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Zusammenfassung

Autor: ulli76
« am: 03. Juni 2018, 19:56:59 »

Ah ok, dann kann ich das Verletzungsmuster etwas besser einschätzen. Ich hoffe, dass schon ein MRT gemacht wurde bzw. es zumindest geplant ist. Das ist wichtig für die Anerkennung von Folgeschäden. Und man nutzt die Ergebnisse auch um die OP-Indikation einzuschätzen.

Bei der Verletzung ist die weitere Therapie ja absehbar. Halt was Physiotherapie um die Muskeln zu stärken und den Oberarmkopf besser zu zentrieren. Reizstrom ist eher nen Goodie- nimm das aber ruhig mit, wenn du es verschrieben bekommst.

Mein Tipp: Nutz dide Therapien, die dir jetzt zur Verfügung stehen und die Möglichkeit, dich auf die Genesung zu konzentrieren (danach ist alles komplizierter). Parallel zusehen dass du die Beratungen wahrnimmst, der WDB-Antrag gestellt ist, die Wiederaufnahme zur KK geklärt ist. Dann beruflich alles in trockene Tücher bringen (Studium weiterführen? anderer Nebenjob? etc).
Wichtig: Zieh dir über den SanBereich Kopien von deinen Befunden und besorg dir die CD der Bildgebung.
Du legst jetzt die Grundlagen, dass spätere Folgen (z.B. Arthrose der Schulter) überhaupt eine Chance auf Anerkennung haben.
Autor: LwPersFw
« am: 03. Juni 2018, 17:24:21 »

@ LwPersFw

Ich Bin SaZ 12 seit dem 1.04.2018 ich war davor bei der Barmer GEK versichert.


Aus dem Anhang , Seite 28

"Sollten  sie  keine  versicherungspflichtige  Beschäftigung  aufnehmen  und  keine Anwartschaftsversicherung  abgeschlossen  haben,  müssen  sie  sich  in  dem  System (private  oder  gesetzliche  Krankenversicherung)  krankenversichern,  in  dem  sie zuletzt versichert waren."

Nehmen Sie also umgehend mit der Barmer Kontakt auf und klären Sie diese Frage.

Wenn Sie nicht sofort nach Entlassung eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, klären Sie mit dem Arbeitsamt bzw. der ARGE, wer den Beitrag für die KV übernimmt.

Autor: Ralf
« am: 03. Juni 2018, 16:50:48 »

Achso, also unabhängig von der Verletzung.
Autor: Ancarya
« am: 03. Juni 2018, 16:45:17 »

@Ralf

Ich bin zu dem Entschluss gekommen das die Bundeswehr nicht das richtig ist und ich nicht das richtig Material um ein guter Soldat zu werden.

Ich wünschte es wäre anders aber so ist es.

mfg Ancarya
Autor: Ralf
« am: 03. Juni 2018, 16:38:57 »

Und warum willst du nun kündigen?
Autor: Ancarya
« am: 03. Juni 2018, 16:31:16 »

@ulli76
Die Schulter war ausgekugelt.
Die Schulter ist soweit aber wieder ok hab nur noch Physio und Reizstromtherapien danach sollte alles wieder in ordnung sein wurde mir gesagt ( soweit wie das nunmal wieder in Ordnung sein kann) also wieder belastbar.
Ich habe davor nicht gearbeitet ich war Student also nur einen Studentenjob zudem ich nicht zurück kann.

mfg Ancarya
Autor: ulli76
« am: 03. Juni 2018, 15:36:24 »

Mal Budder bei die Fische: Was ist denn an der Schulter kaputt? Und kannst du mit dem lahmen Flügel wieder direkt in deinen alten Beruf?
Autor: Ancarya
« am: 03. Juni 2018, 15:30:10 »

@ LwPersFw

Ich Bin SaZ 12 seit dem 1.04.2018 ich war davor bei der Barmer GEK versichert.
Die Schulterverletzung ist laut Oberstabarzt nicht nötig zu Operieren und zurzeit wird sie mit Reizstromtherapien und Physiotherapien behandelt.
Mir kommt es nur nicht richtig vor weiter Geld von der BW zuerhalten wenn ich mich entschlossen habe sie zu verlassen ich will jedoch auch nicht am Ende alles selber zahlen wollen weil dann keiner mehr dafür zuständig ist.

mfg Ancarya
Autor: ulli76
« am: 03. Juni 2018, 12:44:47 »

Achherrje, schon wieder ne Änderung. Ich sollte mal ne Wehrübung ähm RDL machen um auf Stand zu bleiben.
Autor: LwPersFw
« am: 03. Juni 2018, 11:45:58 »


Die Versorgung von WDBs läuft über das zuständige Versorgungsamt.


@Ulli... nur als Hinweis...

Seit 01.01.2015 sind die Versorgungsämter nicht mehr zuständig.

Für anerkannte WDB während und nach der Dienstzeit ist das BAPersBw zuständig.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw)
UA PA 2.1 WDB
Wilhelm-Raabe-Str. 46
40470 Düsseldorf 

Ansprechstelle:
BwNetz 90 - 3221 - 2221

Hotline
0800-7241428


@ Ancarya,

Sind Sie SaZ, Eignungsübender, oder FWDL ?

Ist abzusehen, dass die Erkrankung über den Entlassungszeitpunkt hinaus behandlungsbedürftig sein wird ?

Wie waren Sie vor Dienstantritt krankenversichert ?
Autor: ulli76
« am: 03. Juni 2018, 10:04:32 »

Stell direkt den Antrag auf WDB bei deinem SanZentrum. Das wird meist bei der Heilfürsorge gemacht.
Die Versorgung von WDBs läuft über das zuständige Versorgungsamt.

Kleiner Tipp: Kündige so spät wie möglich und nutze vorher die vorhandenen Beratungsmöglichkeiten.
Autor: KillBurn93
« am: 02. Juni 2018, 23:31:32 »

Wenn Sie die Bundeswehr verlassen werden Sie entweder arbeitslos und somit über das Amt versichert (Melden nicht vergessen), wenn Sie sich in einer Eignungsübung befinden sind Sie wieder über Ihre eigne Versicherung und ansonsten über die Eltern versichert...
Man ist in Deutschland übrigens verpflichtet eine Krankenversicherung zu haben also kümmern Sie sich bei einer Kündigung auch um eine!
Autor: Ancarya
« am: 02. Juni 2018, 22:55:41 »

Zurzeit wird noch die Unfallanzeige bearbeitet.

Meine Frage ist halt nur ob ich auf den Kosten sitzen bleibe für weitere Ärzte und Behandlungen wenn ich die BW verlasse und dann ja keine Gesetzliche Krankenversicherungen habe.
Autor: ulli76
« am: 02. Juni 2018, 22:50:16 »

Hast du schon einen Antrag auf Anerkennung einer WDB gestellt?
Und sprich mal mit der Heilfürsorge in deinem SanZentrum. Und mit dem Sozialdienst.
Autor: Ancarya
« am: 02. Juni 2018, 21:47:43 »

Hallo,

Ich habe mich im Dienst verletzt an der Schulter.
Die BW übernimmt zurzeit alle Kosten und schreibt die Rezepte und Überweisungen.
Wenn ich nun mich jedoch Entscheide das die BW nicht meins ist und ich sie nun in der Probezeit verlasse, wer würde nun die Kosten übernehmen?
Weiterhin die BW oder eine Krankenkasse zur der man dann gehen würde?

mfg Ancarya
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