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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: ulli76 am 27. Februar 2013, 19:58:43

Titel: Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 27. Februar 2013, 19:58:43
Da ich befürchte, dass es in dem anderen Thread untergeht- hier nochmal die Neuigkeit:
Seit ca. einer Woche gibt es eine neue IGF-Weisung.

Hier die wichtigsten Änderungen:

- Schwimmen ist jetzt Bestandteil der IGF- und zwar 100m Kleiderschwimmen in maximal 4 Minuten (das mit den 200m ohne Klamotten in 11 Minuten war wohl nur übergangsweise. Ob diejenigen, die die 200m dieses Jahr schon haben, nochmal in´s Wasser müssen, kann ich nicht sagen)
- Das DSA ist nicht mehr Bestandteil des Leistungsabzeichens- dafür wird der BFT gewertet. Für das silberne Leistungsabzeichen braucht man den BFT in "gut" und für Gold in "sehr gut".
- Für die, die sich noch nicht so genau mit dem Sportabzeichen beschäftigt haben- dieses wurde zu diesem Jahr komplett umstrukturiert. Schwimmleistungen braucht man in keiner Gruppe mehr, dafür muss man die Schwimmfähigkeit gesondert nachweisen, wenn man nicht Schwimmen als eine der Disziplinen wählt. Und man kann die jeweilige Stufe direkt erreichen (also Silber und Gold über die Leistungen und nicht Wiederholungen). Insgesamt kann man sagen, dass das alte DSA von den Anforderungen so ungefährt der neuen Stufe "Silber" entspricht.
- Leistungsmarsch, Erste Hilfe, Schießen (in diesem Punkt für Details mal in der Weisung direkt nachlesen) und ABC wie bisher.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 27. Februar 2013, 20:13:32
Hallo Ulli,

kannst Du die Weisung online stellen (falls diese nicht eingestuft ist)?

Für Fallschirmspringen hat die LL / LTS vorgegeben:
- DOSA in Bronze, aber
- Ausdauerleistung (3000 m Lauf) in GOLD Stufe

-> damit schwieriger als vorher.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 27. Februar 2013, 20:15:30
Sie ist VS-NfD.
Also die Weisung, nicht Ulli  ;D
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Steve87 am 27. Februar 2013, 20:18:07
Aber ist ja schonmal schön zu wissen das es eine aktuelle Weisung gibt. Hier konnte uns leider bisher niemand wirklich etwas dazu sagen.
Morgen mal das Intranet durchforsten damit man alles auf aktuellem Stand hat!
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 27. Februar 2013, 20:19:52
.. naja, Leistungsabzeichen ist in einer Anlage der Anzugordnung geregelt - die müßte geändert werden.

Die Vorschrift ist nicht eingestuft.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 27. Februar 2013, 20:22:17
Ich bin nun auch nicht kundig, wann was eingestuft wird, aber aus meiner Froschperspektive erschließt sich mir auch nicht, warum sie VS ist.
Im Gegenteil, es wäre durchaus gerechtfertigt und hilfreich, wenn auch externe Bewerber nachlesen könnten, was sie so erfüllen müssen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 27. Februar 2013, 20:24:01
Ich kann morgen mal nachschauen, wie es mit der Einstufung aussieht.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Megawaldi am 27. Februar 2013, 20:28:04
Ulli weist du noch in welcher Vorschrift / Erlass geregelt war das jeder Soldat einmal im Jahr das DSA abzulegen hat?
Stand das nicht auch in der (alten) Weisung IGF?

Grüße
Megawaldi
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 27. Februar 2013, 20:32:51
In der 3/10 Sport in der Bw
Und Ulli, ich hab die Weisung vor mir liegen, sie ist VS-NfD.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: erdpichel am 27. Februar 2013, 21:53:09
Hallo Ulli,

kannst Du die Weisung online stellen (falls diese nicht eingestuft ist)?

Für Fallschirmspringen hat die LL / LTS vorgegeben:
- DOSA in Bronze, aber
- Ausdauerleistung (3000 m Lauf) in GOLD Stufe

-> damit schwieriger als vorher.
Wie kommst du darauf?!
Wenn das Sportabzeichen in Bronze abzulegen ist, ist es einfacher und für den 3000 Meter Lauf hat man in der Gruppe 25-30 13:10 zeit für Gold, also sogar mehr als die "alten" 13min.
Alles in allem also sogar einfacher geworden.

Hart finde ich hingegen die 1 im BFT fürs Goldene! Hui! Also 1,49 is schon "sportlich"....
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 27. Februar 2013, 21:58:07
Kommt auf die Altersklasse an: Bei den 20-24-Jährigen ist die Gold-Zeit 12:50min.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Horratio am 27. Februar 2013, 22:19:08
Wobei man aber auch von jedem Soldaten zwischen 20-24 erwarten kann, dass er seinen Körper innerhalb von 12:50 min über die 3.000 m schwingt... ::) .....sollte man zumindest.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: vmaxboost1200 am 28. Februar 2013, 00:04:42
Schaffe ich mit knapp 50 auch noch.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Horratio am 28. Februar 2013, 00:22:10
Ja normal sollte das auch jeder hinbekommen, wie oben geschrieben.

Alles nur eine Frage des Verständnisses für den Soldatenberuf, und körperlicher Disziplin.
Titel: AW: Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Roughnecks am 28. Februar 2013, 01:25:30
Was muss ich mir unter 100 m Kleiderschwimmen vorstellen?

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2

Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 28. Februar 2013, 05:52:10
Können wir mal die Kommentare, wie einfach das alles ist, einfach mal weglassen? Bringt nix und der Thread wird dadurch nur unübersichtlich.

@Roughnecks: Du hast ne Badehose an plus eine Feldhose und Feldbluse. Damit schwimmst du 100m in beliebiger Technik. Wenn du mit den 100m fertig bist, wird die Zeit gestoppt und du musst die Klamotten ohne weitere Zeitwertung im Wasser ausziehen. Ist genauso wie beim Rettungsschwimmen.
Titel: AW: Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Roughnecks am 28. Februar 2013, 07:11:23
Gute Morgen und danke ulli.

Gesendet von meinem GT-I9300 mit Tapatalk 2

Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 28. Februar 2013, 07:33:04
Mich würde interessieren wie die Zusatzpunkte für Kameraden ab dem 36. Lebensjahr bewertet werden.
Einmalig?

Letztes Jahr im Mai habe ich den BFT gemacht und 1,83 Punkte erreicht. Ich habe bei einigen Übungen leicht Punkte aufgrund meines Alters dazu bekommen. Sehe ich aber meine Leistungen im Vergleich zu den 25 Jahre jüngeren Kameraden, wo ich vorne mit dabei war, dann habe ich mit dem Ergebnis noch kein "Sehr gut" erreicht.

Und das macht mir Bauchschmerzen im Bezug auf meine LA Wiederholungen.

Ich behaupte auch, die Vergabe des LA in Gold wird für einige Kameraden noch schwieriger.

So lange ich aber keine Änderungsmeldung der ZDv 37/10 gesehen habe gilt noch was bisher war.

Werde ich aber merken, da ich ab 11. eine RDL mache und meine Wiederholungen für LA und Schützenschnur einreiche.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 28. Februar 2013, 08:03:55
Den Altersbonus gibt es für jedes Lebensjahr über 35 und für jede Disziplin.
Achso-die Gesamtwertung ergibt sich aus dem Mittelwert der 3 Einzelwertungen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 28. Februar 2013, 08:23:30
Ja, aber wieviel.

Wenn ich sehe wieviel Punkte ich mehr bekommen habe sieht es danach aus alt wäre es 1 Punkt pro Diziplin und Lebensjahr. Und das ist recht wenig.

Je Älter man wird je schwieriger wird die Nummer
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 28. Februar 2013, 08:25:17
Ja, aber wieviel....
Die Formel steht ja in dem papier: Alterszuschlag (ab 36. Lebensjahr) = Basispunkte x (Alter- 35 Jahre) x 0,005
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: MMG am 28. Februar 2013, 08:55:54
Zitat
Holgi33 « am: Heute um 08:23:30 »
Je Älter man wird je schwieriger wird die Nummer
Ach Quatsch, man hat doch viel länger Zeit gehabt um zu üben.  ;)
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2013, 09:59:59
Hallo,

kann den jemand mal einstellen, was eine "sehr gute Leistung" ist? Muss man dazu im Schnitt 400 Punkte haben oder reichen 300 (+x), weil es ab 300 einen "gute Leistung" ist, also über dreihundert eine 1,X Leistung?

Im Internet ist ja ein wissenschaftlicher Bericht, wonach die Notenverteilung eine angenäherte Gaußkurve ist, mit der Mehrzahl der Ergebnisse bei 2 und 3.

