel für eine Hilfsbereitschaft in allgemeinen Lebenslagen und prägen damit das Bild der Bundeswehr.
Wie verhalte ich mich im Zug?
Sie sollten sich bewusst sein, dass Sie die Bundeswehr sichtbar nach außen vertreten. Das Auftreten in Uniform und das persönliche Verhalten sollte dementsprechend sein."
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Vielen Dank, sehr hilfreich!
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Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?
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Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?
Ist doch eindeutig ...
"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."
in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.
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Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?
Ist doch eindeutig ...
"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."
in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.
Gilt das Besuchen der Familie in der Heimat als Wochenendheimfahrt, wenn dort kein Wohnsitz angemeldet ist?
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Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?
Ist doch eindeutig ...
"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."
in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.
Gilt das Besuchen der Familie in der Heimat als Wochenendheimfahrt, wenn dort kein Wohnsitz angemeldet ist?
Wenn man die Frage der Verwaltung stellen würde ist die Antwort sicher "nein". Reisekosten o.Ä. lassen sich damit sicher nicht abrechnen.
Ob das die Bahn, oder evtl Feldjäger bei normalem Wochenend-Reiseverkehr interessiert steht wohl auf einem anderen Blatt
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Gilt das Besuchen der Familie in der Heimat als Wochenendheimfahrt, wenn dort kein Wohnsitz angemeldet ist?
Wenn man die Frage der Verwaltung stellen würde ist die Antwort sicher "nein". Reisekosten o.Ä. lassen sich damit sicher nicht abrechnen.
Ob das die Bahn, oder evtl Feldjäger bei normalem Wochenend-Reiseverkehr interessiert steht wohl auf einem anderen Blatt
Schön ... immer wieder ... die kreative Interpretation von Vorschriften ... die eindeutig sind... ;D
Dies ist keine neue, oder eigene Vorgabe für die private Nutzung der Bahn...
Sondern die im täglichen Dienstbetrieb geltende Regel... A1-2630/0-9804 , Nr 110
Und der Dienstherr meint damit ausschließlich die eigene Haupt-Wohnung des Soldaten, von der er täglich zur Arbeit fährt und zurück... bzw. am Wochenende pendelt.
Ausnahme : Wer noch bei "Mutti" wohnt ... dann gilt diese Wohnung.
Und ich habe kein Verständnis dafür, wenn nun eine kostenlose Leistung zur Verfügung gestellt wird - mit der Bedingung der Einhaltung klarer "Spielregeln" ... und dann darüber diskutiert wird, diese nicht einzuhalten... :-\
Es gilt ja z.B. auch diese "Spielregel":
A-2630/1
"704. Das Tragen von Kopfhörern ist nur bei funktionsbezogenem und dienstlichem Erfordernis erlaubt.
Ohrhörer (einschließlich Freisprecheinrichtungen von Mobiltelefonen) in dezenter Ausführung und Farbe dürfen,
wenn es den gesellschaftlichen Gepflogenheiten entspricht (z. B. während der Bahnfahrt,
nicht aber beim Gehen durch eine Fußgängerzone) getragen werden."
"Vorgesetzter
Welche Aufgaben habe ich als Vorgesetzte oder Vorgesetzter und worauf sollte ich achten ?
u.a.
Machen Sie insbesondere deutlich, dass ein Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen sowie unangemessenes Verhalten in der Öffentlichkeit ein Dienstvergehen darstellt.
Weisen Sie auf die geltenden Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen hin.
Es muss eindeutig sein, dass eventueller Missbrauch wie z.B. die unberechtigte Weitergabe von eToken ein Dienstvergehen darstellt und geahndet werden kann.
Gleiches gilt für ein Fehlverhalten in Uniform."
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Da muss ich kurz mal intervenieren. Reisebeihilfen für FHF werden auch an Dritte Orte gezahlt. Zum Beispiel wenn die Kinder nicht m Wohnort der TG Empfängers wohnen. Und wenn das eine FamilienHeimFahrt im Sinne der TGV ist ist doch sicher auch eine bei der Kostenlosen Bahnfahrt. Abgesehen davon sehe ich es aber so wie oben beschrieben. Es ist nun wirklich nicht sooopp schlimm den DA anzuziehen..Ich persönlich kann die Abneigung gegen den DA nicht verstehen. Liegt vielleicht daran dass ich mehr uniformierter Verwaltungsfachangestellter denn Soldat bin.[emoji6]
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Puh ohne Brille und mit Handy kommentieren, sollte ich besser sein lassen.
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Abneigung ist vielleicht das falsche Wort. Der DA ist im Vergleich zum FA einfach wesentlich unpraktischer. Kein Rucksack dazu, schwieriger nach Ankunft zu aufzubewahren (Stichwort Knitterschutz), viele nicht selbst beschaffte DA sehen richtig scheiße aus (Stichwort Kartoffelsack), etc pp. Dazu kommt dass man im FA sofort als Soldat zu erkennen ist, im DA (zumindest LUT oder Marine) wird man gerne auch mal als Schaffner oder von der Feuerwehr wahrgenommen. ;D
Wie dem auch sei, Vorschrift ist da ja allerdings eindeutig.
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Also ich wurde im DA der Luftwaffe schon 2 mal für Marine gehalten ;)
Aber ja im Prinzip hast du Recht.
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Ich finde die Regelung zum Anzug gut. Der FA hat auf privaten Reisen nichts verloren.
Die Gegenargumente zum DA sind oft künstlich aufgebauscht. Auch beim DA kann ich eine Tasche oder einen Rucksack auf der Reise mitführen. Nach Ankunft kann alles sauber auf einen Kleiderbügel aufgehängt werden.
Was die unpassenden Kleidungsstücke angeht, mag es bei nicht selbst beschafften sicher Engpässe geben (die gab es im übrigen auch bei Selbsteinkleidern - besonders in Punkto Hemden) - oft liegt es aber auch am fehlenden Nachdruck auf der Empfängerseite. Was natürlich verständlich ist, weil oftmals ja davon ausgegangen wird, dass das Teil eh so gut wie nie genutzt wird.
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Der DA ist im Vergleich zum FA einfach wesentlich unpraktischer. (...) viele nicht selbst beschaffte DA sehen richtig scheiße aus (Stichwort Kartoffelsack), etc pp.
Also in den Abwandlungen mit Pullover, Softshell bzw. Ganzjahresjacke ist für mich der DA deutlich bequemer, praktischer und alltagstauglicher als der FA. Aber das ist wohl geschmackssache.
viele nicht selbst beschaffte DA sehen richtig scheiße aus (Stichwort Kartoffelsack)
Da stimme ich uneingeschränkt zu und es ist wirklich traurig, wenn selbst der Schaffner im MVV besser geschnittene Dienstkleidung zur Verfügung gestellt bekommt. Aber sich selber passende Hemden zu beschaffen ist jetzt auch kein Hexenwerk. Mal davon abgesehen, dass ja keiner im DA Grundform fahren muss, sondern mit o.g. Abwandlungen den Kartoffelsack gut vermeiden kann.
Dazu kommt dass man im FA sofort als Soldat zu erkennen ist, im DA (zumindest LUT oder Marine) wird man gerne auch mal als Schaffner oder von der Feuerwehr wahrgenommen. ;D
Ich würde von mir behaupten, dass ich dienstlich eher viel unterwegs bin (seit Jahren round about 30 Bahnreisen sowie 15 Flugreisen p.a.) im DA und eine solche Verwechslung ist mir noch nie passiert. Auch wenn ich diese Urban Legends seit Tag 1 an der OSLw immer wieder höre. Daher stimme ich Al Terego voll und ganz zu:
Die Gegenargumente zum DA sind oft künstlich aufgebauscht. Auch beim DA kann ich eine Tasche oder einen Rucksack auf der Reise mitführen. Nach Ankunft kann alles sauber auf einen Kleiderbügel aufgehängt werden.
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Apropos Ganzjahresjacke/Softshell, gibt es da schon was neues bezüglich BAN/Ausstattungssoll? Spätestens für die Bahnreisen würde ich mir diese wohl zulegen.
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Im Anhang ein weiterer FAQ-Katalog zum Thema.
Enthält z.T. auch wieder Informationen für unsere Reservisten, die an RDL teilnehmen.
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Apropos Ganzjahresjacke/Softshell, gibt es da schon was neues bezüglich BAN/Ausstattungssoll? Spätestens für die Bahnreisen würde ich mir diese wohl zulegen.
Meine Meinung:
Da tut sich momentan nichts und man sitzt das wohl aus bis alles wieder fiskalisch bereit gestellt wird.
Es kann natürlich sein das das nun wieder etwas Schwung bekommt aber glauben tue ich nicht dran.
Ich habe den Intranet bericht noch vor augen: ... Wir ändern das ganz schnell.... Das ist nur kurzfristig..... In 6 Monaten wieder bestellbar .....
Wir lange ist das nun her?
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Bevor diese wichtige Neuerung untergeht:
(79) Oberst i.G. Hartmann
Frage von Peter: Allgemein dürfen Kinder im Alter von 6-14 Jahren in Begleitung eines eigenen Eltern- oder Großelternteils kostenfrei mitfahren. Allerdings muss die Zahl der mitfahrenden Kinder auf der Fahrkarte des begleitenden Erwachsenen eingetragen sein. Gilt das hier auch?
Achtung - Tusch! Ja! Das ist aber echt neu. Seit vorgestern haben wir das implementieren können. In den Info-Veranstaltungen haben wir das noch anders gebrieft. Wir sind sehr froh, dass uns das noch gelungen ist! Also: Eintragen möglich (und erforderlich, wenn Kinder mitreisen).
Aus dem Textchat zum kostenlosen Bahnfahren.
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Guten Morgen,
besteht mittlerweile die Möglichkeit, die erhaltenen eTokens einzulösen? Sowohl im Intranet als auch im Internet auf Bahn.de finde ich bisher etwas dazu.
MkG
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Steht doch überall, dass das entsprechende Portal am 16.12. bei der Bahn freigeschaltet wird. ;)
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Ihr kommt mit bahn.de/bundeswehr auf die Seite, die ihr sucht.
Dort sind auch nochmal die FAQs gut zusammengefasst.
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Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?
Ist doch eindeutig ...
"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."
in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.
Der Dienstherr hat dies überarbeitet und die Vorschrift ab heute ergänzt:
A1-2630/0-9804
"110.
Wird außer Dienst Uniform getragen, ist außerhalb umschlossener militärischer Anlagen grundsätzlich der Dienstanzug (Abschnitt 2.4) zu tragen.
Bei bestimmten Anlässen (Kapitel 3) kann an Stelle des Dienstanzugs, Grundform der Gesellschaftsanzug (Abschnitt 2.5) getragen werden.
Bei Teilnahme an gesellschaftlichen Veranstaltungen in Uniform entspricht grundsätzlich der Dienstanzug mit Oberhemd, weiß/Bluse, weiß,
dem dunklen Anzug, der Dienstanzug mit Diensthemd/Dienstbluse dem Straßenanzug.
Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat,
• bei privaten Fahrten mit der Bahn im Rahmen des Projekts "Kostenfreies Bahnfahren in Uniform".
Darin eingeschlossen sind die notwendigen Wege vom Abreiseort zum Ausgangsbahnhof sowie vom Zielbahnhof zum Zielort der privaten Reise.
Abweichend von Ziffer 207 ist die Kopfbedeckung auch innerhalb von Bahnhöfen zu tragen."
Ergänzt durch
214.
Feldmütze, Tarndruck >> Abgesetzt in der rechten Seitentasche (Beintasche) zu verstauen.
216 A3
Barett >> Abgesetzt in der rechten Seitentasche (Beintasche) zu verstauen.
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Verstehe ich das richtig, dass die ganze Diskussion über den Dienstanzug hinfällig geworden ist ?
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So nun offensichtlich die Vorschriftenänderung - quasi ein "Wahlrecht" zwischen DA und FA für diese Fahrten.
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Verstehe ich das richtig, dass die ganze Diskussion über den Dienstanzug hinfällig geworden ist ?
Ja. Manchmal gehts halt doch schnell. ;D
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Das kann man über die komplette Bahnaktion sagen. Vielleicht hat man aber auch festgestellt, dass eine Überprüfung des Reisezweck einen Moloch hinter sich hergezogen hätte. Da ja keiner berechtigt ist meinen Heimatort zu überprüfen und meine Einheit steht auch nicht mehr auf dem Ausweis. Wie soll dann kontrolliert werden, zu welchem Zweck ich reise. Ja Wahrheitspflicht hin und her, aber zu kontrollieren wäre es nur mit hohem Aufwand. Anschreiben an die angegebene Kompanie. Die wäre ja eventuell noch über die Tablets und Personensuche 2.0 zu kontrollieren.
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Mach doch keine Probleme wo keine sind. ::)
Und doch, es gäbe da jemanden der das alles überprüfen könnte.
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Bevor diese wichtige Neuerung untergeht:
(79) Oberst i.G. Hartmann
Frage von Peter: Allgemein dürfen Kinder im Alter von 6-14 Jahren in Begleitung eines eigenen Eltern- oder Großelternteils kostenfrei mitfahren. Allerdings muss die Zahl der mitfahrenden Kinder auf der Fahrkarte des begleitenden Erwachsenen eingetragen sein. Gilt das hier auch?
Achtung - Tusch! Ja! Das ist aber echt neu. Seit vorgestern haben wir das implementieren können. In den Info-Veranstaltungen haben wir das noch anders gebrieft. Wir sind sehr froh, dass uns das noch gelungen ist! Also: Eintragen möglich (und erforderlich, wenn Kinder mitreisen).
Aus dem Textchat zum kostenlosen Bahnfahren.
Um dies nochmal zu präzisieren:
Kinder fahren auch kostenfrei mit
"Neu ist nach den letzten Verhandlungen, dass nunmehr ebenfalls Kinder im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren im Fernverkehr kostenfrei mitfahren können, so wie das auch ansonsten für Privatreisende möglich ist.
Wie bei normalen Ticketbuchungen auch, müssen diese bei der Buchung im Sondereinstiegsportal der Deutschen Bahn auf dem Bahnticket eingetragen werden.
Kinder unter 6 Jahren dürfen ohnehin kostenfrei mitgenommen werden, ohne Ticketeintrag."
Quelle: bmvg.de
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Mach doch keine Probleme wo keine sind. ::)
Und doch, es gäbe da jemanden der das alles überprüfen könnte.
Will ich ja gar nicht machen, weil es ja nicht mehr notwendig ist zu überprüfen. Und natürlich hätte da "jemand" überprüfen können. Aber es wäre halt nen Aufwand gewesen und dem ist man nun aus dem Wege gegangen mit der wirklich einfachsten Lösung für alle. Ich meinte meinen Post durchaus positiv.
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Ich fahr im Sommer erst mal schön im Feldanzug zum Gardasee.
Hach das wird schön. ;)
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Ich wette nicht, da dass Ticket ja nur bis zur Grenze gilt und sicher kein Request for Visit mit dem Grund Urlaub am Gardasee positiv beschieden wird. Fünfer-Wette? [emoji6][emoji41]
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Meine Frau arbeitet im Reisebüro der DB AG, sie hat zu diesem Thema auch ein dienstliches Mail bekommen, von Seiten der DB AG.
Nun ist Ihr was aufgefallen.
Es wird eine Fahrkarte für Tag X und bestimmter Zeit gebucht und das Onlineticket ausgedruckt.
Jetzt verschiebt sich der Feierabend, jetzt muss der Soldat neu buchen.
