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Zusammenfassung

Autor: BSG1966
« am: 09. Juli 2018, 22:36:53 »

Mal ganz ungeachtet was das damals war oder nicht war. Wenn Sie in den jetzt über 30 Jahren (!!!!) nicht pflegerisch tätig waren, können Sie sich das ganze fachlich in die Haare schmieren. Wenn Sie der Meinung sind, Sie können das, weil Sie vor über 30 Jahren da mal nen Kurs gemacht haben, dann werden Sie spätestens mit Beginn der Tätigkeit merken, dass herzlich wenig davon übrig ist.
Autor: StierNRW
« am: 09. Juli 2018, 19:57:52 »

1. Ja, das Praktikum wurde absolviert am AKB (Allgemeines Krankenhaus Barmbek). Die theoretische Ausbildung war nach der Grundausbildung in Würzburg.

In Würzburg ?

Du meinst wohl bei Würzburg. An der SanSLw in Giebelstadt.

Da hab ich nämlich 1995 selber meine Grundausbildung gemacht ;D
Autor: ulli76
« am: 09. Juli 2018, 19:14:52 »

Hä? Was nicht aktuell. Wie soll er aktuell sein wenn er von annodunnemal ist?
Und was soll an deiner Ausfertigung beglaubigt werden?

Mach halt ne Ausbildung zum Krankenpflegehelfer. Ist wahrscheinlich eh besser für alle Beteiligten. Von der Ausbildung damals wird ja eh nichts mehr aktuell sein.
Autor: Oliver Schumacher
« am: 09. Juli 2018, 19:04:22 »

Ist ja nicht verbummelt, sondern vorhanden, eben nur nicht aktuell. Und ein Arbeitgeber braucht das halt beglaubigt, daher rührt meine Frage.

DANKE für die bisherigen hilfreichen Antworten, bin nun ein Stück weiter.

Gruß Oliver
Autor: ulli76
« am: 09. Juli 2018, 19:00:57 »

Wer soll dir was genau bestätigen? Wenn du dein LEhrgangszeugnis verbummelt hast, ist es dein Problem. Und du musst halt die Stelle, die dir irgendwie anerkennen soll, dass du Krankenpflegehelfer bist, fragen, ob sie das Dienstzeugnis als Grundlagen nehmen kann.
Autor: Oliver Schumacher
« am: 09. Juli 2018, 18:39:16 »

Hallo nochmal,

Der Lehrgang hieß KRPFLHILFE Sanlehrgang II.

Gibt es eine Stelle die mir das beglaubigen kann oder reicht die Lehrgangsbestätigung.
Habe das Schreiben grad gefunden.

Danke im Voraus Oliver

Autor: F_K
« am: 09. Juli 2018, 18:36:18 »

Ist inzwischen Landessache - und ein Land mit zweijähriger Ausbildung wird es wohl nicht anerkennen.
Autor: Oliver Schumacher
« am: 09. Juli 2018, 18:30:41 »

Danke für Antworten,

1. Ja, das Praktikum wurde absolviert am AKB (Allgemeines Krankenhaus Barmbek). Die theoretische Ausbildung war nach der Grundausbildung in Würzburg.
2. Das originale Dienstzeugnis habe ich zur Verfügung, nur wer könnte mir das heute bestätigen?

Gibt es eine offizielle Stelle die so etwas Anerkennt?

Vielen Dank im Voraus Oliver

Autor: ulli76
« am: 09. Juli 2018, 18:22:52 »

Und warum reicht dsa Dienstzeugnis nicht?
Autor: christoph1972
« am: 09. Juli 2018, 18:11:16 »

Die Ausbildung als Krankenpflegehelfer entsprach später dem San II einschließlich Krankenpflegepraktikum an einem Krankenhaus. Wenn das 1982 (schon) so war, hättest Du darüber nach meinem Kenntnisstand eine entsprechende Lehrgangsbescheinigung bekommen.
Autor: F_K
« am: 09. Juli 2018, 18:03:56 »

Je nach Bundesland ist das eine zweijährige Ausbildung - merkste selber, oder?
Autor: Oliver Schumacher
« am: 09. Juli 2018, 18:00:00 »

Hallo Zusammen,

ich habe von 1982-1983 den W15 Grundwehrdienst als Luftwaffensanitäter abgeleistet. Damals sagte man mir die Sanitäterausbildung entspricht der des Krankenpflegehelfers im Zivilen. Nun möchte ich das bestätigt bzw anerkannt bekommen für meine weitere berufliche Laufbahn. Mein originales Dienstzeugnis habe ich noch, nur beim Kreiswehrersatzamt sagt man mir meine Jahrgänge seien gelöscht. Kann mir jemand sagen wie bzw wo ich dennoch eine aktuelle Bestätigung bekommen könnte, dass ich den Wehrdienst als Sanitäter abgeleistet habe?
Vielen Dank für jeden Rat im Voraus Gruß aus Hamburg Oliver
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