Damit hätte Holgi dann recht, dass die meisten Soldaten keine goldenes LA mehr erreichen können ....
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 28. Februar 2013, 10:03:02
Man zählt alle 3 Punkte der Leistungen (z.B. 412+380+455) zusammen und teilt durch 3, dann müssen über 400 rauskommen.
Das ist schon recht anspruchsvoll und ich teile die Auffassung, dass es viel weniger werden, die das noch hinbekommen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: AriFuSchr am 28. Februar 2013, 10:39:16
ich mach mal das Beispiel aus der o.g. Formel:

Punkte der einzelnen Disziplinen 375+380+385 = 1.140 x (40-35) x 0,005 = 28,5.
Punktzahl Somit gesamt 1.140 + 28,5 = 1.168,5 /3 = 389,5
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 28. Februar 2013, 10:49:29
@Ari:Ja genau.

"Sehr gut" war in einer der Tabellen als " besser als 1.49" definiert. Und 1.49 entspricht genau 400 Punkten
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: wolverine am 28. Februar 2013, 11:25:21
Demnächst muss man mehr Zeit damit verbringen, seine Note auszurechnen als zu trainieren oder die Leistung abzulegen ;D
Titel: Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 28. Februar 2013, 11:34:41
Erst mal das und man trainiert nur noch für den BFT, da die Anforderungen für LA Gold zu hoch sind.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: AriFuSchr am 28. Februar 2013, 12:17:59
Zitat
Demnächst muss man mehr Zeit damit verbringen, seine Note auszurechnen als zu trainieren oder die Leistung abzulegen 


tja, Aufklatscher mit einer Spätverwendung als Jurist haben da ohnehin so ihre Schwierigkeiten. Mit dem Rechnen, meine ich.  :P
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 28. Februar 2013, 12:34:14
http://www.wehrmed.de/article/1727-KOeRPERLICHE_LEISTUNGSFAeHIGKEIT_KOeRPERMAssE_UND_RISIKOFAKTOREN_VON_18_BIS_35-JAeHRIGEN_SOLDATEN_ERGEBNISSE_DER_EVALUIERUNGSSTUDIE_ZUM_BASIS-FITNESS-TEST_BFT.html (http://www.wehrmed.de/article/1727-KOeRPERLICHE_LEISTUNGSFAeHIGKEIT_KOeRPERMAssE_UND_RISIKOFAKTOREN_VON_18_BIS_35-JAeHRIGEN_SOLDATEN_ERGEBNISSE_DER_EVALUIERUNGSSTUDIE_ZUM_BASIS-FITNESS-TEST_BFT.html)

Also nach dieser Quelle haben lediglich ca. 15% der getesteten Soldaten eine 1,49 Note (oder besser).

D. h. es wären dann nur noch ca. 15% der Soldaten in der Lage, ein Leistungsabzeichen Gold zu erwerben (alleine von der körperlichen Leistungsfähigkeit her - Marsch sollte jeder schaffen, Schießen kann man auch trainieren, EEH ist eh Pflicht).

(Daher interessiert mich ja die Weisung - ob dies so wirklich die Absicht der Führung ist?)

@ wolverine:

Für ein "richtiges" Training ist natürlich die Kenntnis des "Zielwertes" unabdingbar - nun muss ich erstmal schauen, wie lange ich mich so an einem Reck dranhängen kann - auch den Sprinttest habe ich bisher nie abgelegt.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: bayern bazi am 28. Februar 2013, 12:49:58
das weden bestimmt interessante versuche :D

grad beim sprinttest seh ich uns alten säcke mit den morschen knochen gewaltig auf die nase fallen beim ablegen (wenn man richtig auf zeit gehn will ;) )
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 28. Februar 2013, 17:40:02
Das ist nicht nur ein Problen der "alten Säcke".Wir haben dieses Jahr einen Rekruten " verloren,der sich dabei schwerer verletzt hat. Und ab und an erwischt es auch einen unserer normalen Soldaten.

Ob das Absicht der Führung ist,dass nur noch so wenige das goldene Leistungsabzeichen schaffen,steht nicht in der Weisung.
Dafür ist nen Passus drin,dass Sport und Training fester Bestandteil des tgl. Dienstes sei soll-auch in Stäben und Ämtern.
Ich denke mal,dass viele der Infanteristen an meinem Stadort die 400 Punkte schaffen wird-die mahen aber auch den ganzen Tag Sport oder Gefechtsdienst.
Titel: Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 28. Februar 2013, 17:48:29
Das glaube ich nicht. Ich bin in so einem Verband beordert und behaupte dass keine 15% die 400 Punkte oder 1,49 erreichen.

Ich finde es müssen weitere Zusatzpunkte vergeben, gestaffelt, z.B ab 35, 40, 45 und 50 Jahre.

Gerade beim Sprint werden sich die alten Knochen bemerkbar machen.

Mit 47 Jahren hatte ich 1,86 im Jahr 2012 erreicht. In zwei Wochen weiß ich was ich dieses Jahr schaffe.

Vielleicht ist bei uns die Umsetzung noch nicht erfolgt und mein DSA 2013 geht noch durch?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Rollo83 am 28. Februar 2013, 18:15:23
Ist es denn so verwerflich wenn nur 15% im stande das LA in Gold abzulegen.
Gold ist eine Note sehr gut und bei Noten find ich 15% mit einer sehr gut gar nicht mal so schlecht.

Der BFT ist ja eh ein Geschenk. Da kann man ja langsam sein wie man will und mit 90 Sekunden Klimmhang wieder alles raus reiße. Was ich viel schwere finde sind 100m Kleiderschwimmen. Ich bin eh nicht der beste Schwimmer und mit Kleider war ich noch nie im Wasser. Also da bin ich echt mal gespannt.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Thufir am 28. Februar 2013, 20:23:00
So sehe ich das auch - warum sollte die meisten, oder auch nur eine großer Anteil der Soldaten das Leistungsabzeichen in der höchsten Stufe "Gold" (sic!) erwerben (können)? Nur weil wir uns inzwischen so sehr daran gewöhnt haben dass auf fast jedem Dienstanzug ein goldenes Oval prangt?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 28. Februar 2013, 20:39:54
Mich persönlich stört das nicht mit den 15%.

Was mich stört ist, dass wir lebensälteren Wiederholer dem Punktesystem nur bis zu einem gewissen Alter gerecht werden.

Und dann ...

Vielleicht geht der Dienstherr auch davon aus, dass man ab 40 kein LA Gold mehr widerholt?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 28. Februar 2013, 20:47:15
Das "goldene Oval" bleibt aber auch bestehen. Und das ist eigentlich der Punkt, der die Sache schwer verständlich macht. Während vorher die Leistungserfüllung quasi keine Hürde darstellte, ist sie nunmehr extrem anspruchsvoll.
Wenn die Hürde nun sehr hoch ist, werden sich die nur gut geübten Sportler dazu entschließen, das LA nicht mehr abzulegen, weil es an einer Hürde scheitern wird. Sie werden auch keine 12km mehr laufen, sondern nur noch die geforderten 6. Es wird nur noch auf "bestanden" geschossen und nicht mehr auf "Gold". Das DSA wird nur noch abgelegt, es gibt keinen Anreiz, hier gute bis sehr gute Leistungen zu bringen.
Das habe ich die letzten 2 Tage in Gesprächen öfters gehört.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 28. Februar 2013, 20:53:43
Stimmt, wäre sinnvollergewesen, ein neues LA zu entwickeln.
Man sieht ja heutzutage kaum Soldaten mit silber und schon gar nicht mit bronze. Wenn die Anforderungen aber deutlich steigen, würden die wieder mehr werden.
Ja, ich finde die Anforderungen für Gold nicht ohne- erst recht wenn man aus einer Verwendung kommt, wo man sich eben nicht den ganzen Tag bewegen kann.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 28. Februar 2013, 20:54:25
Das mag der Anspruch einiger Soldaten sein Ralf, aber nicht meiner.

Sie werden wenigstens beim Schießen weiter gute Ergebnisse liefern wollen, um die Schützenschnur entsprechend zu wiederholen.

Ich sage aber, die ZDv 37/10 in noch nicht geändert! Oder?
Die neue Weisung IGF hatte auch noch niemand in der Hand.

Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 28. Februar 2013, 20:57:55
Doch- aktive Soldaten haben Zugriff auf die neue Weisung. Nur wir können sie hier nicht verlinken oder veröffentlichen.
Und da hilft keine Diskussion- die Bedingungen für´s LA wurden in genau DER geändert.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 28. Februar 2013, 21:00:36
Wer hat denn heute noch die Möglichkeit, eine Schützenschnur zu schießen. Das ist nicht die Masse, von daher wo soll der Ansporn sein, trotzdem Gold zu schießen?
Doch, die neue IGF Weisung ist verteilt.
Auch wenn die 37/10 noch nicht verteilt ist, wird wohl keiner gegen die IGF-Weisung des GenInsp handeln sondern die Zuerkennung solange herauszögern, bis auch die 37/10 geändert wurde.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 28. Februar 2013, 21:10:18
Beim Schützenschnurschießen isses doch so- entweder ich treff oder ned. So wirklich Gelegenheit zum Trainieren gibt es doch gar nicht.
Außerdem wird jetzt - gerade einsatzvorbereitend- einiges an nSAK geschossen, was zwar für die Schießleistung an sich gut ist, aber ein anderes Schießen als der Präzisionsschuss auf x-hundert Meter ist.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 28. Februar 2013, 21:15:02
Beim nSAK hängen so viele Einheiten noch hinterher, selbst Kampfeinheiten ...
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 28. Februar 2013, 21:18:05
Das schon und ich weiss auch, dass noch viel nach dem alten Konzept geschossen wird. Aber es wird für nSAK eben Zeit und Mun gebraucht.
Also hast weniger von beidem für das normale Schulschießen.