Wo kann er seine neue Fahrkarte ausdrucken ?
Da der Fernverkehr ICE / IC Zuggebunden ist, werden sicher kurzfristig keine Verbindungen mehr angeboten.
Z.B. Freitags von München Richtung Norden ab 13 sind in der Regel alle ICE ausgebucht, da wir bestimmt schon im Vorfeld der Bahn reguliert werden.
Wir finden die Idee mit der freien Bahnfahrt eine tolle Sache, hoffentlich gibt es keine Tränen, wenn es nicht so läuft,
wie sich die hohen Damen und Herren sich das vorstellen.
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Druck ist nicht notwenig PDF Datei reicht aus oder mit dem Ticketcode das Ticket in den DBNavigator laden.
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Eben. Einfach neue Verbindung buchen und in die Handy App laden. Da verhält es sich doch nicht anders als bei Zivilisten, die einen Sparpreis mit Zugbindung gebucht haben und diesen warum auch immer kurzfristig nicht erreicht haben.
Und wer druckt denn heute noch Tickets aus. Das ist doch soooo 2010 ;D
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Der Dienstherr hat dies überarbeitet und die Vorschrift ab heute ergänzt:
• bei privaten Fahrten mit der Bahn im Rahmen des Projekts "Kostenfreies Bahnfahren in Uniform".
Darin eingeschlossen sind die notwendigen Wege vom Abreiseort zum Ausgangsbahnhof sowie vom Zielbahnhof zum Zielort der privaten Reise.
Abweichend von Ziffer 207 ist die Kopfbedeckung auch innerhalb von Bahnhöfen zu tragen."[/i]
Ja ist denn schon Weihnachten? ;D
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Klar damit der Kopf nicht kalt wird beim Warten auf die verspäteten ICE ;D
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Klar damit der Kopf nicht kalt wird beim Warten auf die verspäteten ICE ;D
Meine Freude war auf die Vorschriftenänderung bezogen, nicht auf den Passus mit der Kopfbedeckung an sich :)
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Nicht ganz der Gardasee, aber ich habe heute einmal die Verbindung München-Salzburg im entsprechenden Zugang der DB geprüft und diese Strecke wird, mit Ausnahme der Privatbahn Meridian, als buchbar angezeigt (dann mit RJX, Betreiber DB). Ist nun natürlich eine Zwickmühle :D Entweder man entspricht während der gesamten Fahrtdauer den Nutzungsbedingungen, dann reist man ohne Request for Visit in Ö ein, oder man zieht sich hastig zwischen Freilassing und S Hbf um, dann genügt man auf dieser Strecke nicht mehr der Forderung des Uniformtragens. Man sollte also wahrscheinlich beides einfach lassen ;) Wundert mich aber sowieso, dass eine Verbindung ins Ausland buchbar ist. Kuriosum.
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Der Railjet sollte generell nicht buchbar sein, da dort das selbe wie für den TGV gelten sollte.
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Da auf der Strecke bis S die DB als Betreiber auftritt, dürfte das schon korrekt sein. Ich glaube beim TGV ist dies je nach Strecke unterschiedlich. Der RJX wird dann quasi als ICE klassifiziert und ab S übernimmt die ÖBB.
Dass die Verbindung, trotz Destination im Ausland, angezeigt wird, muss damit zu tun haben, dass S irgendwie in die deutsche Tarifzone eingebunden ist, z.B. ja auch per Bayernticket erreichbar.
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Ich glaube da sind eh noch Probleme im Portal. Zum Beispiel ist dir S7 zur Uni BW München auch nicht inkludiert.
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Stimmt, Neuperlach-Süd will er iwie gar nicht anzeigen mit einer S-Bahn. Du kannst aber Neubiberg eingeben, also eine Haltestelle weiter, da zeigt er die S-Bahn an.
Es ist aber durchaus ein bisschen tricky, denn wenn man die Verbindung M HBf - Neubiberg eingibt, ist diese S-Bahn nicht kostenlos buchbar. Stelle ich aber eine beliebe andere Stadt als Startbahnhof ein, z.B. Köln, und ist da dann eine Fernverbindung inkludiert, so lässt es sich buchen.
In anderen Fällen, wo z.B. die U-Bahn im Reiseplan enthalten ist, steht explizit der Hinweis, dass es sich um einen Teilstreckenpreis handelt und die U-Bahn nicht im Ticket enthalten ist. Bei der S-Bahn fehlt der Hinweis, ergo sie ist dann (mit vorgeschalteter Fernverbindung) inkludiert.
Das wird dann interessant, wenn ich bspw. vorhabe vom Flughafen M mit der S-Bahn in die Stadt zu fahren und mir die 11,xx€ zu sparen. Gibt man als Ziel nur M HBf an geht es nicht, reise ich aber nach Köln weiter ist es drin. Ein Schelm wer Böses dabei denkt :D
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Nein das hast du falsch verstanden. Ich fahre ja von meinem Wohnort (tatsächlich bei Köln) mit der S Bahn zum HBF und dann mit dem ICE zum HBF München und dann auch nach Neubiberg und nicht Neuperlach.
Während des Buchungsvorgangs kam auch keine Meldung, dass da etwas nicht geht und im Reiseplan ist ebenfalls kein Hinweis.
Nur steht im Ticketfeld (oben links) unter dem Punkt Hinfahrt nur "*mein S Bahnhof*->München" und halt nicht Neubiberg.
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Ich bin mir sicher, das sich das alles noch einpendeln wird.
Wer sich aber an die vom Dienstherrn erlassene Regeln hält, wird wohl nicht auf die Idee kommen Deutschland in Uniform zu verlassen.... Und wenn doch werden wir es bestimmt erfahren. ;D
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Ah okay, bis zur fertigen Buchung habe ich es noch nicht gebracht. Gut, dann ist die Theorie ggfs. hinfällig, wenn die letzte S-Bahn nicht auf dem Ticket auftaucht.
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Wer sich aber an die vom Dienstherrn erlassene Regeln hält, wird wohl nicht auf die Idee kommen Deutschland in Uniform zu verlassen.... Und wenn doch werden wir es bestimmt erfahren. ;D
Sind nicht schon x Wehrdienstleistende plötzlich in Österreich oder Schweiz aufgewacht? :D
Ah okay, bis zur fertigen Buchung habe ich es noch nicht gebracht. Gut, dann ist die Theorie ggfs. hinfällig, wenn die letzte S-Bahn nicht auf dem Ticket auftaucht.
Ich weiß nur nicht warum das letzte Teilstück nicht drin sein sollte...
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Guten Tag Kameraden!
Zum 06.01. soll ich in meiner neuen Stammeinheit antreten und dort weiter ausgebildet werden. Auf Nachfrage habe ich erfahren, dass der für e-Tokens zuständige Kamerad im GeZi bis zum 14.01 im Urlaub ist und deswegen - für Soldaten die kein Zugriff auf's Intranet der BW haben - keine ausgeben kann. Das bedeutet ich muss bis dahin die bevorstehenden Fahrten wohl normal als Zivilist buchen und bezahlen.
Aus diesem Grund wollte ich zunächst Fragen ob man e-Tokens auch nachträglich für Fahrten mit der Bahn einlösen kann, um die Kosten erstattet zu bekommen oder ob es möglich ist die Fahrtkosten im GeZi oder beim ReFü erstatten zu lassen.
Vielen Dank für alle Ratschläge und Antworten und ein schönes Wochenende an alle!
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Nein, die etoken müssen vorher beschafft werden, denn sie sind Voraussetzung für den Bezug des Bahntickets.
Davon ab ist es eine dienstl. begründete Reise, nämlich eine Dienstantrttsreise. Diese ist sowieso nicht über etoken zu buchen, sondern ganz normal (wie bisher) über das Travel Management bit.ly/Infos_Bahnfahren (http://bit.ly/Infos_Bahnfahren)
Die Vereinbarung führt zu keinen Veränderungen bei der Buchung, Durchführung und Abrechnung von dienstlich veranlassten Reisen in Anwendung des Bundesreisekostengesetzes. Die Wahlfreiheit des Reisemittels wird auch bei Dienstreisen mit der Bahn nicht berührt. Die Buchung der Reisemittel für dienstlich veranlasste Fahrten erfolgt wie bisher vornehmlich über die zuständigen Reisestellen des Travel Managements der Bundeswehr.
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Wenn ich die janze Schose richtig verstanden habe, DARF ich ein EToken gar NICHT für dienstliche Fahrten wie z.B. Versetzung, Lehrgangsantritt o.ä. verwenden
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Wenn ich die janze Schose richtig verstanden habe, DARF ich ein EToken gar NICHT für dienstliche Fahrten wie z.B. Versetzung, Lehrgangsantritt o.ä. verwenden
Wer will, kann - auf rein freiwilliger Basis - diese Fahrten auch für dienstliche Bahnfahrten nutzen.
Handelt es sich aber um eine dienstliche Reise, bekommt man nur noch den Betrag, der neben den Kosten für die Bahnfahrt zusteht (z.B. Tagegeld), da die Bahnfahrt ja bereits abgegolten ist.
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Ansprechstelle Bahnfahren
Die Ansprechstelle Bahnfahren steht ab sofort für Fragen zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: von 7 Uhr bis 19 Uhr
Freitag: von 7 Uhr bis 15 Uhr
Erreichbarkeit
Telefonummer: +49 30 2004-23089 oder
FspNBw: 90 3400-23089
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Ich habe das heute mal ausprobiert: Zuerst habe ich zwei e-Token geordert, dann die zwei Fahrten einzeln gebucht, anschließend die erworbenen Tickets mittels DB-Navigator-App dorthinein "gezogen" und anschließend die Tickets in die Apple Wallet exportiert! Hat funktioniert und wenn ich mich an die "Reise-Regeln" halte, also Uniform trage, den Truppenausweis dabei habe, etc. wird wohl auch mit den beiden gebuchten Fahrten, die beide im Februar erst sind, nichts schief gehen! ICE, 2. Klasse ..
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Keiner meiner "Kunden"als beauftragte Person hatte ein Problem. Läuft problemlos. Ich rede von ca 75 Fahrten in dem letzten 12 Tagen.
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Nachdem ich das ganze nun mehrmals genutzt habe, hier mal (m)ein kurzer Erfahrungsbericht zum kostenfreien Bahnfahren:
E-Token über das Intranet zu beziehen läuft unkritisch, max. 5 pro Tag und max. 20 insgesamt für Einzelpersonen. Hab mir die Token als PDF an meinen LoNo-Account schicken lassen und ausgedruckt, um flexibel am privaten Rechner mit meinem Bahn-Login buchen zu können.
Was ich auf Bahn.de bisher irgendwie noch nicht gefunden habe ist eine Verlinkung zum entsprechenden Bw-Login, geht dann halt über die Direkteingabe Bahn.de/bundeswehr.
Token eingegeben, die Strecke rausgesucht, gebucht und dank persönlichem Bahn-Account direkt in die DB Navigator-App geladen. Die Sitzplatzreservierung gegen Entgelt kann man scheinbar nicht direkt buchen, sondern muss das anschließend gesondert machen. Aber keine wesentliche Herausforderung. Hab bisher mehrere Heimfahrten so durchgeführt.
Unterwegs dann auch keinerlei Probleme, Zugbegleiter scannt den QR-Code auf dem Handy, lässt sich den eDTA zeigen und fertig. Auch im Zug einer anderen Eisenbahngesellschaft im "Nachlauf" vom Fernverkehr keine Probleme.
Was mir unterwegs aufgefallen ist: Es scheinen sehr viele Kameraden das Angebot zu nutzen, so viele Soldaten hat man wohl zuletzt zu Wehrpflichtzeiten auf den Bahnhöfen und in den Zügen gesehen. Nicht in großen Gruppen wie damals sondern eher alleine oder in Kleingruppen von 2-3 Mann aber dennoch deutlich sichtbar.
Im freitäglichen Fernverkehr konnte ich in fast jedem ICE-Waggon um die zwei bis drei Soldaten ausmachen, vom Gefreiten bis zum Stabsoffizier war bisher alles dabei.
Daher würde ich mit Stand jetzt behaupten, dass das Ziel der Wiedersichtbarmachung der Bw in der Gesellschaft/im Alltag ganz ordentlich erfüllt ist!
Mal schauen, ob das ein Dauerzustand wird oder ob irgendwann die "Bahn-Euphorie" doch abflaut und aus Bequemlichkeit wieder das Auto vorgezogen wird.
Ich für meinen Teil werde das Angebot auch weiter für die Wochenendpendelei nutzen. Ich habe aber auch das Glück, dass Standort und Wohnort per Bahn recht gut miteinander verbunden sind (Auto 3h, Bahn 3,5h). Ich komme deutlich entspannter an, spare jede Woche um die 40-50Liter Diesel und kann zur Not im Zug sogar noch ein bisschen was wegarbeiten.
Ich kenne aber auch genug Kameraden, die damit relativ wenig anfangen können (z.B. Auto 4h gegen Bahn 8,5h, nächster Bhf sehr schlecht erreichbar etc...). Da wird dann aus nachvollziehbaren Gründen weiterhin das Kfz genutzt.
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Daher würde ich mit Stand jetzt behaupten, dass das Ziel der Wiedersichtbarmachung der Bw in der Gesellschaft/im Alltag ganz ordentlich erfüllt ist!
Das passt ja auch gut zur Vorbereitung auf https://www.invictusgames2022.de
Denn dort wird sich, mit internationaler Außenwirkung zeigen, wie in Deutschland mit Respekt umgegangen wird.
Denn ich erwarte nicht, dass ein/e Militärgegner/in mich mag, aber ich erwarte einfach menschlichen Respekt, so wie ich ihn/sie menschlich zu respektieren habe.
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(...)
E-Token über das Intranet zu beziehen läuft unkritisch, max. 5 pro Tag und max. 20 insgesamt für Einzelpersonen.
Auf welchen Zeitraum max. 20 insgesamt? Der Punkt ist für mich leider unklar.
Danke und Horrido
Fabi
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Max 20 auf Vorrat... also max. 20 unbenutzte Tokens.
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Richtig. Und wenn die aufgebraucht sind, holt man sich halt neue.
Am Beispiel Wochenendpendeln kommt man dann mit 20 e-Token ca. 2,5 Monate hin, weil für jede Fahrt einer verbraucht wird (Hin-und Rückfahrt müssen einzeln gebucht werden). Aber wenn man unter 20 ist, kann man ja auch direkt nachordern.
Einen Grund bis zur Maximalanzahl zu "sammeln" sehe ich jedoch nicht, außer man hat über Monate keinen Zugriff auf Dienstrechner/Intranet und muss/möchte ausgerechnet in der Zeit Bahn fahren.
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Um u.a. auch unsere Reservisten "auf Stand" zu halten, die ja außerhalb einer RDL keinen direkten Zugriff auf das IntranetBw haben...
Im Anhang eine große FAQ-Übersicht rund um das Thema...
Darin u.a. zu finden:
"Wann muss ich Platz machen?
Die Fahrkarte gilt grundsätzlich ohne Sitzplatzreservierung.
Eingenommene Sitzplätze müssen freigegeben werden, wenn jemand anders aufgrund einer Sitzplatzreservierung einen Anspruch darauf hat.
Gleiches gilt für sogenannte BahnComfort-Plätze, die ggf. reserviert sind, ohne dass dies gleich für jedermann sichtbar ist."
"Wie soll ich mich verhalten, wenn jemand Hilfe braucht?
