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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Flake29 am 10. März 2018, 12:39:25

Titel: Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Flake29 am 10. März 2018, 12:39:25
Guten Tag,

Ich habe am 01.03.2018 meinen Dienst als Wiedereinsteller angetreten. Ich habe vor meinem Dienstantritt einen freiwilligen Wehrdienst von 22 Monaten geleistet. Nun habe ich mich als SaZ12 verpflichtet.

Durch meinen Dienstantritt und meine erste Woche habe ich festgestellt, dass die Bundeswehr nichtmehr das Richtige für mich ist.Deshalb frage ich mich ob es möglich ist selber zu kündigen.

Ich habe eine Verpflichtungserklärung unterschrieben in der folgendes steht:

"Ich verpflichte mich, 12 Jahre und 0 Monate Wherdienst zu leisten.
Mir ist bekannt, das ich zunächst für eine Dienstzeit von 6 Monaten in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit
berufen werde und dass diese Dienstzeit bei Bewährung auf die volle Verpflichtungszeit festgesetzt wird. Der Festsetzung kann
ich nicht mehr widersprechen.

Mit ist (ferner) bekannt, dass ich nach meiner Ernennung zum Soldaten auf Zeit die Verpflichtungserklärung  nicht mehr
widerrufen kann und auf Antrag nur dann vorzeitig entlassen werde, wenn für mich das Verbleiben im Dienst wegen
persöhnlicher, insbesondere häuslicher, beruflicher oder wirtschaftlicher Gründe eine besonder Härte bedeuten würde.
Im Übrigen ist mir bekannt, das die Dienstzeit eines Soldaten auf Zeit auf Antrag nur verkürzt werden kann,
wenn dies im dienstlichen Interesse liegt."

Die Ernennungsurkunde zum SaZ habe ich noch nicht unterschrieben und das Gelöbnis/ den Eid habe ich noch nicht geleistet.

Kann ich meine Verpflichtung daher widerrufen?

Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Rollo83 am 10. März 2018, 12:52:34
Wenn ich mich jetzt nicht total irre könnten sie quasi den Eid verweigern und wären somit sofort zu entlassen.
Aber die Profis hier wissen da sicher noch mehr.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 10. März 2018, 13:24:18
Ja, solange du die Urkunde nicht angenommen hast. Also gleich am Montag morgen zum Chef gehen und ihm sagen, dass du die Ernennung verweigerst.
Wobei ich das nicht verstehen muss, wenn man 22 Monate Dienst gemacht hat, dass man nach einer Woche feststellt, dass es doch nicht das ist, was man sich vorgestellt hat.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 10. März 2018, 13:24:58
Hast Du eine Urkunde? Bist Du schon ernannt worden?

Jedenfalls umgehend mit den Vorgesetzten sprechen.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Artilleristinspe am 10. März 2018, 13:29:34
Wie ist das eigentlich? Wenn die Ernennung per Urkunde zum SaZ erfolgte, zählen dann die sechs Monate? Dann kann mich nur noch die Truppe in diesen sechs Monaten oder nach Ablauf entlassen? Gründe laut einer Vorschrift? Was heißt da "Bewährung" genau?
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 10. März 2018, 13:39:53
Die 6 Monate werden dann ab Diensteintritt gerechnet (i.d.R. auf den Ersten des Monats zurückdatiert).

Die Verlängerung der Dienstzeit nach der sechsmonatigen Bewährungszeit darf nur wegen mangelnder Eignung, Befähigung oder Leistung abgelehnt werden.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Artilleristinspe am 10. März 2018, 13:46:15
Das heißt, er ist zwar zum SaZ ernannt, hat aber dann eine Probezeit von sechs Monaten trotz daß er vorher schon in der Truppe war?

Woran werden die Eignung, Befähigung und Leistung gemessen laut Vorschrift? Eine schöne Formulierung, aber doch etwas schwammig.
Letztlich geht es wohl dann doch um subjektive Meinungen von Vorgesetzten. Und wenn denen dann etwas nicht in den Kram passt, dann ist man draußen? Riecht ein bissl nach Nasenfaktor
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: WirdMaHellImHals am 10. März 2018, 13:52:47
In diesen sechs Monaten Probezeit wird man nicht entlassen, weil man "dem Chef nicht passt".
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Flake29 am 10. März 2018, 13:58:56
Vorweg vielen Dank für die schnellen Antworten.

@F_K: Eine Urkunde habe ich noch nicht erhalten.

@Ralf: Es ist das was ich mir vorgestellt habe. Nur ist es so, das ich mich persönlich weiterentwickelt habe und es rein garnicht mehr zu mir passt. Das war mir vor meinem Dienstantritt nicht klar.

