Forum Chat ()

StartseiteForumTeamANB / RegelnFeedgenerator Hilfe
  • 16. April 2024, 21:24:21
  • Willkommen Gast
Bitte logg dich ein oder registriere dich.

Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge
Erweiterte Suche  

Neuigkeiten:

AUS AKTUELLEM ANLASS:

in letzte Zeit häufen sich in  Beitragen einige identifizierbaren Daten:

 Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und detailierten Beschreibungen welche angegeben werden

Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das was allgemein ist - wir werden dies in nächster Zeit besser im Auge behalten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Solltest du deiner Antwort nicht sicher sein, starte ein neues Thema.
Name:
E-Mail:
Betreff:
Symbol:

Datei anhängen:
(Dateianhang löschen)
(mehr Dateianhänge)
Erlaubte Dateitypen: txt, jpg, jpeg, gif, pdf, mpg, png, doc, zip, xls, rar, avi
Einschränkungen: 10 pro Antwort, maximale Gesamtgröße 8192KB, maximale Individualgröße 8192KB
Verifizierung:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:

Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau


Zusammenfassung

Autor: Tommie
« am: 04. Dezember 2017, 11:25:46 »

Für eine Einstellung bei der Bundeswehr muss der Bewerber zunächst einmal tauglich sein, was sich im Laufe der sogenannten "Musterung" heraus stellt. Schon sehr viele Bewerber, die laut eigener Aussage vollkommen gesund sind, werden bei dieser Gelegenheit als "dauerhaft wehrdienstunfähig" gemustert! Das ist die Hürde Nr. 1!

Ist einmal die Tauglichkeit festgestellt, gibt es ggf. sog. "Verwendungsausschlüsse", die sich aus den bei der Musterung festgestellten Gesundheitsziffern ergeben. Beispiel: Ein Bewerber mit Plattfüßen hat üblicherweise einen Ausschluss für die Gebirgsjäger! Das ist die Hürde Nr. 2!

Und für Lufttransportbegleitfeldwebel ist eben zusätzlich, die von "KlausP" vollkommen zu recht als wesentlich tiefer greifendere Untersuchung auf Wehrfliegerverwendungsfähigkeit erforderlich! das ist Hürde Nr. 3!

Und nun nochmal zum Mitmeisseln: Der Musterungsarzt untersucht sie und stellt aufgrund seiner Untersuchungsergebnisse Gesundheitsziffern fest! Diese Gesundheitsziffern begründen ggf. Verwendungsausschlüsse. Und dann kommt die WFV-III! Und wer all das "überlebt" kann dann LuftTranspBeglFw werden!
Autor: KlausP
« am: 04. Dezember 2017, 11:15:38 »

Zitat
... Was ich damit eigentlich sagen wollte ist, dass der Arzt bei der Musterung nicht die einzige Hürde ist. Es gibt noch viele andere. ...

Eben. Die von @Tommie genannte Untersuchung auf Wehrfliegerverwendungsfaehigkeit z.B. ist weitaus tiefgründiger als die Untersuchung bei der Musterung und erfolgt erst ein paar Wochen später. Dabei kann auch rauskommen, dass Sie überhaupt nicht dienstfähig sind.
Autor: Andi8111
« am: 04. Dezember 2017, 10:54:30 »

Wenn man slche Fragen stellt, sollte man sich auf Gegenwind gefasst machen. Natürlich gibt es noch andere Ausschlüsse, als gesundheitliche. Was denken Sie sich eigentlich, wen Sie hier beleidigen? Wenden Sie sich doch zukünftig mit Ihren Anliegen woanders hin. Wir nehmen uns die Zeit, hier Antwort zu geben und das ist der Dank?

Was ich damit eigentlich sagen wollte ist, dass der Arzt bei der Musterung nicht die einzige Hürde ist. Es gibt noch viele andere.
Autor: Isa31-07
« am: 04. Dezember 2017, 09:54:46 »

Ähmmmm...Okay...

Ich wollte jetzt auch keine Auflistung erhalten weil, dass kann ich mir alleine besorgen. :D

@andi8111 Also ich sag es mal ganz freundlich, ich habe schon freundlichere Antworten gelesen hier im Forum und Ihre fande ich jetzt nicht optimal. Wenn ich für diese Verwendung Fragen habe, frage ich auch aber dann kann ich, als Mensch , auch eine freundliche Antwort vorraussetzen.
Natürlich gibt es da ausschließende Gesundheitsziffern. Aber die werde ich Ihnen hier nicht aufschreiben. Dazu ist der Arzt bei der Musterung da.  Der erkennt diese oder eben nicht. Außerdem ist es noch lange nicht gesagt, dass Sie Lufttransportbegleiter werden können, wenn Sie gesundheitlich geeignet sind....
Danke, dass Sie an meiner Fähigkeit zweifeln. ;D Erstens kennen Sie mich nicht. Zweitens würde ich Sie doch bitten solche Äußerungen zu lassen. Vielen Dank.  :)
Ich wünsche Ihnen alles Gute und eine schöne Adventszeits.