Hier gibt es keine dienstrechtlich verbindliche soldatische „Pflicht“. Gleichwohl stehen Soldatinnen und Soldaten in Uniform in der Regel für eine Hilfsbereitschaft in allgemeinen Lebenslagen und prägen damit das Bild der Bundeswehr.
Wie verhalte ich mich im Zug?
Sie sollten sich bewusst sein, dass Sie die Bundeswehr sichtbar nach außen vertreten. Das Auftreten in Uniform und das persönliche Verhalten sollte dementsprechend sein."
Das BMVg hat noch ausstehende Antworten auf Fragen "nachgereicht"...
Siehe im Anhang über 400 Fragen/Antworten zum Thema...
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Und gefühlt jede zweite Frage ist "Mimimi, warum darf ich nicht in zivil fahren?" oder "Bäh, warum ist das so kompliziert?". Die Einen haben die Intention des Angebotes nicht verstanden, nämlich nicht die finanzielle Entlastung des Einzelschützen sondern die Sichtbarmachung der Bw in der Gesellschaft und die Anderen haben schonmal im vorauseilenden Gehorsam gemeckert ohne zu wissen wie das Ganze praktisch funktionieren wird...kompliziert ist da nämlich gar nichts. Aber wenn der Deutsche nichts zu meckern hat, ist er halt nicht glücklich... ;)
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Ich gebe dir Recht, allerdings konnte man die Fragen der anderen nicht sehen, wenn man vorab Fragen gestellt hat. Ich glaube deswegen kamen einige Fragen so häufig vor.
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Ich pendel ja immer mal wieder über einen größeren Bahnhof und war letztes WE auch freizeittechnisch mit dem Zug in der Stadt. Man sieht wirklich deutlich mehr Soldaten. Das Auftreten, das ich bisher beobachten konnte, einwandfrei. Irgendwelche Reaktionen der "normalen" Reisenden gab es aber kaum.
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Eine Touristin hatte sich gewundert, wieso die Hälfte aller Deutschen denn Soldaten wären. Aber dieses Missverständnis konnte man schnell ausräumen. ;D
Sonst sind die meisten Reisenden demgegenüber meist neutral, manchmal freundlich gesonnen. Man kriegt viele Geschichten aus der Zeit des GWD mit. Es gibt immer noch die, die sich durch die Uniformen bedroht fühlen, aber die gab es auch schon vorher. An sich aber aber eine super Sache. Mit den eTokens klappt schnell und leicht. Höchstens dass man den Sitzplatz direkt mitbuchen kann und das nicht separat tun muss, könnte verbessert werden. Das ist aber schon Meckern auf dem höchsten Niveau.
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Das Auftreten, das ich bisher beobachten konnte, einwandfrei.
Heute sind ja auch keine "Horden" von Grundwehrdienstleistenden mehr unterwegs, von denen die Hälfte eh keinen Bock auf Bundeswehr hatte, sondern durchgängig Freiwillige, SaZ und BS. Hab zu meiner Zeit als GWDL selber gesehen, was es da teilweise für Eskapaden gab. Vielleicht trägt auch die durch das Angebot deutlich erhöhte "Dienstgraddichte" in der Bahn zum Wohlverhalten bei. Wie gesagt, bis hin zum Oberstleutnant hab ich jetzt schon alles unterwegs gesehen.
Hatte letztens einen kurzen Smalltalk mit einem Zugbegleiter, der mir gesteckt hat wie sehr sie "damals" wegen der Wehrdienstleistenden die Freitage und Sonntage gehasst haben...
Mit den eTokens klappt schnell und leicht.
Korrekt. Habe letzte Woche einem Kameraden, der computertechnisch echt zwei linke Hände (und alles Daumen...) hat, erklärt und gezeigt wie er die eToken beziehen und damit sein Bahnticket buchen kann. Nach 10 Minuten hatte er das drauf. Also wer hier noch von "kompliziert" oder "umständlich" spricht, der kriegt es wahrscheinlich auch nicht hin den sprichwörtlichen Eimer Wasser umzuschmeißen...
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Die Anzahl der (sichtbaren) Soldaten an den Bahnhöfen und in den Zügen ist definitiv hoch gegangen. Zu 98% ist Benehmen und Anzug tadellos. Die anderen 2% sollten sich nochmal mit der Anzugsordnung beschäftigen. ;D
Ein militärischer Gruß wäre schön, aber ein einfaches "Guten Tag" halte ich schon für das Mindeste.
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Ein militärischer Gruß wäre schön, aber ein einfaches "Guten Tag" halte ich schon für das Mindeste.
Auf was bezieht sich diese Aussage? Wurdest du nicht gegrüßt oder wie?
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Von einem Uffz / StUffz FA der gleichen Truppengattung erwarte ich als StFw und KpFw tatsächlich einen militärischen Gruß. Zumindest aber ein "Guten Tag" oder ein "Hallo".
Das sollte nicht zu viel verlangt sein.
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Von einem Uffz / StUffz FA der gleichen Truppengattung erwarte ich als StFw und KpFw tatsächlich einen militärischen Gruß. Zumindest aber ein "Guten Tag" oder ein "Hallo".
Das sollte nicht zu viel verlangt sein.
Natürlich ist das nicht zu viel verlangt. Ich wusste nur nicht, ob und welchen Dienstgrad du hast, deshalb meine Frage.
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Wie bereits geschrieben. Es sind nur sehr wenige. Bei jungen Mannschaftssoldaten hab ich noch ein bisschen Verständnis, bei zukünftigen Feldwebeln oder Offizieren eher weniger.
Alleine die Diskussion und die Frage wo das denn stehen würde ist dann schon wieder eine Frechheit. Ist schade wenn der Horizont bei der Formaldienstordnung aufhört und Militärische Formen und Feiern kein Begriff sind.
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Guten Tag,
ich habe das Prozedere jetzt mal bei einem StUffz beobachtet und es ist wirklich sehr einfach und gut konstruiert. Hat jemand schon mal die Erfahrung gemacht, wie es mit der Sitzplatzreservierung und 1. Klasse aussieht. Gem. FAQ ist dieses nicht über das Buchungsportal möglich, soweit so klar, aber wer ist mein Ansprechpartner, nachdem ich eine Fahrt gebucht habe und aus eigener Tasche quasi eine Reservierung möchte. Muss ich hierzu zu dem nächsten DB-Reisebüro und den Fahrschein quasi mitnehmen? Zu den Preisen von 2. zu 1. Klasse meine ich gelesen zu haben, dass man den Aufpreis von Flex 2. Klasse zu 1. Klasse zahlt. Ist dieses so richtig?
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Die Sitzplatzreservierung ganz einfach über den DB Navigator (App) oder eine beliebige andere Quelle.
Für das Upgrade in die erste muss man mWn. wirklich ins Reisezentrum.
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Aus dem Forum der Bahn von einem DB-Mitarbeiter:
ein Upgrade bei einem Sparpreis ist nicht möglich. Haben Sie ein Ticket zum Flexpreis, zahlen Sie die Differenz zwischen der 1. und 2.Klasse.
Das Upgrade können Sie im DB Reisezentrum, in einer DB Agentur oder direkt im Zug erwerben.
Quelle (https://community.bahn.de/questions/1272851-online-ticket-nachtraglich-2-klasse-1-klasse-upgraden)
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Zur Sitzplatzreservierung hatte ich am 18.01. schon was geschrieben. Geht nicht über das Portal, in welches man sich mit dem eToken einloggt sondern muss separat gemacht werden. Bei Bahn.de kann man für eine Strecke ja auch nur den Sitzplatz ohne Ticket buchen, hier also halt einfach einen Sitzplatz für genau die Fahrt/Verbindung reservieren die man sich Portal mit dem eToken gebucht hat.
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Zur Sitzplatzreservierung hatte ich am 18.01. schon was geschrieben. Geht nicht über das Portal, in welches man sich mit dem eToken einloggt sondern muss separat gemacht werden. Bei Bahn.de kann man für eine Strecke ja auch nur den Sitzplatz ohne Ticket buchen, hier also halt einfach einen Sitzplatz für genau die Fahrt/Verbindung reservieren die man sich Portal mit dem eToken gebucht hat.
Einziger Nachteil ist, dass man den Comfort-Checkin nicht nutzen kann, weil das System die Verknüpfung zwischen Ticket und Sitzplatzreservierung nicht kennt. Find ich jetzt aber nicht weiter tragisch.
Gesendet von meinem Nokia 8.1 mit Tapatalk
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Mir wird von der App immer die Möglichkeit zum Comfort-Checkin angeboten, hab ich aber noch nie ausprobiert weil man ja eh den Truppenausweis vorweisen muss um sich als Nutzer eines Bundeswehrtickets zu legitimieren. Von daher fällt das "Nichtkontrolliertwerden" sowieso weg.
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Mir wird von der App immer die Möglichkeit zum Comfort-Checkin angeboten, hab ich aber noch nie ausprobiert weil man ja eh den Truppenausweis vorweisen muss um sich als Nutzer eines Bundeswehrtickets zu legitimieren. Von daher fällt das "Nichtkontrolliertwerden" sowieso weg.
Ausweis wurde bei mir noch nie verlangt, außerdem würde der Comfort-Checkin bei Bahncard-Kunden dann auch nicht funktionieren, was er aber tut. Funktion wird angezeigt, man muss dann aber Wagen- und Sitzplatznummer eintragen und da sagt er dann, dass der Sitzplatz schon reserviert ist, weil er ja nicht weiß, dass du den reserviert hast.
Gesendet von meinem Nokia 8.1 mit Tapatalk
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Comfort funktioniert nicht, was aber nicht an der Reservierung liegt.
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Comfort Check In funktioniert auf einem NICHT reservierten Platz. Ob der Zugbegleiter dich trotzdem kontrolliert hängt dann an ihm.
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Ab 18. Mai können die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr eine Smartphone-App herunterladen,
mit der sie digitale Buchungsberechtigungen (eToken) für das kostenfreie Bahnfahren in Uniform herunterladen können.
Bislang ging das nur über das Intranet der Bundeswehr.
Mit der innovativen App-Lösung können Soldatinnen und Soldaten nun rund um die Uhr und auch von zu Hause die eToken abrufen.
Die neue App kann auf privaten und dienstlichen Smartphones genutzt werden...
Weiteres … siehe hier https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/bundeswehr-kostenfreies-bahnfahren-app-loesung-257422 (https://www.bundeswehr.de/de/aktuelles/meldungen/bundeswehr-kostenfreies-bahnfahren-app-loesung-257422)
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Man sieht, es geht voran (nicht nur hier, Stichwort Stashcat). Wenn jetzt noch einer meckert, dass das kostenfreie Bahnfahren ja ach so kompliziert und umständlich ist, dann ist dem auch nicht mehr zu helfen.
Nach inzwischen fast einem halben Jahr intensiver Nutzung mit ca. 3 Wochenendheimfahrten per Bahn pro Monat völlig ohne Probleme (abgesehen von den üblichen Verspätungen der Bahn... ;)), bin ich immer noch hellauf begeistert von dem Programm.
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Und noch als Erinnerung für die § 3-TG-Empfänger, die bisher nur 1 Reisebeihilfe im Monat nutzen konnten...
Für alle § 3-TG-Empfänger - unabhängig vom Familienstand- gilt zukünftig:
§ 5 der TGV, wie er ab 01.06.2020 gelten wird:
(1) Ein Berechtigter nach § 3 hat einen Anspruch auf Reisebeihilfen nach Maßgabe des § 8 Bundesreisekostengesetzes.
(2) Verzichtet ein Berechtigter bei Maßnahmen nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 unwiderruflich auf die Zusage der Umzugskostenvergütung, und ist aus dienstlichen Gründen ein Umzug nicht erforderlich (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d des Bundesumzugskostengesetzes), gilt Absatz 1 mit der Maßgabe, daß Reisebeihilfe für längstens ein Jahr gewährt wird.
(3) Anstelle der Reise eines Berechtigten kann eine Reise folgender Personen berücksichtigt werden:
1. des Ehegatten, des Lebenspartners oder eines Kibdes oder
2. eines Verwandten bis zum vierten Grad, eines Verschwägerten bis zum zweiten
Grad, eines Pflegekindes oder von Pflegeeltern, wenn der Berechtigte mit diesen
Personen in häuslicher Gemeinschaft lebt und ihnen aus gesetzlicher oder
sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft und Unterhalt ganz
oder überwiegend gewährt.
(4) 1Als Reisebeihilfe werden pro Heimfahrt Fahrt- oder Flugkosten nach Maßgabe des § 8 Bundesreisekostengesetzes gewährt.
2§ 4 Absatz 2 des Bundesreisekostengesetzes gilt entsprechend.
Auszug 8 BRKG:
"(...) Als Reisebeihilfe für Heimfahrten werden
+ für jeweils 14 Tage des Aufenthalts am Geschäftsort
+ je nach benutztem Beförderungsmittel
+ Fahrt- oder Flugkosten
+ bis zur Höhe des in § 4 Abs. 1 Satz 1 oder 3
oder
+ in § 5 Abs. 1 genannten Betrages gewährt.
Wird der Geschäftsort aufgrund von Heimfahrten verlassen, wird für die Zeit des Aufenthalts in der Wohnung Tagegeld nicht gewährt."
Auszug § 5 BRKG Wegstreckenentschädigung
"(1) Für Fahrten mit anderen als den in § 4 genannten Beförderungsmitteln wird eine Wegstreckenentschädigung gewährt.
Sie beträgt bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges oder eines anderen motorbetriebenen Fahrzeuges 20 Cent je Kilometer zurückgelegter Strecke, höchstens jedoch 130 Euro."
D.h. ein Berechtigter nach § 3 TGV könnte z.B. an
+ 2 Wochenenden mit dem Pkw fahren ... je Wochenende max. 130 € Erstattung , oder Bahn/Flugzeug nach § 4 BRKG nutzen
+ 2 Wochenenden über das Angebot des kostenlosen Bahnfahren nach Hause fahren
Noch als Hinweis:
§ 4 Abs 2 , Satz 2 BRKG findet bzgl. des kostenlosen Bahnfahrens keine Anwendung (Festlegung BMVg).
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Hat sich schon jemand im Intranet unter Reisedienste für die App registriert und den Aktivierungslink bekommen ?
Warte seit mehr als 24 Stunden auf den Link.
Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk
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Ja, registriert und auf der App erfolgreich eingeloggt. Ist der Link evtl. im Spam gelandet bzw. als Spam geblockt worden?
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Tatsache...auf das einfachste kommt man manchmal nicht. Danke !
Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk
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was zum schmunzeln zu dem Thema ;)
Schwarzfahrer (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/63990/4608893?fbclid=IwAR0c0oC5XP0t8BmsJR5BgfQemwrkkFyk5MHBAxUbIIXjkxQTTpHHFIx0-GM) :D
als StFw oder OTL ward da Schaffner bestimmt nicht ins Zweifeln gekommen ;)
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4 Sterne und dann in TD - da muss man misstrauisch werden ...
.. gibt dann gleich 2 Straftaten - Erschleichen von Leistungen/ Betrug und missbräuchliche Nutzung einer Uniform - gut so!