Im letzten Jahr durften z.B. beim letzten Schießen nur noch Soldaten, die ihre IGF-Leistungen noch nicht erfüllt hatten mit. Und die einzige Übung an dem Tag war die P-S-2-Wü- also auch keine Chance auf Schützenschnur oder wirkliches Schießtraining.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 28. Februar 2013, 21:27:35
Bei meinem Beorderungstruppenteil wird fast mehrfach wöchentlich geschossen nach alter Art. Ich selber habe alleine im Januar die 3 WÜ's (G36/MG 3) geschossen. Gleichzeitig wurde ein Lehrgang zum nSAK Ausbilder/Prüfer durchgeführt.

Die Trockenkurse sind durch und man geht jetzt dazu über die Soldaten praktisch auszubilden.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 28. Februar 2013, 21:32:53
Dann freu dich, dass du als Resi da die Gelegenheit hast mitzuschießen.
Ich hab die Möglichkeit an meinem Standort nicht.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: itchy am 04. März 2013, 19:57:35
@Morsche Knochen:
hatte heute einen wirklich schlechten Tag, angeschlagene Knöchel und Hüfte von einem längeren Marsch am Wochenende und trotzdem 3x400pkt geschafft und bestanden.

Und ich sitze nicht auf einem "Sport & Gefechtsdienst" Dienstposten, Sport findet alle halbe Jahr statt, Gefechtsdienst nie.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 04. März 2013, 20:53:43
Wieviel Sport machst du und wieviel davon innerhalb der Dienstzeit?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 04. März 2013, 21:50:19
.. und wie alt?

(Beispiel: mit 45 Jahren gibt es nur 5% mehr Punkte, d. h. bei 400 geleisteten gibt es 420 Punkte - mit 45 Jahren sind die Übungen aber schwerer als mit 20 Jahren ... vergleiche z. B. die Abstufungen bei DOSA oder anderen Abzeichen).
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: itchy am 05. März 2013, 17:41:51
Ich werde dieses Jahr 22 - also ein zartes Alter.

Dienstsport: maximal 3 Stunden pro Woche, von Woche zu Woche sehr unterschiedlich.

Außerhalb: weniger als 5 Stunden.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 06. März 2013, 14:50:25
Ich sag besser nicht, wie unser Dienstsport aussieht,sonst reg ich mich wieder auf.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 06. März 2013, 15:03:54
Schneiden, sägen, nähen?  :D
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Andi am 06. März 2013, 15:37:43
G-Karten-Quartett?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: lino2 am 20. März 2013, 17:52:51
Bezüglich des Themas, dass zukünftig deutlich weniger Soldaten das goldene LA erwerben werden, da die Anforderungen gestiegen sind; wie verhält es sich dann wohl mit dem ganz konkreten Trageverhalten bereits erworbener goldener LA unter Berücksichtigung, dass der Soldat die Anforderungen zukünftig nicht wiederholen kann? Der Soldat hat in den Jahren 2002-2012 das goldene LA samt entsprechender Wiederholung geleistet, wird aber im Jahre 2013 'nur' Silber leisten können. Darf er sich dann entscheiden, was er zukünftig trägt?  :P  Oder benzelt er sich dann mal eben Gold und Silber an den Dienstanzug? Oder tragen entsprechende Soldaten dann bloß noch ihre goldenen LA aus längst vergangenen Tagen? Hach, ich bin auf wirklich groteske Entwicklungen gespannt.  :o
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ben22 am 20. März 2013, 19:12:32
Muss man in der Ga noch schwimmen? Kann man stattdessen sprinten?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: miguhamburg1 am 20. März 2013, 19:26:16
@ lino: Die Antwort auf Ihre provozierende Frage ist ganz sachlich und unenotional in der ZDv 37/10 vorgegeben: Es wird je Abzeichengruppe ausschließlich die höchste erworbene Stufe getragen.

Das galt auch in der Vergangenheit schon - und kein Soldat war verpflichtet, in jedem Jahr erneut die Bedingungen des einmal erworbenen Abzeichens erneut zu erfüllen.

Ob Sie das als grotesk oder sonstwie finden, ist Ihre Sache, hat aber für die Bundeswehr keine Bedeutung.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 20. März 2013, 20:03:41
Muss man in der Ga noch schwimmen? Kann man stattdessen sprinten?
Du wirst eine Schwimmdisziplin immer machen müssen, das konnte man auch vorher nicht ersetzen.
Bis 2013 IGF 200m Schwimmen, ab 2013 100m Kleiderschwimmen.
Es macht durchaus Sinn, dass ein Soldat auch ein paar Meter schwimmen kann.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 20. März 2013, 20:37:55
Genaugenommen muss ja nun Kleiderschwimmen und DSA Schwimmen gemacht werden - also mehr als vorher. (zumindest im ersten Jahr).
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 20. März 2013, 20:40:58
DSA Kleiderschwimmen musst du eigentlich nicht machen, denn die Schwimmfertigkeit kannst du auch mit den 100m Kleiderschwimmen nachweisen.
Beim DSA kann ich alle Schwimm-Disziplinen ersetzen, bis halt auf eben den Nachweis der Schwimmfertigkeit.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 20. März 2013, 20:46:30
... im Prüfungswegweiser finde ich diese Nachweissart nicht.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 20. März 2013, 20:50:36
Stimmt, hast Recht.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: LwPersFw am 20. März 2013, 23:38:30
Man muss hier 2 Sachverhalte trennen :

Im Rahmen IGF (neu) und Erwerb "Abzeichen für Leistungen im Truppendienst" gilt :

>> Das 100m Kleiderschwimmen ist durchzuführen.

Für den Erwerb des DSA gilt (Quelle: Prüfungswegweiser):

>> "Der Nachweis der Schwimmfertigkeit (siehe Kapitel 3.2) ist notwendige Voraussetzung für den Erwerb des DSA."

>> "Für diesen Nachweis gibt es vier Möglichkeiten:

1. Ablegen einer Schwimmdisziplin aus den Disziplingruppen Ausdauer oder Schnelligkeit im Zuge der Sportabzeichen-Prüfung
2. 15 Min. Dauerschwimmen (im offenen Gewässer möglich)
3. <12 Jahre: 50 m Schwimmen ohne Zeitlimit (am Stück und ohne Unterbrechung)
    ≥12 Jahre: 200 m Schwimmen in maximal 11 Min. (am Stück und ohne Unterbrechung)
4. Vorlage des „Deutschen Jugendschwimmabzeichens“ in Gold oder der „Deutschen Rettungsschwimmpässe“ der DLRG ab Bronze"

Unter 1. würden dann, auf Grund der Altersstruktur in der Bw, folgende Schwimm-Möglichkeiten fallen :

Gruppe Ausdauer

> 800m Schwimmen ( Alter 18 - 49 )
> 400m Schwimmen ( Alter 50 - ....)

Gruppe Schnelligkeit

> 25 m Schwimmen



Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 21. März 2013, 08:41:06
@ LwPersFw:

Genau das wollte ich darstellen: 100 m Kleiderschwimmen ist fürs DSA "wertlos" - d. h. im ersten Jahr sind ZWEI Schwimmstrecken notwendig (einmal IGF, einmal DSA).

Wenn dann die DSA Schwimmfähigkeit nachgewiesen ist, gilt diese einige Jahre - in diesen Jahren wäre dann nur Kleiderschwimmen "fällig".

Also: Die "Nichtschwimmer" haben durch die Änderung eher eine größere Aufgaben.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: LuftwaffenSLD am 21. März 2013, 17:14:41
Es wird auch immer schlimmer mit diesem IGF Kram: die Sinnhaftikeit erschließt sich mir nicht ein Kleiderschwimmen durchzuführen. Kann man dann nicht wenigstens für alle TSK den Marsch gegegen das Kleiderschwimmen ersetzen bzw. als Alternative anbieten?

Naja, es wird sich dabei schon jemand was gedacht haben...
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Firli am 21. März 2013, 17:18:03
Jetzt mal vielleicht ne doofe Frage von jemandem mit weit weniger Fachwissen: Was macht denn eigentlich ein wirklich schlechter Schwimmer oder Nichtschwimmer? Ist ja nun nicht mehr selten sowas. Für den sind 100m Kleiderschwimmen in 4min ein Ding der Unmöglichkeit.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2013, 17:55:36
Schwimmenlernen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: LwPersFw am 21. März 2013, 17:58:55
Wenn es einen normal gesunden Soldaten gibt, der nicht schwimmen kann,
hat/machen er und sein Disziplinarvorgesetzter etwas falsch, weil :

Im Rahmen IGF (alt und neu) war das Schwimmen schon immer Bestandteil.

