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Fragen und Antworten => Zivile Laufbahn bei der Bundeswehr => Thema gestartet von: cypri am 11. Juli 2018, 08:26:09

Titel: Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: cypri am 11. Juli 2018, 08:26:09
Hallo,

ich muss in Kürze zur Einstellungsuntersuchung für den zivilen gehobenen Dienst. Ich bin körperlich absolut fit und gesund, da mache ich mir keine Sorgen. Allerdings habe ich vor einiger Zeit eine Psychotherapie begonnen, da ich aufgrund einer sehr belastenden Arbeitssituation eine Weile ausgefallen bin. So etwas habe ich vorher noch nie erlebt, dass ich von einem Arbeitgeber derart an meine Grenzen und darüber hinaus getrieben wurde. Es liegt keine grundlegende Pesönlichkeitsstörung vor, sondern es geht vielmehr darum, aufzuarbeiten, warum es dazu gekommen ist und dass es nicht wieder vorkommt.

Ich weiß, dass Psychotherapien kein grundsätzliches Ausschlusskriterium mehr sind - dennoch bin ich unsicher, ob und wie ich das bei dem Amtsarzt angeben soll.

Hat hier jemand Erfahrungen oder einen Tipp für mich?
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: KlausP am 11. Juli 2018, 08:43:59
Die Frage nach dem "ob" stellt sich doch gar nicht. Sie sind verpflichtet, auf alle Fragen bezüglich Vorerkrankungen und Therapien, die sich auf Ihre Einstellung auswirken könnten, wahrheitsgemäß zu antworten. Das ist bei Bewerbern für militärische Laufbahnen nicht anders. Falls das nämlich später herauskommt und Sie deshalb nicht eingestellt worden wären, fliegen Sie prompt wegen Einstellungsbetrugs wieder raus.
Zum "wie": schildern Sie es so, wie es war bzw. ist und nehmen Sie vorhandene Befunde mit.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: cypri am 11. Juli 2018, 09:15:42
Danke für Ihre schnelle Antwort. Ich wollte es übrigens nicht so klingen lassen, dass ich das vertuschen möchte... das Risiko ist mir viel zu groß. Und außerdem habe ich überhaupt keine Sorge, dass diese Thematik meine Dientsfähigkeit beeinträchtigt. Empfinde es ein bisschen wie einen gebrochenen Arm oder eine Platzwunde... muss behandelt werden, heilt, fertig.

Ich habe gar keine schriftlichen Befunde. Ich habe keinerlei Medikamente genommen und war in keiner stationären oder teilstationären Behandlung. Nun, ich werde ja sehen, was der Arzt dann von mir braucht.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: ulli76 am 11. Juli 2018, 18:14:13
Es gibt kaum ein Untauglichkeitskriterium für einen Bewerber auf eine Angestelltenstelle. Für eine Verbeamtung ist eine laufende Therapie ein Problem.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: cypri am 09. August 2018, 09:40:19
Eine laufende Therapie ist für eine Verbeamtung nicht automatisch ein Problem. Da kommt es auf die Situation im Einzelfall an. Ich habe alle Fragen offen und ehrlich beantwortet und wurde für "geeignet" befunden.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: Larry Braverman am 15. September 2018, 10:29:19
Die Frage nach dem "ob" stellt sich doch gar nicht. Sie sind verpflichtet, auf alle Fragen bezüglich Vorerkrankungen und Therapien, die sich auf Ihre Einstellung auswirken könnten, wahrheitsgemäß zu antworten.
Schwierig. Wie soll der Laie entscheiden können, ob sich seine (Vor-)Erkrankungen auf seine Dienstfähigkeit auswirken könnten? Eine Fehleinschätzung könnte unter Umständen negative Auswirkungen hinsichtlich seiner  Einstellungschancen haben, dabei wären Angaben dazu ggf. gar nicht zu machen gewesen.

Ich würde - und ich werde das auch selbst so handhaben - mich von einem Arbeits- und/oder auch Beamtenrechtler anwaltlich beraten lassen, auf welche Fragen überhaupt wahrheitsgemäß zu antworten ist.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: Tommie am 15. September 2018, 11:49:55
Ich würde - und ich werde das auch selbst so handhaben - mich von einem Arbeits- und/oder auch Beamtenrechtler anwaltlich beraten lassen, auf welche Fragen überhaupt wahrheitsgemäß zu antworten ist.

Das Geld kann er sich sparen, weil erstens eine laufende Behandlung immer zu melden ist, und zweitens alles, was die Tauglichkeit in Frage stellen kann, also auch ein Psychotherapie, sowieso meldepflichtig ist!
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: Larry Braverman am 15. September 2018, 12:13:30
Ich würde - und ich werde das auch selbst so handhaben - mich von einem Arbeits- und/oder auch Beamtenrechtler anwaltlich beraten lassen, auf welche Fragen überhaupt wahrheitsgemäß zu antworten ist.

