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Zusammenfassung

Autor: Ralf
« am: 23. Februar 2020, 10:52:51 »

Kein Problem, aber -wie gesagt- abwarten. Auf der Kippe heißt nicht, dass ausgeschlossen.
Zitat
Das erklärt mir, warum man mir schrieb, es ist nicht vorgesehen und warum es nicht im Jahresbericht vom WB angesprochen wurde.
Nein, das war nicht der Grund, denn diese Info ist neuer. Der Grund war/ist, dass die SLV eben noch nicht gezeichnet ist und sich deswegen offizielle Stellen (dazu zähle ich nicht den Wehrbeauftragten, der sich auch gerne mal mit Spekulationen hervortut; ich gehe aber mal stark davon aus, dass dieses einfach nur ein unwichtiges Randthema ist, das es nicht zu erwähnen lohnte) dazu nicht äußern.
Autor: Stuffz.97312
« am: 23. Februar 2020, 10:23:38 »

Und schon steht die Einführung der Einstellung als OFähnr auf der Kippe  ???

Moin an alle :-)

sehr, sehr schade!!!
Das erklärt mir, warum man mir schrieb, es ist nicht vorgesehen und warum es nicht im Jahresbericht vom WB angesprochen wurde.

Danke für die Info Ralf.
Autor: LwLauch
« am: 08. Februar 2020, 15:45:31 »

Ja, es gibt noch Offizier ohne Studium. Also Abitur, aber nach der Offizierschule direkt auf Lehrgänge. Es sind aber nicht sehr viele.
Autor: Zulu048
« am: 08. Februar 2020, 15:14:56 »

Die Einstellung mit höherem Dienstgrad würde soch ja sowieso nur für die berüchtigten "Seiteneinsteiger" anbieten. Ich fürchte jedoch, die erste Frage wurde etwas missverstanden. Sie sollte wohl in etwa so klingen:

Gibt es denn die Möglichkeit des Offiziers ohne Studium, auch ohne ein vorheriges ziviles Studium, noch? Also quasi ein Offizier mit Studienberechtigung, aber ohne Studium?

Ich stelle diese Frage nur so explizit, weil man nicht selten hört, dass die Laufbahn des Offiziers ohne ein Studium nicht mehr existiert, deswegen wollte ich mal die Experten fragen.
Autor: Ralf
« am: 06. Februar 2020, 15:43:17 »

Genau,
zu 1 erfolgt die Einstellung im untersten DGrad, vorausgesetzt, man ist bei Einstellung noch keine 30.
und zu 2: sie zählt ggf. zu einer Vorklassifizierung (Einladung ja/nein) und dann zum Gesamtbild
Autor: F_K
« am: 06. Februar 2020, 14:04:15 »

Randbemerkung:

- Nicht "erfolgreiche" Ausbildung "zählen" natürlich nicht, es zählen tatsächlich erreichte Abschlüsse (z. B. Bachelor), dann kann man auch über Noten sprechen.
- Bei einem nicht erfolgreich abgeschlossenen Studium (Abbrecher oder exmatrikuliert), zählt dies sicherlich als "Malus", bzw. zumindest als ein Hinweis auf fehlende Studienfähigkeit.

- Ein solcher (ehemaliger) Student hat dann als letzten Abschluß eine Studienberechtigung (Abitur / Fachabitur) und wird mit Mitbewerben mit dieser Qualifikation verglichen.

-> Allein eine Studienberechtigung "reicht" nicht - man muss eine Eignung als OA bekommen und körperlich tauglich sein.

Viel Erfolg.
Autor: DeltaEcho
« am: 06. Februar 2020, 13:54:05 »

Zu 1. Einstellung als OA mit dem niedrigsten DG.
Autor: Zulu048
« am: 06. Februar 2020, 13:51:58 »

Hallo, Ralf
ich hätte zu diesem Thema "Offizier ohne Studium" noch zwei kurze Fragen:

1.Dass die Offz-Laufbahn ohne Studium (aber mit zivilem HS-Abschluss) möglich ist, hört man ja häufiger. Wie sieht das Thema aber für jemanden aus, der keinen zivilen Abschluss hat bzw. aus seinem Studium exmatrikuliert wird?

2.Wie wirkt sich denn die Abschlussnote der Hochschule auf Einstellungen dieser Laufbahn aus?

Wichtig zu beiden Fragen ist wohl, dass das Studium verwendungsfern ist.
Autor: Ralf
« am: 05. Februar 2020, 19:50:53 »

Und schon steht die Einführung der Einstellung als OFähnr auf der Kippe  ???
Autor: Stuffz.97312
« am: 29. Januar 2020, 17:02:19 »

Zitat
Ist der Oberfähnrich doch auch schon lange, also wäre es doch ein leichtes, den Prozess so umzusetzen. Vielleicht ist es auch nur mein Gedankengang.
Nein, weil die gesetzliche Grundlage (SLV) dafür fehlt. Und da sind noch jede Menge andere Dinge drin und halt eben auch strittige, deswegen verzögert sich das.

Es ist doch selbsterklärlich, dass eine offizielle Anfrage nur den Sachstand wiedergeben kann und kann keine "ungelegten Eier". Ich handhabe das ja auch nicht anders (und erst neulich geschehen): eine Antwort zu einem anderen Sachverhalt, der mit der Novellierung der SLV mglw. neu geregelt sein wird, habe ich auch abschlägig beschieden. Weil...gibt es noch keine Grundlage dazu.

Deswegen schrieb ich auch hier -sehr zum Leidwesen eines Users per PN, dass ich über die Auslegung zu einzelnen Punkten der Novellierung Nichts orakeln werde, das wäre höchst unseriös.

