Autor: Andi8111
« am: 05. November 2017, 11:29:57 »"mein WDB von 30% anerkannt"....
Erstmal ist es die Wehrdienstbeschädigung. Zweitens sind es zwei Paar Schuhe, ob diese anerkannt wurde, oder nicht. Wird sie anerkannt, KANN man einen Grad der Schädigung zugestehen. Dieser wird sich bei Ihnen im Rahmen von 30% bewegen.
Bitte die Begrifflichkeiten sortieren. Sind nicht immer Leute hier, die sowas mit der Muttermilch bereits aufgesogen haben, sondern auch Leute, die das lesen und mit diesem gefährlichen Halbwissen dann andere verrückt machen
Erstmal ist es die Wehrdienstbeschädigung. Zweitens sind es zwei Paar Schuhe, ob diese anerkannt wurde, oder nicht. Wird sie anerkannt, KANN man einen Grad der Schädigung zugestehen. Dieser wird sich bei Ihnen im Rahmen von 30% bewegen.
Bitte die Begrifflichkeiten sortieren. Sind nicht immer Leute hier, die sowas mit der Muttermilch bereits aufgesogen haben, sondern auch Leute, die das lesen und mit diesem gefährlichen Halbwissen dann andere verrückt machen