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Zusammenfassung

Autor: Andi8111
« am: 05. November 2017, 11:29:57 »

"mein WDB von 30% anerkannt"....
Erstmal ist es die Wehrdienstbeschädigung. Zweitens sind es zwei Paar Schuhe, ob diese anerkannt wurde, oder nicht. Wird sie anerkannt, KANN man einen Grad der Schädigung zugestehen. Dieser wird sich bei Ihnen im Rahmen von 30% bewegen.

Bitte die Begrifflichkeiten sortieren. Sind nicht immer Leute hier, die sowas mit der Muttermilch bereits aufgesogen haben, sondern auch Leute, die das lesen und mit diesem gefährlichen Halbwissen dann andere verrückt machen
Autor: BWDSF
« am: 05. November 2017, 10:21:30 »

Mit Kontrolle ist tatsächlich gemeint, dass der Rentenanspruch geprüft wird. Ebenso geht eine Kopie an die Abteilung PA 2.3, wo der Anspruch auf Heilbehandlung geprüft wird (nicht "ob", sondern in welchem Umfang). Wichtig wie immer im Leben: Mitwirken und Formulare ausgefüllt zurückschicken ;)
Autor: LwPersFw
« am: 05. November 2017, 10:09:17 »

Warum sollte er/sie dies tun ?

Schließlich hat ein Gutachter die 30 % bestätigt.

Also... Bescheid abwarten  ... Rechtsmittel können Sie dann ggf. immer noch einlegen.

Nach § 85 Abs 1 Soldatenversorgungsgesetz werden Sie eine Grundrente in Höhe von derzeit 141 € / Monat erhalten.

Diese ist steuerfrei und nicht pfändbar.

Sollte sich an Ihrem GdS von 30 % nichts ändern... erhalten Sie diese Rente bis zum Ableben.

Autor: peter8
« am: 05. November 2017, 09:54:12 »

Hallo zusammen,

ich habe letzte Woche einen Anruf von der BAPersBW PA 2.1 Düsseldorf erhalten,
das der Gutachter vom med. Dienst mein WDB von 30% anerkannt hat und meine
Akte zur Kontrolle an PA2.2. Rente weitergeleitet wurde.
Meine Frage, kann der Sachbearbeiter von PA2.2. Rente gegen den Bescheid noch
sein Veto einlegen?


EDIT: Schreibfehler WBD > WDB berichtigt
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