Autor: Bjoern
« am: 05. November 2006, 15:42:29 »
Hallo!
Habe da mal ne Frage.
Ich habe damals als ich meinen Grundwehrdienst absolviert habe eine Disziplinarstrafe bekommen. Es ging darum, das ich operiert werden sollte. Ich war damals wegen der Operation etwas nervös, so dass ich zwei Tage vor der Op. Magen Darm bekommen habe und ich deswegen schon ins Krankenhaus sollte. Ich sagte den Ärzten das das wegen der Nervösität wäre, aber ich sollte trotdem obwohl ich ja sowieso zwei Tage später ins Krankenhaus sollte, ins Krankenhaus gehen. Das habe ich aber nicht getan. Bin dann erst zu dem Op Termin ins Krankenhaus gefahren. Ich habe dan wegen der Sache eine Disziplinarstrafe bekommen, bei der die Bundeswehr etwas von meinem Entlassungsgeld einbehalten hat. Ich habe mich aber jetzt auf eine Feldwebelstelle im Bereich der Elektronik beworben. Habe ich trotz der Disziplinarstrafe Chancen die Stelle zu bekommen? Vorausgesetzt das alles andere stimmt.
Lieben Gruss
Björn