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was zum schmunzeln zu dem Thema ;)
Schwarzfahrer (https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/63990/4608893?fbclid=IwAR0c0oC5XP0t8BmsJR5BgfQemwrkkFyk5MHBAxUbIIXjkxQTTpHHFIx0-GM) :D
als StFw oder OTl ward da Schaffner bestimmt nicht ins Zweofeln gekommen ;)
- Kein Namensschild,
- Tolle Haarpracht
Legit. ;D
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als StFw oder OTL ward da Schaffner bestimmt nicht ins Zweifeln gekommen ;)
Die "Insider", die mit solchen "Null-Euro-Tickets" bereits gefahren sind, wissen auch an dieser Stelle mehr ;) :
1. Die Uniform ist nur ein Teil der Vereinbarung!
2. Der zweite Teil ist der Truppenausweis!
3. Und der Dritte Teil ist eine Fahrkarte, die man trotzdem benötigt, aber für die man nichts bezahlen muss!
Ablauf:
Im IntranetBw kann man, wenn man eigeloggt ist mit seinen persönlichen Zugangsdaten, auf einer speziellen Seite sogenannte "e-Token" anfordern. Bis zu fünf Stück auf einmal. Mit diesem e-Token loggt man sich dann auf der Webseite der Bahn ein und bestellt sich ein "Null-Euro-Ticket", mit dem man dann fahren darf, wenn ... siehe oben ;) !
Und nachdem der Schaffner über diese drei erwähnten Punkte bescheid weiß, will er nicht nur die Uniform sehen, sondern auch das auf die erwähnte Weise beschaffte Ticket haben, das er dann mit dem Truppenausweis des Fahrgasten abgleicht (zumindest theoretisch ;) !). Somit outet sich auch dieser "General" schon dadurch als "Nicht-Insider", dass er bei der Fahrkartenkontrolle einzig und alleine auf seine Uniform verweist! Jeder Soldat, der die Aktion mitverfolgt hat, weiß hier mehr!
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😂😂😂 Wie dumm kann man sein? Gleich 4 Sterne 😂
Sind denn Flecktarn-Dienstgradabzeichen überhaupt erlaubt?
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Sind denn Flecktarn-Dienstgradabzeichen überhaupt erlaubt?
Natürlich, er ist ja kein Soldat 8)
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4 Sterne und dann in TD - da muss man misstrauisch werden ...
Naja selbst Zorn trägt TD
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Der hat seinen DG sogar auf seiner Coronamaske... sowas von peinlich
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Dann auch noch die falsche TSK. In der Luftwaffe gibt es zur Zeit ja überhaupt keinen 4-Sterner ... 8)
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Einen Überblick über die "Viersterner" der Bundeswehr kann man sich hier verschaffen ;) :
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Generale_und_Admirale_der_Bundeswehr
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Eine deutliche Erleichterung mit der Bw-eToken App.
Wenn man jetzt von der App aus noch direkt in den DB Navigator kommen würde, wäre das der absolute Mega Hammer. ;D
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Das liegt jetzt aber an der Bahn.
Aber im großen und ganzen kann man nicht meckern wie alles abgelaufen ist.
Da wir nun aber mal Deutsche sind finden wir immer kleine Fehler :D
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Mal eine Frage: warum sind die Token nur bis 30.06.gültig? Ist die Aktion danach vorbei?
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Es müssen Haushaltsmittel nachgesteuert werden. Ich gehe davon aus, dass in der letzten Woche die Token mit Ablaufdatum 31.12.20 kommen werden.
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Kann ich mit einem Token mit Ablaufdatum 30.06.20 eine Fahrt bspw. im Juli buchen?
Möchte ungern einen Token verschwenden um es raus zu finden.
Wie weit in die Zukunft kann man buchen? Gibt es Bw-seitig Limitierungen oder nur seitens der Bahn?
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Kann ich mit einem Token mit Ablaufdatum 30.06.20 eine Fahrt bspw. im Juli buchen?
Möchte ungern einen Token verschwenden um es raus zu finden.
Wie weit in die Zukunft kann man buchen? Gibt es Bw-seitig Limitierungen oder nur seitens der Bahn?
Einmal hier nachfragen...
Ansprechstelle Bahnfahren
Die Ansprechstelle Bahnfahren steht ab sofort für Fragen zur Verfügung.
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: von 7 Uhr bis 19 Uhr
Freitag: von 7 Uhr bis 15 Uhr
Erreichbarkeit
Telefonummer: +49 30 2004-23089 oder
FspNBw: 90 3400-23089
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Ergebnis Telefonat mit Projektgruppe Bahn:
- Neue Token können ab 01.07.2020 abgerufen werden
- Token mit Ablaufdatum 30.06.2020 können auch für Fahrten nach dem 30.06.2020 genutzt werden. Präzisierung: Die Buchung muss aber VOR Ablauf des Tokens stattfinden.
- Bw-seitig keine Limitierung wie weit die Fahrt in der Zukunft liegen kann. Limit ist hier der Fahrplan der Bahn
Danke @LwPersFw für die Erreichbarkeit.
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Hi zusammen,
kurze Frage zu dem Thema:
Ich beginne am 01.10.2020 meine Grundausbildung in Pfullendorf und habe von meinem Wohnort (Essen im Ruhrgebiet) etwas über 600km Anreise. Entsprechend interessant ist für mich die Möglichkeit, in Uniform kostenfrei zu reisen. Als ich zuletzt geschaut habe, lag der Ticketpreis für eine Fahrt bei knapp 130€. Wie ist die kostenfreie Bahnfahrt in Uniform in der Grundausbildung geregelt? Gibt es dazu offizielle Regelungen und/oder Erfahrungsberichte?
Liebe Grüße
RMS
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https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,67399.msg688212.html#msg688212
Frage /Antwort Nr. 49.
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49.Frage von Christian
Wie kann ich die folgende Frage von Bewerbern beantworten, welche bisher auch nur durch die Medien von der "kostenlosen Bahnfahrt" erfahren haben. Ab wann kann ich denn umsonst mit der Bahn heim fahren wenn ich in der Grundausbildung bin in Bezug auf "fahren in Uniform"
Die Entscheidung, ab wann die Rekruten in der Grundausbildung in Uniform Bahnfahren dürfen und somit das Angebot nutzen können, trifft der für die Ausbildung verantwortliche Vorgesetzte.
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Das hätte der Fragende in der Verlinkung selbst nachlesen können. ;)
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Ja und ich war so nett ihm des direkt zu kopieren, da man es nicht sofort findet. Und ich weiß, die Leistungsfähigkeit von Rekruten einzuschätzen. 8)
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Ich gehe mal davon aus, dass du U27 bist und kein Seiteneinsteiger bist und empfehle daher eine MyBahnCard50 die etwa 62€ pro Jahr kostet.
Also 50 Prozent auf den Flex und 25 Prozent auf den Sparpreis.
Die Hälfte der Kosten der Bahncard kannst du dir dann von der Bundeswehr erstatten lassen.
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Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen, die Verlinkungen der Fragen habe ich übersehen.
Ich bin tatsächlich Ü27 (ich werde im August 28) und bin entsprechend auch Seiteneinsteiger. Aber wenn ich auf die Entscheidung des Vorgesetzten angewiesen bin, macht Anfangs die Bahncard
ggf. trotzdem Sinn.
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Gut, dann wird die Bahncard halt entsprechend teurer und ab A5 oder A7 (weiß die Bedingungen dafür nicht auswendig) nicht mehr erstattet.
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Dann halt Probebahncard 50, aktuell 70,50€ für 3 Monate, reicht ja zeitlich allemal. Selbst wenn Sie dann beispielsweise schon nach 3 Wochen in Uniform (und damit kostenfrei mit der Bahn) heimfahren dürfen sind nicht allzuviele Taler verloren.
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Gut, dann wird die Bahncard halt entsprechend teurer und ab A5 oder A7 (weiß die Bedingungen dafür nicht auswendig) nicht mehr erstattet.
Ab A7 gibt es keinen Zuschuss mehr zur BahnCard. Als TG Empfänger nach §3 bekommt man jedoch sofern sie sich amortisiert, eine BahnCard erstattet.
Wenn es um die Grundausbildung geht, und man weiß man ist TG Empfänger nach §3, dann macht die ProbeBahncard Sinn. Diese gilt 3 Monate, aber Vorsicht, spätestens 6 Wochen vor Ablauf kündigen sonst wird eine teure Jahresbahncard raus.
Diese ProbeBahncard sollte bei der Entfernung auch ziemlich wahrscheinlich erstattet werden.
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Als TG Empfänger nach §3 bekommt man jedoch sofern sie sich amortisiert, eine BahnCard erstattet.
Stimmt so seit 01.06. nicht mehr ganz. Nach Rücksprache mit meinem ReFü (hab mich über die ungewöhnlich hohe Erstattung bei der Reisebeihilfe gewundert) gibt es die "fiktive" BC nicht mehr, es werden bei der Reisebeihilfe jetzt immer 20ct pro Km für Hin-und Rückreise erstattet.
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Als TG Empfänger nach §3 bekommt man jedoch sofern sie sich amortisiert, eine BahnCard erstattet.
Stimmt so seit 01.06. nicht mehr ganz. Nach Rücksprache mit meinem ReFü (hab mich über die ungewöhnlich hohe Erstattung bei der Reisebeihilfe gewundert) gibt es die "fiktive" BC nicht mehr, es werden bei der Reisebeihilfe jetzt immer 20ct pro Km für Hin-und Rückreise erstattet.
Danke. Nice to know
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Als TG Empfänger nach §3 bekommt man jedoch sofern sie sich amortisiert, eine BahnCard erstattet.
Stimmt so seit 01.06. nicht mehr ganz.
Nach Rücksprache mit meinem ReFü (hab mich über die ungewöhnlich hohe Erstattung bei der Reisebeihilfe gewundert) gibt es die "fiktive" BC nicht mehr,
es werden bei der Reisebeihilfe jetzt immer 20ct pro Km für Hin-und Rückreise erstattet.
Das stimmt so pauschal nicht.
Nach den neuen Regeln kann sich der Berechtigte entscheiden, ob er mit Pkw oder Bahn fahren will.
Fährt er mit Pkw > 0,20 € / bis max. 130 € je RBH
Will er Bahn fahren … gibt es auch weiterhin Verfahren zur Nutzung Bahncard ( unterschieden nach Berechtigten die immer Bahn fahren wollen, oder nur gelegentlich )
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Gut, so tief ins Detail sind mein ReFü und ich nicht gegangen, ich habe tatsächlich nur erfragt, wie die neue Höhe der RBH zustande kommt.
Für viele "Autofernpendler" vermutlich eine gewaltige Verbesserung...ich persönlich springe dadurch z.B. von ca. 40€ pro RBH (mit fiktiver BC) auf über 100€ pro RBH. Damit ist neben Sprit plötzlich auch Verschleiß, Versicherung etc. abgedeckt und die "Beihilfe" gleicht fast schon einer vollumfänglichen Erstattung. Dazu noch das kostenfreie Bahnfahren...macht für mich dann eine finanzielle Belastung für das Pendeln von 0€ wenn ich mindestens 2mal im Monat mit der Bahn fahre...
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Noch einmal vielen Dank für die Menge an Infos! Wie Ihr euch vorstellen könnt, sind das für mich aktuell noch böhmische Dörfer :D
Die Idee der Probebahncard klingt für meine Zwecke perfekt, da ich nach der Grundausbildung in Pfullendorf bleibe (3-jährige Feldwebelausbildung) und nur die 3 Monate pendeln werde. Ab Januar 2021 möchte ich dort eine Wohnung anmieten, da ich aufgrund meines Alters keine Unterkunft in der Kaserne garantiert bekomme. Außerdem plant meine Freundin im März 2021 zuzuziehen.
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Leider sehe ich immer häufiger Verstöße gegen die Anzugsordnung. Hat sich wohl noch nicht rumgesprochen das die Kopfbedeckung auch im Bahnhof zu tragen ist. ::)
Die am meisten benutze Ausrede ist dann: Aber da ist doch ein Dach überm Bahnsteig. ;D
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Tja FAQ nicht gelesen und dann denken die halt oh Dach.
Freundlicher Hinweis darauf und fertig.
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Wird eigentlich noch von den Feldjägern am Bahnhof kontrolliert?
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In München ja
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Leider sehe ich immer häufiger Verstöße gegen die Anzugsordnung. Hat sich wohl noch nicht rumgesprochen das die Kopfbedeckung auch im Bahnhof zu tragen ist. ::)
Die am meisten benutze Ausrede ist dann: Aber da ist doch ein Dach überm Bahnsteig. ;D
Leider machen auch höhere Dienstgrade diesen Fehler.
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Jetzt seid mal nicht so streng. Unser GI und auch die Inspekteure der TSK tragen zum Feldanzug nicht vorschriftenkonforme Flecktarnschulterklappen 😏. Also sollte das doch legitim sein (Ironie).
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In München ja
Kann ich so bestätigen! Allerdings habe ich auch am Bahnhof in Hangover die Feldjäger gesehen!
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Bahnhof Hangover? War wohl ein harter Donnerstag :D
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Ich bin eigentlich nicht der Ober-Anzugskontrolleur, staune in letzter Zeit aber, mit was für ungepflegten Kampfschuhen einige Kameraden in der Bahn unterwegs sind. Gerade die leichten, braunen sind oft eine Katastrophe.
Feldjäger habe ich vor Corona irgendwie öfter gesehen (kann aber auch Zufall sein). Auf jeden Fall beneide ich die Kameraden nicht, falls sie da jetzt stundenlang mit Maske durch das Gedränge im Bahnhof laufen müssen!
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Mhm...verstecken sich die Kameraden Feldjäger immer vor mir? Ich fahre ja nun seit Januar etwa 3mal im Monat 300km hin und zurück und auch so noch das ein oder andere Mal quer durch's Land...aber Feldjäger an Bahnhöfen oder gar in der Bahn hab ich tatsächlich seit 2006 nicht mehr gesehen. Berlin, Hamburg, Köln, Leipzig, Dresden...keiner zu sehen...
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Diese Änderung ist in der aktuellen parlamentarischen Beratung:
"Artikel 1
Änderung des Soldatengesetzes
Das Soldatengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Mai 2005 (BGBl. I S. 1482), das zuletzt durch Artikel 64 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. Dem § 30 wird folgender Absatz 6 angefügt:
„(6) Der Dienstherr ermöglicht dem Soldaten die unentgeltliche Beförderung in öffentlichen Eisenbahnen, wenn der Soldat während der Beförderung Uniform trägt.
Eine Rechtsverordnung bestimmt das Nähere über die Voraussetzungen und die weitere Ausgestaltung des Anspruchs.“
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@ 200/3
Es gibt tatsächlich noch ganz viel andere Dinge zu erledigen für die eingesetzte FJgStrf. Zug- und Bahnhofstreife ist da nicht gerade der Schwerpunkt. ;-)
Fahr mal mehr im Süden rum, da ist Statistisch die Wahrscheinlichkeit höher eine FJgStrf anzutreffen. ;D
@ LwPersFw
Interessante Neuigkeiten. Bleibt abzuwarten was daraus wird.
-
Fahr mal mehr im Süden rum, da ist Statistisch die Wahrscheinlichkeit höher eine FJgStrf anzutreffen. ;D
^
aber a grod deshalb, weil si de kettnhund hier ausm Haus raus traun und ned glei vo da Zivilbevölkerung o gmacht werdn ;) ;)
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@JensMP79
Ist mir völlig klar, dass die Jungs anderes/besseres zu tun haben. Hab mich lediglich gewundert, dass andere wieder Streifen am Bhf gesichtet haben und mir selber seit etlichen Jahren keine mehr über den Weg gelaufen ist. Alles gut.