Dann heißt es für mich abwarten und schauen was der Arzt bei der Musterung zu mir sagt. :)
Danke an die anderen die hier freundlich geblieben sind. :)
Euch natürlich auch eine schöne Adventszeit. :)
Autor: Philli123
« am: 03. Dezember 2017, 14:31:37 »

Vielen Dank für die Antwort, Ralf!  :)
Autor: Ralf
« am: 03. Dezember 2017, 11:50:35 »

Alles gut, ruhig Blut.
Gerne drösel ich das mal ein bisschen auf.

Mit der nächsten Änderung der SLV wird voraussichtlich die Altersgrenze 30 Jahre grundsätzlich fallen, es sei denn die Bedarfsträger legen aus operationellen Gesichtspunkten andere fest. Ein Beispiel wäre vielleicht FschJ, PzGren, KdoFw, Pilot etc. Wann das kommen wird? Zuerst einmal bedarf es einer neuen Regierung, denn dafür bedarf es einer Gesetzesinitiative. I.d.R. wird das in einem Artikelgesetzt zusammengefasst, muss in die ressortübergreifende Abstimmung usw. Also frühestens Mitte 2019.

Nun zu den LTrspBeglFw und nur bei denen. Hier wurde nunmehr (im Vorgriff auf die o.a. Änderung) ein Antrag an den BPA gestellt, die Altersgrenze hochzusetzen/ wegfallen zu lassen. Bei Genehmigung kann da das 40. Lj oder gar keine Altersgrenze mehr rauskommen, könnte aber auch abgelehnt werden.
Autor: Andi8111
« am: 03. Dezember 2017, 11:24:57 »

Ich versuche es nochmal:

Sie greifen uns hier an.

Dabei haben wir, im Bezug auf Ihre Frage, klargestellt, was an der Sache dran ist. Und das, ohne ein Werturteil zu fällen.

Die Aussage von Tommie bezog sich auf diesen Post, der etwas weiter oben zu lesen war:
"Vor der Ausbildung zum Lufttransportbegleiter (aka "Saftschubse(r) ;D !) steht eine Wehrfliegerverwendungsfähigkeit der Stufe III! Die dieser Untersuchung zugrunde liegende Vorschrift ist eingestuft, daher wird hier nicht aus ihr zitiert werden. Und ... ja, es gibt sogenannte "Gesundheitsziffern", die pauschal die Erteilung einer WFV III ohne Ausnahmegenehmigung ausschließen!"

Und dann fragen Sie: Gilt das mit der Ausnahmegenehmigung nur für die Lufttransportbegleiter?

Nein! Es gilt derzeit für alle Verwendungen, die eine WFVIII bedingen, dass keine Ausnahmegenehmigungen zugelassen werden. Sie haben diesen Zusammenhang nicht verstanden.

Daneben: Soll es dann gar keine Altersgrenzen mehr geben, auch nicht z.B. bei den Feldwebel-, oder Offizieranwärtern?

Davon war hier NIEMALS die Rede. Sondern nur von EINER! Verwendung im Zusammenhang mit der WFVIII.

Und: Das hört sich ja interessant an mit der Änderung der SLV!

Es gibt KEINE Änderung der SLV. Die wird es in absehbarer Zeit, bzw. mittelfristig nicht geben und auch nicht in dem Umfang, den Sie eventuell herbeisehnen.

Und wenn nun wieder so ein unausgegorener Schmarrn kommt, von wegen wir verstehen nicht, was Sie wollen, dreh ich komplett durch. Sie verstehen offenbar nicht, auf welchen Ebenen wir hier argumentieren.

Und sas hier: Vielleicht mal eine Runde Weihnachtstee schlürfen und wieder runter kommen  ;D .

Fasse ich im Bezug auf die alte Wendung "Diskutiere niemals mit Dummköpfen. Erst ziehen sie dich auf ihr Niveau herunter und dort schlagen sie dich mit ihrer Erfahrung."  Das ist übrigens ein Zitat von Tom Hanks; es spiegelt also nicht meine Ansicht wieder, sondern wird hier nur der Vollständigkeit wegen zitiert ;)



Autor: Philli123
« am: 03. Dezember 2017, 11:08:00 »

Und Tommie hat nur, um unsinniger, aber leider immer wieder vorkommender, fehlgerichteter Euphorie vorzubeugen, erklärt, was an der Sache dran ist.
Das haben Sie wohl nicht verstanden.