Das Geld kann er sich sparen, weil erstens eine laufende Behandlung immer zu melden ist, und zweitens alles, was die Tauglichkeit in Frage stellen kann, also auch ein Psychotherapie, sowieso meldepflichtig ist!
Das ist eben die Frage. Wo steht das?
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: KlausP am 15. September 2018, 13:36:24
Zum beispiel in dem Bogen für die ärztliche Untersuchung. Da werden Sie schriftlich belehrt, dass Sie alle Fragen nach Vorerkrankungen, bei einigen auch in der Familie, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen. Verschweigen Sie dort etwas und es stellt sich später heraus, dass Sie bei vollständiger und wahrheitsgemäßer Beantwortung nicht eingestellt worden wären, fliegen Sie wegen Einstellungsbetrugs wieder raus, egal, ob als Soldat oder als Beamter.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: Larry Braverman am 15. September 2018, 15:37:35
Zum beispiel in dem Bogen für die ärztliche Untersuchung. Da werden Sie schriftlich belehrt, dass Sie alle Fragen nach Vorerkrankungen, bei einigen auch in der Familie, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Das ist klar, dass das da steht.  ;D Ich dachte allerdings eher ans Gesetz bzw. an Urteile, die definieren, welche Fragen zulässig sind. Denn natürlich dürfen diese Fragen mit Hinblick auf den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nur innerhalb eines sehr engen Bereichs gestellt werden. Auch ist die Frage, wie weit zurück gefragt werden darf.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: F_K am 15. September 2018, 16:31:36
@ Larry:
Die Rechtslage ist da klar - es wird ein gegenseitiges Treueverhältnis eingegangen - und da werden unter anderem alle ehemaligen Ärzte von der Schweigepflicht entbunden.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: KlausP am 15. September 2018, 16:46:59
Zum beispiel in dem Bogen für die ärztliche Untersuchung. Da werden Sie schriftlich belehrt, dass Sie alle Fragen nach Vorerkrankungen, bei einigen auch in der Familie, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Das ist klar, dass das da steht.  ;D Ich dachte allerdings eher ans Gesetz bzw. an Urteile, die definieren, welche Fragen zulässig sind. Denn natürlich dürfen diese Fragen mit Hinblick auf den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nur innerhalb eines sehr engen Bereichs gestellt werden. Auch ist die Frage, wie weit zurück gefragt werden darf.

Kleiner Tipp für Klugsch**** wie Sie: Verweigern Sie die Beantwortung der Fragen einfach. Die Bw wird es auch ohne Sie schaffen.

Und jetzt machen Sie was Sie wollen. Wieder einer mehr für meine Liste ...
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: Larry Braverman am 17. September 2018, 11:18:37
@ Larry:
Die Rechtslage ist da klar - es wird ein gegenseitiges Treueverhältnis eingegangen - und da werden unter anderem alle ehemaligen Ärzte von der Schweigepflicht entbunden.
Diese Antwort verstehe ich nicht. Was haben ehemalige Ärzte damit zu tun? Und von welcher Schweigepflicht wem gegenüber werden sie entbunden?
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: Maj a.D. am 17. September 2018, 11:27:37
@ Larry:
Die Rechtslage ist da klar - es wird ein gegenseitiges Treueverhältnis eingegangen - und da werden unter anderem alle ehemaligen Ärzte von der Schweigepflicht entbunden.
Diese Antwort verstehe ich nicht. Was haben ehemalige Ärzte damit zu tun? Und von welcher Schweigepflicht wem gegenüber werden sie entbunden?

Zum Mitschreiben: Sie müssen alle Ihre bisherigen Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und zwar gegenüber den Ärzten der Bundeswehr, die Sie im Rahmen der medizinischen Untersuchung begutachten.
Es gibt zwei Möglichkeiten:
1.) Sie tun das nicht --> Ende Ihrer Bewerbung
2.) Sie stimmen zu --> alle bisherigen medizinischen Unterlagen werden begutachtet und fließen in das Ergebnis der medizinischen Begutachtung ein.

