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Zusammenfassung

Autor: HerrZog
« am: 04. Dezember 2017, 08:09:44 »

2. Welche Fahrtkosten bekomme ich erstattet wenn ich jedes Wochenende Freitags nach Hause fahre und am Sonntag Mittag wieder hinfahre zur GA nach Heide? Mein Berater meinte wohl zu mir, dass ich eine Heimfahrt im Monat erstattet bekomme mit 20 Cent pro km?! Und die restlichen Fahrkosten soll ich als "Trennungsgeld" ansehen? - verstehe ich nicht...

Mit einer anerkannten Wohnung nach BUKG bist du Trennungsgeldberechtigt, bekommst dann 1x Familienheimfahrt im Monat bezahlt. (Verheiratet oder mit Kind = 2x)
Alles andere ist Privatvergnügen, kann aber bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.

5. Übernachtungskosten in der Grundausbildung - kommen da Kosten auf mich zu für die Unterbringung in der Woche über in der Kaserne? Wenn ja wie viel ist das? Wird das gleich vom Brutto abgezogen oder auch vom netto?

Unterkünfte auf Lehrgänge sind unentgeldlich
Autor: Ralf
« am: 28. November 2017, 19:30:19 »

Zitat
Zu 6.
In appen wird zuerst der unteroffiziergrundlagen Lehrgang stattfinden.
Nein, der ist in Heide.
Autor: Molli91
« am: 28. November 2017, 17:57:16 »

Zu 4.
Verpflegung wird selber bezahlt, sprich vom Nettogehalt.
Welche Mahlzeiten man zu sich nimmt kann man selber entscheiden.
Zu 6.
In appen wird zuerst der unteroffiziergrundlagen Lehrgang stattfinden. Dann einen Monat in der stammeinheit bevor es wieder nach appen geht zum UL 2. Dann wieder in die stammeinheit bevor es nach garlstedt bei bremen geht wo die fachlehrgänge für materialbewirtschafter  stattfinden. Drei Stück sind das mit ca. 4 Wochen, 2 Wochen, und 6 Wochen.
Zu 7.
Eher gering, aber durchaus möglich, kommt vor allem auf die stammeinheit an.
Autor: Ralf
« am: 08. November 2017, 20:16:04 »

Zitat
8. Wenn ich Berufssoldat werden möchte, muss ich doch erst einmal die Eignung zum Feldwebel bestehen oder? Angenommen ich schaffe das - kommen dann auch wieder Schulungen in ganz Deutschland auf mich zu oder heimatnahe Schulungen in Thüringen? Wie lange dauern diese Schulungen dann an? Stimmt das, dass man als FW alle 2 bis 3 Jahre sein Wohnort aufgeben muss weil man extrem oft versetzt wird? - habe ich mal gelesen im BW-Forum.
Ja, für einen BS-Antrag musst du Fw sein und 2. Beurteilungen haben. Ja, du wirst für deinen Dienstposten ausgebildet (militärfachliche und Laufbahnausbildung und eine Meisterausbildung). Und nein, warum sollte man einen Fw alle 2-3 Jahre versetzen?
Autor: KlausP
« am: 08. November 2017, 18:07:51 »

Zitat
... A... und welche Erfahrungsstufe? ...

Besoldungsgruppe A6. Erfahrungsstufe wird durch das BAPersBw individuell auf Grundlage des Bundesbesoldungsgesetzes festgelegt. Im Forum sollten Sie aber zumindest einen Anhalt finden.

Zitat
... 9. Ich habe mich erstmal 8 Jahre verpflichten lassen. Kann ich wenn beide Seiten zustimmen auf 25 Jahre gehen? ...

Nein, Sie haben sich selber verpflichtet! Die Verpflichtung ging ja von Ihnen aus und nicht von der Bundeswehr! Sie können später einen Antrag auf Weiterverpflichtung stellen, die Höchstverpflichtungszeit beträgt 25 Jahre, den Bedarf des Dienstherrn vorausgesetzt.
Autor: Der NNNeue
« am: 08. November 2017, 17:55:21 »

Hallo liebes Forum,

ich wurde Ende September nach meinem Auswahlverfahren als Stabsunteroffizier (aFD) eingestellt. Mein Job ist die Materialbewirtschaftung/Materialbewirtschafter (SK). Jedoch sind mir einige Sachen noch völlig unklar und ich möchte meine Fragen hier äußern und hoffe auf Antworten zu stoßen. Die Karriereberatung konnte mir nur bedingt weiterhelfen und wenn immer nur mit Antworten die Pi mal Daumen entsprechen, also sprich keine Fakten. Deshalb hoffe ich hier jemanden zu finden der sich mit folgender Materie auskennt und bitte die Leute nur um Antworten wenn Sie sie auch 100-prozentig wissen bzw. recht sicher antworten können und nichts erfinden. :-)