Die Weisung IGF ist ein Befehl der für alle Soldaten der Bw gilt.
 
Ergo, wenn der Soldat seinem Vorgesetzten meldet, dass er Nichtschwimmer ist und deshalb
Teile dieses Befehls - objektiv - nicht ausführen kann, muss dafür gesorgt werden, dass der
Soldat das Schwimmen erlernt.

Die Grundlage dazu bildet dann die ZDv 3/10:

211.
Zu Beginn der Allgemeinen Grundausbildung ist festzustellen, ob die Soldaten und Soldatinnen schwimmen können.

Als Schwimmer und Schwimmerin gilt, wer die Bedingungen des Deutschen Schwimmabzeichens in Bronze erfüllt.

Nichtschwimmer bzw. Nichtschwimmerinnen sollen nach der Allgemeinen Grundausbildung Schwimmausbildung erhalten.


Aber bitte jetzt keine Diskussion über Befehl und Gehorsam !!!!

Fakt ist, die IGF-Weisung (neu) fordert das der Soldat das Kleiderschwimmen 1x jährlich absolviert!

Also ist der Nichtschwimmer in der Pflicht das Schwimmen zu erlernen
und
der Disziplinarvorgesetzte in der Pflicht dafür zu sorgen und die Möglichkeiten sicherzustellen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: lino2 am 21. März 2013, 19:26:40
Was macht denn eigentlich ein wirklich schlechter Schwimmer oder Nichtschwimmer?

Darauf wurde ja nun von den Nachrednern nur bedingt eingegangen. Da wird der Soldat wohl einfach nur bis zum Erbrechen Schwimmen üben müssen. Mit den Klamotten wird das ja tatsächlich nicht einfacher. Wenn man da eine bescheidene Schwimmtechnik hat, kann das schon zum Problem werden. Und Schwimmen lernen, das sagt sich so einfach. Wenn man die besagte Technik nicht bereits (früh) erlernt hat, wird eben das mit zunehmendem Alter auch nicht einfacher. Für viele Soldaten könnte das ein Problem werden.
Davon abgesehen ist ein Kleiderschwimmen von jedem zu fordern alltagspraktisch auch besonders mühselig. Einen Sack voll patsch-nasser Kleider lässt sich nicht in jeden Dienstalltag gescheit integrieren.  ;)
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: miguhamburg1 am 21. März 2013, 19:44:32
In den Dienstalltag kann man Vieles integrieren, das, was Sie da schreiben, wäre allerdings eine denkbar schlechte Ausrede fürs Nichtstun.

Viel schwieriger ist es an manchen Standorten Zugang zu geeigneten Hallen -/Freibädern zu bekommen, ohne stundenlang dafür fahren zu müssen. Und mit den infrage kommenden Bädern auch noch Nutzungsverträge vorliegen zu haben.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: christoph1972 am 21. März 2013, 20:03:18

Viel schwieriger ist es an manchen Standorten Zugang zu geeigneten Hallen -/Freibädern zu bekommen, ohne stundenlang dafür fahren zu müssen. Und mit den infrage kommenden Bädern auch noch Nutzungsverträge vorliegen zu haben.

Da sehe ich als Außenstehender schon eher das Problem. Die wenigsten Standorte dürften eine eigene Schwimmhalle haben und wenn es Frei- und/oder HHallenbäder gibt, haben die sicherlich eine Menge Zeit für Schulschwimmen geblockt bzw. sind Spaßbäder, die sich nicht oder nur sehr bedingt zum Kleiderschwimmen eignen.

Dann ist da auch noch die Frage nach der Miete für die Zeit.

Da hat die Generalität wohl die praktischen Umsetzungsschwierigkeiten einer solchen Weisung außer Acht gelassen  :-X
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2013, 20:26:45
Normalerweise hat jeder Standort seine "Stammschwimmhalle" in der auch bisher die Schwimmausbildung stattgefunden hat.
Auch bisher wurde an vielen Standorten Rettungsschwimmen angeboten- incl. Kleiderschwimmen.

In sehr vielen Schwimmhallen gibt es eine Ortsgruppe des DLRG oder der Wasserwacht- also wird dort auch Kleiderschwimmen durchgeführt.
In der Regel ist es kein Problem, nach Rücksprache mit der entsprechenden Schwimmhalle Kleiderschwimmen mit sauberen Feldanzügen oder ggf. speziellen Anzügen für´s Kleiderschwimmen (sind so weisse, dünne Hosen und Jacken) der DLRG durchzuführen.

Sucht doch keine Probleme, wo keine sind.

Und wo ist das Problem, vor Dienstantritt oder auch nach der AGA (währenddessen) seine Schwimmfähigkeiten zu verbessern, wenn man merkt dass man da Defizite hat. In der Stammeinheit ist es sogar noch einfacher: Man schaut, welcher der Kameraden gut schwimmen kann und fragt einfach mal, ob derjenige mal mit einem schwimmen geht und einem Tips geben kann.
Mal davon abgesehen, dass in vielen Schwimmhallen Erwachsenenschwimmkurse angeboten werden und wenn nicht kann man immernoch den Schwimmmeister fragen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Firli am 21. März 2013, 20:29:57
Hab halt nachgefragt weil ich eben einen solchen Kurs besucht habe. War vorher eine Niete im Kraulschwimmen und bin jetzt schon Stolz auf mich das ich 15-20 Sekunden für eine Bahn brauche.Mag manch einer drüber lachen aber vorher hätte ich deutlich länger gebraucht. Jetzt hab ich bisher nie Kleiderschwimmen gemacht und überlege natürlich ob da 4min nicht extrem schwer für mich werden. Aber wie ulli ja schrieb: Üben! :)
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2013, 20:32:08
Dann hast du doch genau das Richtig gemacht.

Nur es kann kein Bewerber erwarten, dass die Bundeswehr alle seine Defizite ausbügelt und der Eindruck entsteht bei mir bisweilen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: miguhamburg1 am 21. März 2013, 20:49:08
Liebe Ulli, es gibt tatsächlich Standorte, an denen die jeweils "zugeordnete" Schwimmhalle/Freibad 30 km und mehr entfernt ist. Da die Bundeswehr dort Mitnutzer neben anderen Organisationen und Schulen ist, ist da mal eben so zusätzliche Schwimmausbildung oft mit erheblichem OrgAufwand verbunden.

Außerdem bezog ich mich auf die vom LwPersFw richtig bezeichnete Befehlslage: "Ergo, wenn der Soldat seinem Vorgesetzten meldet, dass er Nichtschwimmer ist und deshalb
Teile dieses Befehls - objektiv - nicht ausführen kann, muss dafür gesorgt werden, dass der Soldat das Schwimmen erlernt. Nichtschwimmer bzw. Nichtschwimmerinnen sollen nach der Allgemeinen Grundausbildung Schwimmausbildung erhalten.

Heißt also: Die Bundeswehr fordert, dass ihre Soldaten insoweit schwimmen können, dass sie die IGF bestehen. Das bedeutet also, dass hierfür Dienst-/Ausbildungszeit einzuräumen ist, der Nichtschwimmer durch zumindest einen Rettungsschwimmer begleitet wird und, und. Genau das ist in den von mir bezeichneten Fällen durchaus ein Problem.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 21. März 2013, 20:52:59
Zitat
Genau das ist in den von mir bezeichneten Fällen durchaus ein Problem.

Nö. Kein Problem - eine Aufgabe.

Und wie heisst es - wenn es einfach wäre, bräuchte man keine Offiziere, um diese Aufgaben zu lösen.

Also bitte ....  Witz erkannt?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 21. März 2013, 20:56:29
So? Und wie hat man das Problem bisher gelöst? Bisher waren auch Schwimmleistungen gefordert.

Ich bekomm ja auch keine Sportföderung wenn ich Probleme mit anderen Disziplinen hab.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Tommie am 21. März 2013, 21:00:39
Nein, nein, F_K, da verwechselst Du was ;D ! Es heißt wohl eher: Weil es einfach ist, können wir diese Aufgabe auch von einem Offizier lösen lassen :D !
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: miguhamburg1 am 21. März 2013, 21:03:51
Genau, deshalb organisiert so etwas dann ja auch der Kompanietruppführer ...

Ja klar, Ulli, auch dies wurde/wird in vielen Fällen gelöst. Nur mit den IGF wurde es in der Vergangenheit nicht in jedem Truppenteil in der gesamten Bundeswehr wirklich ernstgenommen ..
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: lino2 am 22. März 2013, 09:10:37
In den Dienstalltag kann man Vieles integrieren, das, was Sie da schreiben, wäre allerdings eine denkbar schlechte Ausrede fürs Nichtstun.