Ich werde mich gleich am Montag mit meinem Spieß und KpChef zusammensetzen um weiteres zu besprechen.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 10. März 2018, 14:05:20
Zitat
Das heißt, er ist zwar zum SaZ ernannt, hat aber dann eine Probezeit von sechs Monaten trotz daß er vorher schon in der Truppe war?
Nicht verwechseln mit dem Widerrufsrecht. Die Probezeit hat jeder, das Widerrufsrecht nicht, das kommt halt auf die Verpflichtungserklärung an.

Zitat
Und wenn denen dann etwas nicht in den Kram passt, dann ist man draußen? Riecht ein bissl nach Nasenfaktor
Naja, ein Vorgesetzter entlässt nicht. Das ist immer die Personal bearbeitende Stelle. Und dort ist das auch kein einsamer PersFhr in seinem Kämmerchen, sondern auch immer ist das Rechtsreferat eingebunden.

Der Leistungsgrundsatz ist beherrschender Faktor für die Einstellung und jede Förderung der Soldaten. Der Leistungsgrundsatz findet sich in Art. 33 Abs. 2 GG und in § 3 SG wieder. Der Leistungsgrundsatz umfasst die Begriffe Eignung, Befähigung und Leistung. Nach diesen Kriterien ist nach dem Prinzip der Bestenauslese der am besten geeignete, befähigte und leistungsfähigste Bewerber auszuwählen.
Eignung ist die Gesamtheit der körperlichen, geistigen und charakterlichen Eigenschaften, die ein Bewerber oder Anwärter für eine eventuelle Förderung mitbringt. Sie besteht aus den anlage- und entwicklungsbedingten Persönlichkeitsmerkmalen, den psychischen und physischen Kräften und intellektuellen Voraussetzungen der Persönlichkeit.
Die Befähigung besteht aus der Gesamtheit derjenigen erlernbaren Merkmale der Person, die für die Bewältigung der amtsgeforderten Aufgaben vorausgesetzt wird. Die Befähigung bezieht sich auf die Vor- und Ausbildung, das Wissen und die Erfahrung des Bewerbers. Ausschlaggebend sind die Abschlüsse von Schulausbildung, Berufsausbildung oder Studium. Sie bestimmen nicht nur die Laufbahnzugehörigkeit, sondern auch die in Aussicht genommene Verwendung.
Die Leistung bemisst sich nach den in der Ausbildung erreichten Noten oder Wertungen. Bei der Einstellung sind hier die Noten oder Wertungen aus den Abschlusszeugnissen der Berufs- oder Schulausbildung oder des Studienabschlusses ausschlaggebend. Bei Beförderung, Laufbahnwechsel oder Ernennung zum Berufssoldaten sind es die Wertungen aus der dienstlichen Beurteilung, an denen die Leistung des Soldaten gemessen wird.
Bei der Frage der Eignung hat die Bundeswehr einen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbaren Spielraum, welches Maß an Eignung und welche Einzelmerkmale sie von Bewerbern für die Einstellung und von Soldaten für die Förderung verlangt. Es dürfen allerdings keine sachfremden Kriterien zur Ablehnung führen.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Artilleristinspe am 10. März 2018, 14:31:13
Sehr interessant. Danke Ralf. Das Alles sollen Vorgesetzte in sechs Monaten beurteilen? Bissl wenig Zeit dazu, wenn der Kamerad noch nicht mal fertig ausbildet ist, so daß er seinen Job ausführen könnte.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 10. März 2018, 14:34:08
Wieso so negativ? Und wenn das alles so abwegig ist, warum willst du dich dann diesem Arbeitgeber wieder anvertrauen?
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Artilleristinspe am 10. März 2018, 14:38:01
Oh, sorry. Ich bin nicht der TE sondern ein unbeschriebenes Blatt, was Bw betrifft. Mich interessiert nur der Sachverhalt- und wie das in sechs Monaten beurteilt werden soll, wenn es im Zivilen dafür ein Jahr braucht.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Ralf am 10. März 2018, 14:42:39
Ach so, dachte du wärst der TE.
Die Probezeit im Zivilen ist doch auch nicht ein Jahr.
Aber es ist hier in der Tat deutlich weiter gefasst. Das Prinzip ist btw auch bei Beamten und Richtern so, also bei Staatsbediensteten. Es scheint zu funktionieren.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 10. März 2018, 14:47:40
... 622 Abs. 3 BGB - maximal zulässige Probezeit (ziviler Arbeitsvertrag) 6 Monate.