Auf Fehler beim Anzug hinzuweisen krieg ich aber zur Not auch ohne Feldjägerunterstützung hin...wobei das nach meinen persönlichen Beobachtungen kaum nötig ist, ich selber sehe auf meinen Strecken zu 99,9% tadelloses Verhalten: Vernünftiger Anzug, Sitzplätze freigeben, Hilfe bei Kinderwagen und Gepäck usw...
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Also für Privatfahrten in den Urlaub, Besuch von Freunde etc. ist der DA anstatt der FA vorgeschrieben nehme ich an? FA ja nur für Fahrten zum Wohnort?
Ist doch eindeutig ...
"Das Tragen des Feldanzuges, Tarndruck, allgemein bzw. Bord- und Gefechtsanzuges ist gestattet:
• auf dem Weg vom und zum Dienst (Dienstort/Wohnort/Wochenendheimfahrt),
• auf dem Weg zwischen militärischen Liegenschaften im Standortbereich,
• zur Erledigung privater Angelegenheiten auf dem Weg vom und zum Dienst sowie während der Dienstzeit, die die bzw. der zuständige Vorgesetzte genehmigt hat."
in allen anderen Fällen ausschließlich Dienstanzug.
Genau. Also was meine Informationen betrifft stimmt das genau so.
LG
Dann sind Ihre Informationen nicht aktuell.
Selbst aus öffentlichen Quellen lässt sich herauslesen:
"Was gilt es bei der Uniform zu beachten? Alle Reisen (dies umschließt auch Privatreisen) können aufgrund einer Änderung in der Anzugordnung im Feldanzug Grundform, bzw. Bord- und Gefechtsanzug oder Dienstanzug angetreten werden."
Quelle: https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/radio-andernach-und-bwtv-die-betreuungsmedien-der-bundeswehr/radio-andernach-aktuelles/kostenloses-bahnfahren-fuer-soldaten (https://www.bundeswehr.de/de/betreuung-fuersorge/radio-andernach-und-bwtv-die-betreuungsmedien-der-bundeswehr/radio-andernach-aktuelles/kostenloses-bahnfahren-fuer-soldaten)
Weiteres ist der entsprechenden Vorschrift zu entnehmen.
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am 04.12.2019 waren sie aktuell.....
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Das Zitat bezog sich auf den heutigen Beitrag von gastblog56789.
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Neuigkeiten:
Um auch Fahrten im ländlichen Raum zu ermöglichen, steht die Ausweitung auf weite Teile des Regionalverkehrs im IV. Quartal dieses Jahres bevor. Hierfür wurde zwischen dem BMVg und dem Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) eine Rahmenvereinbarung getroffen.
Die Ausweitung erfolgt in zwei Stufen: Zum 1. Oktober 2020 werden bereits viele verbundfreie und verbundübergreifende Strecken zum Angebot hinzukommen. Ab dem 13. Dezember, Datum des diesjährigen Fahrplanwechsels der Deutschen Bahn, erweitert sich das Angebot und weitere Abschnitte und Strecken.
Für die Soldatinnen und Soldaten bleibt die Handhabung weiterhin einfach, denn hinsichtlich der Buchung ändert sich nichts: Welche Verbindungen im Einzelnen Teil der Vereinbarung sind, erfahren die Nutzenden am besten durch einen Blick auf die Sondereinstiegsseite der DB ab 1. Oktober bzw. dem 13. Dezember 2020 im Rahmen der Ticket-Buchung. Unverändert gilt: Alle auf dieser Seite verfügbaren Strecken sind kostenlos buchbar.
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Bitte bei solchen Zitaten immer die entsprechende Quelle als Link dazuschreiben, sonst könnte der Forenbetreiber schnell Probleme mit dubiosen Abmahnanwälten bekommen.
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In wie weit lässt sich eigentlich nachverfolgen, wer die Token genutzt hat?
Mir geht es um folgendes Beispiel:
Soldat XY hat TG-Anspruch.
Soldat XY führt vier Heimfahrten (Hin- und Rückweg) pro Monat mit dem kostenfreien Bahnfahren durch.
Soldat XY rechnet trotzdem seine zwei Familienheimfahrten ab und macht somit Plus/ schadet dem Bund.
Kann ein ReFü nachverfolgen, ob der Soldat im angegebenen Abrechnungszeitraum das kostenfreie Bahnfahren genutzt hat?
Kann ich mir aus datenschutzrechtlichen Gründen eigentlich nicht vorstellen, auch wenn es gut wäre.
Ich frage so, weil ich schon die wildesten Dinge erlebt habe.
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In wie weit lässt sich eigentlich nachverfolgen, wer die Token genutzt hat?
Mir geht es um folgendes Beispiel:
Soldat XY hat TG-Anspruch.
Soldat XY führt vier Heimfahrten (Hin- und Rückweg) pro Monat mit dem kostenfreien Bahnfahren durch.
Soldat XY rechnet trotzdem seine zwei Familienheimfahrten ab und macht somit Plus/ schadet dem Bund.
Kann ein ReFü nachverfolgen, ob der Soldat im angegebenen Abrechnungszeitraum das kostenfreie Bahnfahren genutzt hat?
Kann ich mir aus datenschutzrechtlichen Gründen eigentlich nicht vorstellen, auch wenn es gut wäre.
Ich frage so, weil ich schon die wildesten Dinge erlebt habe.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass ein Soldat den Tatbestand des Betrug erfüllt, melden Sie dies dem zuständigen Disziplinarvorgesetzten des Soldaten...
... Alles Weitere ist dann dessen Angelegenheit.
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Und wenn Sie den Quatsch selber machen sollten, keine Sorge. So etwas kommt immer raus!
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Weder noch, ich habe keinen TG-Anspruch;-).
Und die paar Euro ist mir meine berufliche Sicherheit nicht wert.
Danek für die Tipps :-)
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Kann mir jemand sagen, wie normalerweise die Benutzerkennung in der eToken App aufgebaut ist?
Ich habe mich dafür schon mal registriert und die App mal genutzt. Jetzt wollte ich sie wieder nutzen, aber ich wurde automatisch ausgeloggt (weil zu lange nicht mehr geenutzt)
und jettzt weiß ich natürlich meine Kennung nicht mehr. Intranet habe ich nicht und LoNo-Zugriff auch nicht.
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Leider völlig zufällig.
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Die "beauftragte Person" in der Einheit kann sie dir sagen.
Gesendet von meinem SM-A520F mit Tapatalk
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Bundeswehr erweitert regionales Angebot für kostenfreies Bahnfahren in Uniform
Berlin, 14.12.2020, Bundeswehr.
Seit Anfang 2020 können Soldaten in Uniform kostenfrei mit der Bahn fahren. Im Oktober sind weitere Strecken und Verbindungen dazugekommen. Der Fahrplanwechsel der Deutschen Bahn am 13. Dezember bringt nun weitere Verbindungen. Das Verfahren bleibt aber gleich: eToken laden, Strecke buchen, einsteigen und losfahren – in Uniform und mit Fahrkarte.
Seit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember sind weitere Abschnitte und Strecken für das kostenfreie Bahnfahren in Uniform verfügbar. Diese zweite Stufe der Ausweitung verbessert das bisherige Angebot. Weitere, in erster Linie verkehrsverbundinterne Strecken, werden 2021 hinzukommen. „Aufgrund der COVID-19-Pandemie mussten einzelne Beschlussfassungen der Gremien der Verkehrsverbünde ins neue Jahr verschoben werden“, erklärt Manuel Sandvoß den stufenweisen Ausbau. Er ist Referent in der Projektgruppe Bahnfahren des Verteidigungsministeriums. Die Ansprechstelle der Projektgruppe beantwortet jede Woche bis zu 30 Fragen und leistet User-Hilfe. „Auch zwischen den Feiertagen können sich die Soldatinnen und Soldaten mit ihren Fragen an die Ansprechstelle wenden“, so Sandvoß.
Welche Strecken im Einzelnen hinzugekommen sind, findet sich im Sondereinstiegsportal Bundeswehr der Deutschen Bahn. Hier gilt es auszuprobieren, ob die eigene, bisher eventuell nicht verfügbare Strecke, hinzugekommen ist. Das Verfahren bleibt gleich: eToken laden, Strecke buchen, einsteigen und losfahren – natürlich in Uniform und mit Fahrkarte.
App nutzen und beauftragte Personen entlasten
Alle Soldatinnen und Soldaten, die aktuell über keinen Internet-Zugang verfügen, können sich beim Buchen und Verteilen der eToken von einer sogenannten beauftragten Person helfen lassen. Das können, je nach Einheit, der Kompaniefeldwebel, der Geschäftszimmersoldat, der Soldat im Freizeitbüro oder Soldaten in ähnlichen Positionen sein. „Um diese zu entlasten, bitten wir möglichst viele Nutzer, sich für die Bw-eToken-App freischalten lassen“, betont Sandvoß und erklärt: „Nach dem Freischalten können Sie die Tickets von jedem privaten Computer oder Smartphone buchen.“ Die Funktionen der App sind über die gängigen Internetbrowser, außer Microsoft Internet Explorer, unter https://bahnfahren.bundeswehr.de erreichbar.
Änderung § 30 Soldatengesetz
Für die Nutzenden außerdem wichtig: Die freien Bahnfahrten müssen nicht als geldwerte Vorteile versteuert werden. Sandvoß erklärt dies: „Die dafür erforderlichen Gesetzesvorlagen für das Jahressteuergesetz 2020 und zur Änderung des §30 Soldatengesetz zur pauschalen Versteuerung durch den Dienstherrn stehen kurz vor dem Abschluss.“ Damit soll das Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten dauerhaft rechtlich verankert werden. An der konkreten Ausgestaltung des Angebotes ändert sich dadurch nichts.
Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier: https://www.bundeswehr.de/de/kostenfreies-bahnfahren-fuer-soldaten-149684
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Also zumindest im Bereich Stuttgart - Ulm - Bodensee sind die Nahverkehrsverbindungen jetzt auch ohne Fernverkehrselemente buchbar.
*Daumen hoch*
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Frohes neues Jahr .
Kann mir evtl ein Kamerad der im Dienst ist 6 etoken Codes bereit stellen . Würde das selber machen aber ich bin erst in 2 Wochen im Dienst und meine Stamm ist auch noch im Urlaub.
Meine Daten können unter Personensuche überprüft werden .
MKG
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Eine Frage zur Preisgestaltung beim Fahren in der ersten Klasse. Hier ist ja der Aufpreis Flexticket 2. auf 1. Klasse zu bezahlen. Wie gestaltet es sich nun, wenn man sich eine Bahncard 50 1. Klasse holt?
Angenommen das Flexticket 1. Klasse kostet 100 Euro, das für die 2. kostet 50 Euro. Der ohne Bahncard zu zahlende Preis für eine Fahrt in der 1. Klasse wären somit 50 Euro. Wird mit Bahncard nun der Preis für die 1. Klasse halbiert und man muss nichts mehr drauf zahlen weil die Differenz 2. zu 1. Klasse 0 Euro sind? Oder wird die Differenz vom Flexpreis (1. Klasse 100 Euro, 2. Klasse 50 Euro) halbiert, also sind statt 50 Euro 25 Euro zu zahlen? Oder werden die Preise von 1. und 2. Klasse halbiert, also dann 50 und 25 Euro und hier ist die Differenz dann zu entrichten, also 25 Euro?
Die Hotline der Bahn war leider überfragt. Hat das jemand vielleicht schon ausprobiert?
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Ich hatte diesen Fall selbst, der Bahncard Rabatt gilt auch für den Aufpreis. Das Zugpersonal müsste auch erst nachfragen und dann ein neues Ticket ausstellen.
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Also welche der drei Varianten war es jetzt bei Ihnen?
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Auf den Aufpreis (Differenz 2. zu 1. Klasse) wird der Bahncard-Rabatt der Bahncard First/Business angewendet.
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Verstehe, danke!
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Hat hier noch jemand das Problem sich in der e-Token App einzuloggen?
Hatte die Herausforderung kürzlich schonmal und es half nur ein zurücksetzen des Passwortes im Intranet. Kriege immer die Meldung "Ungültige Passwort/Nutzerkennung".
Generell werde ich in regelmäßigen Abständen aus der App geworfen. Super nervig. Auf der Website dasselbe Spiel. Scheint irgendwie ein Datenbank Problem oder was weiß ich zu sein.
Warum passiert sowas immer Sonntags...
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Das mit dem rauswerfen klingt nach einer IT Sicherheitsrichtlinie ist bei mir aber auch so.
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Ich kann jedem nur empfehlen, sich ein paar "Analoge" eToken in der Hinterhand zu halten. Die App ist leider nur "Halb" brauchbar.
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14.07.2021, schätzungsweise von 9.00-9.30 Uh Ausfall der App.
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"Neue eToken zum Bahnfahren in Uniform ab 01.09.2021
Berlin, 30.08.2021, BMVg P I 1 Team Bahnfahren.
Mit dem kostenfreien Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten in Uniform wird die Sichtbarkeit der Bundeswehr in der Öffentlichkeit erhöht.
Soldatinnen und Soldaten werden im Alltag als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger in Uniform in der Gesellschaft wahrgenommen.
Abreißfahrschein mit Bundeswehr-Polygonmuster und Schriftzug Bw eToken
Mit ihrem Auftreten in Uniform stärken die Soldatinnen und Soldaten das Bild der Bundeswehr als Teil der Gesellschaft und prägen die öffentliche Meinung von der Bundeswehr positiv.
Zudem sollen das Engagement sowie das Verantwortungsbewusstsein, das mit dem Dienst als Soldatin und Soldat verbunden ist, öffentlich anerkannt werden.
Daher ist das Tragen der Uniform eine der maßgeblichen Bedingung zur Nutzung des Angebotes.
Das Angebot erfreut sich weiterhin wachsender Beliebtheit. Mehr als 1,2 Millionen Zugverbindungen wurden bisher gebucht und in Uniform "abgefahren".
Dabei ist die Null-Euro-Ticketbuchung denkbar einfach. Ob in der Dienststelle über das Intranet der Bundeswehr oder jederzeit von zu Hause über das
Internet oder unterwegs mit der Bw-eToken-App: das Buchen der Bahnverbindung ist unkompliziert und auch deshalb so erfolgreich.
Aktueller Hinweis zur Gültigkeit der eToken
Wir weisen darauf hin, dass die aktuell zum Download bereitstehenden eToken nur bis einschließlich 31. August 2021 für Ticket-Buchungen gültig sind.
Die Gültigkeit der eToken ist hierbei nur für den Zeitpunkt des Buchungsvorgangs wesentlich. Sie hat keinen Einfluss auf Ihr gewünschtes Reisedatum.
Das heißt, dass Sie mit den aktuellen eToken bis Ende der Gültigkeit auch für Reisen mit einem Reisestart nach dem 31. August 2021 buchen können,
solange dieses Reisedatum durch den aktuellen Fahrplan der Deutschen Bahn angeboten wird.
Die eToken, die Sie bis zum aktuellen Gültigkeitsdatum nicht verbrauchen, werden systemseitig nach dem 31. August 2021 als abgelaufen markiert und automatisch ins Archiv verschoben.
Am 1. September 2021 stehen Ihnen neue eToken mit einem Gültigkeitszeitraum bis einschließlich 28. Februar 2022 auf den bekannten Bezugswegen zur Verfügung.
Unser Tipp
Stellen Sie sicher, dass Sie bei kurzfristigen Ticketbuchungen im Umstellungszeitraum über aktuelle eToken verfügen, um Probleme im Buchungsprozess zu vermeiden.
