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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Adrian14 am 21. April 2018, 12:46:46

Titel: Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: Adrian14 am 21. April 2018, 12:46:46
Guten Tag
Wenn man mit 0.5 promille angehalten wurde und das eine ordnugswidrigkeit ist muss man es beim Vorgesetzten melden? Wird die Bundeswehr darüber benachrichtigt?
Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: KlausP am 21. April 2018, 13:27:36
Nur dann, wenn sie als MKF eingesetzt sind und Ihren Zivilführerschein abgeben mussten.
Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: Adrian14 am 21. April 2018, 13:47:21
Als mkf bin ich nicht eingesetzt. Vielen Dank für die schnelle Antwort
Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: Adrian14 am 21. April 2018, 21:08:04
Der Bundeswehr wird sicher nichts gemeldet? Nicht das mein Kompaniechef in paar Wochen Post oder sonst was bekommt dann würde ich es lieber selber melden.  Wobei mir es lieber wäre wenn es nicht unbedingt raus kommt.. Sollte ich mal ein Laufbahnwechsel machen oder verlängern ist es dann von Bedeutung das so etwas vorgefallen ist oder kann man es in paar Jahren gar nicht einsehen?
Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: Bubbes am 21. April 2018, 21:45:06
Hat die Polizei deinen Truppenausweis gesehen? Wurde irgendwas vor Ort in Sachen Bundeswehr von dir aus an die Polizei gemeldet?
Wenn nein, dann weiß die Polizei nichts davon, dass du Soldat bist. Also hat sie auch keinen Grund etwas zu melden.



Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: Bubbes am 21. April 2018, 21:47:48
NACHTRAG: Ich hoffe das ist dir eine Lehrend das kommt nie wieder vor! Alkohol hat am Steuer NICHTS aber auch GAR NICHTS verloren! Das ist absolut verantwortungslos!
Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: KlausP am 21. April 2018, 21:50:46
So lange es tatsächlich eine Ordnungswidrigkeit ist wird der Bw nichts mitgeteilt. Bei einer Straftat sieht das anders aus, da erfährt der Disziplinarvorgesetzte nach Rechtskraft des Urteils durch MiStra (Mitteilung in Strafsachen) davon. Aber auch da muss der Soldat im Vorfeld gar nichts melden. Die Ausnahme habe ich in meiner ersten Antwort genannt.
Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: Angelilalo am 22. April 2018, 10:49:47
NACHTRAG: Ich hoffe das ist dir eine Lehrend das kommt nie wieder vor! Alkohol hat am Steuer NICHTS aber auch GAR NICHTS verloren! Das ist absolut verantwortungslos!
Wir reden hier über 0,5 Promille und sind im Bereich einer OWi. Ihr Appell in allen Ehren, aber das passiert halt mal.
Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: S1NCO am 22. April 2018, 10:58:55
Wie Beckstein schon sagte "Zwoa Moas gehn scho".  :D
Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: Angelilalo am 22. April 2018, 11:05:46
Frau Käßmann hatte sich "damals" wohl verzählt :D
Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: DeltaEcho am 22. April 2018, 11:34:09
NACHTRAG: Ich hoffe das ist dir eine Lehrend das kommt nie wieder vor! Alkohol hat am Steuer NICHTS aber auch GAR NICHTS verloren! Das ist absolut verantwortungslos!
Wir reden hier über 0,5 Promille und sind im Bereich einer OWi. Ihr Appell in allen Ehren, aber das passiert halt mal.

Komisch mir nicht, denn entweder ich trinke oder ich fahre.
Ein passiert halt mal kommt dann nämlich nicht vor.
Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: Angelilalo am 22. April 2018, 12:02:29
Sehr löblich von Ihnen, aber der Gesetzgeber sieht das Ganze wohl ein wenig lockerer, sonst würde es bundesweit eine 0 Promille-Grenze geben.
Titel: Antw:Ordnugswidrigkeit Meldepflichtig?
Beitrag von: Ralf am 22. April 2018, 13:07:36
Und bevor hier noch mehr so ein Mist kommt, ist dicht.