Worauf beziehen Sie sich genau?

Auf das technische Unvermögen mancher Soldaten?
Nun, das soll sicher keine Ausrede fürs Nichtstun sein. Ich weiß gar nicht wo Sie das raus lesen. Auch ich habe mich erst mit Anfang 20 zum Kraulschwimmen bewegen lassen. Das Erlernen ist dann definitiv problematischer als mit 10 Jahren. Der Aufwand den ich da betreiben musste, lässt sich sicher nicht in jeden Dienstalltag integrieren - wie Sie angedeutet haben. Und eben jener Aufwand wird mit steigendem Alter erfahrungsgemäß zusehends höher. Und wie bereits gesagt, es geht mir nicht um Nichtschwimmer, sondern um jene Soldaten, die Schwimmen können und bei den 200m von "früher" auch keine Probleme hatten, mit ihrer unsauberen sowie ineffizienten Technik oder ihrem langsamerem Brustschwimmen. Für eben jene sind die Ansprüche nun deutlich höher.

Bezogen Sie sich aber auf die von mir angedeutete Problematik, das Kleiderschwimmen in den Dienstalltag zu involvieren, dann möchte ich Ihnen auch dafür ein konkreteres Szenario aufmalen.

Blickt man exemplarisch auf eine unserer Fregatten, so kann es in meinen Augen zu deutlichen Problemen führen, mal eben mit 50-100 Mannschaften und Unteroffizieren zum Kleiderschwimmen zu gehen. An Bord gibt es meines Erachtens gar nicht die Kapazitäten, um die daraus resultierenden, klatschnassen Klamotten aufzuhängen. Das mag nun für den ein oder anderen banal klingen, doch wo sollen die genannten Dienstgrade damit auch hin? Ein Großteil der Leute wohnt unter der Woche an Bord. Ich möchte keinem der Leute zumuten, wenn er montags schwimmen war, dann erst am Wochenende einen Müllsack mit nassen Kleidern mit auf die Heimfahrt nehmen zu müssen. Jetzt mag jemand sagen, "Ach, die Marine hat doch schon immer Kleiderschwimmen", dann mag das vielleicht stimmen. Man konnte damit natürlich eine entsprechende Marschleistung erbringen, doch wie viele haben das effektiv genutzt? Die Wenigsten. Und das sehr wohl auch mit dem oben skizzierten Sachverhalt zu tun.

Sucht doch keine Probleme, wo keine sind.

Wie eben gesagt, es gibt keine Probleme zu suchen. Abseits der hier allzu gern betriebenen Generalisierung, gibt es sie für den ein oder anderen Soldatenalltag nämlich ohnehin bereits.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: miguhamburg1 am 22. März 2013, 09:15:36
Genau diese "technischen Aspekte" sprach ich gestern an, z.B. überhaupt die Verfügbarkeit von Schwimmbädern in der Nähe mancher Standorte. Sie führen ein spezifisches Problem der Schiffsbesatzungen hinzu.

Sicher müssen die Vorgesetzten dafür sorgen, dass diese Probleme gelöst werden, keine Frage. Und im Großen und Ganzen wird es auch klappen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: bayern bazi am 22. März 2013, 09:20:06
tja dann macht man halt das was die infantrie auch macht ;)

nach nem geländetag bei jaga wetter die klamotten quer durch die stuben und gänge hängen bis sie trocken sind - bei schönen wetter wird halt draussen "geflaggt"- dafür muss man die nicht im plastiksack bis zum wochenende aufheben

innerhalb von einem tag sind die auch trocken - und es sind ja "nur" eine hose und ein feldhemd -

und dumme frage - hat die marine auf den seegehenden einheiten keien waschmöglichkeit ;) - oder  werden bei 6 monaten reisen keine uniformen gewechselt   :o :o

;D ;D
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: schlammtreiber am 22. März 2013, 10:42:49
und dumme frage - hat die marine auf den seegehenden einheiten keien waschmöglichkeit

Regelmäßiges Kielholen  ;)
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 22. März 2013, 13:14:44
wer keine hat macht sich halt Probleme - die Klamotten sind bei der DLRG vorhanden - für 100 Soldaten benötigt man auch nicht hundert Sätze (sondern nur ca. 10 bis 20) und Schiffe haben eine Wäscherei.

Wie schafft es die Bw nur Schießen zu organisieren (da benötigt man Bekleidung, Waffen, Munition, eine Anlage, Gehörschutz und und und ...)

OH MAN.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 25. März 2013, 11:44:09
Als Anlage mal ein Paar kleine nützliche Helferlein.

@F_K
Ich habe die Formulare um DVag und Sonstiges erweitert.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Lucky_Luke am 30. April 2013, 11:31:42
Moin Jungs, kurze Frage die zum Thread passt.

Befinde mich gerade auf dem FW-Lehrgang und habe im BFT 403 Punkte erreicht.
In einer dieser tollen Hörsaalordnerlisten steht, dass man für eine 1,49 407 Punkte benötigt. In vorhergehenden Kommis hier steht aber, dass es nur 400 für 1,49 sein müssen.

Eigentlich bin ich kein Korinthenkacker, aber da es hier unter anderem um das Leistungsabzeichen in Gold geht, würde ich schon gern wissen wie das nun genau aussieht.

Liebe Grüße
Lucky
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 30. April 2013, 11:45:14
In der Weisung steht auf Seite 10:

100 - 199 ausreichend (Bereich 4,49 - 3,5)
200 - 299 zufriedenstellend (Bereich 3,49 - 2,5)
300 - 399 gut (Bereich 2,49 - 1,5)
ab 400 sehr gut (Bereich 1,49 - 1,0)

Damit ab 1,49 ab 400 Punkte und nicht ab 407 Punkte.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 30. April 2013, 11:47:31
einmal "ab" zu viel.  :-X
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Lucky_Luke am 30. April 2013, 11:52:17
Uiii, das ging aber schnell...vielen Dank lieber Holgi33.

Ich hoffe die netten Kameraden hier sehen das dann genauso =)!
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 30. April 2013, 14:10:21
Der Hörsaalleiter kann ja mal erklären wie er auf den höheren Wert kommt. Der Erlass ist ja eindeutig.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Lucky_Luke am 30. April 2013, 15:29:27
Es ist wohl tatsächlich so, dass man eine 1,49 erst ab 407 Punkten bekommt. Ich hab mit 403 Punkten eine 1,53 bekommen =(!
Irgendwie ist das wohl Weisung des Sanitätsamtes, dass hier der BFT 150 durchgeführt wird. Was immer das auch heißen mag...
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 30. April 2013, 15:43:52
Den Begriff BFT 150 hab ich noch nie gehört und der taucht auch nicht in der neuen IGF-Weisung auf.
Hat dir dein Hörsaalleiter diese Weisung mal gezeigt?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Lucky_Luke am 30. April 2013, 16:07:29
Werde mich am Donnerstag mal näher damit befassen, Hörsaalleiter ist jetzt leider nicht mehr greifbar.
Die Gerüchteküche munkelt, dass man als Eingangs-BFT den normalen BFT(den100er) macht und als Ausgangs-BFT den 150er.
Angeblich hat das damit zu tun, dass man auf diesem schönen Lehrgang sportlich fit gemacht wird/werden soll und das dann im 150er zeigen soll.

Die Ergebnisse die ich erreicht habe, könnte ich mir doch auf einen normalen BFT "umschreiben" lassen, oder? Schließlich brauch ich den ja auch nur für das LA.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 30. April 2013, 16:14:33
Ich versteh das allerdings nicht. Man kann ja den BFT als Eingangstest und später noch zur Kontrolle der Leistungssteigerung nehmen. Deswegne sind die Punkte ja so ausdifferenziert.
Aber ich ahne, was 150er bedeuten soll- 150 Punkte zum Bestehen statt 100?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: StOPfr am 30. April 2013, 16:19:38
Die Ergebnisse die ich erreicht habe, könnte ich mir doch auf einen normalen BFT "umschreiben" lassen, oder? Schließlich brauch ich den ja auch nur für das LA.
Die müssen doch gar nicht "umgeschrieben" werden; du hast ja mehr erreicht! 
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Lucky_Luke am 30. April 2013, 16:46:18
Ja, so hab ich das gemeint StOPfr. Ich wollte nur wissen, ob das Übertragen geht. Die 150 bedeutet, dass man nicht 100% für eine 1,0 erreichen muss, sondern 150%!
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: ulli76 am 30. April 2013, 16:49:56
100% kann es an sich gar nicht geben, weil die Tabellen nach oben offen sind.

Aber soll dass denn nur für die Notenvergabe innerhalb des Lehrgangs gelten?
Wie gesagt- ich hab noch nie was von einem BFT 100 oder 150 gehört von demher würde mich schon interessieren, was der Sanitätsdienst da mal wieder als Extrawurst fabriziert hat.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 30. April 2013, 18:19:15
Wilde Schwachfug Gerüchte.