Grundsätzlich bitten wir, Ihre Ticketbuchungen stets so früh wie möglich durchzuführen.
Wir empfehlen, sich ab dem 1. September 2021 neue eToken herunterzuladen.
Allgemeines
Bitte denken Sie stets daran, dass Sie zur Nutzung des Angebots über ein Null-Euro-Ticket verfügen, einen gültigen Truppenausweis mitführen und eine korrekte Uniform tragen.
Ist eine dieser drei Grundvoraussetzungen nicht erfüllt, ist das Angebot nicht nutzbar. Zuwiderhandlungen führen zu einer Fahrpreisnacherhebung.
Die Kosten hat die betroffene Soldatin bzw. der betroffene Soldat persönlich zu tragen. Eigene Kinder, bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, können auf dem Null-Euro-Ticket
kostenfrei mitfahren, wenn sie im Buchungsprozess vorab angegeben werden. Im Übrigen ist die Weitergabe von Null-Euro-Tickets an Nicht-Anspruchsberechtigte untersagt und
stellt, so wie alle anderen Verstöße gegen die Nutzungsbestimmungen, ein Dienstvergehen dar.
Das Team Bahn im BMVg stellt den reibungslosen Ablauf zum Angebot des kostenfreien Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten in Uniform sicher und ist gleichzeitig Ansprechstelle
bei Fragen rund um das Angebot.
Das Informationsangebot zum kostenfreien Bahnfahren im Intranet der Bundeswehr befindet sich zurzeit in der Überarbeitung und wird ab 1. September 2021 unter der
Rubrik "Zentrale Fachinformationen - Reisedienste - Bahnfahren in Uniform" zusammengefasst.
Für Anfragen ist die Ansprechstelle ebenfalls ab September 2021 unter der neuen E-Mail-Adresse BMVgPBahnfahreninUniform@bmvg.bund.de oder weiterhin
telefonisch unter 030 2004-23333 bzw. 90-3400-23333 erreichbar.
Wir wünschen Ihnen allzeit eine gute Fahrt."
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Verordnung über die unentgeltliche Beförderung von Soldatinnen und Soldaten in öffentlichen Eisenbahnen bei Privatfahrten
(Soldaten-Eisenbahnfreifahrscheinverordnung – SEFFV)
BGBl. , Nr. 68 vom 28.09.2021, Seite 4369
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Vielleicht auch hier nochmal der Hinweis, dass die Fahrt im ÖPNV von Dienststelle zum Bahnhof oder umgekehrt NICHT Bestandteil der Fahrkarte "Kostenloses Bahnfahren in Uniform" sind.
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So pauschal nicht ganz richtig. Es gibt auch Teile des ÖPNV die durchaus mit abgedeckt sind wie beispielsweise die S-Bahn in München.
Dennoch richtig, dass man immer im Blick haben sollte, welche Strecke unter dem Abschnitt ‚Fahrkarte‘ auf dem Ticket mit abgedeckt sind. Darauf wird man bei der Buchung aber auch schon hingewiesen, dass es sich hier um einen Teilstreckenpreis handelt.
Das gilt aber genauso auch für regulär Reisende, also keine bundeswehrspezifische Fragestellung.
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Es wird sehr viel ÖPNV abgedeckt, nahezu jeder ÖPNV der durch die Eisenbahn erbracht wird.
Und nein, nur weil Straßenbahn und U Bahn auf ner Schiene fahren gelten sie rechtlich nicht als Eisenbahn.
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Hiermit informieren wir Sie über den Ausfall der BW-eToken Anwendung am im Zeitraum
29. Oktober 2021 ab 16:00 Uhr bis voraussichtlich 1. November 2021 07:00 Uhr.
In diesem Wartungsfenster steht die Intranet-, Web- und App-Anwendung zum Bezug und zur Verwendung von eToken nicht zur Verfügung. Nach Abschluss der Wartungsmaßnahme werden Sie zur Neuanmeldung aufgefordert.
Wir empfehlen Ihnen, notwendige Ticketbuchungen frühzeitig, außerhalb des Wartungsfensters, durchzuführen. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, geladene eToken außerhalb der eToken-App (Screenshot, Abschrift...) zu speichern und unmittelbar über den Sondereinstieg www.bahn.de/bundeswehr einzulösen.
Halten Sie nach Abschluss der Wartungsmaßnahme Ihre 10-stellige, alphanumerische Benutzerkennung und das selbstgewählte Kennwort bereit.
Bei technischen Fragen wenden Sie sich bitte an den UHD der BWI über (Bw) 90 44444 bzw. öffentliches Netz (Inland) 0800 44444 29 (auch Mobilfunk).
Bei Fragen zu Reisebuchungen, wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Deutschen Bahn unter Tel.: 030 2970.
Darüber hinaus erreichen Sie die Ansprechstelle des Team Bahn im BMVg von Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr unter Tel.: 030 2004 23333 bzw. per E-Mail unter BMVgPBahnfahreninUniform@bmvg.bund.de
Ihr Team Bahn
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Es wird sehr viel ÖPNV abgedeckt, nahezu jeder ÖPNV der durch die Eisenbahn erbracht wird.
Und nein, nur weil Straßenbahn und U Bahn auf ner Schiene fahren gelten sie rechtlich nicht als Eisenbahn.
Wer, bitte schön, ist denn die Eisenbahn? Oder wird hier dann doch die DB gemeint? Oder die vielen Privatbahnen? ÖPNV ist dann doch noch etwas mehr als das, was auf Schiene fährt.
Die Brockenbahn und Harzquerbahn sind auch "Eisenbahnen", fahren im ÖPNV und nicht Bestandteil des Angebotes.
Und wenn ich von Hannover nach München zur SanAK fahre, ist der ÖPNV in Form von U Bahn und / oder Bus auch nicht im Ticket enthalten. Wohl aber die S Bahn. Also entweder zahle ich für den ÖPNV, oder ich muss ne Strecke zu Fuß gehen ;-)
Dennoch richtig, dass man immer im Blick haben sollte, welche Strecke unter dem Abschnitt ‚Fahrkarte‘ auf dem Ticket mit abgedeckt sind. Darauf wird man bei der Buchung aber auch schon hingewiesen, dass es sich hier um einen Teilstreckenpreis handelt.
Guter und einzig richtiger Hinweis.
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Die Eisenbahn ist alles was den Richtlinien des Eisenbahn Bundesamtes unterliegt.
Und ich schrieb ja auch nur "nahezu jeder" also eben nicht alles was durch die Eisenbahn erbracht wird.
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@ IcemanLw:
Nunja,
Das EBA ist die Sicherheitsbehörde für die Eisenbahnen in Deutschland und die zuständige Aufsichtsbehörde für alle bundeseigenen Eisenbahnen sowie für die Eisenbahnunternehmen, die zwar nicht in Bundesbesitz sind, aber einer Sicherheitsbescheinigung oder Sicherheitsgenehmigung bedürfen. Der Aufsicht durch das EBA unterliegen somit mehr als zwei Drittel aller Eisenbahnunternehmen in Deutschland.
Die Begriffe "Deutsche Bahn" und "Eisenbahnen in Deutschland" sind bei weitem nicht deckungsgleich oder ähnlich.
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An welcher Stelle schrieb ich denn von der Deutschen Bahn?
mWn werden sogar 60 Prozent der von den Ländern bestellten Verbindungen eben nicht von der DB betrieben.
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Nächster Wartungstermin: Donnerstag, 2. Dezember 2021 ab 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr
In diesem Zeitfenster wird es zu einer Unterbrechung des Serviceangebots kommen, so dass die Anwendungen zum Bezug und zur Verwendung von Bw-eToken nicht zur Verfügung stehen werden.
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"Bereits heute sind alle Fernverkehrsverbindungen der Deutschen Bahn AG und über 80 Prozent des Regionalverkehrs in Deutschland Teil des Angebotes zum kostenfreien Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten in Uniform.
Am 12. Dezember 2021 werden der Tarifverbund Ortenau GmbH (TGO) in der baden-württembergischen Schwarzwaldregion und der Verkehrsverbund Warnow GmbH (VVW) an der mecklenburgischen Ostseeküste dem Projekt beitreten.
Bereits im Frühjahr geht es weiter:
Beitrittserklärungen der Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn in Niederbayern zum 2. Februar 2022 sowie
der Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham in der bayerischen Oberpfalz zum 1. April 2022 liegen vor.
Mit weiteren Verbünden steht das Team Bahn des BMVg in intensiven Beitrittsgesprächen. Ziel ist, analog zum Fernverkehr ein flächendeckendes Angebot im Schienennahverkehr bereitstellen zu können.
Keine Upgrades mehr im Zug
Die Deutsche Bahn AG stellt zum 31. Dezember 2021 den personenbedienten Bordverkauf ein.
Somit entfällt die Möglichkeit, Tickets und Reservierungen direkt beim Zugpersonal persönlich erwerben zu können.
Soldatinnen und Soldaten, die ihr Null-Euro-Ticket (2. Wagenklasse) zur Nutzung der 1. Wagenklasse upgraden möchten, müssen dies zukünftig bereits vor Fahrtantritt in einem Reisezentrum der Deutschen Bahn AG buchen.
Grundsätzlich gilt:
Soldatinnen und Soldaten, die Zusatzleistungen (zum Beispiel Sitzplatzreservierung, Fahrradmitnahme, 1. Wagenklasse-Upgrade, Hundemitnahme) in Anspruch nehmen möchten,
sollten sich vor Fahrtantritt über die jeweiligen Buchungsbedingungen informieren. Die Kosten für Zusatzleistungen sind selbst zu tragen.
Wichtig: Hygiene- und Infektionsschutzregelungen
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie wird nochmals auf die besonderen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln hingewiesen.
Informieren Sie sich rechtzeitig vor Buchung und Fahrtantritt über die geltenden Regelungen am Start als auch am Zielort und stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderlichen Nachweise
(zum Beispiel Impfnachweis, Corona-App, Luca-App) verfügen."
Stand: 09.12.2021
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Hallo,
Ich befasse mich aktuell mit dem Thema Bahn fahren. Einen Account konnte ich schon ohne Probleme anlegen und die App funktioniert ebenfalls.
Frage: Fährt wer regelmäßig Bahn, am besten täglich? Ich werde wohl demnächst täglich für ein paar Wochen die Bahn nutzen, da mein Auto kaputt ist.
Daher wäre gut zu wissen, ob das alles Einwandfrei funktioniert.
Habe ich es richtig verstanden dass ich für jede Fahrt 1 Token haben muss? Gibt es Grenzen?
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Funktioniert ohne Probleme einwandfrei. Jede Fahrt ein Ticket/Token. Die Grenze dürfte beim Anfordern von 5 Token/Tag liegen und dass man max. 20 gültige Token gleichzeitig haben darf.
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Die Buchung des EToken ist nur über das Intranet möglich?
Wie sehen denn die Möglichkeit aus, im Rahmen der Amtshilfe die Bahn zu nutzen?
Ein potentieller zukünftiger Ort wäre mit der Bahn 15 Minuten entfernt.
Wie würde ich dann ohne Dienstrechner an die Token kommen.
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Über die eToken-App auf dem privaten Handy.
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Die Buchung des EToken ist nur über das Intranet möglich?
Nein, genau dafür gibt es ja die App. Damit kommt man unabhängig vom Intranet (also auch zuhause) an die Token. Zur erstmaligen Registrierung in der App ist jedoch Intranet/LoNo notwendig wenn ich mich recht entsinne.
(Tipp: Die Nutzerkennung/Passwort irgendwo notieren, bei mir loggt die App sich regelmäßig aus)
Und ja, für jede Fahrt wird ein Token benötigt...also z.B. einer für den Hinweg und einer für den Rückweg.
Und nein, ein Limit gibt es nicht, man kann soviele Fahrten unternehmen wie man möchte. Einzige Einschränkung: Man kann täglich höchstens 5 Token runterladen und darf höchsten 20 nicht eingelöste Token imBestand haben.
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(Tipp: Die Nutzerkennung/Passwort irgendwo notieren, bei mir loggt die App sich regelmäßig aus)
Da bin ich ja mal gespannt, ob dieser "Mangel" mal abgestellt wird und eine Integration, zB bei iPhone "Passwörter", erfolgt.
Wäre ja wünschenswert.
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(Tipp: Die Nutzerkennung/Passwort irgendwo notieren, bei mir loggt die App sich regelmäßig aus)
Da bin ich ja mal gespannt, ob dieser "Mangel" mal abgestellt wird und eine Integration, zB bei iPhone "Passwörter", erfolgt.
Wäre ja wünschenswert.
Das ist ein Sicherheitsfeature kein Mangel.
Ja man braucht es nicht, aber wenn die Entwickler das für ein gutes Feature halten...
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(Tipp: Die Nutzerkennung/Passwort irgendwo notieren, bei mir loggt die App sich regelmäßig aus)
Da bin ich ja mal gespannt, ob dieser "Mangel" mal abgestellt wird und eine Integration, zB bei iPhone "Passwörter", erfolgt.
Wäre ja wünschenswert.
Das ist ein Sicherheitsfeature kein Mangel.
Ja man braucht es nicht, aber wenn die Entwickler das für ein gutes Feature halten...
Ja, das Feature hat mich über den Jahreswechsel auch eine Fahrt in die Kaserne gekostet [emoji2361]
Jetzt sind die Daten halt entsprechend auch dem Phone gespeichert.
Einfacher wäre es statt der Nutzerkennung eben die LoNo Adresse o.Ä. zu nehmen.
Grundsätzlich bietet es sich wohl an immer ein paar Token "offline" auf Vorrat dabei zu haben. Aber Achtung, die Gültigkeit ist begrenzt.
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"Bahnfahren in Uniform – App-Update, neue eToken und Verbindungen
Das kostenfreie Bahnfahren in Uniform ist ein voller Erfolg. Grundlage dafür ist unter anderem das unkomplizierte Buchungsverfahren per App und eToken.
Wir sind dabei, Technik und Angebot ständig weiterzuentwickeln.
Erfahren Sie hier alles, was zum Thema Bahnfahren in Uniform neu und wichtig ist.
Im März 2022 wird den Usern ein Update zur Bw-eToken-App im Google Play- und App Store zur Verfügung gestellt.
Neben dem neuen App-Icon werden Funktionen implementiert, die von den Nutzerinnen und Nutzern als Verbesserungsvorschläge an das Team Bahn herangetragen wurden.
Folgende neue Funktionen und Verbesserungen stehen nach dem Update der Bw-eToken-App zur Verfügung:
+ Passwort-Reset innerhalb der App („Passwort vergessen“ Button)
+ Hilfebereich auch ohne Anmeldung in der App erreichbar
+ Verbesserung im Bereich Barrierefreiheit bei der Nutzung der App
+ Stabilitätsverbesserung und Behebung von Bugs
+ Besser verständliche Fehlermeldungen
Weitere Funktionen sind bereits in der Entwicklung und werden noch in diesem Jahr zur Verfügung gestellt.
Wichtig: Gültigkeit aktueller eToken endet am 28. Februar 2022
Die aktuell zum Download bereitgestellten eToken sind bis zum 28. Februar 2022 für Ticket-Buchungen gültig.
Die Gültigkeit der eToken ist hierbei nur für den Zeitpunkt des Buchungsvorgangs wesentlich.
Sie hat keinen Einfluss auf Ihr gewünschtes Reisedatum.