Der zukünftige Ari hat wenig bis keine Sachkenntnisse.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Tasty am 10. März 2018, 15:10:38
Wenn ich mich jetzt nicht total irre könnten sie quasi den Eid verweigern und wären somit sofort zu entlassen.
Aber die Profis hier wissen da sicher noch mehr.

Er kann die Entlassung aber nicht einklagen, wenn die Bundeswehr sie nicht durchführt, da er nicht in subjektiv-öffentlichem Recht verletzt ist.
Das Thema kam neulich schon mal auf, ich hatte dazu ein Urteil verlinkt.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: StOPfr am 10. März 2018, 15:11:15
Der zukünftige Ari hat wenig bis keine Sachkenntnisse.

Wenn er sie hätte, würde er hier nicht fragen. Wenn er nicht fragen müsste, blieben uns so unnötige Antworten wie die zitierte erspart.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 10. März 2018, 15:14:30
Ach StOPfr:

Ari hat Tatsachenbehauptungen aufgestellt (bezüglich Dauer Probezeit und der Möglichkeit / Zeitdauer von Beurteilungen), dies habe ich richtig gestellt.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Artilleristinspe am 10. März 2018, 16:13:01
Halt. Ich habe lediglich geschrieben, daß man im Zivilen für eine Beurteilung eines AN ein Jahr braucht. Einarbeitung und Leistung auf der Stelle. Von Probezeit habe ich zivil überhaupt nicht gesprochen.
Was die Probezeit im Gesetz betrifft, hat F_K Recht. In der Regel bringt man für eine zivile Stelle aber schon die erforderliche Qualifikation mit.

Ich übe schon mal: zugleich :-)
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: StOPfr am 10. März 2018, 18:21:41
Ach StOPfr:

Auf diesen frommen Augenaufschlag kann ich verzichten!
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: F_K am 10. März 2018, 18:59:16
@ StOPfr:

Auch wenn ich gläubig bin, war der Augenaufschlag nicht fromm ... Sondern eher etwas genervt, weil dein Post nicht zum Fäden beigetragen hat.

@ Ari:

Ein sehr bekannter Berater hat Mal gesagt, ein Ingenieur muss sich mal 5 Jahre auf einer Arbeitsstelle bewährt haben, um die grundsätzliche Qualifikation nachzuweisen - auf eine solche Probezeit wird sich aber niemand einlassen.

Auf der anderen Seite habe ich schon Soldaten während einer 5tägigen Wehrübung beurteilt - nicht optimal, kann / muss man manchmal aber machen.

Halten wir fest: 6 Monate sind im öffentlichen und zivilen Recht üblich als Probezeit - wem das nicht reicht, dem helfen auch keine 12 Monate - Nasenfaktor spielt da keine Rolle.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: Rollo83 am 11. März 2018, 06:08:29
Also mal ganz erlich in 4 Monaten Eignungsübung kann man in groben Zügen definitiv einen Soldaten Beurteilen. Man kann sicherlich keine 100%ige Prognose abgeben ob der Soldat dazu in der Lage ist den Laufbahnanforderungen gerecht zu werden aber man kann schon Beurteilen wie er sich im täglichen Dienst gibt. Das fängt doch an mit Pünktlichkeit, soldatischem Auftreten und ganz lapidaren Dingen. Faule Eier erkennt man da doch schon in 4 Monaten meiner Meinung nach.
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: TomTom2017 am 11. März 2018, 21:22:01
... 622 Abs. 3 BGB - maximal zulässige Probezeit (ziviler Arbeitsvertrag) 6 Monate.

Naja, nicht ganz. § 622 III BGB sagt nur was über die Kündigungsfrist aus, die in den ersten sechs Monaten 2 Wochen betragen darf. Das "längstens für die Dauer von sechs Monaten" bezieht sich auf die 2-Wochenfrist und nicht, dass die Probezeit nur sechs Monate dauern darf.
Die "Probezeit" selbst ist in § 1 I KSchG normiert. Denn der Kündigungsschutz greift erst nach einer Wartezeit von sechs Monaten.

Das nur zur Klarstellung  :)
Titel: Antw:Kündigung als Wiedereinsteller
Beitrag von: RonSwanson am 13. März 2018, 08:47:57
Hallo! Ich gehe in einigen Monaten auch als Wiedereinsteller zurück, in der Unteroffizier Laufbahn. Ich bin seit 10 Jahren aus der BW raus und mich interessiert was genau bei dir der Auslöser war zu sagen dass es nichts mehr für dich ist. Wäre nett wenn du da ein paar Worte zu sagen könntest. Danke!