Nur 15% der Soldaten schaffen eine "1" - da gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, die Skala nach oben zu verschieben - und dann gleich um 50% der Punkte? Schon mal geschaut was das dann bedeutet?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: LwPersFw am 30. April 2013, 22:24:35
Ich bin zwar nur aus der fliegenden TSK ...  ;)  vermute aber einmal folgenden Hintergrund...

Aus den "Anweisungen für die Führerausbildung" Heer allgemein

Anhang 1

2. Bewertung des Basis Fitness Tests in der Offizier- und Unteroffizierausbildung

Ziel:
Jeder Lehrgangsteilnehmer soll in einem komplexen Durchlauf ein Mindestmaß an Kurzzeit -,
und Kraftausdauer sowie Bewegungskoordination unter Beweis stellen.

1. Zu erbringende Mindestleistungen
Offz und Uffz

Sprinttest 57 s = 150 Punkte
Klimmhang 15 s = 150 Punkte
1000 m-Lauf 6:02 min = 151 Punkte

Die Mindestleistungen sind alters- und geschlechtsunabhängig zu erbringen.

Falls die Mindestleistung in einer oder in mehreren Disziplinen nicht erreicht wird, gilt der gesamte BFT als „nicht bestanden“ (siehe. 5. b.).

Die weitere Bewertung - auch bei „nicht bestanden“ - erfolgt nach der u.a. Notentabelle (Qualifikationsmerkmale).

Der BFT ist innerhalb von 90 min vollständig durchzuführen.

Der eigenmächtige vorzeitige Abbruch des Leistungstestes bzw. das Auslassen einer Disziplin führt automatisch zur Note "ungenügend" (6).
Eine eigenmächtige Veränderung ist ebenfalls nicht zulässig.

2. Punktesystem
Die bei den Testdisziplinen erreichten Ergebnisse werden in das Punktesystem gemäß Wsg IGF umgerechnet.
Die Mindestleistung für jede Testdisziplin wird im Rahmen der Offizier- und Unteroffizierausbildung mit 150 Basispunkten definiert.
Es gelten die Berechnungsformeln gem. Wsg IGF.

5. Qualifikationsmerkmale / Notentabelle

a. Einzelbewertung

Das Punktesystem ermöglicht eine sehr gute Differenzierung der einzelnen Testergebnisse, so dass leichte Verbesserungen bzw.
tendenzielle Verschlechterungen sofort erkennbar sind. Darüber hinaus kann die in jeder Disziplin erreichte Gesamtpunktzahl
einem Qualifikationsmerkmal zugeordnet werden:

Punkte            Note            Bereich
21 – 63           ungenügend     6
64 – 149         mangelhaft       5
150 – 235       ausreichend       4
236 – 320       befriedigend       3
321 – 406       gut                    2
407 – 449       sehr gut              1

b. Gesamtbewertung

Die BFT-Gesamtbewertung ergibt sich aus dem Mittelwert der einzelnen Qualifikationsmerkmale / Noten.
Falls die Mindestleistung in einer oder in mehreren Disziplinen nicht erreicht wird, gilt der gesamte BFT
als „nicht bestanden“, es ist die Gesamtnote „mangelhaft“ (5) zu vergeben.

Grundlagen zur Notenberechnung
y = m*x+b
x = (y-b)/m

Berechnung Truppe (100 Pkt)
Punkte (x) Note (y)
-51              6
0                5,49
100             4,49
200             3,49
300             2,49
400             1,49
449             1

y= -0,01x + 5,49

Berechnung OSH / USH (150 Pkt)
Punkte (x) Note (y)
21               6
64             5,49
150           4,49
236           3,49
321           2,49
407           1,49
449             1

y= -0,01168x + 6,2408
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 01. Mai 2013, 12:07:45
... also ist die Skala nicht nach oben verschoben - sondern lediglich der MINDESTwert etwas angehoben (und dadurch verschieb sich die 1 um ein paar Punkte - hat aber keine Auswirkung aufs LA).
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Lucky_Luke am 01. Mai 2013, 12:34:12
Schon krass, wie fachmännisch einem hier geholfen wird bei Bedarf!

Ich find dieses Forum toll  :-*!

Danke für die Antworten...
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 01. Mai 2013, 19:14:30
Die Anweisung Führerausbildung Heer hätte ich gerne.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: LwPersFw am 01. Mai 2013, 22:10:46
Hallo Holgi...dann klick Dich mal durch :

IntranetBw

Portal bundeswehr.org
> Zentrale Fachinformationen
> Ausbildungsportal
> OrgBereiche
> Ausbildung im Heer
> Führerausbildung
> OffzAusbildung
> Ausbildung der Offz TrD
> Anweisungen für die Führerausbildung / Durchführungsbestimmungen
> dort die Nr. 1/06 Der Offizieranwärterlehrgang OAL
> darin die Beilage 1 Nr. 2 "Bewertung des BFT in der Offizier- und Unteroffizierausbildung"
Titel: Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Holgi33 am 01. Mai 2013, 23:01:08
Bin erst in 3 Wochen auf WÜ.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 02. Mai 2013, 05:34:34
Bin erst in 3 Wochen auf WÜ.
Das sollte auc verklausuliert: "Danke für deine Mühe" heißen  ;)
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: christoph1972 am 02. Mai 2013, 07:28:24
Da kein Zugriff auf das Intranet der Bundeswehr, da die Anweisung zur IGF ja TSK-übergreifend gilt, die 407 Pkte-Regelung aber mit OSH/USH überschrieben ist, gibt es die vergleichbare Weisungslage auch an der OSLw/USLw bzw. MUS/MSM?

Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: jk3 am 08. November 2017, 19:15:59
Ich krame das hier mal wieder raus:
Gab es zwischenzeitlich eine Änderung/Aktualisierung der Weisung? Zugang zum Intranet habe ich nicht.
Auch Besonderheiten für OA/FA sind interessant.
Danke !
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 08. November 2017, 19:59:21
Sie ist in einen Zentralerlass überführt worden.
Ein Zentralerlass ist immer für alle gleich gültig, also irgendwelche Besonderheiten (was auch immer das sein soll), wirst du da nicht drin finden.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: LwPersFw am 08. November 2017, 21:41:08
Um Ralf zu ergänzen...

Die alten Vorschriften
+ ZDv 3/10 "Sport in der Bw" und
+ Zentralanweisung B1-224/0-2 "Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten und der Körperlichen Leistungsfähigkeit (Ausb IGF/KLF)"
wurden aufgehoben...

...und die Teile Sport und KLF in einer neuen Regelung zusammengefasst.

Wo sich die Teile IGF wiederfinden werden... wird sich zeigen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: jk3 am 09. November 2017, 00:35:54
Dann sieht die Vorgabe derzeit wie bei Wikipedia dargestellt aus, dass ein 6 km Marsch im Jahr gefordert wird?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: KlausP am 09. November 2017, 08:08:16
Also Wiki als seriöse Quelle für solche fachlichen Fragen zu betrachten halte ich für sehr fragwürdig. Ich würde mich ausschließlich an die Vorschrift halten. Wenn ich keinen Intranetzugang habe muss ich jemanden fragen, derweilen hat.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Eisensoldat am 09. November 2017, 09:10:19
Im Bereich SKB ist die Forderung ein Marsch 6 km pro Jahr. Wie ist in anderen TSK/OrgBer aussieht weiss ich nicht.
mkg

Eisensoldat
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: schlammtreiber am 09. November 2017, 09:11:35
Es ist echt zum Heulen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 09. November 2017, 09:13:27
.. Heer ist 3 x 12 km - und die 12 km macht man doch eh fürs Leistungsabzeichen Gold - oder?
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Eisensoldat am 09. November 2017, 09:13:42
Was ist denn los, Schlammi? Soll ich Dich trösten? Was bedrückt Dich? Aufn Arm oder Taschentuch?
Titel: Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Eisensoldat am 09. November 2017, 09:18:37
@ F_K,

sind die drei mal laut der Weisung IGF Heer, oder Weisungen einzelner Dienststellen/Einheiten. Meine Angabe bezog sich auf die Weisung für die gesamte SKB, es gibt viele Dienststellen die weit darüber hinausgehende Weisungen haben, z. B. auch DSA als Pflicht, IGF-Marsch mehrmals etc.
Und ja, gewöhnlich mache ich mehrmals pro Jahr auch die 12 km, aber das ist just for fun (als Alternative zum Joggen, das mir nicht so gefällt)
mkg

Eisensoldat
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Eisensoldat am 09. November 2017, 09:19:26
Q F-K: war ne Frage, habe Fragezeichen vergessen
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: schlammtreiber am 09. November 2017, 09:32:26
Was ist denn los, Schlammi? Soll ich Dich trösten? Was bedrückt Dich? Aufn Arm oder Taschentuch?

