Autor: HerrZog
« am: 04. Dezember 2017, 08:09:44 »2. Welche Fahrtkosten bekomme ich erstattet wenn ich jedes Wochenende Freitags nach Hause fahre und am Sonntag Mittag wieder hinfahre zur GA nach Heide? Mein Berater meinte wohl zu mir, dass ich eine Heimfahrt im Monat erstattet bekomme mit 20 Cent pro km?! Und die restlichen Fahrkosten soll ich als "Trennungsgeld" ansehen? - verstehe ich nicht...
Mit einer anerkannten Wohnung nach BUKG bist du Trennungsgeldberechtigt, bekommst dann 1x Familienheimfahrt im Monat bezahlt. (Verheiratet oder mit Kind = 2x)
Alles andere ist Privatvergnügen, kann aber bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
5. Übernachtungskosten in der Grundausbildung - kommen da Kosten auf mich zu für die Unterbringung in der Woche über in der Kaserne? Wenn ja wie viel ist das? Wird das gleich vom Brutto abgezogen oder auch vom netto?
Unterkünfte auf Lehrgänge sind unentgeldlich