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Zusammenfassung

Autor: Tommie
« am: 23. November 2017, 15:07:30 »

Als Lediger ohne anerkannte und berücksichtigungsfähige Wohnung erhalten Sie weder Trennungsgeld noch Familienheimfahrten! Einzig bei Kommandierungen käme das für Sie in Betracht! Sie erhalten, wie bereits richtig erwähnt, bekommen Sie die Dienstantrittsreise erstattet, entweder in Form von Reisekosten bei Anreise mit dem PKW oder in Form eines Bahntickets. Weiterhin wurde Ihnen im Rahmen der Einstellung eine Umzugskostenvergütung (UKV) zugesagt, die Sie in Form eines sog. "Rucksackumzuges" bei der Einstellungsreise erhalten werden. Ansonsten hat der Rechnungsführer leider nichts für Sie im Sack ;) !
Autor: CIRK
« am: 23. November 2017, 13:45:18 »

Bis auf die Anreise vom Wohnort zur Kaserne.

Die erstmalige wohlgemerkt, also nicht jede Woche aufs neue!
Autor: Andi8111
« am: 23. November 2017, 13:32:21 »

Wenn sie an diesem Ort eingezogen wurden, also wenn der Dienstantritt dort erfolgte, haben Sie keinerlei Ansprüche.
Bis auf die Anreise vom Wohnort zur Kaserne.
Autor: THwuestenfuchs
« am: 23. November 2017, 13:20:56 »

Hallo,

mein Zug hatte Heute einen Unterricht bei den Rechnungsführer, da wir circa 100 Mann sind hatte leider nicht jeder die Gelegenheit jede Frage genau beantwortet zu bekommen.

Ich habe jetzt nicht so ganz verstanden was mir als Singel und Lediger ohne eigene Wohnung habender Obermaat (BA) zusteht.

Habe irgendwas mit UKV und Trennungsgeld und Familienheimfahrten verstanden.


evtl könnt ihr mir helfen.

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