Ich gehöre wirklich nicht zu der "früher war alles härter und besser und geiler" Kategorie, aber in diesem Fall fällt es mir einfach schwer, die Eindampfung des 30-km-Marsches auf 6-12 (max) km nachzuvollziehen. Sechs km war "damals" kein Marsch, sondern ein Lauf  :-\
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 09. November 2017, 09:36:18
@ Eisensoldat:

Es gibt streitkräftegemeinsame Forderungen IGF / KLF (da kann niemand "drunter" gehen, ist halt ein Befehl vom GI), und darauf bauen dann die Forderungen der TSK / OrgBereiche drauf auf - mWn gibt es eine entsprechende Weisung Insp. Heer.
Titel: KLF IGF Sport
Beitrag von: LwPersFw am 09. November 2017, 12:26:17
Dann sieht die Vorgabe derzeit wie bei Wikipedia dargestellt aus, dass ein 6 km Marsch im Jahr gefordert wird?

Die B1-224/0-2 gilt nur noch für den Teil IGF.

KLF und Sport sind jetzt geregelt in der A1-224/0-1.

"Systematisches und regelmäßiges Training der KLF ist somit eine unabdingbare Voraussetzung für das erfolgreiche Bestehen im Inland und in den Einsätzen.
Die KLF Mindestforderungen sind von allen Soldatinnen und Soldaten 6 einmal jährlich zu erfüllen."


"6 Für Reservistinnen und Reservisten gelten die Vorgaben des Streitkräftegemeinsamen Konzepts für die
Ausbildung der Reserve in der Bundeswehr (SKgemKonzAusbResBw), Kapitel 3.3.1 und 3.3.2."


"Als Nachweis der Mindestleistung im Marsch ist von allen Soldatinnen und Soldaten 12 im Rahmen des Gefechtsdienstes bzw. der
allgemeinmilitärischen Ausbildung einmal jährlich der 6-Kilometer-Marschtest zu erfüllen 13."


"12  Für Marineuniformträger, die im MilOrgBer Marine eingesetzt sind, wahlweise 200-m-Kleiderschwimmen (vgl. Abschnitt 3.7)."


"13  Status-, alters- und geschlechtsunabhängige Mindestforderungen an die KLF auf Ebene Soldatengrundfitness (vgl. Abschnitt 3.7).
      Bislang Forderungen aus der Zentralanweisung B1-224/0-2."



"Marschtest

Der Marschtest überprüft – status-, alters- und geschlechtsunabhängig – die physischen
Leistungsvoraussetzungen für das Marschieren mit Gepäck. Er besteht aus einem 6-Kilometer-
Marsch zu Fuß im Feldanzug, allgemein bzw. Bord-/Gefechtsanzug, mit Gepäck von mind. 15 kg
Gewicht in einer Zeit von 60 min.

Die Organisation und Durchführung des Marschtests erfolgen im Rahmen des
Gefechtsdienstes bzw. der allgemeinmilitärischen Ausbildung in der Einheit oder Dienststelle.

Der Marschtest ist von allen Soldatinnen und Soldaten einmal jährlich zu erfüllen.

Für Marineuniformträger, die im MilOrgBer Marine eingesetzt sind, besteht wahlweise die Möglichkeit,
anstatt des Marschtestes das 200-m-Kleiderschwimmen gemäß den Bedingungen der DLRG bzw.
der Wasserwacht im DRK in höchstens 8 min mit anschließendem Entkleiden im Wasser
durchzuführen. Hierbei gelten die Ausführungsbestimmungen unter Abschnitt 3.7.3."




"Militärisches Fitnesstraining beinhaltet demnach ausdrücklich nicht den im Rahmen der Militärischen Ausbildung bzw. des Gefechtsdienstes zu realisierenden Fertigkeitserwerb und -erhalt von militärischen Fertigkeiten im Sinne der IGF und des Marschierens 50."

"50 Gemäß Zentralrichtlinie A2-226/0-0-4710 „Gefechtsdienst aller Truppen (zu Lande)“"



Und was dann die TSK/OrgBer noch auf diese Mindestforderungen oben drauf packen ... ist davon unabhängig...
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Andyy am 02. Januar 2018, 11:56:29
Wo kann man nachlesen, dass die aufgehobene Weisung B1-224/0-2 nur noch für den Teil IGF gültig ist?

In der neuen  Weisung  A1-224/0-1 geht für mich nur hervor, dass die alte Weisung B1-224/0-2 aufgehoben wurde. Einzelne Punkte wurden dort nicht herausgelöst wodurch diese weiter in Kraft sind.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2018, 12:11:25
Da musst du auch alles lesen: In der Anlage 6.16 "Aufhebungen" steht: Zentralanweisung B1-224/0-2 „Ausbildung und Erhalt der individuellen Grundfertigkeiten und der Körperlichen Leistungsfähigkeit (Ausb IGF/KLF)“, Anteil KLF
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2018, 12:23:25
Interessant ist auch, dass nun alternativ zu den 100m Kleiderschwimmen auch 200m in 7 Minuten geschwommen werden kann. M.W.n. war das vorher nicht möglich:

Das 100-m-Kleiderschwimmen ist ein militärisch relevanter – unter dem Aspekt der Selbst- und Kameradenhilfe ggf. lebensrettender – Fertigkeitsnachweis im Bereich der
Soldatengrundfitness. Kernziel ist die Befähigung zur Eigenrettung in Gewässern unter erschwerten Bedingungen. Alternativ kann das 200-m-Schwimmen absolviert werden.

Das 100-m-Kleiderschwimmen – alternativ das 200-m-Schwimmen – ist von allen Soldatinnen und Soldaten einmal jährlich zu erfüllen. Das Erfüllen des Kleiderschwimmens ist anzustreben. Organisation und Durchführung von Training und Tests erfolgen im Rahmen der Allgemeinen Sportausbildung.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Andyy am 02. Januar 2018, 12:28:17
Entschuldigung, ich habe mich nicht richtig ausgedrückt. Der Anteil KLF ist aus der B1-224/0-2 aus der Nutzung genommen, so verstanden.
Diese Weisung B1-224/0-2  beinhaltet IGF und KLF. Was genau in dieser Vorschrift gehört jetzt aber zu IGF und was zu KLF?
Ich, für mein Verständnis trenne das so:

IGF = Schießen, ABC-Ausbildung und Ersthelfer A

KLF = BFT, Kleiderschwimmen/Schwimmen und der Marsch

Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 02. Januar 2018, 12:36:05
Dein Verständnis deckt sich mit den Vorgaben der Vorschrift.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: BSG1966 am 02. Januar 2018, 12:37:17
Nö.

IGF = Schießen plus ABC plus EH-A plus KLF

KLF ist also Teil von IGF.

Die B1-224 regelt IGF außer KLF, KLF ist in der A1 geregelt. Trotzdem ist es notwendig, KLF zu erfüllen, um IGF zu erfüllen. Weil KLF zu IGF dazu gehört. Ist aber extra geregelt. Mengenlehre ist nicht so einfach, ich weiß.

Desweiteren ist die B1 in Überarbeitung. Zum Beispiel wegen der Ersthelfer-A-Neuerungen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2018, 12:38:05
Das ist auch so richtig. Herauslesen kannst du das aus der B1-224/0-2 Nr. 2.2. Dort ist das unter a) bis d) aufgelistet und d) ist KLF. (bleibt also nur noch a) bis c)).
Der Querverweise findet sich auch in der A1-224/0-1, Fußnote 9.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: BSG1966 am 02. Januar 2018, 12:41:24
IGF = Schießen plus ABC plus EH-A plus KLF

KLF ist also Teil von IGF.

Zitat
107. Darüber hinaus muss jeder Soldat und jede Soldatin eine ausreichende physische und
psychische Leistungsfähigkeit besitzen, um die Anforderungen des soldatischen Dienstes
insbesondere mit Blick auf die Einsätze jederzeit erfüllen zu können. Körperliche Leistungsfähigkeit7
(KLF) ist eine Voraussetzung für den Erwerb und Erhalt der IGF.

...bzw kann ich IGF nicht ohne KLF erfüllen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 02. Januar 2018, 12:43:40
Zur Klarstellung: Meine Antwort bezog sich auf die Frage, welcher Teil (hier KLF) nun in der neuen Zentralweisung geregelt ist, nicht auf die Feststellung, dass KLF kein Teil der IGF wäre.

Ansonsten:

Das "Hinzunehmen" einer "Wahlmöglichkeit" beim Schwimmen mag praktische Erwägungen haben (Schwimmen im Anzug ggf. nicht erlaubt) - führt aber zu einer Aufweichung / Vereinfachung der Forderungen.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Ralf am 02. Januar 2018, 12:43:56
IGF = Schießen plus ABC plus EH-A plus KLF

KLF ist also Teil von IGF.

Zitat
107. Darüber hinaus muss jeder Soldat und jede Soldatin eine ausreichende physische und
psychische Leistungsfähigkeit besitzen, um die Anforderungen des soldatischen Dienstes
insbesondere mit Blick auf die Einsätze jederzeit erfüllen zu können. Körperliche Leistungsfähigkeit7
(KLF) ist eine Voraussetzung für den Erwerb und Erhalt der IGF.

