Autor: Danny283
« am: 05. Dezember 2017, 00:12:21 »Hi. Ich hatte vor kurzem einen ähnlichen Fall...ich habe das Ganze zunächst telefonisch beim KC und beim Sicherheitsbeauftragten meiner GA-Einheit gemeldet. Anschließend wurde eine schriftliche Schilderung samt Az an beide Dienstellen meinerseits versendet. Der Einplaner hat dann aufgrund meiner Schilderung entschieden, dass ich trotz lfd. Verfahren antreten darf. Der SiBe wies mich darauf hin, dass eine lfd SÜ durch ein Ermittlungsverfahren bis zum Abschluss dieses zum erliegen kommt. Grüße