Das heißt, dass Sie mit den aktuellen eToken bis Ende der Gültigkeit auch für Reisen mit einem Reisestart nach dem 28. Februar 2022 buchen können,
solange dieses Reisedatum durch den aktuellen Fahrplan der Deutschen Bahn angeboten wird.
Die eToken, die Sie bis zum aktuellen Gültigkeitsdatum nicht verbrauchen, werden automatisch ins Archiv verschoben.
Am 1. März 2022 stehen Ihnen neue eToken mit einem Gültigkeitszeitraum bis zum 31. August 2022 auf den bekannten Bezugswegen zur Verfügung.
Unser Tipp:
Stellen Sie sicher, dass Sie bei kurzfristigen Ticketbuchungen im Umstellungszeitraum über aktuelle eToken verfügen, um Probleme im Buchungsprozess zu vermeiden.
Grundsätzlich bitten wir, Ihre Ticketbuchungen stets so früh wie möglich durchzuführen.
Das Wichtigste auf einen Blick!
- Die aktuellen eToken verlieren ihre Gültigkeit mit Ablauf des 28. Februar 2022
- Eine Ticketbuchung unter Nutzung eines abgelaufenen eToken ist nicht möglich
- Das Gültigkeitsdatum von eToken hat keinen Einfluss auf das gewünschte Reisedatum
- Neue eToken stehen ab dem 01. März 2022 zum Download bereit (Gültigkeitzeitraum bis 31. August 2022)
- Abgelaufene eToken werden systemseitig ins Archiv verschoben
- Tipp: Buchen Sie Ihre Tickets möglichst frühzeitig!
Bahnfahren in Uniform jetzt auch im Raum Rottal-Inn
Bereits heute sind alle Fernverkehrsverbindungen der Deutschen Bahn AG und über 85 Prozent des Regionalverkehrs
in Deutschland Teil des Angebots zum kostenfreien Bahnfahren für Soldatinnen und Soldaten in Uniform.
Seit dem 01. Februar 2022 zählen auch die Regionalbahnverbindungen der Verkehrsgemeinschaft Rottal-Inn zu unserem Angebot.
Weitere Verbünde haben Ihren Beitritt zu unserem Angebot zugesagt.
So werden wir zum 01. April 2022 auch den Westfalentarif zu unseren Partnern zählen dürfen, mit dessen Beitritt ein wichtiger
Baustein im Regionalbahnangebot hinzukommen wird. Zum gleichen Zeitpunkt erweitert die Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham (VLC)
das Regionalverkehrsangebot zum kostenfreien Bahnfahren in Uniform.
Mit den Verkehrsverbünden, die dem Angebot noch nicht beigetreten sind, steht das Team Bahn des BMVg in Kontakt, um ein
flächendeckendes Angebot ebenfalls im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) bereitstellen zu können.
Zu beachten: Hygiene- und Infektionsschutzregelungen
Aufgrund der aktuellen Covid-19-Pandemie wird nochmals auf die besonderen Hygiene- und Infektionsschutzregelungen
bei der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln hingewiesen. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Buchung und Fahrantritt
über die geltenden Regelungen am Start- als auch am Zielort und stellen Sie sicher, dass Sie über die erforderlichen Nachweise
(z.B. Impfnachweis, Corona-App, Luca-App) verfügen.
Kontakt
Bei technischen Fragen (u.a. Nennung der Nutzerkennung sowie Passwortrücksetzung) können Sie sich 24/7 an den UHD der BWI wenden:
Tel.: 0800 44 4 44 29
FspNBw: 90 44 4 44
Nummerntastenkombination (Sprachmenü): 1 (Kennwort) 8 (Sonstige Kennwörter)
Bei Fragen zu Reisebuchungen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Deutschen Bahn unter Tel.: 030 2970.
Bei allgemeinen Fragen steht Ihnen das Team Bahn von Mo bis Fr zwischen 09:00 und 15:00 Uhr zur Verfügung:
Tel.: +49 30 2004-23333
FspNBw: 90 3400-23333
E-Mail unter BMVgPBahnfahreninUniform@BMVg.Bund.de "
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Wer, bitte schön, ist denn die Eisenbahn?
Diese Frage beantwortete das Reichtsgericht schon im Jahre 1879. Ein Wunder, dass Justice dies noch nicht erwähnte, immerhin ist es ein Klassiker unter den Juristen-Stilblüten:
Eine Eisenbahn ist ein Unternehmen, gerichtet auf wiederholte Fortbewegung von Personen oder Sachen über nicht ganz unbedeutende Raumstrecken auf metallener Grundlage, welche durch ihre Konsistenz, Konstruktion und Glätte den Transport großer Gewichtmassen beziehungsweise die Erzielung einer verhältnismäßig bedeutenden Schnelligkeit der Transportbewegung zu ermöglichen bestimmt ist, und durch diese Eigenart in Verbindung mit den außerdem zur Erzeugung der Transportbewegung benutzten Naturkräften – Dampf, Elektrizität, tierischer oder menschlicher Muskeltätigkeit, bei geneigter Ebene der Bahn auch schon durch die eigene Schwere der Transportgefäße und deren Ladung usf. – bei dem Betriebe des Unternehmens auf derselben eine verhältnismäßig gewaltige, je nach den Umständen nur bezweckterweise nützliche oder auch Menschenleben vernichtende und menschliche Gesundheit verletzende Wirkung zu erzeugen fähig ist.
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Es gibt eine neue Regelung in der das Verfahren beschrieben wird:
A-2630/5 Bahnfahren in Uniform
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Kurzfristiger Ausfall e-token am 23.06.2021 zwischen 18 und 21 Uhr bereits. Anschl. muss man sich ggf. wieder mit seiner 10-stelligen Benutzerkennung sowie dem selbst gewählten Kennwort anmelden.
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"Am 19. August 2022 kam es etwa zwischen 10:50 Uhr und 13:20 Uhr zum Ausfall des Sondereinstiesgportals der Deutschen Bahn.
In diesem Zeitraum war die Buchung eines „Null-Euro-Tickets“ nicht möglich.
Wer nicht frühzeitig eine kostenfreie Fahrkarte gebucht hatte, musste aus eigener Tasche zahlen.
Doch wie sieht es nun mit einer möglichen Erstattung aus?
Die Bahn ist durch das Angebot zum kostenfreien Bahnfahren in Uniform für fast 80.000 Soldatinnen und Soldaten zum Reisemittel Nummer 1 geworden.
So wird das Angebot für Privatfahrten sehr häufig auch zum Pendeln zwischen Wohnort und Dienststelle genutzt.
Das Buchen eines „Null-Euro-Tickets“ erfolgt dabei vollständig digital und bequem über den Computer oder das private mobile Endgerät.
Sobald notwendige eToken über das IntranetBw oder - noch komfortabler - mit der BwBundeswehr-eToken App bezogen wurden, kann die Reisebuchung
über das Sondereinstiegsportal der Deutschen Bahn erfolgen.
Bei allen Vorzügen, die die Digitalisierung für unser Leben mitbringt, kann ein Ausfall der Technik schnell für Unannehmlichkeiten sorgen.
Von fehlender Internetverbindung über „Akku leer“ bis Serverausfall: Klug ist, wer Vorsorge trifft und z.B. entsprechende „Null-Euro-Tickets“ frühzeitig und
nicht erst an der Bahnsteigkante bucht. Sinnvoll ist es aber auch, für den Ausnahmefall „Notfall-eToken“ außerhalb der servergebundenen Anwendungen bereitzuhalten,
zum Beispiel durch Abschrift oder Screenshot.
Durch den Ausfall des von der Deutschen Bahn betriebenen Sondereinstiegsportals zur Ticketbuchung am Freitag, dem 19. August 2022, war der kurzfriste Bezug
von „Null-Euro-Tickets“ um die Mittagszeit herum nicht möglich. Wer frühzeitig ein entsprechendes Ticket gebucht hatte, konnte das Angebot weiterhin nutzen.
Für Soldatinnen und Soldaten, die von dem Ausfall betroffen waren und ein Bahnticket auf eigene Kosten gekauft sowie die Bahnfahrt in Uniform durchgeführt haben,
prüft das Team Bahn beim BMVg in Zusammenarbeit mit der Deutschen Bahn AG, ob ein Anspruch auf Erstattung der Ticketkosten möglich ist.
Um die Anspruchsberechtigung und Erstattung über die Deutsche Bahn prüfen zu können, haben Soldatinnen und Soldaten ab sofort die Möglichkeit, sich per Mail an
das Team Bahn beim BMVg zu wenden (BMVgPBahnfahreninUniform@BMVg.Bund.de).
Unter Vorlage des selbst gekauften Zugtickets, dem dazugehörigen Kaufbeleg, einer dienstlichen Erklärung, dass die Zugfahrt in Uniform durchgeführt wurde, wird Ihr Anspruch geprüft.
Die Deutsche Bahn sowie das Team Bahn im BMVg bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten."
Kontakt
Bei technischen Fragen (u.a. Nennung der Nutzerkennung sowie Passwortrücksetzung) können Sie sich 24/7 an den UHD der BWI wenden:
Tel.: 0800 4444429
FspNBw: 44444
Nummerntastenkombination (Sprachmenü): 1 (Kennwort) 8 (Sonstige Kennwörter)
Bei Fragen zu Reisebuchungen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Deutschen Bahn unter Tel.: 030 2970.
Bei allgemeinen Fragen steht Ihnen das Team Bahn im BMVg von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr zur Verfügung:
Tel.: 030 2004-23333
FspNBw: 3400-23333
E-Mail: BMVgPBahnfahreninUniform@BMVg.Bund.de
Quelle: BMVg P I 1, 22.08.2022
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Meldung ist schon vom 23.09.2022 ... Quelle: YNSIDE
"Seit dem frühen Morgen ist das Sondereinstiegportal der Deutschen Bahn ausgefallen. Trotz intensiver Bemühung der Deutschen Bahn ist die Buchung eines „Null-Euro-Ticket“ derzeit nicht möglich.
Wer noch keine kostenfreie Fahrkarte gebucht hatte, musste sie auf eigene Kosten erwerben oder mit der Buchung warten, bis der Service wieder zur Verfügung steht.
Ab 13:00 Uhr gilt die Regelung, dass Soldatinnen und Soldaten auch ohne Ticket kostenfrei mit der Bahn fahren dürfen.
Seit heute Morgen ist das Sondereinstiegsportal bei der Deutschen Bahn ausgefallen.
Die Deutsche Bahn arbeitet mit Hochdruck an einer Lösung. Wie lange die Serviceunterbrechung noch andauert, lässt sich nicht einschätzen.
Bis 13 Uhr mussten Sie daher einen Fahrschein auf eigene Kosten erwerben.
Grundsätzlich gilt der Anspruch auf die Teilnahme am kostenfreien Bahnfahren nur für Verbindungen, die auf der Internetseite der
Deutschen Bahn AG ausschließlich für Soldatinnen und Soldaten zur kostenlosen Buchung angeboten werden.
Derzeit keine buchbaren Verbindungen
Derzeit werden keine buchbaren Verbindungen auf dem Sondereinstiegsportal angeboten.
Somit gab es bis 13 Uhr keinen Anspruch auf das kostenfreie Bahnfahren.
Durch die Regelung mit der deutschen Bahn können Sie ab sofort auch ohne Ticket - jedoch in Uniform - wieder kostenfrei Bahn fahren.
Das Bahnbegleitpersonal ist über diese kurzfristige Regelung informiert.
Sprechen Sie proaktiv das Bahnbegleitpersonal an und verweisen Sie auf diese neue Regelung für den Zeitraum des Ausfalls des Buchungsportals.
Sollten Sie dennoch mit einer Fahrpreisnacherhebung belastet werden, wenden Sie sich unmittelbar an das Team Bahn beim BMVg.
Kaufbeleg und Fahrschein aufbewahren
Für diejenigen Soldaten und Soldatinnen, die auf eigenen Kosten ein Ticket erworben haben, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Kulanz.
Dennoch stehen wir dazu mit der DB AG in Gesprächen.
Sollte es zu einer Kulanzregelung für diesen Ausfall kommen, informieren wir die Bahnfahrer-Community über das Intranet und per Mail.
Halten Sie dafür bitte den Kaufbeleg und den Fahrschein vor, der im zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit der Serviceunterbrechung steht.
Eine mögliche Kulanzregelung setzt unverändert voraus, dass die Bahnfahrt in Uniform durchgeführt wurde.
Die Deutsche Bahn sowie das Team Bahn im BMVg bedauern die entstandenen Unannehmlichkeiten."
Alles Grundsätzliche zum Thema kostenloses Bahnfahren hier: https://ynside.extranet-bw.de/de/rund-um-dienst/unterwegs/kostenfreies-bahnfahren-uniform
https://www.bahn.de/angebot/aktionsangebote/bundeswehr
Und natürlich die App.
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Zur zuvor genannten Problematik wurde nun bekannt gegeben, wie eine Kostenerstattung erfolgen kann.
Ablauf und erforderliches Formular finden sich hier:
https://ynside.extranet-bw.de/de/organisation/bmvg/neues-aus-dem-bmvg/geld-zurueck-fuer-bahnfahren-in-uniform-am-23-september-5509372
Hinweis : ynside.extranet-bw.de können nur aktive Soldaten von ihren privaten Endgeräten nutzen, wenn sie sich für die Nutzung registriert haben !
"Jetzt sind Inhalte bis zur Einstufung „Offen“ auch auf privaten Smartphones, Tablets und PC erreichbar.
Dafür benötigen Sie ein Nutzerkonto. Registrieren Sie sich jetzt mit dienstlicher ITInformationstechnik, ähnlich wie für den BwMessenger oder den BwBundeswehr-eToken.
Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt.
Seit dem 24. Mai ist YNSIDE die Startseite für alle HERKULES-Arbeitsplatzrechner."
Der genaue Ablauf der Registrierung wird dann auf YNSIDE , Startseite, ganz unten "YNSIDE - so läuft die Registrierung" beschrieben.
Zugang ohne dienstliche IT
Sie wollen jemandem helfen, einen Zugang zu YNSIDE zu bekommen oder haben selbst keinen eigenen Zugang zu dienstlicher IT?
In den Verbänden, Einheiten und Dienststellen werden Beauftragte die Zugangskennung zu YNSIDE für diese Nutzergruppe beantragen.
Wenn diese Beauftragten nicht bekannt sind, helfen wir gern weiter unter diesen Hotline-Nummern: 90-3431-240 (intern)
oder 0228/845-240 (zivil). Die Nummern sind zunächst geschaltet bis 31. Dezember 2022. "
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Meldung ist schon vom 24.10.2022 ... Quelle: YNSIDE
"Am 25. Oktober 2022 gibt es ein Update bei der BW-eToken-App, womit es einen neuen Funktionsumfang und Verbesserungen geben wird.
Damit Sie die BW-eToken-App auch zukünftig wie gewohnt nutzen können, gibt es einiges zu beachten.
Das kostenfreie Bahnfahren in Uniform wird durch das Update der BwBundeswehr-eToken-App künftig noch komfortabler.
Über die neue Funktion „Push-Nachrichten“ haben Sie die Möglichkeit, unmittelbar und schnell - zum Beispiel über Störungen im Betriebsablauf der DBDeutsche Bahn AG - informiert zu werden.
Zusätzlich wird in der App künftig ein Info-Banner angezeigt, dem sich weitere wichtige Informationen entnehmen lassen.
Im Bereich „Ausfallsicherheit der App“ gibt es ebenfalls gute Nachrichten:
Durch das Update werden Sie zukünftig auch offline auf bereits heruntergeladenen eToken zurückgreifen können, um damit kostenfreie Tickets zu buchen.