Falls Sie nicht alle Ärzte aufführen und dies später durch welche Konstellation auch immer herauskommt, fliegen Sie wegen Einstellungsbetrug hochkant raus. Ganz einfach.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: F_K am 17. September 2018, 11:28:04
@ Larry:

Dann bitte mal google nutzen:

- Thema Ärztliche Schweigepflicht (warum, wieso, gegen wen?)
- Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht (wieso, warum?)
- Offenbarung der "Krankengeschichte" bei Verbeamtung / UTV (unter Nutzung von oben)?
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: Larry Braverman am 17. September 2018, 11:33:00
Zum beispiel in dem Bogen für die ärztliche Untersuchung. Da werden Sie schriftlich belehrt, dass Sie alle Fragen nach Vorerkrankungen, bei einigen auch in der Familie, vollständig und wahrheitsgemäß beantworten müssen.
Das ist klar, dass das da steht.  ;D Ich dachte allerdings eher ans Gesetz bzw. an Urteile, die definieren, welche Fragen zulässig sind. Denn natürlich dürfen diese Fragen mit Hinblick auf den Datenschutz und Persönlichkeitsrechte nur innerhalb eines sehr engen Bereichs gestellt werden. Auch ist die Frage, wie weit zurück gefragt werden darf.

Kleiner Tipp für Klugsch**** wie Sie: Verweigern Sie die Beantwortung der Fragen einfach. Die Bw wird es auch ohne Sie schaffen.

Und jetzt machen Sie was Sie wollen. Wieder einer mehr für meine Liste ...
Niedrige Frustrationsgrenze und Leseschwäche? Wenn das in der Vergangenheit die Voraussetzungen für eine Karriere bei der BW waren, dann braucht es Leute wie mich tatsächlich umso dringender.

Abgesehen davon habe ich nicht behauptet, die Beantwortung der Fragen verweigern zu wollen. Wenn Sie einmal schauen, dann fragte der/die Userin cypri hier nach Erfahrungen und/oder Tipps. Weil mich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit und Rechtmäßigkeit derartiger Fragen interessiert, gab ich den Ratschlag, ggf. einen Anwalt zu befragen, ob derartige Fragen überhaupt zulässig sind.

Auf meine Frage nach einer gesetzlichen Regelung bzw. entsprechenden Urteilen wurde hier auch noch nicht konkretes geboten außer der Beleidigung, ich sei ein Klugscheißer und man komme gut ohne mich zurecht. Ich hoffe, das ist nicht der grundsätzliche Umgangston bei der Bundeswehr.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: Larry Braverman am 17. September 2018, 11:42:14
Zum Mitschreiben: Sie müssen alle Ihre bisherigen Ärzte von der Schweigepflicht entbinden
ALLE??! Oder alle aktuell behandelnden Ärzte? Und wie weit geht das ggf. in die Vergangenheit zurück?
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: Maj a.D. am 17. September 2018, 12:02:32
Nach kurzer Suche im Internet hier als Anlage die Regelung für die Beamten und angehenden(!) Beamten in Hessen. Es kann davon ausgegangen werden, dass es im Beamtenrecht der anderen Länder sowie für das Recht der Bundesbeamten, darunter fallen dann auch die Soldaten, ähnliche Regelungen gibt, was und wie abgefragt wird.

Die Teilnahme an der Begutachtung ist für einen Bewerber freiwillig, ohne Erhebung der relevanten (!) Daten kann aber keine Aussage, über die gesundheitliche Eignung gemacht werden. Ohne Ergebnis keine Einstellung / Verbeamtung. Und dies kann man für Bewerbung bei der Bundeswehr analog anwenden.
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: F_K am 17. September 2018, 12:06:54
Zitat
ALLE??! Oder alle aktuell behandelnden Ärzte? Und wie weit geht das ggf. in die Vergangenheit zurück?

Ja, einfach pauschal "Alle" und ohne Zeitbeschränkung - praktisch also nur bis zur Geburt. Eben eine Generalklausel ...
Titel: Antw:Einstellungsuntersuchung und Psychotherapie
Beitrag von: KlausP am 17. September 2018, 18:39:50
Zitat aus dem "Bewerbungsbogen für den freiwilligen Dienst in der Bundeswehr"

Zitat
... 50 Mir  ist  bekannt,  dass  zur  Eignungsfeststellung  gemäß §§ 3, 37, 58d  SG  i.V.m. der hierzu erlassenen ZDv A-1420/1  (Feststellung  der  körperlichen  Eignung  vor  Berufung  in  das  Dienstverhältnis  einer  Berufssoldatin,  eines  Berufssoldaten,  einer  Soldatin  auf  Zeit  oder  eines  Soldaten  auf  Zeit)  i.V.m.  ZDv  46/1  meine  Dienstfähigkeit  festgestellt werden  muss. Dies erfolgt im Rahmen  einer  ärztlichen Untersuchung, bei der eine Signierziffer vergeben wird.
Bei  Ablehnung  dieser  Untersuchung  kann  eine  Eignung  nicht  festgestellt  werden. Damit  muss  bei  Ablehnung  der  Durchführung  der 
ärztlichen Untersuchung das Eignungsfeststellungsverfahren insgesamt abgebrochen werden. ...