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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 04. Dezember 2017, 19:29:10 »

Zitat
etwa 4 Monate zwischen Ausscheidung und Wiedereinstellung
Das müssen sehr schmerzhafte Verstopfungen sein.

Man wird dich zu einem normalen Einstellungsverfahren einladen, du warst ja noch kein SaZ. Einfacher wäre es gewesen, dein Ziel direkt aus dem aktiven Dienst heraus zu verfolgen.
Autor: Weissling
« am: 04. Dezember 2017, 18:05:18 »

Bei Bewerbern, die innerhalb der letzten zwölf Monate bereits an einer vollständigen Grunduntersuchung teilgenommen haben, ist eine Befragung ausreichend. Liegt diese Untersuchung mehr als zwölf bis 24 Monate zurück, ist eine reduzierte Untersuchung durchzuführen. Bei gegebener Indikation bzw. nach 24 Monaten ist eine Neubewertung des Gesundheitszustandes erforderlich.

Und wie ist das bei Wiedereinstellung (konkret bei mir sind es laut meinem Karriereberater etwa 4 Monate zwischen Ausscheidung und Wiedereinstellung Bis letzte Woche war ich FWD 12 und möchte den SaZ 8 machen. Einen Standortwechsel habe ich auch geplant, aber kein Laufbahnwechsel. Ende November hab ich die 90/5er Ärztliche Untersuchung abgeschlossen und Anfang Oktober hab ich die IGF-Daten (also bfd & dsa) abnehmen lassen. Kann ich mir in diesem Fall das anerkennen lassen im Karriere-Center Stuttgart, damit ich dann nur noch den Computertest machen muss?

Viele Grüße

Weissling
Autor: F_K
« am: 11. September 2017, 14:14:42 »

Lieber Klaus,

es soll wohl "Uffz Fachdienst" bzw. Uffz FD sein.

(Halt, mal wieder, "Eigenkreation von Abkürzungen", die für "alle anderen" eine andere Bedeutung haben).
Autor: KlausP
« am: 11. September 2017, 14:12:29 »

Verstehe ich trotzdem nicht. Ist mir aber auch inzwischen egal...
Autor: Fabi2706
« am: 11. September 2017, 14:10:21 »

Darunter ist ein Laufbahnwechsel zum San Uffz in einem erlernten Fachberuf zu verstehen.
Autor: KlausP
« am: 10. September 2017, 09:18:17 »

Was verstehen Sie bitte unter einem

Zitat
... FA Uffz Laufbahnwechsel. ...
Autor: Ralf
« am: 10. September 2017, 09:00:22 »

Bei Bewerbern, die innerhalb der letzten zwölf Monate bereits an einer vollständigen Grunduntersuchung teilgenommen haben, ist eine Befragung ausreichend. Liegt diese Untersuchung mehr als zwölf bis 24 Monate zurück, ist eine reduzierte Untersuchung durchzuführen. Bei gegebener Indikation bzw. nach 24 Monaten ist eine Neubewertung des Gesundheitszustandes erforderlich.
Autor: Fabi2706
« am: 10. September 2017, 08:37:18 »

Wie lange ist ein 90/5 gültig bis er abläuft für ein Laufbahnwechsel und Versetzungsantrag?
Laufbahnwechsel von Manschaften in eine FA Uffz Laufbahnwechsel.
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