...bzw kann ich IGF nicht ohne KLF erfüllen.
War aber auch irgendwie nicht die Frage, nur was noch durch welche Vorschrift abgedeckt wird. So hatte ich das zumindest verstanden.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: BSG1966 am 02. Januar 2018, 12:46:10
D'akkordeon!
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Andyy am 02. Januar 2018, 13:20:47
Unter dem Punkt 363 in der neuen Weisung steht an zwoter Stelle, dass zur Bekleidung eine Jacke und eine lange Hose zu verwenden ist.

Wenn ich bislang schon mit einer Feldbluse Probleme bei der Disziplin Kleiderschwimmen hatte, kann ich mir gut vorstellen, dass bei der jetzigen Ausführung mit einer Jacke das ganze noch schwieriger wird. Eine alternative, in dem Fall das 200m Schwimmen ist dann doch eine gern gesehene alternative
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: BSG1966 am 02. Januar 2018, 13:29:44
Eine seitens des Dienstherrn gern gesehene Alternative wäre Training. Es sollte doch eher Anspruch sein, fordernde Standards gut erfüllen zu können und nicht auf die entspanntere Version auszuweichen... 100 Meter in Hose und Jacke oder Feldbluse ist nun wirklich kein Akt, und das sage ich als Ungeübter.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 02. Januar 2018, 13:39:03
Ich kenne den Wortlaut der "neuen" Vorschrift noch nicht - die Übung Kleiderschwimmen wird meines wissens nach aber nach den Bedingungen der DRLG (Kleiderschwimmen) durchgeführt - also es wird mit "Hose" und "Jacke" geschwommen, dazu gibt es "weisse" Bekleidung bei DLRG und den anderen Wasserrettungsorganisationen.

Ersatzweise kann man auch, wenn erlaubt, eine Feldjacke, Feldhose bzw. Feldbluse benutzen.

Ich bin ein "brauchbarer" Schwimmer (also in den Worten von BSG vermutlich "geübt"), 100 Meter Kleiderschwimmen schaffe ich in knapp / ca. 2 Minuten, dies zeigt, dass die Zeit von 4 Minuten "reichlich" ist.

Ich nehme dies auch auf bei "Ungeübten" ab, selbst mit langsamen Brustschwimmen sind ca. 3 Minuten einfach zu realisieren.

Folgender Satz ist dann eher eine Lachnummer:
Zitat
Kernziel ist die Befähigung zur Eigenrettung in Gewässern unter erschwerten Bedingungen

Im Schwimmbad mit nur zwei Kleidungsstücken sind es keine erschwerten Bedingungen - schwierig(er) wird es mit Socken, Kampfstiefeln und Gefechtshelm - und damit kann man auch 200 Meter Schwimmen ....
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: LwPersFw am 04. Januar 2018, 13:28:36

Ich kenne den Wortlaut der "neuen" Vorschrift noch nicht - die Übung Kleiderschwimmen wird meines wissens nach aber nach den Bedingungen der DRLG (Kleiderschwimmen) durchgeführt - also es wird mit "Hose" und "Jacke" geschwommen, dazu gibt es "weisse" Bekleidung bei DLRG und den anderen Wasserrettungsorganisationen.

Ersatzweise kann man auch, wenn erlaubt, eine Feldjacke, Feldhose bzw. Feldbluse benutzen.


"• Das Kleiderschwimmen – 100 m in höchstens 4 min mit anschließendem Entkleiden im Wasser – ist in Anlehnung an die Ausführungsbestimmungen der DLRG bzw. der Wasserwacht im DRK durchzuführen.

• Als Bekleidung sind Jacke und lange Hose zu verwenden. Verliert eine Teilnehmerin oder ein Teilnehmer während des Entkleidens ein Kleidungsstück, so ist dieses durch Tauchen wiederzuholen.

• Die Prüfung (mindestens das Entkleiden) muss in mindestens 1,80 m tiefem Wasser durchgeführt werden.

• Die Ärmel und Hosen der Bekleidung sind beim Kleiderschwimmen lang zu tragen. Ein Hochkrempeln ist nicht zu lässig.

• Der Start zum Kleiderschwimmen kann vom Startblock, vom Beckenrand oder auch aus dem Wasser (eine Hand am Beckenrand) erfolgen.

• Die Zeit wird vom Start bis zum Zielanschlag nach der geforderten Schwimmstrecke gemessen.
Das Entkleiden findet außerhalb der vorgegebenen Zeit statt.

• Beim Entkleiden nach dem Kleiderschwimmen sind Festhalten am Beckenrand oder andere Hilfen nicht gestattet;
die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer hat sich während des Entkleidens mit Schwimmbewegungen über Wasser zu halten.
Das Entkleiden ist notwendig, um sich ggf. von Ballast (bspw. Ausrüstung, Gepäck) zu befreien, um Eigenrettung durchführen zu können.

• Die Prüfung ist abgeschlossen, wenn die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer selbstständig ohne fremde Hilfe das Wasser verlassen hat."
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: Erik01 am 23. Mai 2019, 18:38:20
Hallo

Ich habe bezüglich der IGF Weisungen eine Frage.
Bisher habe ich in der Zeit 2015 bis 2017 mein Kleiderschwimmen sowie die 25 m Sprintschwimmen erfolgreich absolviert. Danach bin ich erkrankt und habe erst 2017 mit dem IGF auf eigenen Ermessen begonnen.
Doch nun wird mir dies nicht anerkannt, mit der Begründung das eine Schwimmtechnik erkennbar sein muss.
Ich habe diesen Monat wieder IGF Schwimmen abgelegt und wurde nach den ersten Metern unterbrochen und wieder darauf hingewiesen das ich nur Brustschwimmen oder kraulen darf ansonsten wird es nicht gewertet.
Ich habe das Schwimmen nie richtig erlernt. Normalerweise schwimme ich auf dem Rücken, die Arme nutze ich meist nur für die Richtungsbestimmung und dem Auftrieb. Im ganzen eine sehr Kräfteschonende Art zu schwimmen. Mag sein das jetzt viele Lachen werden aber es ist nun einmal so. Fakt ist bisher habe ich mein DSA immer in Silber abgelegt und das Kleiderschwimmen im Bereich 3,50. Aufgrund das mir dies nicht mehr gestattet wird, habe ich jetzt das 25 m Schwimmen in 31,53 Sekunden in Bronze abgelegt ( bin 36 ) und das Kleiderschwimmen mit 1min und 38 Sekunden komplett verfehlt. Ich würde gern wissen ob es wirklich für IGF vorgeschrieben ist feste Schwimmstiele zu benutzen oder auch "freie" Techniken zulässig sind. Denn wenn das so ist wäre es egal welche Zeiten ich ablege da es dann wie gesagt nicht gewertet wird.

Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: tarekIT am 24. Mai 2019, 08:36:16
Aus dem DOSB Prüfungswegweiser 2019 (https://cdn.dosb.de/user_upload/www.deutsches-sportabzeichen.de/Materialien/2019/DSA_PWW_2019.pdf)
Zitat
6.3.2
25  m  Schwimmen
Bestimmungen:
[...] Die  Wahl  der  Schwimmart ist  freigestellt. [...]

Bzgl. Kleiderschwimmen macht weder die im Vorpost furch LwPersFw bereits zitierte A1-224/0-1 noch die Deutsche Prüfungsordnung Schwimmen/Rettungsschwimmen (https://www.dlrg.de/fileadmin/user_upload/DLRG.de/Fuer-Mitglieder/Ausbildung/Downloads/Deutsche_Pruefungsordnung_Schwimmen_Rettungsschwimmen.pdf) Einschränkungen zum Schwimmstil.
Ich würde den Durchführenden einfach mal freundlich Fragen auf welcher Grundlage er dir den Stil vorgibt.
Titel: Antw:Änderung der IGF-Weisung
Beitrag von: F_K am 24. Mai 2019, 09:36:03
(Ich bin DSA Abnehmer und Trainer C):

Schwimmarten werden, wenn "gewollt", explizit vorgegeben und dann darf auch nicht der Schwimmstil gewechselt werden und es gibt weiterführende Regeln, wie der Stil auszuführen ist.

(Beispiel: Rückenschwimmen, ausschließlich mit Beingrätschschwung ohne Benutzung der Arme - und festzustellen, ob ausreichend Kraft / Geschwindigkeit zum Retten vorhanden ist).

Wird kein Schwimmstil vorgegeben (wie beim DSA oder Kleiderschwimmen), darf man sowohl den Schwimmstil beliebig oft wechseln als auch einen "eigenen" Schwimmstil präsentieren.

Also, wie tarekIT richtig sagt - nachfragen, Quellen nenen lassen, sich beschwert fühlen ...

Ansonsten: Schwimmen lernen - die Schwimmzeiten sind grotig.