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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: A.Foley am 23. Dezember 2019, 21:19:09

Titel: Einstellung / Beorderung in eine Laufbahn der Unteroffiziere der Reserve
Beitrag von: A.Foley am 23. Dezember 2019, 21:19:09
Hallo,
kurz zu mir :
Habe mich selber um eine Stelle als Reservist bemüht, diese auch bekommen und bin schon beordert worden.
Meinen Wehrdienst hatte ich damals 12 Monate gemacht und bin als Gefreiter entlassen worden.

Nach Ausfüllen der Formulare an das BAPersBW unter Angabe meines erlernten Berufs als Groß-und Außenhandelskaufmann,
mit ADA Schein IHK sowie Führen eines Betriebes über 15 Jahre und als Ausbilder tätig wurde mir vom BaPersBw bestätigt, als auch per E-Mail
an meinen Truppenteil das die beabsichtigte Verwendung als MatBewFw SK gegeben ist , sogar unter Angabe der ATN : 1003061., nach §22 Abs. 2 SLV.

Soweit so gut.

Jetzt stand in einer E-Mail folgendes was mich ein wenig irritiert wie folgt :
Einstellung / Beorderung in eine Laufbahn der Unteroffiziere der Reserve nach § 22 Abs. 5 der SLV.

In meiner Beorderung stand folgendes :

Dienstgrad gem.Soll-Org : Sdt - OStGefr
Soll ATN 1 : 3001480 - Pionier
Objekt ID ( Dienstposten ) : 31382307

Ich gehe quasi als Gefreiter der Reserve in meine erste Übung, welche einen Monat dauert, und ich zur Auffrischung sehr gerne mache, da ich zudem auch die ATN dafür erhalte. Es ist die Pionier EAV. Außerdem solle ich laut Truppenteil die 4 wöchige Ausbildung mitmachen, und innerhalb dieser Zeit würde man meine Bewerbung zum Feldwebelanwärter der Reserve mit mir zusammen fertig machen.
AB wann kann ich mit einer Beförderung rechnen, bzw. werde ich überhaupt befördert, da ich ja schon Gefreiter bin und auch schon 12 Monate gedient habe, was 1994 war.
Oder werde ich erst befördert, wenn ich meinen Test vom Laufbahnwechsel und die Lehrgänge bestanden habe ??
Ich habe schon viel gelesen und gehört, und manche Freunde meinten, das ich normal mit einem höhren Dienstgrad eingestellt bzw. beordert werden hätte müssen.
Da ich mich nicht auskenne mit den beiden § 22 Abs.2 und § 22 Abs. 5 wie oben beschrieben, wollte ich hier im Forum fragen, ob mir wer weiterhelfen kann, und dies erklären kann.

Würde mich über Rückantworten sehr freuen.
Vielen Dank.