Nochmal: Anscheinend nicht, sonst hätte ich die Frage nicht gestellt??!  ::)   

Ich wusste nicht, dass einem hier nach einer Verständnisfrage, weil man eben was nicht richtig verstanden hat, sofort in die Wade gebissen wird und man als völlig minderbemittelt (weil man anscheinend nicht lesen kann), oder als zu euphorisch (weil man an einer Änderung der SLV interessiert ist), dargestellt wird!  :o

Vielleicht mal eine Runde Weihnachtstee schlürfen und wieder runter kommen  ;D .
Autor: Andi8111
« am: 03. Dezember 2017, 10:46:05 »

Und Tommie hat nur, um unsinniger, aber leider immer wieder vorkommender, fehlgerichteter Euphorie vorzubeugen, erklärt, was an der Sache dran ist.
Das haben Sie wohl nicht verstanden.
Autor: Philli123
« am: 03. Dezember 2017, 10:38:35 »

Gilt das mit der Ausnahmegenehmigung nur für die Lufttransportbegleiter? Ist ja spannend, was sich gerade so verändert!
Sie sollten sich mal im verstehenden Lesen üben ;) :

Nö, ich habs ja eben nicht verstanden, darum habe ich ja bei RALF nachgefragt  ::) .
Schlimm? Finde ich nicht, weil so ein Forum ist zum Nachfragen da, dachte ich bisher jedenfalls.  ???   
Hätte ich die Aussage verstanden, dann hätte ich nicht nachgefragt, aber das haben Sie anscheinend nicht verstanden, dass ich es nicht verstanden habe   :o   ;D .


Edit:
Zitate abgetrennt
Autor: Tommie
« am: 03. Dezember 2017, 09:52:19 »

Gilt das mit der Ausnahmegenehmigung nur für die Lufttransportbegleiter? Ist ja spannend, was sich gerade so verändert!

Sie sollten sich mal im verstehenden Lesen üben ;) :

Man darf (derzeit) nicht älter als 30 sein, ein Ausnahmeantrag an den Bundespersonalausschuss im Vorgriff auf die geplante Änderung der SLV läuft noch.

Es läuft ein Ausnahmeantrag, weil irgendwann einmal die SLV geändert werden soll/wird/... ! Da ist noch nicht genehmigt! Weder für Saftschubsen, noch für sonst wen! Capisce ;) ?
Autor: Philli123
« am: 03. Dezember 2017, 09:40:03 »

Man darf (derzeit) nicht älter als 30 sein, ein Ausnahmeantrag an den Bundespersonalausschuss im Vorgriff auf die geplante Änderung der SLV läuft noch.

Das hört sich ja interessant an mit der Änderung der SLV!
Wissen Sie da schon einen groben Zeitplan, bis wann die SLV geändert werden soll, Ralf?
Soll es dann gar keine Altersgrenzen mehr geben, auch nicht z.B. bei den Feldwebel-, oder Offizieranwärtern?
Gilt das mit der Ausnahmegenehmigung nur für die Lufttransportbegleiter? Ist ja spannend, was sich gerade so verändert!

Danke schon mal und viele Grüße

Autor: Ralf
« am: 01. Dezember 2017, 17:43:10 »

Durch den DP-Aufwuchs aufgrund der Verstärkung des parlamentarischen LuTrans ist ein hoher Bedarf. Es werden auch Verpflichtungsprämien gezahlt.
Man darf (derzeit) nicht älter als 30 sein, ein Ausnahmeantrag an den Bundespersonalausschuss im Vorgriff auf die geplante Änderung der SLV läuft noch.
Autor: Tommie
« am: 01. Dezember 2017, 17:09:56 »

Vor der Ausbildung zum Lufttransportbegleiter (aka "Saftschubse(r) ;D !) steht eine Wehrfliegerverwendungsfähigkeit der Stufe III! Die dieser Untersuchung zugrunde liegende Vorschrift ist eingestuft, daher wird hier nicht aus ihr zitiert werden. Und ... ja, es gibt sogenannte "Gesundheitsziffern", die pauschal die Erteilung einer WFV III ohne Ausnahmegenehmigung ausschließen!
Autor: Andi8111
« am: 01. Dezember 2017, 15:54:08 »

Natürlich gibt es da ausschließende Gesundheitsziffern. Aber die werde ich Ihnen hier nicht aufschreiben. Dazu ist der Arzt bei der Musterung da.  Der erkennt diese oder eben nicht. Außerdem ist es noch lange nicht gesagt, dass Sie Lufttransportbegleiter werden können, wenn Sie gesundheitlich geeignet sind....
© 2002 - 2024 Bundeswehrforum.de