Aber erst einmal stelle ich mir kurz vor: Ich bin 25 Jahre alt und habe im Sommer meine Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellter (kaufmännischer Bereich - eine verbesserte Version des Bürokaufmanns wg. dem Rechtsgebiet)  erfolgreich abgeschlossen. Zudem besitze ich die Fachhochschulreife. Derzeit arbeite ich - noch - bei einer Produktionsfirma als Produktionsmitarbeiter. Ich bin ledig und habe keine Kinder, zudem habe ich eine eigene 75 m² große Wohnung die ich zusammen mit meiner Freundin beziehe. Wir stehen beide im Mietvertrag. Meine Grundausbildung soll am 01.02.2018 in Heide (9./USLw) starten. Mein Stammbatallion ist in Erfurt (ITBtl 383) in der Henne Kasserne - ca. 5 min mit dem Auto von meiner Wohnung entfernt.

Nun zu meinen Fragen:

1. Welche Gehaltsstufe werde ich eingestellt? A... und welche Erfahrungsstufe?

2. Welche Fahrtkosten bekomme ich erstattet wenn ich jedes Wochenende Freitags nach Hause fahre und am Sonntag Mittag wieder hinfahre zur GA nach Heide? Mein Berater meinte wohl zu mir, dass ich eine Heimfahrt im Monat erstattet bekomme mit 20 Cent pro km?! Und die restlichen Fahrkosten soll ich als "Trennungsgeld" ansehen? - verstehe ich nicht...

3. Apropos Trennungsgeld - wie hoch ist hier der aktuelle Tagessatz? Steht mir das überhaupt zu? Lt. Berater ja - da meine eigene Wohnung über 30 km von der GA entfernt liegt.

4. Ich verstehe das mit dem Verpflegungsgeld nicht. Der Tagessatz liegt hier bei ca. 7,00 EUR am Tag, wird mir das Geld von meinem Brutto bereits abgezogen? Oder muss ich das selbst von meinem Nettogehalt bezahlen sprich ca 35,00 EUR in der Woche und somit 140,00 EUR im Monat? Ich habe mal gelesen das man wohl sich eine Karte aufladen muss und damit dann bezahlen geht - je nachdem ob man Bock auf Frühstück Mittag Abendbrot hat oder nicht - sprich wie viel man auf die Karte im Monat auflädt bleibt jedem selbst überlassen genauso wie welche Mahlzeiten man wahrnimmt.

5. Übernachtungskosten in der Grundausbildung - kommen da Kosten auf mich zu für die Unterbringung in der Woche über in der Kaserne? Wenn ja wie viel ist das? Wird das gleich vom Brutto abgezogen oder auch vom netto?

6. Wie geht es für mich nach der Grundausbildung weiter? Bleibe ich dann in Erfurt und beginne meine Tätigkeit hier als Materialbewirtschafter oder kommen dann noch irgendwelche Schulungen auf mich zu die ich wahrnehmen muss? Wenn ja wo ist die Schule? Bekomme ich da Reisekosten pp. erstattet? Oder läuft es da genauso ab wie in der Grundausbildung das angenommen die Schulung in einer Kaserne in Hamburg ist und ich die Woche dort bleiben sollte wegen der Entfernung nach Hause und auch da wieder Unterbringungskosten Essensgeld pp. zahlen muss? Wenn es Schulungen geben sollte - wie lange dauern die an?

7. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit als StUffz Materialbewirtschafter ins Ausland zu müssen? Auf meinem Zettel hier steht "Auslandswahrscheinlichkeit - nein" - ist bestimmt kein Verlass drauf oder?!

8. Wenn ich Berufssoldat werden möchte, muss ich doch erst einmal die Eignung zum Feldwebel bestehen oder? Angenommen ich schaffe das - kommen dann auch wieder Schulungen in ganz Deutschland auf mich zu oder heimatnahe Schulungen in Thüringen? Wie lange dauern diese Schulungen dann an? Stimmt das, dass man als FW alle 2 bis 3 Jahre sein Wohnort aufgeben muss weil man extrem oft versetzt wird? - habe ich mal gelesen im BW-Forum.

9. Ich habe mich erstmal 8 Jahre verpflichten lassen. Kann ich wenn beide Seiten zustimmen auf 25 Jahre gehen?

Das wars erstmal zu meinen Fragen, ich hoffe mir kann jemand helfen. Ich habe schon selber viel recherchiert aber bin immer auf Sachen gestoßen, die meist über 5 Jahre alt waren und nicht mehr aktuell. Ich bedanke mich jetzt schon einmal für eure Hilfe und wünsche eine schöne Restwoche.

LG


Edit:
Neu formulierte bzw. erweiterte Fragestellung. Selbstzitat/Urspungsthread daher gelöscht.
Autor: Der NNNeue
« am: 08. November 2017, 17:53:09 »

Hallo liebes Forum (...)

eine schöne Restwoche.

LG


Edit:
Neu formulierte bzw. erweiterte Fragestellung im folgenden Beitrag!
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