Screenshots oder Abschriften von eToken sind somit künftig nicht mehr erforderlich.
Um das Update einspielen zu können und auch weiterhin die Zuverlässigkeit der der Web-Anwendungen zu gewährleisten, sind Wartungsarbeiten erforderlich.
Nächster Wartungstermin:
Dienstag, 25. Oktober 2022
9:00 Uhr bis 11:00 Uhr
In diesem Zeitfenster wird es zu einer ca. 30-minütigen Unterbrechung des Serviceangebots kommen.
In dieser Zeit stehen die Anwendungen zum Bezug und zur Verwendung von BwBundeswehr-eToken nicht zur Verfügung.
Der Bahnfahr-Community wird empfohlen, sich frühzeitig vor der Serviceunterbrechung ein entsprechendes „Null-Euro-Ticket“ unmittelbar auf www.bahn.de/bundeswehr zu buchen.
Was ist zu tun?
Die neue Version steht am Dienstag, dem 25. Oktober 2022 nach den Wartungsarbeiten, voraussichtlich ab 11 Uhr, zum Download in den App-Stores bereit.
Prüfen Sie im Anschluss, ob das Update auf die Version 1.3 eingespielt wurde.
Sollte das Update nicht installiert worden sein, müssen Sie die Installation selbstständig durchführen.
Nach Abschluss der Wartungsarbeiten ist die Neuanmeldung mit der 10-stelligen alphanumerischen Benutzerkennung und dem selbstgewählten Kennwort in der Web- und App-Anwendung notwendig.
Halten Sie daher bitte diese Angaben bereit.
Eine Nutzung älterer App-Versionen ist nach der Veröffentlichung der Version 1.3 nicht mehr möglich.
Alternativ steht Ihnen auch zukünftig die Web-Anwendung unter https://bahnfahren.bundeswehr.de/#/ zur Verfügung.
Darüber hinaus können Sie weiterhin eToken direkt im Intranet der Bundeswehr bzw. bei der Beauftragten Person Ihrer Einheit/Dienststelle beziehen.
Wichtige Informationen rund um das kostenfreie Bahnfahren:
Sicherheitsbuchungen (die Buchung mehrerer „Null-Euro-Tickets“ für die gleiche, zeitversetzte Verbindung) sind nicht zulässig und stellen einen Verstoß gegen die Nutzungsbestimmungen dar.
Da gebuchte „Null-Euro-Tickets“ weder umgebucht noch storniert werden können, gilt für die Buchung entsprechender Tickets eine besondere Sorgfaltspflicht. Buchungen mit zeitlichem Vorlauf vorzunehmen, ist richtig und sinnvoll. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass die gebuchten Fahrten auch angetreten werden können. Berücksichtigen Sie hierbei mögliche dienstliche Hinderungsgründe.
Behandeln Sie Ihre „Null-Euro-Tickets“ so, als müssten Sie diese selbst bezahlen. Das Ticket ist zwar für Sie kostenfrei, nicht jedoch für den Dienstherrn.
Bei Zugausfällen oder Verspätungen kann die Zugbindung aufgehoben werden. Wenden Sie sich hierzu immer an das Servicepersonal der Bahn. Eine erneute Ticket-Buchung ist nicht erforderlich.
Da es sich für die Soldatinnen und Soldaten um eine unentgeltliche Beförderung handelt, ist eine Fahrpreiserstattung, bei Ausfall oder Verspätung einer Verbindung, ausgeschlossen.
Informationen zu Ihren Fahrgastrechten finden Sie unter folgendem Link:
BMDV - Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr (bund.de)"
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Und noch ein Hinweis von mir ...
Das zuvor Genannte war der letzte Hinweis hier von mir ...
Wer diese Infos zukünftig aktuell erhalten will ... selbst auf dem Dienstrechner "abgreifen"...
Und wer keinen hat bzw. Alternative zum Dienstrechner ... siehe folgend nochmal:
Hinweis : ynside.extranet-bw.de können nur aktive Soldaten von ihren privaten Endgeräten nutzen, wenn sie sich für die Nutzung registriert haben !
"Jetzt sind Inhalte bis zur Einstufung „Offen“ auch auf privaten Smartphones, Tablets und PC erreichbar.
Dafür benötigen Sie ein Nutzerkonto. Registrieren Sie sich jetzt mit dienstlicher ITInformationstechnik, ähnlich wie für den BwMessenger oder den BwBundeswehr-eToken.
Wie das funktioniert, erklären wir Ihnen Schritt für Schritt.
Seit dem 24. Mai ist YNSIDE die Startseite für alle HERKULES-Arbeitsplatzrechner."
Der genaue Ablauf der Registrierung wird dann auf YNSIDE , Startseite, ganz unten "YNSIDE - so läuft die Registrierung" beschrieben.
Zugang ohne dienstliche IT
Sie wollen jemandem helfen, einen Zugang zu YNSIDE zu bekommen oder haben selbst keinen eigenen Zugang zu dienstlicher IT?
In den Verbänden, Einheiten und Dienststellen werden Beauftragte die Zugangskennung zu YNSIDE für diese Nutzergruppe beantragen.
Wenn diese Beauftragten nicht bekannt sind, helfen wir gern weiter unter diesen Hotline-Nummern: 90-3431-240 (intern)
oder 0228/845-240 (zivil). Die Nummern sind zunächst geschaltet bis 31. Dezember 2022. "
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Die Bw-eToken-App meldet bei mir seit Freitag folgenden fehler: "Update nötig".
Jedoch funktioniert der Download/Update über Google PlayStore nicht.
Hat sonst noch jemand das gleiche Problem?
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Die Bw-eToken-App meldet bei mir seit Freitag folgenden fehler: "Update nötig".
Jedoch funktioniert der Download/Update über Google PlayStore nicht.
Hat sonst noch jemand das gleiche Problem?
Kontakt
Bei technischen Fragen (u.a. Nennung der Nutzerkennung sowie Passwortrücksetzung) können Sie sich 24/7 an den UHD der BWI wenden:
Tel.: 0800 4444429
FspNBw: 44444
Im Sprachmenü würde ich dann "DV-Verfahren" ( Taste 3 ) probieren ...
oder
Bei allgemeinen Fragen steht Ihnen das Team Bahn im BMVg von Montag bis Freitag zwischen 9:00 und 15:00 Uhr zur Verfügung:
Tel.: 030 2004-23333
FspNBw: 3400-23333
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Guten Morgen ins Forum,
heute Nacht bekam ich folgende EMail:
Sehr geehrte Nutzerin / Sehr geehrter Nutzer,
Das dieser E-Mail Adresse xxxxxxxx. zugeordnete Nutzerkonto für die eToken Web-Anwendung sowie die Bw-eToken-App wurde am 21.01.2023 deaktiviert.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Nutzerkonto reaktivieren wollen, nutzen Sie bitte die bereitgestellten Funktionen im IntranetBw-Portal.
Vielen Dank für die Nutzung der eToken Web-Anwendung sowie der Bw-eToken-App.
Ihre BMVg Projektgruppe Bahnfahren
Es ist kein Spam, da der Zugang wirklich deaktiviert wurde… Zum Glück ist es in dem Fall nicht ärgerlich, da ich mein Ticket für die Rückkehr zum Dienstort bereits Freitag buchte.
Hatte jemand schon einmal so ein Erlebnis? Passiert das ggf. regelmäßigen Abständen?
Schönes Wochenende!
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Guten Morgen ins Forum,
heute Nacht bekam ich folgende EMail:
Sehr geehrte Nutzerin / Sehr geehrter Nutzer,
Das dieser E-Mail Adresse xxxxxxxx. zugeordnete Nutzerkonto für die eToken Web-Anwendung sowie die Bw-eToken-App wurde am 21.01.2023 deaktiviert.
Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Nutzerkonto reaktivieren wollen, nutzen Sie bitte die bereitgestellten Funktionen im IntranetBw-Portal.
Vielen Dank für die Nutzung der eToken Web-Anwendung sowie der Bw-eToken-App.
Ihre BMVg Projektgruppe Bahnfahren
Es ist kein Spam, da der Zugang wirklich deaktiviert wurde… Zum Glück ist es in dem Fall nicht ärgerlich, da ich mein Ticket für die Rückkehr zum Dienstort bereits Freitag buchte.
Hatte jemand schon einmal so ein Erlebnis? Passiert das ggf. regelmäßigen Abständen?
Schönes Wochenende!
Einfach mal versuchen dort die Antwort zu erhalten...
Bei technischen Fragen (u.a. Nennung der Nutzerkennung sowie Passwortrücksetzung) können Sie sich 24/7 an den UHD der BWI wenden:
Tel.: 0800 4444429
Im Sprachmenü würde ich dann "DV-Verfahren" ( Taste 3 ) probieren ...
und dann für alle hier posten... ;)
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Sehr gerne :)
Es ist ein allgemeines „Problem“, dessen Grund noch nicht analysiert und behoben werden konnte!
Bei der BWI glüht die Leitung, der freundliche Mitarbeiter versicherte mir aber, dass es kein Problem mit dem Account per se gibt. Es betrifft jeden 2. Etoken-App-Benutzer.
Die Freischaltung kann selbständig - Aber nur über das Intranet vorgenommen werden.
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Ich bin dann wohl auch einer der zweiten eToken-App Nutzer.🙄
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Ja, mein Account ist auch betroffen. Hat sich wieder bewährt immer ein paar Token offline in der Hinterhand zu halten ;-)
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Auszug aus YNSIDE...
"Die Wichtigsten Hinweise und Tipps
• Keine Sicherheitsbuchungen!
Mehrere Tickets für denselben Tag und für dieselbe Strecke zu kaufen, frei nach dem Motto, „mal sehen, welchen der Züge ich am Ende nehme,
ich buche vorsichtshalber schon mal für 13:00 Uhr, 14:00 Uhr und 15:00 Uhr“, ist verboten.
• Gute Planung und rechtzeitige Buchung der Fahrt.
Gerade für Verbindungen in Metropolregionen kann es vorkommen, dass die Züge bereits mehrere Tage im Voraus ausgebucht sind.
Sind Fernverkehrszüge in der 2. Wagenklasse ausgebucht, kann das Angebot für die jeweilige Verbindung nicht in Anspruch genommen werden.
Gebuchte Tickets verursachen Kosten und sind grundsätzlich zu nutzen.
• Keine erneute Ticketbuchung bei Zugverspätung oder Zugausfall.
Bei Zugausfall oder Verspätung von mehr als 20 Minuten ist die Zugbindung im Fernverkehr aufgehoben. Eine erneute Buchung ist nicht erforderlich, die Fahrkarte hat weiterhin Gültigkeit.
Bei Unklarheiten wenden Sie sich an das Zug- oder Servicepersonal.
Im Nahverkehr gilt das gebuchte „Null-Euro-Ticket“ für die einmalige Fahrt der gewählten Verbindung am Gültigkeitstag.
• ÖPNV ist kein Bestandteil des Angebotes.
Für Verbindungen mit Bus, U-Bahn, Tram, Fähre und dergleichen müssen Tickets auf eigene Kosten erworben werden.
Ausnahme: S-Bahnen der DBDeutsche Bahn. Diese sind im Angebot enthalten.
• Berechtigungsausweis für FWDL.
Freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL) nutzen für Familienheimfahrten weiterhin den Berechtigungsausweis.
Für Fahrten, die nicht durch den Berechtigungsausweis abgedeckt sind, können FWDL das Angebot zum kostenfreien Bahnfahren in Uniform in Anspruch nehmen.
Service:
Aktuelle Informationen zum kostenfreien Bahnfahren finden Sie im Angebotsbereich des Ynside-Portals.
Hier finden Sie im Download-Bereich neben den FAQs auch eine Anleitung zur Offline-Speicherung von eToken sowie einen Link zur Allgemeinen Regelung A 2630/5 Bahnfahren in Uniform
Kontakte
UHD BWI:
Bei technischen Fragen (unter anderem Nennung der Nutzerkennung sowie Passwortrücksetzung) können Sie sich 24/7 an den UHD der BWI wenden:
Tel.: 0800 4444429
FspNBwFernsprechnummer Bundeswehr: 44444
Nummerntastenkombination (Sprachmenü): 1 (Kennwort) 8 (Sonstige Kennwörter)
Die Bearbeitung erfolgt montags bis donnerstags in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr sowie
freitags in der Zeit von 06:00 - 16:00 Uhr.
Deutsche Bahn Kundenservice:
Bei Fragen zu Reisebuchungen wenden Sie sich bitte an den Kundenservice der Deutschen Bahn unter Tel.: 030 2970.
Team Bahn im BMVg:
Bei allgemeinen Fragen erreichen Sie das Team Bahn im BMVg montags bis freitags zwischen 9:00 und 15:00 Uhr unter:
Tel.: 030 2004-23333
FspNBw: 3400-23333
E-Mail: BMVgPBahnfahreninUniform@BMVg.Bund.de
Quelle: YNSIDE , 05/2023
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WICHTIG
"Ab dem 1. November 2023 öffnet die Deutsche Bahn ihre neue Vertriebsplattform für das kostenfreie Bahnfahren.
Das Buchen von Bundeswehrtickets im DBDeutsche Bahn-Sondereinstiegsportal wird dadurch noch einfacher.
Außerdem besteht dann die Möglichkeit, direkt im Buchungsprozess Sitzplätze zu reservieren und zu bezahlen.
Gleichzeitig werden neue eToken bereitgestellt."
Alle Erläuterungen auf YNSIDE oder im Anhang...
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Wenn das genauso gut funktioniert wie die neue Bahn App, na dann Prost Mahlzeit.
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"Serverwartung bei den BwBundeswehr-eToken-Anwendungen am 23. und 24. März 2024
Am kommenden Wochenende stehen die BwBundeswehr-eToken-Anwendungen (App, Intranet BwBundeswehr, Web) zum Bezug und zur Verwendung von BwBundeswehr-eToken nicht zur Verfügung:
Es wird nicht möglich sein, eToken für das Angebot zum kostenfreien Bahnfahren in Uniform anzufordern, abzurufen und zu verwalten.
Der DB-Sondereinstieg zur Buchung der „Bundeswehr-Tickets“ ist von der Serviceunterbrechung nicht betroffen.
Was ist zu tun?
Frühzeitiges Buchen Ihres Tickets vor den Wartungsarbeiten: Der Bahnfahr-Community wird empfohlen, sich frühzeitig vor der Serviceunterbrechung
ein entsprechendes „Bundeswehr-Ticket“ unmittelbar auf dem DB-Sondereinstieg (www.bahn.de/bundeswehr) zu buchen.
Herunterladen und Speicherung von eToken: Ein weiterer Weg ist, sich vor den Wartungsarbeiten eToken direkt über das IntranetBw herunterzuladen
und offline abzuspeichern (etwa Ausdruck, Screenshoot oder Weiterleitung der eToken an die private E-Mail-Adresse).
So können Sie auch während der Wartungsarbeiten auf eToken zugreifen und „Bundeswehr-Tickets“ über den DB-Sondereinstieg buchen.
Benutzerkennung und Kennwort parat haben: Nach Abschluss der Wartungsarbeiten kann es erforderlich sein, sich mit Ihrer zehnstelligen alphanumerischen
Benutzerkennung und dem selbstgewählten Kennwort in der Bw-eToken-App anzumelden. Halten Sie daher bitte diese Angaben bereit."