Man wird sehen, was letztendlich dabei rauskommt bei der Veröffentlichung und -was fast noch wichtiger ist. wie erfolgt die Umsetzung. Nur, weil die SLV eine Möglichkeit öffnet, muss sie ja auch nicht komplett genutzt werden. Beispielsweise ein theoretisches Konstrukt: OFähnr-Einstellung wird so durchkommen. Die Bedarfsträger legen jedoch fest, dass dieses nur für bestimmte Werdegänge erfolgen soll. Das stellend er jeweiligen Bedarfsträgerforderung kann einen bestehenden Rahmen einschränken. Das wird mit Sicherheit bei den Direkteinstellungen OffzMilFD erfolgen.

Dankeschön :-) Warten wir es mal ab.
Autor: Ralf
« am: 29. Januar 2020, 16:54:39 »

Zitat
Ist der Oberfähnrich doch auch schon lange, also wäre es doch ein leichtes, den Prozess so umzusetzen. Vielleicht ist es auch nur mein Gedankengang.
Nein, weil die gesetzliche Grundlage (SLV) dafür fehlt. Und da sind noch jede Menge andere Dinge drin und halt eben auch strittige, deswegen verzögert sich das.

Es ist doch selbsterklärlich, dass eine offizielle Anfrage nur den Sachstand wiedergeben kann und kann keine "ungelegten Eier". Ich handhabe das ja auch nicht anders (und erst neulich geschehen): eine Antwort zu einem anderen Sachverhalt, der mit der Novellierung der SLV mglw. neu geregelt sein wird, habe ich auch abschlägig beschieden. Weil...gibt es noch keine Grundlage dazu.

Deswegen schrieb ich auch hier -sehr zum Leidwesen eines Users per PN, dass ich über die Auslegung zu einzelnen Punkten der Novellierung Nichts orakeln werde, das wäre höchst unseriös.

Man wird sehen, was letztendlich dabei rauskommt bei der Veröffentlichung und -was fast noch wichtiger ist. wie erfolgt die Umsetzung. Nur, weil die SLV eine Möglichkeit öffnet, muss sie ja auch nicht komplett genutzt werden. Beispielsweise ein theoretisches Konstrukt: OFähnr-Einstellung wird so durchkommen. Die Bedarfsträger legen jedoch fest, dass dieses nur für bestimmte Werdegänge erfolgen soll. Das stellend er jeweiligen Bedarfsträgerforderung kann einen bestehenden Rahmen einschränken. Das wird mit Sicherheit bei den Direkteinstellungen OffzMilFD erfolgen.
Autor: Stuffz.97312
« am: 29. Januar 2020, 16:35:16 »


Zitat

Manchmal kann ich die Gedankengänge einiger Fragesteller nicht nachvollziehen.

Das musst du ja auch nicht wirklich, weil es doch meine Fragen sind, zu den ich gezielte Antworten suche, vielleicht verstehe ich auch manch eine Frage von dir nicht. :-)

Aber mal was anderes zu deinem Werdegang in der NVA.
Als 1979 die weiteren Fähnrich Dienstgrade eingeführt wurden, wurdest du dann gleich Oberfähnrich (zwei Sterne übereinander) oder wurdest du erst wieder Fähnrich (ein Stern).
Ich schreibe gerade an einem Buch über die Fähnriche der NVA, darum meine Frage.

Danke

Autor: Stuffz.97312
« am: 29. Januar 2020, 16:30:22 »


[/quote]

Sind Sie nicht, da bereits im BBesG gesetzlich verankert.
Und derzeit wird auch schon an der Umsetzung gearbeitet...
[/quote]

Ist der Oberfähnrich doch auch schon lange, also wäre es doch ein leichtes, den Prozess so umzusetzen. Vielleicht ist es auch nur mein Gedankengang.

Da ich nun auch unterschiedliche Aussagen habe, von Personen die mit Personalmanagement in der Bundeswehr zu tun haben, bin ich verwundert, doch aber ich habe die Freiheit meine Fragen eben stellen zu können. Darum gibt es doch eben auch solch ein Forum.

Autor: LwPersFw
« am: 29. Januar 2020, 14:24:15 »

mmmh, aber die Neukonzeption der Laufbahn der Mannschaften mit der Einführung von zwei neuen Spitzendienstgraden zum einen Korporal und zum anderen Stabskorporal finden doch auch Erwähnung.

Nach deiner Aussagen müssten sie doch auch noch ungelegte Eier sein, finden dennoch Platz im Jahresbericht????

Sind Sie nicht, da bereits im BBesG gesetzlich verankert.
Und derzeit wird auch schon an der Umsetzung gearbeitet...
Autor: Stuffz.97312
« am: 29. Januar 2020, 11:54:19 »

Auf der selben wie vorher, nämlich der derzeit sich im Bearbeitungsgang befindlichen Referentenentwürfe zur Novellierung der SLV.

Zitat
Eine Anfrage, diesbezüglich mal beim Personalamt (als ich hiervon im Forum gelesen habe), wurde negativ (diese Art der Einstellung sei nicht vorgesehen) beantwortet.
Ist ja auch korrekt, die derzeitige SLV sieht das nicht vor. Und ungelegte Eier werden nicht versprochen.

mmmh, aber die Neukonzeption der Laufbahn der Mannschaften mit der Einführung von zwei neuen Spitzendienstgraden zum einen Korporal und zum anderen Stabskorporal finden doch auch Erwähnung. Nach deiner Aussagen müssten sie doch auch noch ungelegte Eier sein, finden dennoch Platz im Jahresbericht????
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